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II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Dr. Peter Küting
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Rn. 65

Stand: EL 40 – ET: 09/2023

Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R 144/71, BStBl. II 1973, S. 806f.; BFH, Urteil vom 04.03.1976, IV R 78/72, BStBl. II 1977, S. 380). Es bleibt folglich zu untersuchen, ob Ausgaben bzw. Einnahmen als Aufwand bzw. Ertrag für das abgelaufene GJ oder für eine Zeit nach dem Abschlussstichtag zu gelten haben.

 

Rn. 66

Stand: EL 40 – ET: 09/2023

"Aufwand" und "Ertrag" sind elementare Begriffsbestandteile der Buchführung, stellen insoweit negative bzw. positive Komponenten der Gewinnermittlung dar. Die Verknüpfung mit den Begriffen "Ausgaben" und "Einnahmen" erfolgt i. R.d. Bilanzierung über das Element der Periodisierung. So qualifizieren sich i. A.

(1) Aufwendungen als periodisierte Ausgaben und
(2) Erträge als periodisierte Einnahmen.

Damit liegt die Problematik also in der "zeitlichen Zurechnung von Finanzströmen zum Erfolg einer bestimmten Periode. Für diese Periodisierung gelten die GoB" (Federmann, ­SteuerStud 1985, S. 131 (132f.)).

 

Rn. 67

Stand: EL 40 – ET: 09/2023

Für die "richtige" Periodenzuordnung hat der BFH wertvolle Hilfestellung geleistet. So hat er in seinem Urteil vom 17.07.1974 (I R 195/72, BStBl. II 1974, S. 684ff.) bspw. formuliert: "Die Bilanz im Rechtssinne ist keine Kostenrechnung." I.d.S. ist für die Abgrenzung nicht mehr die betriebswirtschaftliche Kostenverteilung entscheidend, sondern die wirtschaftliche Entstehung oder der Zufluss des Gegenwerts für die Ausgaben bzw. der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Leistungserbring...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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