Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Allgemeine Ausschlussgründe (§ 319 Abs. 2f.)

Rn. 10 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. Ausschlussgründe (für WP bzw. WPG) des § 319 Abs. 2f. (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 319 HGB, Rn. 20ff.) sind auch bei den in § 319a (a. F.) angesprochenen PIE zu beachten (vgl. allg. dazu auch HdR-E, HGB § 319, Rn. 25ff.). Hiernach sind WP gemäß § 319 Abs. 2 insbesondere dann von der Tätigkeit bei einer AP ausgeschlossen, wenn Grün...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Jahresabschlusses und Bewertung

Rn. 6 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Inhalt des JA ist für die KapG in § 264 geregelt; der JA hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage zu vermitteln (vgl. § 264 Abs. 2 Satz 1). Mangels gesonderter Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG ist diese Regelung für dem PublG unterliegende UN jedoch nicht beachtlich. Für sie gilt vielme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Bisher gewann das Steuerrecht durch die "umgekehrte Maßgeblichkeit" Einfluss auf das handelsrechtliche Bilanzrecht, da gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auszuüben waren. Beispiele sind Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 3 EStG; Rücklage für Ersatzbescha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.2 Subjektive Bestimmung und buchmäßige Behandlung

Rz. 202 Hinsichtlich dieser Grundstücke bzw. Grundstücksteile besteht ein Wahlrecht. Diese Wirtschaftsgüter können als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen oder als Privatvermögen behandelt werden. Sollen Grundstücke oder Grundstücksteile als Betriebsvermögen behandelt werden, muss der Mitunternehmer erkennen lassen, dass das Wirtschaftsgut Sonderbetriebsvermögen sein soll. D...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.2 Zu beachtende Grundsätze

Rz. 94 Der Steuerpflichtige hat kein (freies) Wahlrecht, gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu bilden. Vielmehr muss für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Die Wirtschaftsgüter müssen objektiv "betriebsdienlich" sein. Die Willkürung muss ihr auslösendes Moment im Betrieb haben. Deshalb muss der Steuerpflicht...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.2 AfA neben der Teilwertabschreibung?

Rz. 363 Nach ständiger Rechtsprechung schließt die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert die gleichzeitige Inanspruchnahme der normalen AfA nach § 7 EStG aus, denn die Teilwertabschreibung schließt grundsätzlich auch die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung des abgelaufenen Jahres ein. Diese Rechtsprechung wird jedoch oft missverstanden. Sie wird nicht selten so ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 71 Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen eines verpachteten Betriebs Ein Grundstück, das der Steuerpflichtige bei der Verpachtung seines Betriebs nicht zurückbehält, sondern als eine wesentliche Betriebsgrundlage mit in die Verpachtung einbezieht, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs. Als Fortführung des Betriebs in anderer Form hat die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.1 Begriff

Rz. 56 Der Begriff des sonstigen selbstständigen Gebäudeteils umfasst baulich abgegrenzte Einbauten wie Haupt- und Nebengebäude, Stockwerk oder Raum. Ein Teil eines Raumes, wie der durch Einrichtungsgegenstände abgrenzte Arbeitsbereich, kann jedoch nicht als selbstständiger Gebäudeteil angesehen werden. Körperlichkeit und Unbeweglichkeit dieses Wirtschaftsguts setzen voraus,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.3 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich

Rz. 380 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG können bei der Aufstellung der Übergangsbilanz für die Zeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur solche Ansätze unterstellt werden, die im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtlicher, aber wirtschaftlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.4 Der Eigentümer des Grund und Bodens ist auch Eigentümer des vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäudes

Rz. 255 Das vom Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude ist Eigentum des Grundstückseigentümers und ihm auch als solches steuerlich zuzurechnen, wenn nicht die Ausnahmetatbestände Scheinbestandteile oder wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten gegeben sind. Der Nutzungsberechtigte hat die Herstellungskosten für das Gebäude, wenn dieses s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglichkeiten: Eigenbetrieblich g...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 237 Hat ein Gewerbetreibender ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb erworben und sind lt. Kaufvertrag vom 12.10.04 vereinbarungsgemäß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten am 1.11.04 auf den Käufer übergegangen, ist jedoch die Eintragung des Eigentümerwechsels erst am 14.3.05 erfolgt, ist der Gewerbetreibende als Käufer bereits ab 1.11.04 wirtschaftlicher Eigentümer ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.1 Grundsätzliches

Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher grundsätzlich so lange B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.4 Entgeltliche Pkw-Überlassung von der Personengesellschaft an den Gesellschafter

Von einer entgeltlichen Überlassung ist auszugehen, wenn der Gesellschafter für die private Nutzung des Fahrzeugs ein Entgelt zahlen muss oder wenn sein Privatkonto in der Buchführung belastet wird. Die Buchung auf ein Privatkonto wird als Bezahlung eingestuft Die Belastung des Privatkontos (Verrechnungskontos) in der Buchführung ist einer Bezahlung gleichzustellen. Das bedeutet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.3 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch die Personengesellschaft an den Gesellschafter

