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Flüssige Mittel in Buchführung und Bilanz / 1 Begriffliche Abgrenzung der "flüssigen Mittel"

Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rux
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Rz. 1

In der Praxis werden "flüssige Mittel" und "liquide Mittel" synonym behandelt. "Flüssige Mittel" ist jedoch der engere Begriff. Er beinhaltet Bargeld und Bankguthaben. "Liquide Mittel" sind dagegen Geldmittel und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eines Unternehmens, die kurz-oder mittelfristig in Geld umgewandelt werden können. Dabei wird nach der Verflüssigungsfähigkeit in Geld folgende Rangfolge unterschieden:

  1. liquide Mittel erster Ordnung – Bargeld oder Bankguthaben;
  2. liquide Mittel zweiter Ordnung – Schecks, diskontfähige Wechsel, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  3. liquide Mittel dritter Ordnung – Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Waren.
 

Rz. 2

Unter bilanziellen Gesichtspunkten wird für den Begriff "Flüssige Mittel" enger auf die Zahlungsmittelfunktion des Wirtschaftsguts abgestellt.

Die Position innerhalb der Bilanz lautet gem. § 266 Abs. 2 HGB "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks".[1] Durch die Bezeichnung "flüssige Mittel" ist die Klarheit gewährleistet und ein Informationsverlust nicht erkennbar, da diese Position grundsätzlich nicht aufzugliedern ist.

Zum Kassenbestand gehören alle Euro-Noten und Sorten sowie die in- und ausländischen Münzen; zu erfassen sind auch die Bestände in allen Haupt- sowie Nebenkassen, einschließlich der in Automaten befindlichen Münzen. Weiterhin sind Wertzeichen, wie Brief-, Steuer-, Stempel-, Gerichtskosten- und Beitragsmarken sowie nicht verbrauchte Frankiermarken zu erfassen, nicht dagegen Zins- und Dividendenscheine.[2]

Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus Guthaben bei inländischen und vergleichbaren ausländischen Banken, Sparkassen und Zentralbanken und können in jeder Währung vorhanden sein. Auszuweisen si...

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