Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1 Ordnungsmäßige Buchhaltung in elektronischer Form in der Praxis

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind für die klassische Buchhaltung (Papierbuchhaltung) jedem Fachmann ein Begriff und in der Praxis gewissermaßen "in Fleisch und Blut" übergegangen. Im Bereich der elektronischen Buchhaltung und Archivierung hingegen traten und treten immer wieder Fragen, Probleme und Unsicherheiten auf, die durch die Ausführungen im BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.4 Bedeutung der Begriffe "Aufzeichnungen", "Bücher" und "Geschäftsvorfälle"

Der buchhalterische Begriff "Bücher" entspringt handelsrechtlichen (auch historischen) Ausführungen. Zur Fertigung einer klassischen (Papier-) Buchhaltung wurden die entsprechenden Vorgänge in der äußeren Form eines Buches, einer Kladde, auf Papierkonten oder in einem (Papier-) Journal aufgezeichnet. Die äußere Form war hierbei jedoch unbeachtlich. Nach den GoBD umfasst der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der (leichten) Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.2 Typische Ursachen für eine Unternehmenskrise

Die Übersicht zeigt typische Fehler, die vielfach Ursache einer Unternehmenskrise sind. In der Praxis führen meist mehrere Fehler in Kombination zur Krise.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 4. Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht

Rz. 105 Mit der Buchführungspflicht des § 10 Nr. 1 FBUB 2010 A handelt es sich um eine vom Versicherungsfall unabhängige vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Demnach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Bücher zu führen (§ 10 Nr. 1 S. 1 FBUB 2010 A). Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.7 Buchführung

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Buchführung wird die planmäßige, laufende und lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlichem Ablauf mit Angabe des wesentlichen Inhalts und des zahlenmäßigen Werts verstanden. Sie bezweckt die gesamte wertmäßige Abrechnung eines Unternehmensträgers innerhalb eines bestimmten organisatorischen System...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.4 Elektronische Buchführung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführung in elektronischer Form ("auf Datenträger") ist nach Abs. 4 Satz 1 als zulässig anerkannt, sofern sie den GoB entspricht.[1] Für die steuerliche GuV besteht gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen sogar eine Pflicht zur elektronischen Einreichung (E-Bilanz).[2] Zu berücksichtigen ist, dass die elek...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.2 Materielle Anforderungen an die Buchführung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen in § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB verlangen, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Als sachverständiger Dritter ist weder ein beliebiger Privatmann (Laie), noch ein Wirtschaftsprüfer (Expert...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.3.2 Arten der Buchführung

Rz. 23a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Traditionell kann man zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung sowie der kameralistischen Buchführung unterscheiden.[1] Im Rahmen der einfachen Buchführung werden nur diejenigen Geschäftsvorfälle erfasst und gebucht, die aus Gründen der Kontrolle bzw. der Inventaraufstellung unverzichtbar erscheinen. Hierunter fallen z. B. Kassen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.3 Form der Buchführung

1.1.2.3.1 GoB Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB enthält die Vorschriften über die Buchführung (§§ 238ff. HGB) nur zum Teil und verweist im Übrigen auf die GoB (so ausdrücklich § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den GoB kommt damit zentrale Bedeutung zu. Sie gelten allerdings nicht nur für die eigentliche Buchführung (GoB i. e. S. des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB), sondern auch für d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5 Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

5.1 § 241a HGB Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars 1Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4 Gegenstand der Buchführung

1.1.2.4.1 Buchungssätze Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewohnheitsrechtlich und entgegen des Wortlautes von § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bucht der Kaufmann nicht unmittelbar seine Handelsgeschäfte, sondern in Gestalt von sog. Buchungssätzen nur die Änderungen der Lage seines Vermögens. BEISPIEL Nicht schon der Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst Lieferung der Ware oder Kauf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2 Normative Grundlagen der Buchführung

1.1.2.2.1 Handelsrecht Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechtspflicht des Kaufmanns zur Buchführung folgt aus dem allgemeinen Handelsrecht und den handelsrechtlichen Nebengesetzen. Die Bestimmungen der §§ 238ff. HGB werden durch das AktG (§§ 150ff.), das GmbHG (§§ 41ff.), das GenG (§ 33) und das PublG für bestimmte Großunternehmen (vgl. Kapitel 1 Tz. 78 ff.) ergänzt. Beso...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB)

2.1.2.2.1 Begriff und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der GoB bezieht sich in seiner historischen Prägung auf die kontinental-europäischen Bilanzierungsbräuche, die sich im deutschen, italienischen und französischen Handelsbilanzrecht entwickelt haben.[1] Die §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB adressieren...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5 Bindung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