Haben Personengesellschaft und Gesellschafter kein Entgelt für die private Nutzung des Fahrzeugs vereinbart, ist umsatzsteuerlich nur dann von einer unentgeltlichen Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke auszugehen, wenn das Privatkonto des Gesellschafters in der Buchführung nicht belastet wird bzw. belastet worden ist.[1] Die Belastung des Privatkontos führt zu einem entge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.1 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Grundsätzlich ist bei der privaten Nutzung eines Firmen-Pkw danach zu unterscheiden, ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe[1] erfolgt oder ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt. Unentgeltliche Wertabgabe: Die private Nutzung des Firmenwagens (unentgeltliche Wertabgabe) ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unterne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.2 Firmen-Pkw bei Personengesellschaften, private Pkw-Nutzung (1-%-Methode)

Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung, dürfen die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmen-Pkw ist immer dann mit der 1-%-Methode zu ermitteln, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt. Ist das der Fall, ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 2 Zweck und Funktion des Lageberichts

Trotz der formellen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind beide Rechnungslegungsinstrumente nicht voneinander unabhängig: Auch für den Lagebericht gilt die Generalnorm, wonach "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" zu vermitteln ist. Für den Jahresabschluss bezieht sich dies explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 5 Gegenstand

Ist Buchführungspflicht gegeben, bedeutet dies, dass eine Vielzahl handels- und steuerrechtlicher Vorschriften eingehalten werden müssen. Nach den §§ 238 ff. HGB ist es erforderlich, alle Geschäftsvorfälle laufend und systematisch aufzuzeichnen, wobei allerdings kein bestimmtes Buchführungssystem vorgeschrieben ist, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten, die Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 6 Verletzung der Buchführungspflicht

Die Verletzung der Buchführungspflicht kann unterschiedliche Konsequenzen haben. So kann das Finanzamt mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld auf deren Erfüllung hinwirken, falls die Buchführungspflicht verletzt wird. Die Vorlage von Unterlagen kann das Finanzamt durch Androhung (und Festsetzung) von Verzögerungsgeld forcieren. Daneben löst die vorsätzliche oder lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 3 Beginn und Ende

Die handelsrechtliche und damit auch die steuerrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Istkaufmann; mit der Eintragung in das Handelsregister durch den Kannkaufmann; mit dem Überschreiten der Größenkriterien nach § 241a HGB; bei einer Vorgründungsgesellschaft, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird; bei einer Vorgesellschaft mit dem erste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte kommen nicht daran vorbei, zu prüfen, ob sie zur Buchführung verpflichtet sind. Ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, entscheidet darüber, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Form der Gewinnermittlung in Betracht kommt. Buchführungspflichtige Unternehmer müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 1 Handelsrechtliche Pflicht

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB. Diese Vorschriften unterscheiden folgende Kaufmannstypen: Istkaufleute, d. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Disagio / 3.4 Art der Verteilung des Disagios auf die Laufzeit

Wie bereits dargestellt, weist ein Disagio einen zinsähnlichen Charakter auf. Daher erfolgt die Abschreibung eines aktivierten Disagios bei einem endfälligen Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen genannt) in der Handelsbilanz linear. Denn die Restschuld verändert sich über die Laufzeit des Darlehens nicht und entspricht stets dem Rückzahlungsbetrag, der auch als Erfüllungsbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Erstellung der Buchführung

Rz. 118 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater neben der Erstellung der Steuererklärung und Jahresabschlussarbeiten auch die Führung der Bücher für seinen Mandanten (sog. Vollauftrag), erhöht sich damit zwangsläufig auch der Umfang der Sorgfaltspflichten. In formaler Hinsicht ist er uneingeschränkt für die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchführung verantwort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Leichtfertige Verkürzung mehrerer Steuerarten

Rz. 151 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter leichtfertig mehrere Steuerarten, so können diese Steuerverkürzungen in Tateinheit oder Tatmehrheit stehen. Welches Konkurrenzverhältnis im Einzelfall anzunehmen ist, hängt davon ab, ob die Steuern durch ein und dieselbe oder durch mehrere selbständige Handlungen verkürzt wurden. Eine einheitliche Handlung liegt bei einer einzigen Wil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 AO und allgemeine Straftatbestände

Rz. 163 [Autor/Stand] Die leichtfertige Steuerverkürzung kann auch tateinheitlich (§ 21 Abs. 1 OWiG) mit allgemeinen Straftaten zusammentreffen, so z.B. mit Bankrott durch unordentliche Buchführung gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB [2] oder mit einem Verstoß gegen § 6 des (Kraftfahrzeug-)Pflichtversicherungsgesetzes [3].mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Führung eines Verzeichnisses iSd § 5 Abs 1 S 3 EStG ist nicht Voraussetzung für die Wahlrechtsausübung

Tz. 50 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Voraussetzung für die Ausübung stlicher Wahlrechte ist nach § 5 Abs 1 S 2 EStG nach Inkrafttreten des BilMoG die Aufnahme der WG, die nicht mit dem hr-lich maßgeblichen Wert in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, lfd zu führende Verzeichnisse. Diese Verzeichnisse sind Bestandteil der Buchführung. Nach dem Schr des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr