Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4 Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems

Rz. 19 Die Regelungen zur Kassenführung finden sich im "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen".[1] Das bedeutet: Seit 23.12.2016: Besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht, d. h.aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle sind fortlaufend zu erfassen, einzeln aufzuzeichnen sowie aufzubewahren Seit 1.1.2018: Eine unangekündigte Kassen-Nachschau durch ...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4.4 Mitteilungspflicht für "TSE-Kassen" an die Finanzverwaltung

Rz. 23 Von der Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Ab dann besteht eine Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz – oder die Außerbetriebnahme – eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. d. § 146a AO. Im Detail gilt Folgendes:[1] "Das Mitteilungsverfahren steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. ...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.2 Ausweis in der Bilanz

Rz. 42 Die flüssigen Mittel werden gem. § 266 Abs. 2 B IV HGB als "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" ausgewiesen. Eine weitergehende Untergliederung ist dem Wortlaut des Gesetzes nach nicht vorgesehen. Da die Postbank ein Kreditinstitut ist, wird ein entsprechendes Guthaben unter "Guthaben bei Kreditinstituten" ausgewiesen. Aus Grü...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.4 Ausweis unter Berücksichtigung der International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 50 Die flüssigen Mittel (cash and cash equivalents)[1] sind entsprechend dem deutschen Recht innerhalb des Umlaufvermögens (current assets) aufgeführt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind in der Position cash zusammengefasst. Unterliegen die liquiden Mittel einer Beschränkung, z. B. Devisenumtauschbeschränkungen, wird eine besondere Angabepflicht...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4.2 Nichtbeanstandungsregelungen

Rz. 21 Gemäß BMF-Schreiben vom 6.11.2019 [1] wird es nicht beanstandet, wenn die mit einer TSE aufrüstbaren Kassensysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind jedoch umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfülle...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.6.1 Kassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung

Rz. 28 Die für elektronische Aufzeichnungssysteme erforderlichen Daten sowie Formate werden in den "Digitalen Schnittstellen der Finanzverwaltung für elektronische Aufzeichnungssysteme" (DSFinV) definiert. Diese werden über das Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht. Fällt nur ein Teilbereich der Daten eines komplexen Softwaresystems unter di...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.7 Kassen-Nachschau

Rz. 30 Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörden Kassen-Nachschauen durchführen. Hierzu bedarf es keiner vorherigen Ankündigung. Die Nachschau kann während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Die Amtsträger sind im Rahmen der unangekündi...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 5.1 Zufluss-, Abflusszeitpunkt bei Überweisungen

Rz. 35 Bei Einnahme mittels Überweisungsauftrag fließt der Betrag dem Kontoinhaber mit der Gutschrift auf seinem Girokonto, nicht erst mit Eingang der Benachrichtigung über die Gutschrift zu. Rz. 36 Eine Ausgabe, die mittels Überweisungsauftrag von einem Bankkonto geleistet wird, ist bei dem Kontoinhaber in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Überweisungsauftrag dem Krediti...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 5.3.1 Scheckbuch, Scheckformulare

Rz. 38 Die Praxis zeigt, dass es für Schecks besondere Sicherungsverfahren gibt. Empfangene Schecks werden mittels sog. Scheckeinreichungsformulare den Kreditinstituten eingereicht. Die Kopien dieser Formulare sind zusammen mit dem Auszug des Kreditinstituts, das die Gutschrift des eingereichten Schecks zeigt, aufzubewahren. Der Nachweis hingegebener Schecks erfolgt in der Pr...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4.1 Technische Verordnung und Verfahrensrichtlinien

Rz. 20 Weitergehende Regelungen insbesondere zur konkreten Festlegung von Erfordernissen der technischen Sicherheitseinrichtung, zu Datenformaten und -inhalten sowie zum Melde- und Antragsverfahren sind in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und in dem Anwendungserlass zu § 146a AO festgelegt. Der Anwendungserlass des BMF zu § 146a AO v. 30.6.2023[1] behandelt folgend...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.5.2 Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht

Rz. 27 Nur bei nachweislich bestehender Unzumutbarkeit kann es im Einzelfall ausreichen, die Kasseneinnahmen lediglich summarisch aufzuzeichnen (§ 146 Abs. 1 Satz 3 AO). Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer. Damit in diesen Ausnahmefällen die Ermittlung der Summe der Tageseinnahmen nachprüfbar bleibt, müssen die Bareinnahmen anhand eines sogenannten Kassenberichtes nach...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 1 Begriffliche Abgrenzung der "flüssigen Mittel"