5.2.1.3.2.5.1 Rechtsprechung des BFH Rz. 940 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das gewählte Verbrauchsfolgeverfahren muss sich innerhalb der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewegen. Der Sinn dieser ausdrücklichen Bezugnahme erschließt sich nicht ohne Weiteres, da § 256 HGB selbst eine Ausnahme von einigen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB begründet (§ 256 HGB, vgl. Tz. 171),...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.4 Hilfspersonen und Buchführung außer Haus

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht trifft auch den dazu persönlich nicht fähigen Kaufmann, also etwa die juristische Person. Der Buchführungspflichtige braucht aber die Bücher nicht persönlich zu führen, sondern darf sie Hilfspersonen übertragen oder auch außer Haus geben, und zwar unabhängig von der Größe des geführten Unternehmens (sogenannte Fernbuch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.1 Normenkonformität

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Prüfungsbericht festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Eine Berichterstattung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.1 Befreiungen für Einzelkaufleute

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241a HGB sieht eine Befreiung von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung und zur Aufstellung des Inventars ausschließlich für Einzelkaufleute vor. Sie brauchen §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, § 241a Satz 1 HGB. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Kaufmanns. Er kann sich auch dafür entscheiden, freiwillig handelsrechtliche Buch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.3.1 GoB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB enthält die Vorschriften über die Buchführung (§§ 238ff. HGB) nur zum Teil und verweist im Übrigen auf die GoB (so ausdrücklich § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den GoB kommt damit zentrale Bedeutung zu. Sie gelten allerdings nicht nur für die eigentliche Buchführung (GoB i. e. S. des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB), sondern auch für die elektronis...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der §§ 238–241a HGB zur Buchführung und zum Inventar enthalten die elementaren Grundnormen der kaufmännischen Buchführung. Denn die Buchführungspflicht bildet zusammen mit dem Inventar die Grundlage für den vom Kaufmann jährlich aufzustellenden Abschluss. Sie dient der Dokumentation der Geschäftsvorfälle, dem Gläubigerschutz, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.2.2 Voraussetzung der Befreiung

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Befreiung ist kumulativ, dass an den Stichtagen (vgl. Kapitel 4 Tz. 144 ff.) zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre der Umsatzerlös nicht mehr als 600.000 EUR und der Jahresüberschuss nicht mehr als 60.000 EUR betragen. Damit wird die zwingende Verknüpfung von Kaufmannseigenschaft und Buchführungs- und Inventarpflich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.1 Wesen und regelungsmethodische Natur

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. In den Worten des BFH sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung "Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen".[1] Die GoB ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 239 HGB konkretisiert die Anforderungen an die Dokumentation der nach § 238 HGB zu führenden Handelsbücher und sonstiger Aufzeichnungen und enthält damit kodifizierte formelle GoB. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser Regelung einen Ausgleich der Interessen an einer effizienten und rationellen Buchführung einerseits un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.2 Steuerrecht

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 140 AO ist die nach anderen Gesetzen bestehende Buchführungspflicht (also besonders die handelsrechtliche) auch für die Besteuerung zu erfüllen. Daher kann die Verletzung der Buchführungspflicht steuerrechtliche Sanktionen auslösen, so etwa die Zurückweisung schlecht geführter Bücher als Besteuerungsgrundlage oder den Verlust von Steue...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.8 Fazit

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Rechnungslegung informiert mit Dokumenten, insbesondere mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, in denen die Ergebnisse der Rechnungslegung zusammengefasst werden. Diese Dokumente werden mit Hilfe von Rechenwerken des Rechnungswesens, insbesondere der Buchführung, erstellt. Die Rechnungslegung f...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.4 Kommunales Rechnungswesen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Inzwischen hat die handelsrechtliche Rechnungslegung auch Bedeutung für die öffentliche Verwaltung erlangt. Im Jahre 2003 hat die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossen, das Gemeindehaushaltsrecht zu reformieren.[1] Der Beschluss empfiehlt, das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen von eine...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.1 Begriff und Rechtsnatur der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der GoB bezieht sich in seiner historischen Prägung auf die kontinental-europäischen Bilanzierungsbräuche, die sich im deutschen, italienischen und französischen Handelsbilanzrecht entwickelt haben.[1] Die §§ 243 Abs. 1, 264 Abs. 2 Satz 1 HGB adressieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (materielle GoB, vgl. Kapitel 1)...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.1 Sprache und Schriftzeichen

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei der Führung der Handelsbücher (vgl. Tz. 14 ff.) und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen nur eine lebende Sprache verwendbar. Eine Sprache gilt nach engem Verständnis als tot, wenn sie von niemandem als Muttersprache genutzt wird. Latein oder Altgriechisch wäre unzulässig, ebenso eine Programmier- oder Kunsts...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 4.1 § 241 HGB

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 241 Inventurvereinfachungsverfahren (1) 1Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden. 2Das Verfahren muß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. 3Der Aussagewert ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.2 IFRS

