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Kapitel 2: Allgemeine Vorschriften für alle Kaufleute / 1.1.2.3.2 Arten der Buchführung

Prof. Dr. Hanno Merkt
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Rz. 23a

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Traditionell kann man zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung sowie der kameralistischen Buchführung unterscheiden.[1] Im Rahmen der einfachen Buchführung werden nur diejenigen Geschäftsvorfälle erfasst und gebucht, die aus Gründen der Kontrolle bzw. der Inventaraufstellung unverzichtbar erscheinen. Hierunter fallen z. B. Kassenvorgänge, Abrechnungen mit Kunden und Lieferanten. Es werden nur Bestands- und keine Erfolgskonten eingerichtet und es wird auch keine GuV aufgestellt.[2] Eine Erfolgsermittlung ist nur auf dem Wege eines Reinvermögensvergleiches möglich.

 

Rz. 24

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

§ 242 Abs. 2 HGB beinhaltet die Verpflichtung zur Aufstellung einer GuV, sodass heute in aller Regel doppelte Buchführung (Doppik) notwendig ist, also die Führung von Bestandskonten mit Gegenbuchung auf Erfolgskonten (näher Kapitel 2 Tz. 25).[3] Im Übrigen ist die Buchführungsform frei, sofern sie nur § 239 HGB und den GoB entspricht. Insbesondere kann auch § 238 HGB keine Verpflichtung zur Anwendung eines bestimmten Buchführungssystems entnommen werden.[4] Anders verhält es sich für die Bilanzierung. Die Bilanzrichtlinie 2013 macht den Mitgliedstaaten formale Vorgaben für die Bilanzgliederung in Gestalt zweier "Mindestgliederungen", nämlich der horizontalen Gliederung (Art. 9 und 10 mit Anhang III) und der vertikalen Gliederung (Art. 9 und 10 mit Anhang IV).[5] Allerdings ergibt sich für das HGB kein Anpassungsbedarf, weil die Gliederung nach Anhang III im Wesentlichen dem tradierten Schema des § 266 HGB entspricht.[6] Hingegen genügt eine einfache Buchführung, die nur Bestandskonten führt, nur unter besonderen Umständen, etwa in Unternehmen mit ganz wenigen oder völlig gleichartigen Geschäftsvorfällen oder in Kleinbetrieben des Einzel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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