Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 8 Die Konsolidierungsmaßnahmen des relevanten Vierten Titels innerhalb der Konzernrechnungslegungsvorschriften des HGB beinhalten die allg. Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (§ 300 HGB), die KapKons (§ 301 HGB), die SchuldenKons (§ 303 HGB), die Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB), die Aufwands- und ErtragsKons (§ 305 HGB) und die Ermittlung so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Angaben zu latenten Steuern (Abs. 1 Nr. 21–22a)

Rz. 121 Angaben zu latenten Steuern sollen die Grundlagen für die bilanzierten latenten Steuern erläutern. Aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung beschränkt sich die Angabepflicht nicht auf die Bilanzposten, es ist vielmehr eine differenzierte Darstellung vorzunehmen. Hierzu gehören auch Angaben zu nicht bilanzierten temporären Differenzen. Des Weiteren sind wegen des Wahlr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung

Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Outside basis differences

Rz. 29 Die Differenz zwischen dem im Konzernabschluss erfassten Vermögen eines TU und dem steuerbilanziellen Wert der vom MU am TU gehaltenen Anteile[1] wird in der internationalen Rechnungslegung als outside basis difference bezeichnet. Durch die Abgrenzung latenter Steuern auf outside basis differences werden steuerliche Wirkungen antizipiert, die in der Zukunft aus der Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171 Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachveran...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Fiktion der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 90 Die sog. Einheitstheorie besagt, dass die rechtlich selbstständigen im Konzernabschluss konsolidierten Unt wie unselbstständige Betriebsstätten behandelt werden. Es ist daher von einer wirtschaftlichen, nicht jedoch auch von einer rechtlichen Einheit auszugehen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist somit so darzustellen, als ob die einbezogenen Unt insgesamt ei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 11 Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Buchführung ist im Insolvenzfall strafbewehrt nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB (ordnungswidrige Führung oder Nichtführung von Handelsbüchern bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Insolvenz) und § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Die Strafe kann bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Ja...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ort der Buchführung

Rz. 60 Das HGB trifft keine Regelung, an welchem Ort die nach §§ 238ff. HGB vorgeschriebene Buchführung erfolgen muss. Deshalb bestehen handelsrechtlich keine Bedenken, die Buchführung bei Dritten oder im Ausland vornehmen zu lassen, wenn dort die handelsrechtlichen und sonstigen deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie die GoB eingehalten werden. Rz. 61 Zur Sicherung der Be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 25 Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff "in kaufmännischer Weise", der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem "Klein"gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht "in kaufmännischer Wei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Einführung

Rz. 44 Grds. ist der Kaufmann in der Wahl seiner Buchführungsform frei. Abs. 4 der Vorschrift lässt explizit eine Belegbuchführung wie auch eine EDV- bzw. Datenträger-Buchführung zu; daneben sind auch klassische Buchführungsformen wie gebundene Bücher oder Loseblatt-Buchführungen zulässig. Es ist möglich, für abgeschlossene Teilbereiche der Buchführung unterschiedliche Buchf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Gegenstand, Art und Umfang (Abs. 3)

Rz. 81 Abs. 3 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern. Darüber hinaus ist im Prüfungsbericht auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Aufgrund der Adressatenausrichtung des Prüfungsberichts sind hier zur Schaffung einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 7 Betriebssanitäter

In bestimmten Betrieben muss zur Absicherung der Ersten Hilfe auch ein eigener Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte Erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Während die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorliegen kann, muss der Arbeitgeber in Deutschland "gewöhnlich" tätig sein. Eine reine Verwaltungstätigkeit reicht nicht aus, damit der Arbeitgeber eine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit muss nennenswert sein, d. h. dass der Arbeitgeber in Deutschland mindestens 25 % seines Umsatz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.10 Assoziierte Rechtsfragen bei Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Neben Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie im Finanzsektor und Kryptowährungen, eröffnen sich auch Potenziale die Koordinierung von Personen und Organisationen in einer globalisierten Welt. Die Blockchain-Technologie kann für die Governance eingesetzt werden. Konkret erfolgt dies technisch durch Smart Contracts, die Stimmabgabe und anschließende Exekution von Ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.1 Grundlagen der internationalen Besteuerung von Blockchain-Transaktionen

Krypto-Transaktionen zeichnen sich durch eine hohe Mobilität aus, d. h. der Handel aber auch die Ansässigkeit der Steuerpflichtigen sind häufig flexibel. Aus diesem Grund sind internationale Koordinierungsbemühungen notwendig, damit zumindest die Besteuerungsmechanismen ähnlich sind. Dies fängt bei einer einheitlichen technischen Begriffsbestimmung der Blockchain-Technologie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2 Persönliche und sachliche Reichweite

Rz. 23 In persönlicher Hinsicht erfasst die Anrufungsauskunft die Beteiligten, d. h. nach § 78 Nr. 1 AO den oder die Antragsteller. Hat der Arbeitgeber den Antrag gestellt, wirkt sie gegen ihn mit der Folge, dass er bei einem dem Inhalt der Anrufungsauskunft entsprechenden Verhalten nicht in Haftung genommen werden kann. Der Arbeitnehmer ist nicht Beteiligter, die Wirkungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Allgemeines

Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt die Grundsätze ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] mit Wirkung ab Vz 1975 eingeführt worden. Bis Vz 1974 einschließlich war eine entsprechende Bestimmung in § 56 LStDV enthalten. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit aus der LStDV in das EStG übernommen. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1999[2] um die Sätze 2 bis 4 e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Form der Anrufungsauskunft

Rz. 20 Im Gegensatz zu § 205 Abs. 1 AO ist für die Anrufungsauskunft gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das Betriebsstätten-FA soll die Anrufungsauskunft unter ausdrücklichem Hinweis auf § 42e EStG schriftlich erteilen. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte die Auskunft nur formlos erbeten hat. Wird eine Anrufungsauskunft abgelehnt oder abweichend vom Antrag ertei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Bindungswirkung

Rz. 21 Die Anrufungsauskunft trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Das FA ist grundsätzlich an den Inhalt der Anrufungsauskunft gebunden (s. aber Rz. 27). Der Grund für die Bindung der Finanzbehörde liegt darin, dass die Anrufungsauskunft ein Verwaltungsakt mit Rechtswirkung nach außen ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers

Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.5 Anordnung zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 42d Abs. 8)

Rz. 125 Das Betriebsstätten-FA kann hinsichtlich der LSt der Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 8 EStG anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist. Diese Vorschrift hat ihr Vorbild in § 50a Abs. 7 EStG zum Steuerabzug bei beschränkt Stp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.4 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahrs

Rz. 57 Nach Ablauf des Kj., dem die LSt zeitlich zuzuordnen ist, ist eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers keine Ermessensentscheidung mehr, gegen die der Arbeitnehmer einwenden könnte, ermessensgerecht wäre es gewesen, wenn das FA sich an den Arbeitgeber gehalten hätte (vgl. auch Rz. 49).[1] Rz. 58 Da Gegenstand der Nachforderung jedoch LSt als Vorauszahlungssteuer ist, kan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.1 Auskunftsberechtigter

Rz. 7 Auskunftsberechtigt sind nach § 42e EStG die "Beteiligten". Beteiligt am LSt-Verfahren sind der Arbeitgeber aufgrund seiner Verpflichtung, die LSt einzubehalten und abzuführen (vgl. § 38 Abs. 3, § 41a EStG), und der Arbeitnehmer als der Stpfl. (§ 38 Abs. 2 EStG). Daher sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beteiligte und damit auskunftsberechtigt. Auskunftsberec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassen / 1 Anforderungen an Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten

Für Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten gilt die DGUV-V 25 "Überfallprävention". Die Einhaltung dieser Vorschrift soll das Risiko mindern, dass größere Geldbeträge durch Diebstahl oder Raub entwendet werden. : Die bisherigen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen sind durch Schutzziele ersetzt worden. Eine Hilfestellung zum Erreichen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassen / Zusammenfassung

Begriff Kassenarbeitsplätze gibt es in Betriebsstätten mit Bargeldverkehr, z. B. in Banken, Supermärkten oder Tankstellen. Bei der Einrichtung von Kassenarbeitsplätzen sind aufgrund der dort vorhandenen Geldbeträge vorrangig Maßnahmen gefragt, die den Zugriff durch Dritte verhindern. Dabei sind Objektschutz- und Verhaltensmaßnahmen gleichermaßen bedeutsam. Diese Maßnahmen si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4.1 Fahrtkosten behinderter Menschen

Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und einem Merkzeichen "G" erhalten einen Jahrespauschbetrag von 900 EUR. Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG", Blinde ("Bl"), Taubblinde ("TBl") oder Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "H" erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 EUR. Wichtig Abzug weiterer Fa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Wie die Vorgängerregelung des § 138 (a. F.) enthält auch § 221 keine konkreten Vorgaben zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts innerhalb der Werkstätten. § 221 legt lediglich fest, dass sich das Arbeitsentgelt aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Werkzeuggeld

Vom Arbeitgeber gezahltes Werkzeuggeld für die betriebliche Benutzung von eigenem Werkzeug des Arbeitnehmers ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist auf die Höhe der durch die betriebliche Benutzung des Werkzeugs entstehenden tatsächlichen Aufwendungen beschränkt. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen sind pauschale Entschädigungen steuerfrei, soweit sie die rege...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5.2 Werkzeuggeld

Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen, die dem Arbeitnehmer gehören (Werkzeuggeld), sind steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigen. Eine betriebliche Benutzung der Werkzeuge liegt auch vor, wenn diese im Rahmen des Arbeitsverhältnisses außerhalb einer Betriebsstätte des Arbeitgebers eingese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Mobilitätsprämie / Zusammenfassung

Begriff Berufspendler mit Arbeitswegen von mehr als 20 Kilometern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreiten, haben für die Jahre 2021–2026 die Möglichkeit, als Alternative zum steuerlich wirkungslosen Werbungskostenabzug der sog. Fernpendlerpauschale (erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer) von 0,38 EUR eine Mobil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 54 Ein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen liegt vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Die beteiligten ...mehr