Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.3 Übertragung auf Bilanzierungsfragen

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versuche, einzelne Verstöße oder sogar "Fraud-Tatbestände" aus dem Bereich der Bilanzierung herauszugreifen und sie einer juristischen Untersuchung dahingehend zu unterziehen, ob eine Zurechnung zur Geschäftsleiterebene erfolgt, bergen die Gefahr einer Scheingenauigkeit. Denn es kommt für die Frage der Wissenszurechnung grds. nicht auf den ei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.7 Befreiung für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a (IV)

Rz. 109a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch das BilMoG neu hinzugefügte § 241a HGB sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute. i. S. d. § 241a HGB vor. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses wegfällt. Es ist zu differenzieren bzgl. Wegfall der Buchführungspflicht (§ 241a HGB), Wegfall der Pflicht zur Aufstellung des Inventars u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1 § 239 HGB

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 239 Führung der Handelsbücher (1) 1Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen. 2Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muß im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. (2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1 § 241a HGB

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars 1Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fall der Neugründ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1 § 238 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 238 Buchführungspflicht (1) 1Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick ü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1.1 Überblick

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB dient der Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten.[1] Zu diesem Zweck löste der Gesetzgeber die strenge Koppelung der Buchführungspflicht an die Kaufmannseigenschaft in § 238 HGB partiell auf. Bei Einzelkaufleuten mit einem Umsatz von höchstens 600.000 EUR und einem Jahresüberschuss von nicht m...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2.3 Form und Inhalt des Zwischenabschlusses

Rz. 305 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen an den Zwischenabschluss sind nicht gesetzlich normiert, sondern ergeben sich aus seiner Funktion: Er hat die gleiche Bedeutung, die bei Identität des Abschlussstichtags dem Jahresabschluss zukommt. Er hat folglich durch eine stichtagsbezogene Ermittlung eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung des Vermögens und de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3 System und Prinzipien der GoB

2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System) Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1 Einleitung

5.1.1.1 Überblick Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB dient der Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten.[1] Zu diesem Zweck löste der Gesetzgeber die strenge Koppelung der Buchführungspflicht an die Kaufmannseigenschaft in § 238 HGB partiell auf. Bei Einzelkaufleuten mit einem Umsatz von höchstens 600.000 EUR und einem Jahresübers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB wurde neu durch das BilMoG 2009 in das HGB eingefügt. Eine Vorläufervorschrift gab es nicht. Auch von europäischer Seite gab es keinerlei Vorgaben. Eine redaktionelle Klarstellung durch Hinzufügung des Wortes "jeweils" vor den Betragsangaben brachte das BilRUG im Jahre 2015.[1]mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf absehbare Zukunft ist in Bezug auf die Buchführungs- und die Inventarisierungspflicht weder seitens der europäischen noch seitens der deutschen Gesetzgebung mit Änderungen zu rechnen. International sind Buchführung und Inventarisierung nicht Gegenstand der Standardsetzung.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.3 Rechtsnatur und Fragen der Bindungswirkung

Rz. 689 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über die Rechtsnatur und damit verknüpft die Frage der Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit der Standards des DRSC herrscht Unklarheit. Es handelt sich nicht um Gesetze.[1] Während manche darin GoB der Konzernrechnungslegung sehen,[2] betonen andere die mangelnde rechtliche Verbindlichkeit, sehen aber eine – wie auch immer geartete – "weiter...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.2 Prüfungsumfang und -durchführung

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ziel der Abschlussprüfung besteht darin, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, die sich wesentlich auf das Bild des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung zu erkennen. Um dieses Zi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.6 Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht beginnt bei Istkaufleuten mit dem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall nach Aufnahme des Handelsgewerbes. Vorbereitungsgeschäfte sind auch erfasst.[1] Der Kannkaufmann wird mit Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig, außer es gelten Erleichterungen (§ 241a HGB). Bei Personengesellschaften, deren Un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2 § 321 HGB

