Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.4 Steuerrechtliche Sanktionen

Rz. 301 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die steuerrechtlichen Sanktionen der Verletzung von Rechnungslegungspflichten sind von besonderer Bedeutung, denn in vielen Fällen stellen sie die einzigen Vorschriften da, die eine Beachtung der Pflichten effektiv gewährleisten. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 158 AO, wonach der aufgestellte Jahresabschluss die Vermutung der sachlichen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.2 IFRS

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als nach § 241a HGB besteht nach den IFRS keine Möglichkeit, für kleine Unternehmen vollständig von der Bilanzierung abzusehen. Das liegt in der Natur der internationalen Standards, die sich ausschließlich an kapitalmarktorientierte Unternehmen richten und dem Informationsbedürfnis des Kapitalmarktes Rechnung getragen worden. Dem würde...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.4 Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB)

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist anders als die Buchführung (§ 239 Abs. 1 HGB) nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen. Dazu gehören heute auch englische Fachbegriffe.[1] Die einzelnen Werte sind in Euro auszuweisen. Für die Umrechnung ausländischer Währungen gilt § 256a HGB. Zur Übergangsfrist während der Währungsumstellung von Deu...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.3 Neugründungen

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Neugründungen genügt das einmalige Unterschreiten der Werte gem. § 241a Satz 1 HGB zum ersten Abschlussstichtag, Satz 2. Zunächst besteht also stets Buchführungs- und Inventarpflicht. Der Ansicht, welche argumentiert, dass schon im ersten Jahr keine Bücher zu führen sind, wenn die Schwellenwerte voraussichtlich unterschritten werden[1], i...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1 § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 297 Inhalt (1) 1Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. 2Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. (1a) 1Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der das...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 8.1.2 Erläuterung

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abweichungen von den §§ 238ff. HGB sind nach § 263 HGB nur noch auf Grund bestehenden Landesrechts zulässig, so etwa kameralistische Rechnungsabschlüsse. Für das Eigenbetriebsrecht liegt die Gesetzgebungszuständigkeit gem. Art. 30 GG bei den Ländern, von denen mit Ausnahme von Hamburg alle Gebrauch von dieser Zuständigkeit gemacht haben.[1] ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 HGB statuiert die Kardinalpflicht des Kaufmanns zur Aufstellung des Jahresabschlusses, der sich aus der Bilanz (Abs. 1) und einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, Abs. 2), zusammensetzt (Abs. 3). Bilanzierungsobjekt ist das Handelsgewerbe.[1] Begrifflich ist der Jah...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.7.2 Zivilrechtliche Sanktionen

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Missachtung der GoB kann in besonderen Fällen zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen. Darüber hinaus macht die Verletzung der Buchführungspflicht den Vorstand oder Geschäftsführer der Gesellschaft in der Regel schadensersatzpflichtig nach § 93 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 2 GmbHG.[1] Die Vorschriften der §§ 238ff. HGB sind keine Schutzges...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.7.4 Strafrechtliche Sanktionen

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verletzung der Buchführungspflicht nach §§ 238ff. HGB ist auch strafsanktionsbewehrt: Sie kann strafbar sein etwa bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz (sog. Insolvenzstraftaten, §§ 283 Abs. 6, 283 b Abs. 3 StGB), insbesondere im Fall des Bankrott (§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 StGB) oder in den Fällen des § 283b Abs. 1 Nr. 1–3 StGB.[1] Die S...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.1 Eigene Kenntnis

Rz. 31 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kenntnis des Sachverhaltes, der zu einem Bilanzierungsfehler führt, muss grds. beim Kaufmann vorliegen. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, kommt es auf die Kenntnis der für die Bilanzierung zuständigen Organe an, im Falle der Personenhandelsgesellschaften gilt dies entsprechend. Innerhalb der AG ist der Vorstand verantwortl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 687 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 An erster Stelle der Aufgaben des DRSC steht – nicht nur im Katalog nach § § 342q Abs. 1 HGB – die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB. Das Verfahren der Standardsetzung ist in seinen Grundzügen im Standardisierungsvertrag geregelt. Dort heißt es: Bei der E...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.7 Vollendung

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 HGB enthält keinen über die Zuwiderhandlung "bei Aufstellung" hinausgehenden Erfolg. Die wohl h. M. verlangt immerhin die Übernahme der Ergebnisse der Buchführung in den Abschluss bzw. Bericht,[1] vorbereitende Abschlussbuchungen reichen nicht. Mit Blick auf den Schutzzweck ist richtigerweise eine Vollendung wie bei § 331 HGB (v...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.1.1 Abschlussprüfung

Rz. 295 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als eine erste und genuin handelsrechtliche Sanktion der Bilanzierungspflicht kommt die Abschlussprüfung nach §§ 316ff. HGB in Betracht. Bekanntlich sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB). In diese Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen (§ 317 Abs. 1 ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.4 Pflichtverantwortliche

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussverantwortung, verstanden als Zuweisung der Aufstellungspflicht im Innenverhältnis und abzugrenzen von der Feststellungskompetenz,[1] richtet sich an dieselben Adressaten, die für die Buchführung verantwortlich sind (vgl. Kapitel 2). Aufstellungsverantwortlich ist, wer buchführungsverantwortlich ist. Beim Einzelkaufmann ist...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Befreiung von der Buchführungs- und Inventarpflicht ist in subjektiver Hinsicht auf Einzelkaufleute beschränkt. Anwendbar ist § 241a HGB auf den Istkaufmann (§ 1 HGB), den Kannkaufmann (§ 2, § 3 Abs. 2 HGB) sowie den Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB). Hingegen sind Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmän...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.10 Niederstwertprinzip

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Niederstwertprinzip folgt aus dem Vorsichtsprinzip, konkretisiert das Imparitätsprinzip und bezeichnet den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung der Aktiva. Im Gesetz kommt es gem. § 253 Abs. 3, 4 HGB zum Ausdruck. Danach sind unrealisierte Wertverluste im Anlagevermögen zu berücksichtigen, wenn am Bilanzstichtag eine voraussichtlich daue...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.9 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht ist handelsrechtlich nicht sanktioniertsbewehrt ist. Indessen können festgestellte Mängel im Rahmen der Abschlussprüfung dazu führen, dass im Einzelfall der Bestätigungsvermerk eingeschränkt oder sogar versagt wird, da sich die Verletzung der Aufbewahrungspflicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchfü...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.3 Strafrechtliche Sanktionen

Rz. 300 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben die handelsrechtlichen Strafvorschriften der §§ 331ff. HGB treten spezifische Straftatbestände des StGB . So wird wegen Bankrott gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5–7 StGB bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit eine Manipulation der Buchführung und des Jahresabschlusses vornimmt und dadurch die Übe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.1 Dokumentation

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Dokumentationsfunktion verlangt die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle (Zahlungsvorgänge und Realgüterveränderungen) in Zahlen, die Sammlung von Belegen, die Bündelung dieser Aufzeichnungen und die geordnete Ablage dieser Belege sowie dieser Sicherung dieser Urkundenbestände gegen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.1 Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute definiert als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB). Aufwendungen sind Ausgaben, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Verursachung zugeordnet sind. Erträge sind Einnahmen, die nach den GoB dem Geschäftsja...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.4 Fehlerhafte GuV

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die GuV eine Zeitraumrechnung. Beide sind durch das System der doppelten Buchführung miteinander verknüpft. Veränderungen im Bilanzansatz und seiner Bewertung wirken sich daher unmittelbar auf die GuV aus (Ausnahme: Aktiv- und Passivtausch). Umgekehrt ist jede Aufwands- und Ertragsbuchung in der GuV durc...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1 § 322 HGB

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 322 Bestätigungsvermerk (1) 1Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. 2Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze anzugebe...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.1.2 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 1 Satz 2 HGB haben die gesetzlichen Vertreter dem Abschlussprüfer die Prüfung von Büchern und Schriften sowie von Vermögensgegenständen und Schulden, namentlich die Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu gestatten. So erstreckt sich das Prüfungsrecht auf alle im Zusammenhang mit rechnungslegungs...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.3 Festbewertung (Abs. 3)

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind nach § 240 Abs. 1 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Davon lässt der Gesetzgeber in Abs. 3 und in Abs. 4 zwei wichtige Ausnahmen zu. Dem liegt der Gedanke der Vereinfachung und der Reduzierung des mit Buchführung und Inventarisierung verbundenen Aufwands zugrunde, der auch an anderer Stelle, etw...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.1 Die große Bilanzrechtsreform 1986

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[1], das am 01.01.1986 in Kraft trat.[2] Während es bei der Vierten Richtlinie[3] um den Einzelab...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.1 Grundlagen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 148). Es gebietet, nur bereits sichere Positionen in die Bilanz aufzunehmen. Gewinne dürfen danach erst in der Bilanz verbucht werden (als Forderung oder Kassenbestand), wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch eine...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr

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Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.3.3 Wesentlichkeitsprinzip als GoB

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend von dem Befund fehlender Benennung im HGB stellt sich zunächst die Frage nach der Existenz eines GoB der Wesentlichkeit. Diese wird heute im Grundsatz bejaht, wofür mehrere Argumente sprechen. Auch im deutschen Bilanzrecht des HGB gibt es einige Vorschriften, die eine exakte Erfassung nicht fordern und stattdessen die gesammelte Erf...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.2 Rechnungslegungsgrundsätze (äußeres System)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Systematisierungsüberlegungen im Schrifttum lassen sich im äußeren System der Rechnungslegungsgrundsätze unterscheiden: Formelle GoB (Buchführungsgrundsätze) und materielle GoB (Bilanzierungsgrundsätze) Handelsbilanzrechtlich kodifizierte und nicht-kodifizierte Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Funktional: Dokumentationsgrundsätze...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.1 Geltung der juristischen Auslegungslehre

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenso wenig wie es für sämtliche (Rechts-)Normen einheitliche Grundsätze der Auslegung gibt, existieren für Regelung zur Rechnungslegung einheitliche Auslegungsprinzipien.[1] Vielmehr muss zunächst nach der Regelungsebene (international, europäisch, national) und sodann nach der Natur der Regelung (verbindlich bzw. zum positiven Recht gehör...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1 §§ 257–261 HGB

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Ar...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.1 Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB)

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 Abs. 2 HGB (inhaltlich entsprechend Art. 4 Abs. 2 Jahresabschlussrichtlinie 2013 und Art. 2 Abs. 2 der Jahresabschlussrichtlinie 1978) gilt für alle Kaufleute und regelt mit den Geboten der Klarheit und Übersichtlichkeit die äußere Gestaltung für alle Teile des Jahresabschlusses.[1] Das Gebot der Klarheit bezieht sic...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.1 Kaufleute

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich knüpft die Buchführungspflicht nach § 238 HGB an die Kaufmannseigenschaft an. Sie galt vor Inkrafttreten des BilMoG 2009 für jeden Kaufmann i. S. d. §§ 1–3 HGB, auch für Handelsgesellschaften i. S. d. § 6 HGB, eingetragene Genossenschaften i. S. d. § 17 Abs. 2 GenG, juristische Personen i. S. d. § 33 HGB, für Gebietskörperschafte...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.1.1 Überblick

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm ist (analog gem. § 264 HGB für den Einzelabschluss) die Grundnorm für den Konzernabschluss und enthält die wesentlichen Vorgaben für Form und Inhalt. Abs. 1 nennt als verpflichtende Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eig...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.3 Besonderer Teil zur Prüfungsdurchführung

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer hat nach Abs. 3 in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern und dabei auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Dies soll die Adressaten des Prüfungsberichts in die Lage versetzen, die Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers bess...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.1 Begriff der Bilanz

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Vermögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bilanz vom Inventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Besta...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1 § 317 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) 1In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. 3Die...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 HGB enthält Regelungen zur Zielsetzung der Abschlussprüfung und benennt Gegenstand und Umfang sowie die mit der Prüfung einhergehenden Anforderungen. Im Vordergrund steht somit die Gewährleistung der erforderlichen Qualität von Abschlussprüfungen.[1] Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 317 HGB aufgeführten Prüfungsobjekte lassen si...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.6 Einzelabschluss nach IFRS

Rz. 15b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Begrifflichkeiten: Der im HGB verwendete Begriff des Jahresabschlusses ist für den HGB-Einzelabschluss reserviert, während der IFRS-Abschluss als Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) bezeichnet wird. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2a Satz 1, der durch das BilReG ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.4 Gruppenbewertung (Abs. 4)

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 240 Abs. 4 HGB lässt vom Grundsatz der Einzelbewertung (vgl. Tz. 63) – aus Gründen der Vereinfachung und Aufwandsverringerung bei der Aufstellung des Inventars und der Bewertung – eine weitere wichtige Ausnahme zu: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (§ 266 Abs. 2 B I HGB), die Teil des Umlaufvermögens i. S. v. § 247 Abs....mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.2 Lagedarstellung

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Generalnorm des Konzernabschlusses verlangt § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln muss. Der Regelungsgehalt entspricht im Wesen dem aus der angelsä...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1 § 264 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalges...mehr