Rz. 1 In der Praxis werden "flüssige Mittel" und "liquide Mittel" synonym behandelt. "Flüssige Mittel" ist jedoch der engere Begriff. Er beinhaltet Bargeld und Bankguthaben. "Liquide Mittel" sind dagegen Geldmittel und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eines Unternehmens, die kurz-oder mittelfristig in Geld umgewandelt werden können. Dabei wird nach der Verflüssigungs...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.3 Hardware als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 33 Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, bestehen mehrere Wahlrechte.[1] Bezüglich entspr. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 250 EUR – (netto) unabhängig davon, ob der Vorsteuerbetrag umsatzsteuerlich abziehbar ist – nicht übersteigen, kodifiziert § 6 Abs. 2 und 2a ES...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.3 Software als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 89 Auch die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG bzw. die sog. Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG ist lediglich auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Die Finanzverwaltung sieht Computerprogramme mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR[1] jedoch als Trivialprogramme an, die als abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgü...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mängel in der Buchführung: ... / Zusammenfassung

Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, kann das für Unternehmen teuer werden. Denn das Finanzamt schätzt wegen der Mängel in der Buchführung Umsätze hinzu. Bei großen Mängeln droht darüber hinaus ein Sicherheitszuschlag von bis zu 20 %.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mängel in der Buchführung: Finanzamt darf Einnahmen schätzen

Zusammenfassung Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, kann das für Unternehmen teuer werden. Denn das Finanzamt schätzt wegen der Mängel in der Buchführung Umsätze hinzu. Bei großen Mängeln droht darüber hinaus ein Sicherheitszuschlag von bis zu 20 %. Hintergrund Ein Kioskbesitzer betrieb in seinem Kiosk eine Lotto-An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mängel in der Buchführung: ... / Entscheidung

Auch vor dem Finanzgericht hatte der Kioskbesitzer keinen Erfolg: Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Schätzung durch das Finanzamt wegen der Buchführungsmängel gerechtfertigt war und auch die Hinzuschätzung von 5 % nicht zu beanstanden ist. Die Buchführung des Klägers entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Besonders auffällig war, dass der Kios...mehr

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Mängel in der Buchführung: ... / Hintergrund

Ein Kioskbesitzer betrieb in seinem Kiosk eine Lotto-Annahmestelle. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. Dabei nutzte er eine elektronische Registrierkasse und schrieb die Kassenberichte von Hand. In diesen erfasste er die Einnahmen bestimmter Warengruppen. Die Lottoeinnahmen wurden über eine separate Kasse erfasst, die mit der Lottogesellschaft dire...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zwecke der Buchführungsvorschriften

Rn. 22 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Buchführung hat nach § 238 Abs. 1 mit Hilfe der GoB die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage ersichtlich zu machen und einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick darüber zu ermöglichen. Diese als Generalnorm bezeichnete Buchführungspflicht verdeutlicht, dass der Gesetzgeber eine übersichtliche, vollständige und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Konkretisierung der Zwecke der gesetzlichen Vorschriften anhand ihres Gesamtbilds

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die GoB wurden im Jahre 1897 in die noch heute wörtlich für Buchführung und Inventar geltende Generalnorm (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1) des damaligen HGB eingefügt. Damals wollte der Gesetzgeber durch einen Verweis auf die "Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute" erstmals die RL an einen übergeordneten Maßstab binden (vgl. Reichs-Justizamt (1896...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussetzung aufgrund des Bedeutungszusammenhangs der GoB mit anderen gesetzlichen Vorschriften: Zweckgerechtigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Gesetzgeber integriert die GoB innerhalb der Generalnorm in das HGB. Auf diese Weise stellt er sie in den Bedeutungszusammenhang mit anderen gesetzlichen Vorschriften (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), S. 91ff.). Dadurch sind die GoB ein Mittel, um die gesetzlichen Zwecke zu verwirklichen (vgl. Heinen (1986), S. 103; Kruse (1978), S. 94)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu den GoB

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 243 Abs. 1 ist der JA "nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Die GoB bilden den Rahmen, der bei der Erstellung des JA eingehalten werden muss, damit der JA ordnungsgemäß i. S. v. gesetzmäßig ist (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 7). Rn. 10 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 So oft die GoB zur Begründung praktischen Vorgehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 157 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Ballwieser (1987), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und neues Bilanzrecht, in: Albach/Forster (Hrsg.), Beiträge zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, Wiesbaden, S. 3–24. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseld...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 30 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das Gebot der Aufstellung eines JA für den Schluss eines jeden GJ (vgl. §§ 242, 264 Abs. 1) bewirkt eine rechnerische Aufspaltung der gesamten Lebensdauer eines UN in einzelne Abrechnungsperioden (GJ). Die kontinuierliche Erfassung der Geschäftsvorfälle und die hiermit verbundene laufende Fortschreibung der Bestandskonten werden zum Ende einer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entstehungsursachen des Fehlbetrags

Rn. 189 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Formulierung des § 268 Abs. 3 ist hinsichtlich der möglichen Ursachen für die Entstehung eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags nicht zweifelsfrei. Der erste Halbsatz von § 268 Abs. 3 lautet: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten". Dadurch ergeben sich be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leistungspflichten des Abschlussprüfers

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP sollte im Prüfungsvertrag festlegen, welche Leistungen von ihm i. R.d. Pflichtprüfung erbracht werden sollen und welche nicht. Der Auftraggeber kann z. B. daran interessiert sein, dass bestimmte Prüfungsfelder intensiver geprüft werden sollen als bei der JA-Prüfung notwendig. Soweit Sonderwünsche des Auftraggebers das Ziel der Pflichtp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Allgemeiner Konsens

Rn. 32 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die sehr allg. und teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" lassen dem JA-Ersteller i. A. bei der Beurteilung der Frage, welche RL-Alternative in einem speziellen Sachverhalt zweckgerecht ist, einen großen Ermessensspielraum (vgl. Schneider, StuW 1983, S. 141 (158)). Ein so großes Spektrum von Alternativen ist nicht ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Handelsrechts bei voraussichtlicher Unternehmensfortführung

Rn. 90 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BGH muss bei der Frage, innerhalb welcher Frist ein JA aus handelsrechtlicher Sicht bei voraussichtlicher Fortführung des UN (vgl. dazu IDW PS 270 (2021)) rechtzeitig erstellt ist, zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn er hat die Interessen der Informationsadressaten (vgl. zu diesem Begriff Moxter (1974), S. 418ff.), so z. B. der UN-Leit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Auswahl der Vertragsprüfer

Rn. 6 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Zusammenhang mit der Auswahl der Vertragsprüfer und dem Verweis auf die entsprechenden Vorschriften des HGB in § 293d AktG legt der Gesetzgeber fest, wer überhaupt als Vertragsprüfer in Frage kommt – d. h. welche Qualifikationen ein solcher Prüfer erfüllen muss – und welche Ausschlussgründe einer Bestellung als Vertragsprüfer entgegenstehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammenhang zur Vollständigkeit der Bilanz

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 246 Abs. 1 i. V. m. § 242 Abs. 2f. hat die GuV sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot beinhaltet die mengenmäßige Erfassung sämtlicher Bestands- (VG, Schulden und RAP) sowie aller Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge): Angesichts des systembedingten b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu steuerrechtlichen Regelungen

Rn. 17 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist von "Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen" – und das sind die Kaufleute, die § 252 zu beachten haben, in der StB das "Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist". ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.3 Beweiskraft der Buchführung und Aufzeichnungen bzw. Darstellung von Beanstandungen durch die Finanzverwaltung

Sinn und Zweck der steuerlich richtigen, vollständigen und ordentlichen Buchführung und der Aufzeichnungen ist, dass diese Daten der Besteuerung zugrunde gelegt werden.[1] Sollte deren Richtigkeit durch die Finanzverwaltung jedoch beanstandet werden, kann die Finanzverwaltung von diesem Grundsatz abweichen.[2] Allerdings muss die Finanzverwaltung im Beanstandungsfall deren G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Vorbemerkung

Bücher und Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass sich ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Aufzeichnungen verschaffen kann.[1] Elektronische Aufzeichnungen unterliegen grundsätzlich auch den gleichen Prinzipien wie manuell geführte Bücher oder Aufzeichnungen.[2] Die GoB bzw. GoBD erstrecken sich damit nicht nur auf die elektronische Bu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 "Bücher" i. S. d. GoBD

"Bücher" i. S. d. GoBD sind nicht nur klassische Aufzeichnungen in Papierform jedweder Art, sondern auch elektronische Aufzeichnungs- und Archivierungsmöglichkeiten.[1] Bücher und Aufzeichnungen können auch auf Datenträgern geführt werden.[2] Bedingung ist jedoch, dass die Form der Buchführung sowie der angewandten Verfahren den GoB entsprechen. In der Papierform spricht man...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.7 Unveränderbarkeit: Ursprünglicher Inhalt muss immer erkennbar bleiben

Aufgezeichnete Geschäftsvorfälle dürfen nicht verändert werden. Ihr ursprünglicher Inhalt muss immer feststellbar bleiben.[1] Bei der früheren Buchführung in Papierform sprach man insoweit vom sog. "Radierverbot". Das gilt analog auch für digitale Aufzeichnungen. Auch der Buchungszeitpunkt muss immer erkennbar bleiben. Änderungen elektronischer Buchungen müssen zwingend prot...mehr