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321 Prüfungsbericht (1) 1Der Abschlußprüfer hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten; auf den Bericht sind die Sätze 2 und 3 sowie die Absätze 2 bis 4a anzuwenden. 2Der Bericht ist schriftlich und mit der gebotenen Klarheit abzufassen; in ihm ist vorweg zu der Beurteilung der Lage der Kapitalgesellschaft ode...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.1.1 Überblick

Rz. 158 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Prüfungsbericht gewährleistet als unternehmensinternes Informationsinstrument vor allem eine von der Unternehmensleitung unabhängige und sachverständige Unterrichtung des Aufsichtsrats.[1] Die Dokumentation von wesentlichen Prüfungsbefunden unterstützt die Überwachung des Unternehmens durch den Aufsichtsrat. Gleichzeitig bescheinigt der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.2 Ermittlung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GoB bezeichnen in den §§ 243 und 264 HGB einen unbestimmten Rechtsbegriff,[1] dessen Inhalt mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden ermittelt werden kann.[2] Sie sind damit Rechtsnormen und Teil der Bilanzrechtsordnung, nicht außerrechtliches Ordnungssystem.[3] Die frühere Rechtsprechung und das ältere Schrifttum betonten bei der Auslegu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4 Einzelgrundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

2.1.2.2.4.1 Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 Abs. 2 HGB (inhaltlich entsprechend Art. 4 Abs. 2 Jahresabschlussrichtlinie 2013 und Art. 2 Abs. 2 der Jahresabschlussrichtlinie 1978) gilt für alle Kaufleute und regelt mit den Geboten der Klarheit und Übersichtlichkeit die äußere Gesta...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5.2 Kritik

Rz. 942 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dieses sehr enge Verständnis überzeugt nicht, auch wenn das Urteil im Ergebnis zu begrüßen ist. Denn nach diesen Kriterien hängt es letztlich von den Buchführungssystemen eines Unternehmens ab, ob sie vereinfacht bewerten können:[1] Je aufwendiger die Buchführung, desto weniger ist die vereinfachte Bewertung zulässig. Gleichzeitig würden hoh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.2 Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit und Ordnung

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2 entspricht § 146 Abs. 1 Satz 1 AO. Er konkretisiert § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 (vgl. Tz. 28 ff.). Die Eintragungen müssen vollständig und richtig sein. Vollständig bedeutet lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Es gilt der Grundsatz der Buchführungswahrheit, vgl. Kapitel 4 Tz. 140. Konten auf falsche oder erdichtete Namen sind u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2 Erläuterung

5.1.2.1 Befreiungen für Einzelkaufleute Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB sieht eine Befreiung von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung und zur Aufstellung des Inventars ausschließlich für Einzelkaufleute vor. Sie brauchen §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, § 241a Satz 1 HGB. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Kaufmanns. Er kann sich auch dafür entsche...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.4 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vgl. Tz. 32 ff. (zu § 238 HGB).mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.6 Vereinsrecht

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Recht der Vereine fehlt es an gesetzlichen Regelungen zur Rechnungslegung und Prüfung. Das folgt zwingend daraus, dass es bereits keine Buchführungspflicht für Vereine gibt. Dementsprechend verlangt das Steuerrecht lediglich die Vorlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Auch in handelsbilanzieller Sicht sieht es der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.4 Genossenschaftsgesetz

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen in §§ 336–339 HGB findet sich im Genossenschaftsgesetz in § 33 GenG eine Vorschrift zu Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der eingetragenen Genossenschaft. § 48 GenG regelt die Feststellung des Jahresabschlusses. Eigene Vorschriften zur Prüfung der Einrichtungen, der Vermögenslage und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Seit die internationale Rechnungslegung an Bedeutung in Deutschland gewonnen hat, wird diskutiert, ob eine Teilgewinnrealisierung bei Auftragsfertigung mit dem HGB vereinbar ist. Da durch BilMoG keine neuen Vorschriften hierzu eingeführt wurden und in der Gesetzesbegründung explizit betont wird, dass für eine Teilgewinnrealisierung bei Fertig...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.1.1 Überblick

