Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.5 Abschlussbuchungen

Rz. 79 Der Abschluss des Hauptbuches, also der Abschluss aller Sachkonten, führt zur Schlussbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche aktiven und passiven Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, sämtliche Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Durch den Saldoübertrag sind alle Konten ausgeglichen – das Hauptbuch ist abgeschlossen. Konten ohne Sa...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.1 Begriff und Arten

Rz. 1 Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens. Rz. 2 Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten herausgebildet: z. B....mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.2 Belege

Rz. 60 Ein Beleg im buchhalterischen Sinne ist ein Dokument, das Daten über einen Geschäftsfall enthält. Es dokumentiert einen betrieblichen Vorgang. Klassische Buchungsbelege sind Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Eigenbelege, Lohn- und Gehaltslisten, Inventurlisten.mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.3 Laufende Buchungen

Rz. 71 Die laufenden Buchungen sind die Buchungen des täglichen Geschäftsgeschehens. Sie bestehen hauptsächlich in Waren, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen dem Unternehmen und Lieferanten einerseits und Kunden andererseits.mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass er einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb[2] nicht erfordert. Rz. 22 Als Kaufmann gilt auch, wer kein Kau...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.1 Geschäftsvorfälle

Rz. 59 Alle Vorgänge in Form von Güter-, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen Unternehmen und ihrer Umwelt bezeichnet man als Geschäftsvorfälle. Es gibt auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle, sofern diese das Vermögen, die Schulden oder das Eigenkapital des Unternehmens verändern. Alle Gegebenheiten, die die wirtschaftliche Lage eines Kaufmanns oder die finanzielle S...mehr

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Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib...mehr

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Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Für die Bewertung von Rückstellungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gelten die Grundsätze über die Bewertung von Verbindlichkeiten, wonach nur der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag angesetzt werden darf. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung (für die Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung) ist indes nur ein Schätzmaßstab, d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehme...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3 Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen

Rz. 16 Unklar ist, welche Daten den sonstigen für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen zuzuordnen sind.[1] Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Unterlagen, die weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden müssen, tatsächlich aber geführt werden, aufbewahrungspflichtig sind. In der Literatur wird insoweit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.2 Digitalisierung von Papierunterlagen

Rz. 28 Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege, die in Papierform empfangen werden, können entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument aufbewahrt werden. Entscheidet sich der Steuerpflichtige, die Papierbelege elektronisch bildlich zu erfassen (scannen oder fotografieren), ist das hierdurch entstandene elektronische Dokument so aufzubewahren, dass die Wi...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.4 Aufbewahrung von EDI-Nachrichten und E-Mails

Rz. 41 Generell stellt sich bei der elektronischen Datenübermittlung die Frage, wie die ausgetauschten elektronischen Nachrichten zu behandeln sind, um den Aufbewahrungspflichten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind eingehende EDI-Nachrichten[1] und E-Mails insoweit aufbewahrungspflichtig, als Daten, die über das standardisierte EDI-Verfahren oder per E-Mail übermittelt wer...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.2 Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 134 Wertpapierleihgeschäfte (auch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierleihe genannt) sind nicht gesetzlich geregelt. Ihre bilanzielle Behandlung richtet sich daher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Rz. 135 Bei dem Wertpapierdarlehen werden Wertpapiere vom Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet mit der Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zeit P...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.3 Schecks und Wechsel

Rz. 15 Schecks sind zwar auch Wertpapiere. Sie rechnen jedoch zu den flüssigen (liquiden) Mitteln.[1] Rz. 16 Wechsel sind, wenn sie für Warenforderungen, Forderungen aus Verkäufen von Erzeugnissen und Forderungen aus Dienst-, Miet-, Werk- und anderen Leistungen hereingenommen worden sind, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Finanzwechsel, denen k...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.2 GuV-Posten und Erfolgskonten

Rz. 197 Die Erträge aus Wertpapieren und die mit Wertpapieren zusammenhängenden Aufwendungen werden nach dem für die Gewinn- und Verlustrechnungen von Kapitalgesellschaften maßgebenden Gliederungsschema des § 275 HGB in folgenden Posten ausgewiesen (GKV/UKV):mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.3 Mitwirkungspflichten des Unternehmers

Rz. 6 Bei der Führung von Büchern und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern sowie der Aufbewahrung von Datenträgern ist nach § 146 Abs. 5 Sätze 2, 3 AO und § 147 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz AO erforderlich, dass die Daten "jederzeit verfügbar" sind und "unverzüglich lesbar gemacht" werden können. Dies bedeutet, dass grundsätzlich zu Beginn einer Außenp...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards

Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt we...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.2 Echtes Pensionsgeschäft

Rz. 124 Der Pensionsgeber erhält vom Pensionsnehmer einen Betrag und ist verpflichtet, später diesen Betrag oder einen im Voraus bestimmten anderen Betrag zurückzuzahlen. In Höhe des Betrages bilanzieren der Pensionsgeber eine Verbindlichkeit (§ 340b Abs. 4 Satz 2 HGB) und der Pensionsnehmer eine Forderung (§ 340b Abs. 4 Satz 5 2. Halbsatz HGB). Rz. 125 Gegen Zahlung dieses B...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.1 Datenzugriff auf Konten der handelsrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 13 Praxis-Beispiel Die Finanzbehörde ordnete für die Jahre 01 bis 03 eine Außenprüfung bei der Firma A an. Diese war im Prüfungszeitraum Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Die handelsrechtliche Finanzbuchhaltung wickelte sie über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem ab. Eine eigenständige steuerliche Buchführung be...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.1 Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen

Rz. 23 Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in elektronischer Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Die Aufbewahrung elektronischer Daten in Papierform ist zwar weiterhin zulässig, j...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens

Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft und mühsam in den umfangreichen Buchführungsunterlagen gesucht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.2.2 Schlussbilanz des werbenden Unternehmens und Insolvenzeröffnungsbilanz

Rz. 119 Während des Insolvenzverfahrens bestehen die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung fort (§ 155 InsO). Rz. 120 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 2 Satz 1 InsO). Deshalb ist auf den Tag der Eröffnung des Verfahren eine (Insolvenz-) Eröffnungsbilanz aufzustellen.[1] Entsprechend i...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.2.1 Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung

Rz. 138 Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln, ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Die Bewertung der einzelnen Gegenstände richtet sich nach dem BewG (§ 12 ErbStG). Vor dem ErbStRG 2009[1] bestand sowohl eine Bestands- als auch Bewertungsidentität zwischen Steuerbilanz und erbschaftsteuerlicher Vermögensaufstellung für das Betriebsvermögen.[2] Aufgrund des Grun...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein außergewöhnlicher und sel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.2 Status

Rz. 5 Der Begriff der Sonderbilanz wird uneinheitlich verwendet. Teilweise wird zwischen Sonderbilanz und Status unterschieden. Teilweise wird der Begriff der Sonderbilanz so weit gefasst, dass die weitere Differenzierung zwischen Status und Sonderbilanz aufgehoben wird.[1] Richtig ist es, zwischen dem Status und der Sonderbilanz zu unterscheiden. Rz. 6 Der Status ist eine Ve...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.3 Steuerliche Sonderbilanzen

Rz. 11 Aufgrund der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) der Handelsbilanz für die Steuerbilanz haben die handelsrechtlichen Sonderbilanzen auch steuerliche Bedeutung (z. B.: Gründung, Liquidation, Insolvenz). Die handelsrechtliche Sonderbilanz ist nur ein einmaliger Vorgang. Sie hat aber auf die steuerliche Gewinnermittlung einen entscheidenden Einfluss, da sie mit den f...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 11 Verlustanzeigebilanz

Rz. 114 Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft muss eine Versammlung der Anteilseigner einberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren wurde (§ 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz, aus der sich der Verlust der Hälfte des Grundkapitals ergibt, nennt man Verlustanzeigebilanz.[1] Sie ist keine Sonderbilanz und kein Status, da sie sich unmittelbar aus d...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 95 Die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers gehört zu den Unterlagen, die bei der Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht werden müssen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese Schlussbilanz ist eine Sonderbilanz. Sie schließt die Buchführung der übertragenden Gesellschaft ab und beendet eine Kette von Bilanzen, die durch die Bilanzidentität verknüpft sind. Rz. 96 Der Sti...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.2 Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 34 Während das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes und Wirtschaftsgutes notwendigerweise als Element die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen beinhaltet,[1] hat selbst bei Erfüllung dieser Voraussetzung die Aktivierung zu unterbleiben, wenn ihr ein Bilanzierungsverbot gegenübersteht. Grundsätzlich darf in der Bilanz nur das dem Unternehmen gewidmete Vermögen a...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

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Ergebnisverwendung / 1 Einführung

Rz. 1 Der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellende Jahresabschluss eines Kaufmanns[1] hat das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden am Abschlussstichtag darzustellen[2] sowie zum Schluss eines Geschäftsjahrs sämtliche Aufwendungen und Erträge dieses Geschäftsjahrs einander gegenüberzustellen.[3] Eines der wesentlichen Ziele, die der Ges...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 32 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 3.2 Einsatz von Vereinssoftware

Gibt es Aufgaben, die beispielsweise durch den Einsatz einer Vereinssoftware leichter zu bewältigen sind? Wenn über die Einführung einer Vereinssoftware diskutiert wird, sollten Sie dabei nicht nur auf die Kostenseite schauen. Informieren Sie sich auch über die Benutzerfreundlichkeit des Programms und die Unterstützung durch den Lieferanten, wenn es zu Problemen kommt. Bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.1 Materielle Maßgeblichkeit

Der materielle Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt die rechtliche Bindung der Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Der Steuerpflichtige hat die Steuerbilanz nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorgaben zu erstellen, soweit nicht zwingende Steuerrechtsnormen entgegenstehen (Durchbrechung der Maßgeblichkeit; § 5 Abs. 1a – 7 EStG). Dies sind die fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.3 Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)

Die gesetzlich formlos aufzeichnungspflichtigen Angaben [1] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und vorgenommene Abschreibungen im Rahmen einer laufenden Führung sind Tatbestandsmerkmal (Voraussetzung) zur Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Bestandteil der Buchführung.[2] Praxis-Tipp Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1 Maßgeblichkeit

Ein zentraler Grundbegriff des Bilanzsteuerrechts ist die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz – der Maßgeblichkeitsgrundsatz. Die Steuerbilanz (der Gewerbetreibenden) ist demnach die um die steuerlichen Besonderheiten korrigierte Handelsbilanz. Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit[1] ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3 Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat ihre Auslegung in einem BMF-Schreiben [1] zur Maßgeblichkeit kundgetan. Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert: Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung: Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, Aufzeichnungspflichten. 2.3.1 ...mehr