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS behandeln ausschließlich die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses. Sie enthalten hingegen keine den §§ 238ff. HGB vergleichbaren Ordnungsvorschriften, die die Vorbereitung der der eigentlichen Rechnungslegung betreffen. Insbesondere fehlen Regelungen zu Buchführung und ihrer Ausgestaltung.[1] Daraus folgt selbstverständlich ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.2 IFRS

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 239 HGB findet wie auch § 238 (vgl. Tz. 37 ff. zu § 238 HGB) keine Entsprechung in den IFRS.[1] Rz. 49a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Framework des IASB nennt das Merkmal des Entscheidungsnutzens (decision usefulness, Rz. 1.2) sowie die Grundsätze der Entscheidungsrelevanz (relevance, Rz. 2.6 ff.) und der glaubwürdigen Darstellung (faithful ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.2 Jahresabschluss

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.[1] Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 Abs. 3 HGB). Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften wird der Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert, de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.3 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern Einwendungen zu erheben sind, ist der Bestätigungsvermerk nach Abs. 4 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen. Unter Einwendungen sind Beanstandungen gegen die Rechnungslegung zu verstehen, die sich im Rahmen der Prüfungsdurchführung ergeben.[1] Der Abschlussprüfer muss aufgrund seiner Treuepflicht die geprüfte Gesellschaft zunächst au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5.1 Rechtsprechung des BFH

Rz. 940 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das gewählte Verbrauchsfolgeverfahren muss sich innerhalb der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewegen. Der Sinn dieser ausdrücklichen Bezugnahme erschließt sich nicht ohne Weiteres, da § 256 HGB selbst eine Ausnahme von einigen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB begründet (§ 256 HGB, vgl. Tz. 171), gleichzeitig § 252 Abs. 2 HGB solch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.3 Änderungen und Berichtigungen

Rz. 46 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Änderungen und Berichtigungen sind nur zulässig, wenn sie den ursprünglichen Inhalt und die Tatsache späterer Änderung bzw. Berichtigung erkennen lassen. Das gilt auch für die elektronische Buchführung (vgl. Tz. 47). Unzulässig sind etwa Durchstreichungen, Rasuren, Überkleben, Auslöschen, Radierungen oder Überschreibungen mit Tipp-Ex.[1] Eine...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.3 Zweigniederlassungen

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der Kaufmann für die Buchführung seines gesamten Unternehmens zuständig ist, trifft ihn auch die Verantwortlichkeit für die Buchführung der zu seinem Unternehmen gehörenden Zweigniederlassungen. Die §§ 238ff. HGB gelten auch für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kaufleute.[1] Allerdings sind Sondervorschriften für inländische ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 241a HGB, die neu durch das BilMoG 2009 in das HGB eingefügt wurde, ist in dem größeren Zusammenhang der gesetzgeberischen Bemühungen der jüngeren Zeit zu sehen, Rechnungslegung und Bilanzierungspflichten stärker an die individuelle Situation und insbesondere Leistungsfähigkeit der Kaufleute anzupassen. Die Größe des kauf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.1 Handelsrecht

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechtspflicht des Kaufmanns zur Buchführung folgt aus dem allgemeinen Handelsrecht und den handelsrechtlichen Nebengesetzen. Die Bestimmungen der §§ 238ff. HGB werden durch das AktG (§§ 150ff.), das GmbHG (§§ 41ff.), das GenG (§ 33) und das PublG für bestimmte Großunternehmen (vgl. Kapitel 1 Tz. 78 ff.) ergänzt. Besondere handelsrechtlich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.3 Bilanz

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[1] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.3 Sonstige Buchführungspflichten

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Buchführungspflicht kann auch außerhalb des Handelsrechts nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertragsverhältnis folgen. So kann insbesondere aus der Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens eine Pflicht zur Rechnungslegung hierüber folgen, die eine Buchführungspflicht einschließt. Das gilt etwa für den Auftragnehmer, den Ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.3 Wertpapierhandelsrecht, Insolvenzrecht

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Wertpapierhandelsrecht hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Jahre das System der Veröffentlichung von Finanzberichten und der aufsichtsbehördlichen Überwachung von Unternehmensabschlüssen, das aus dem Börsengesetz in das WpHG transferiert wurde, schrittweise auf- und ausgebaut. So regeln die §§ 106–113 WpHG (früher: §§ 37n–37u WpHG a. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.2 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum AktG vom 6. September 1965

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch die Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931[1] eingefügte § 260b HGB regelte vorübergehend einen weiteren Verweis auf die handelsrechtlichen GoB. Mit dem Aktiengesetz vom 30.01.1937 [2] ist diese Vorschrift reformuliert und in § 129 AktG überführt worden.mehr