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bestätigungsvermerk enthält ein klar und schriftlich formuliertes Gesamturteil des Prüfers über das Ergebnis der nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführten Abschlussprüfung.[1] Es handelt sich um ein unternehmensexternes Informationsinstrument, das sich nicht nur an den Auftraggeber und dessen Organe, sondern insbesondere an aktue...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.3.3 Postenzusammenfassungen und Saldierbarkeit

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV-Gliederung kommt regelmäßig mit einer Gliederungsebene aus. Ihr Detallierungsgrad ergibt sich deshalb in der Regel nicht aus der Zahl der Gliederungsebenen, sondern aus der Aggregierung von Posten. Einen Grad der Zusammenfassung beschreibt die Unterscheidung zwischen Bruttoform und Nettoform der GuV. Bei der Bruttoform weist die GuV a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.1 Sachliche Zuordnung zum Vermögen "des Kaufmanns"

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In die Handelsbilanz des Kaufmanns aufzunehmen ist nur das Vermögen, das dem Gewerbebetrieb (§ 1 HGB) zuzuordnen ist, nicht auch das Privatvermögen des Kaufmanns. Im Falle von Handelsgesellschaften bereitet dies keine Probleme. Sie haben eigenes Gesellschaftsvermögen. Das gilt sowohl für Kapitalgesellschaften, die als juristische Person selbs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.1 Buchungssätze

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewohnheitsrechtlich und entgegen des Wortlautes von § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bucht der Kaufmann nicht unmittelbar seine Handelsgeschäfte, sondern in Gestalt von sog. Buchungssätzen nur die Änderungen der Lage seines Vermögens. BEISPIEL Nicht schon der Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst Lieferung der Ware oder Kaufpreiszahlung werden ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verpflichtung zur Buchführung als solche ist nicht unmittelbar sanktionsbewehrt.[1] Jedoch hat die Pflichtverletzung regelmäßig "mittelbare" Sanktionen recht unterschiedlicher Art und Natur zur Folge[2], die zum Teil im Handelsrecht selbst, zum Teil aber auch außerhalb des Handelsrechts vorgesehen sind. Ob man diese Sanktionen als handels...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.2 Systematik und Gegenstände

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 GoB lassen sich zunächst in formelle und materielle GoB unterteilen. Als formelle GoB bezeichnet man Grundsätze zur äußeren Ordnungsmäßigkeit, etwa den Grundsatz der doppelten Buchführung und Grundsätze zur Buchführungs- und Bilanzierungstechnik. Demgegenüber versteht man unter materiellen GoB Grundsätze, die das Zahlenwerk unmittelbar betref...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3 § 256 HGB

Rz. 925 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren 1Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.7.3 Steuerrechtliche Sanktionen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verletzung der handelsrechtlichen Buchführungspflicht stellt wegen der Maßgeblichkeit zugleich eine Verletzung der steuerrechtlichen Buchführungspflicht dar, § 140 AO. Mängel der Buchführung beeinträchtigen die steuerrechtliche Beweiskraft der Bücher (Umkehrschluss aus § 158 AO). Die Folge ist, dass der steuerliche Gewinn vom Finanzamt ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom subjektiven Geltungsbereich der §§ 257ff. HGB werden alle Kaufleute erfasst. Bei der OHG sind alle Gesellschafter, bei der KG und bei der KG sind die persönlich haftenden Gesellschafter und bei der KapGes die gesetzlichen Vertreter für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Buchführung von Dritte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 6 Abs. 1 lit. h) Jahresabschlussrichtlinie 2013 sind Posten der GuV sowie der Bilanz unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts des betreffenden Geschäftsvorfalls oder der betreffenden Vereinbarung zu bilanzieren und darzustellen. Im deutschen Recht ist der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht kodifiziert...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch die Öffnung der Vorschrift für die elektronische Buchführung in Abs. 4 erscheint die Regelung für die weitere technische Entwicklung auf absehbare Zeit gut gerüstet. Die Zurückhaltung in Bezug auf die Anforderungen der Handelsbücher ist sinnvoll: Buchführungssysteme können vielfältig ausgeprägt sein und konkrete Vorgaben könnten niemals...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.5 Ergänzung des Prüfungsurteils

Rz. 232 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über Erweiterungen des Prüfungsgegenstands ist im Bestätigungsvermerk nur dann zu berichten, wenn eine gesetzliche Regelung eine Aussage zu dem erweiterten Prüfungsgegenstand im Bestätigungsvermerk vorsieht, z. B. § 30 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 8 Abs. 3 UBGG oder § 6b Abs. 5 EnWG. BEISPIEL Eine Erweiterung des Prüfun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die historischen Ursprünge der Buchführungspflicht liegen in der frühen Neuzeit. Bereits im 16. und 17. Jahrhundert enthielten einzelne Stadtrechte Vorschriften zur Buchführung der Kaufleute. Ausführliche Bestimmungen enthielt sodann in Frankreich die Ordonnance pour le commerce von 1673. Sie wirkte später in den Artikeln 28 ADHGB von 1861 nac...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.3 Grundsatz der Bilanzkontinuität

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem Grundsatz der Bilanzkontinuität folgen die Grundsätze der Bilanzidentität, formellen Bilanzkontinuität (Gliederungsstetigkeit) und materiellen Bilanzkontinuität (Ansatz- und Bewertungsmethodenstetigkeit). Der in § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Art. 6 Abs. 1 lit. e)/Art. 31 Abs. 1 lit. f) Jahresabschlussrichtlinie 2013/1978) geregelte Grundsatz d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.7 Vorsichtsprinzip

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip gewichtet als Optimierungsgebot das Ziel, bei Ansatz und Bewertung das Risiko einer zu günstigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermeiden. Es erhält in den handelsrechtlichen GoB besonderes Gewicht durch die Ausschüttungsbegrenzungs- und Kapitalerhaltungsfunktion der Rechnungslegung (vgl. Tz. 129)...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1 § 297 HGB

Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 297 Inhalt (1) 1Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. 2Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. (1a) 1Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der da...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1 § 342q HGB

Rz. 652 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 342q Privates Rechnungslegungsgremium (1) 1Das Bundesministerium der Justiz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen: Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 252 Abs. 1 HGB enthält die grundlegenden Bewertungsgrundsätze des HGB-Bilanzrechts. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Normierung bereits früher anerkannter Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die teilweise nicht nur für die Bewertung, sondern auch für den Ansatz Bedeutung haben.[1] § 252 Abs. 2 HGB erlaubt in b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.9 Imparitätsprinzip

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abweichend vom Realisationsprinzip sind Risiken und Verluste unabhängig von ihrer Marktrealisation zu berücksichtigen, sobald sie vorhersehbar sind (Imparitätsprinzip).[1] Sie sind vorhersehbar, wenn für ihren Eintritt bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit spricht.[2] Der erforderliche Grad der Wahrsch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1 Haftung der Unternehmensorgane für fehlerhafte Bilanzen

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 41 GmbHG haben Vorstand bzw. Geschäftsführer für die Buchführung zu sorgen. Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann einen JA aufzustellen. Das bedeutet nur, dass Handelsgesellschaften als Formkaufleute gem. § 6 HGB auch einen JA aufzustellen zu haben; jedoch wird nicht gesagt, wer in der Handelsgesellschaft d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.11 Nominalwertprinzip

Rz. 151 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Nominalwertprinzip bezeichnet die Leitlinie der GoB, Kaufkraftänderungen unberücksichtigt zu lassen. Das ist mit Blick auf den Bilanzierungszweck der Ausschüttungsbegrenzung und Kapitalerhaltung folgerichtig, weil auch im Gesellschaftsrecht der Grundsatz der nominellen Kapitalerhaltung gilt und das satzungsmäßige Stamm- und Grundkapital ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.3 Fehlerhafte Bilanz

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wann eine Bilanz fehlerhaft ist, bestimmt das Gesetz nicht. Es knüpft an die Fehlerhaftigkeit der Bilanz allein auch keine Rechtsfolgen. Es sagt lediglich, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen ist (vgl. § 243 Abs. 1 HGB). Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgew...mehr