Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.2 Fiktive Verschmelzung auf eine Körperschaft

Tz. 150 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Anwendung des § 11 UmwStG bei der optierenden Gesellschaft als Überträgerin bedeutet: Erstellung einer stlichen Übertragungs-Bil auf den stlichen Übertragungsstichtag. Regelansatz des übergegangenen Vermögens mit dem gW (s § 11 Abs 1 UmwStG). Auf Antrag ist ein Bw- oder Zwischenwertansatz möglich, soweit die die entspr Voraussetzungen vorl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.5 Die Ergänzungsbilanz ist nicht bei der KGaA, sondern beim persönlich haftenden Gesellschafter zu bilden

Tz. 62d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Entsch des BFH im Urt v 15.03.2017 (BFH/NV 2017, 1548) findet das Ergebnis der Erg-Bil des phG einer KGaA keinen Eingang in die Bil der KGaA (und damit auch nicht in die Beträge iSd §§ 9 Abs 1 Nr 1 KStG, 8 Nr 4 und 9 Nr 2b GewStG), sondern hat Bedeutung allein für die Ermittlung der Eink iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG – und wirkt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft (§ 1a Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wird die optierende Gesellschaft während des Optionszeitraums in eine Kö iSd UmwStG umgewandelt (zB durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel), ist nicht erst von einer Umw einer Kö auf eine Pers-Ges nach § 9 iVm §§ 3ff UmwStG und anschließend von einer Umw einer Pers-Ges in eine Kö nach § 20 UmwStG auszugehen, sondern es ist, unabhäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Bewertung einer erhaltenen vGA beim Gesellschafter

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 142 [Autor/Stand] Die Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO [2], d.h. die Selbständigkeit beider Verfahren und die sich aus ihnen ergebenden fortbestehenden Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren, das Verbot der Anwendung von Zwangsmitteln nach Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, und den Hinweis darauf, wie der Stpfl. es geltend zu machen h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewSt-Pflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adria...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 113 – ET: 03/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfiktion bei Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Insoweit als Einnahmen iSd § 19 EStG bei dem Gesellschafter vorliegen (s Tz 105ff), gelten nach § 1a Abs 3 S 7 KStG die optierende Gesellschaft als lohnstlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer. In diesem Fall sind alle Regelungen der §§ 38ff EStG zu beachten. Dh die optierende Gesellschaft hat insbes Lohnkonten zu führen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.4 Gesetzesergänzung im Jahr 2011

Tz. 671 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit dem BeitrRLUmsG hat sich der Gesetzgeber der Problematik "angenommen" und schenkstliche Neuregelungen sowohl für verdeckte Einlagen als auch für vGA geschaffen (zur Problematik bei der verdeckten Einlage s § 8 Abs 3 Teil B Tz 120ff). Die dabei neu eingefügten ges Regelungen in § 7 Abs 8 ErbStG und § 15 Abs 4 ErbStG nahmen die og BFH-Rspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.3 Teilbetrag II

Tz. 386 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag II wird festgehalten, in welchem Umfang die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung (tats) iRd Einkommensermittlung als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG hinzugerechnet worden ist. Auch dieser Teilbetrag ist entspr der Entwicklung des Passivpostens fortzuschreiben. Er ist ebenfalls aufzulösen, soweit die Verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II. 2. b) b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 132 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV auch BV der übernehmenden Pers-Ges wird und später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegt (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), das inl Besteuerungsrecht für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, fällt ausnahmsweise eine GewSt auf den Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile an, wenn die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG wegen der Regelungen in § 8b Abs 4 KStG aF (dies gilt nur noch für sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts für eine gewisse Übergangszeit, s Tz 5) oder we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 72 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der Kommanditaktionär gleichzeitig als phG an der KGaA beteiligt, so ist bei der Prüfung der Beteiligungshöhe gem § 17 EStG nur auf den Anteil am Grundkap abzustellen, eine daneben bestehende Einlage als phG ist dagegen nicht einzubeziehen, da sie nicht auf das Grundkap geleistet worden ist (zust s Janssen, NWB, F 18, 3811, 3819).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.2 Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG mit EU-Recht

Tz. 224b Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Kollision mit EU-Recht könnte sich ergeben, wenn eine Sacheinlage im Anwendungsbereich der EG-FRL erfolgt (Einbringung von Unternehmensteilen, wenn daran Gesellschaften aus mind zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, s Art 1 EG-FRL). Die dort definierte Einbringung von Unternehmensteilen sieht keine neben der Gewährung von Anteilen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.1 Für die optierende Gesellschaft erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Erfolgt für die optierende Pers-Ges eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG der Antrag bei diesem für die Feststellung zuständigen FA, dh bei dem FA der Pers-Ges einzureichen. Dieses bestimmt sich nach § 18 AO. Der Antrag ist somit nicht bei dem für die spätere KSt-Besteuerung zustän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die fremdübliche entgeltliche Überlassung von WG (zB Grundstücke, Patente) führt auf der Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 21 bzw § 22 EStG . Wegen der vorrangigen Zuordnung zu anderen Eink-Arten s Tz 112. Ggf muss geprüft werden, ob durch die Nutzungsüberlassung eine Betriebsaufspaltung (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 15c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder ablehnende Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1 AO und Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36f und Tz 79); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds sind die speziellen Regelungen des InvStG vorrangig und sollen auch nicht durch das Optionsmodell berührt werden. Daraus resultieren folgende Änderungen des InvStG: Investmentfonds in der Rechtsform der Pers-Ges sind nach § 1a Abs 1 S 6 Nr 1 KStG von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Hierzu auch s Nagel/Schlund (NWB 2021, 1874, 1877)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 292i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 ist im Einklang mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 4 UmwStG idF des JStG 2009 in § 27 Abs 9 UmwStG idF des JStG 2009 geregelt (dazu s § 2 UmwStG Tz 129: zum Verlustuntergang führender Beteiligungserwerb oder anderes Ereignis nach dem 28.11.2008). Im Einzelnen s § 27 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Nichtanwendung des § 4 Abs 3 EStG (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 117 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 1a Abs 3 S 6 KStG ist § 4 Abs 3 EStG bei der optierenden Gesellschaft nicht anwendbar. Wegen Einzelheiten, auch wegen der nicht erklärlichen Stelle der ges Regelung, s Tz 51.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Erbprozessrecht / 7 Die prozessualen Ansprüche des Vor- und Nacherben

Gemäß § 2100, 2139 BGB kann der Testierende sein Vermögen durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft über mehrere Generationen hinweg vererben. Dabei sind Vor- und Nacherbe Erben desselben Erblassers. Allerdings fällt bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft sowohl beim Eintritt des Vorerbfalls als auch im Nacherbfall Erbschaftsteuer an, da jeder Einzelvorgang de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 261 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch gewinnneutralen Abzug von den AK/HK bestimmter WG oder Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Pers oder Pers-Ges als Einbringende als auch für Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Veräußert eine Kap-Ges ihren Anteil als phG einer KGaA, kommen insoweit ein Freibetrag iSd § 16 Abs 4 EStG oder eine St-Ermäßigung nicht in Betracht.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die unbeschr kstpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen sind in § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG abschließend aufgezählt (dazu s § 1 KStG Tz 9 ff). Davon umfasst sind auf Grund der Einführung des "Optionsmodells" auch sog optierende Gesellschaften iSd § 1a KStG, für die ansonsten eine transparente Besteuerung vorzunehmen wäre (s § 1a KStG Tz 1ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hauberg-, Wald-, Forst-, Laubgen und ähnliche Realgemeinden sind nur insoweit kstpfl, als sie einen Gew unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebes hinausgeht. § 3 Abs 2 KStG stellt die stliche Gleichbehandlung der Realgemeinden unabhängig von ihrer Rechtsform sicher. Gleichzeitig erfolgt eine Abgrenzung der Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.3 Die optierende Gesellschaft erzielt nur dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte, mit dem die Steuer als abgegolten gilt (§ 1a Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl, ist der Antrag nach § 1a Abs 1 S 4 KStG beim BZSt zu stellen. Hat die optierende Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.2 Für die optierende Gesellschaft erfolgt keine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, und hat die Pers-Ges ihren Sitz im Ausl ist nach § 1a Abs 1 S 3 iVm S 5 KStG der Antrag bei dem für die KSt oder ESt des Gesellschafters zuständigen FA, dh bei dem FA des Gesellschafters einzureichen. Dieses bestimmt sich nach §§ 19 bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds nicht. Eine vGA kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2011 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Bilanzierung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 HR-lich ändert sich durch die Option nichts. Dh, es liegt nach wie vor ein Vermögensgegenstand nach § 264 Abs 1 S 1 HGB vor, da hr-lich die Beteiligung an einer Pers-Ges als ein solcher zu qualifizieren ist. Hierzu auch s Schiffers (DStZ 2021, 530, 537). Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Leistungen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 103 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei dem Gesellschafter führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Hierbei handelt es sich um – ggf fiktive – Ausschüttungen (zB Gewinnanteile, s Tz 113ff) oder auch vGA (zB überhöhte Leistungsvergütungen). Anders als vor der Option muss der Gesellschafter die Gewinne der Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 109 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 (Fremdübliche) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen führen nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG auf Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Wesensmerkmal eines Darlehens ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung bei Zeitablauf oder bei unbefristeter Hingabe mit Kündigung. Ebenfall...mehr