Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Besteuerung zwischenzeitlicher Nutzungen (Abs. 2)

Rz. 95 Nach § 29 Abs. 2 ErbStG hat der Steuerpflichtige, der sein Geschenk an den ursprünglichen Schenker oder einen Dritten wieder zurückgibt oder weiter überträgt, zwischenzeitliche Nutzungen zu versteuern. Rz. 96 Die Besteuerung erfolgt entsprechend einem Nießbrauch auf Zeit. Zur Ermittlung des Werts des Nießbrauchs ist § 13 BewG i. V. m. Anlage 9a zum BewG heranzuziehen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.6 Besteuerung bei tatsächlichem Bezug von Leistungen

Tz. 239 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 15 Abs 11 AStG unterliegen tats Zuwendungen der ausl Familienstiftungen an die Destinatäre bei Inländern nicht der Besteuerung, soweit die den Zuwendungen zu Grunde liegenden Eink bereits dem stpfl Inländer zugerechnet wurden. Ein ähnliches Grundanliegen findet sich bei der Organschaft wieder. An der dort vorgesehenen Regelungssystem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Besteuerung der Zweckzuwendung

Rz. 8 Besteuerungsgegenstand ist das verselbständigte Zweckvermögen. Dieses ist gem. § 12 ErbStG i.V.m BewG zu bewerten. Gem. § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Verpflichtung des Beschwerten. Die Steuer ermittelt sich stets nach Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG), das persönliche Verhältnis zwischen Erblasser/Zuwendendem einerseits und Verpfli...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Besteuerung des Beschwerten

Rz. 7 Die Besteuerung des Beschwerten richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Die Zweckbindung der Auflage bzw. Bedingung wirkt sich dort mit Erfüllung bereicherungsmindernd aus. Handelt es sich um einen Erwerb von Todes wegen, so ist die Zweckzuwendung als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG bereicherungsmindernd abzugsfähig. Liegt eine freigebige Zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Besteuerung des Nacherben (§ 6 Abs. 2 und 3 ErbStG)

3.3.1 Besteuerungstatbestände vor Eintritt des Nacherbfalls Rz. 35 Durch Übertragung des Anwartschaftsrechts (entgeltlich, unentgeltlich, auf Dritte, auf den Vorerben) sowie durch entgeltliche/unentgeltliche Ausschlagung der Nacherbschaft können bereits vor Eintritt des Nacherbfalls diverse Besteuerungstatbestände nach § 3 und § 7 ErbStG sowohl beim Vor- als auch beim Nacherb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung der Destinatäre

6.1 Rechtsentwicklung Tz. 169 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die ertragstliche Belastung der hinter einer Stiftung stehenden Destinatäre hat sich im Gleichlauf mit der Besteuerung der Stiftung entwickelt. Während des Anrechnungsverfahrens erfolgte auf Ebene des Destinatärs nur dann eine Besteuerung, soweit die Bezüge dem betrieblichen Bereich zuzuordnen waren oder soweit ein Rech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 25 Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlasten

(aufgehoben mit Wirkung ab 01.01.2009 durch das Erbschaft-Steuerreformgesetz vom 24.12.2008)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Besteuerung der Stiftungserrichtung, Zustiftung und sonstigen Zuwendung

Tz. 171 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Grundsatz ist die Erstausstattung der Stiftung eine Zuwendung, die der außerstlichen (privaten) Sphäre des Stifters zuzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Dotation einer Stiftung auch im betrieblichen Interesse sein, zB wenn die Förderung eines bestimmten Berufsstandes Zweck der Stiftung ist. Ist eine Kap-Ges Stifterin, kann die Errich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine tatsächliche Besteuerung der Erträge

Rn. 74 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zu einer Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nach § 4k Abs 2 S 1 EStG kommt es lediglich im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung. Dabei muss sich die tatsächliche Nichtbesteuerung kausal einzig aus der steuerrechtlichen Qualifizierung des Rechtsträgers ergeben ("vom deutschen Recht abweichende steuerliche Beurteilung"). Folglich werde...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.1 Grundlagen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 276 Die meisten Stiftungen ausländischen Rechts sind als juristische Personen selbst Rechtsträger, so dass das ihnen gewidmete Vermögen wie bei der deutschen rechtsfähigen Stiftung zivilrechtlich auch auf diese ausländischen Stiftungen übergeht. In vielen ausländischen Rechtsformen kann der Stifter für sich selbst oder für die Begünstigten der Stiftung weitreichende Einf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG) Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen gem. § 23 ErbStG

Rz. 16 Bei einer Versteuerung von Renten, Nutzungen oder Leistungen nach dem Jahreswert sah § 33 ErbStG-DDR – anders als § 23 Abs. 2 ErbStG – keine Möglichkeit vor, die Jahressteuer vorzeitig mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Gemäß § 37a Abs. 7 ErbStG wird diese Möglichkeit nach dem 31.12.1990 eröffnet. Für die Ermittlung des Kapitalwerts im Ablösungszeitpunkt sind die Vorsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abzugsfähigkeit von Reisekosten bei Arbeitnehmern

1. Fahrtkosten Tz. 55 Stand: EL 127 – ET: 06/2022mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Insolvenzverfahren

Tz. 27 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ein Insolvenzverfahren findet im Falle der Zahlungsunfähigkeit und im Falle der Überschuldung des Vereins statt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird der Verein aufgelöst.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Besteuerung als Stifter/Destinatär einer ausländischen Familienstiftung (§ 15 AStG)

7.1.1 Allgemeines Tz. 217 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 15 AStG geht im Wes auf § 12 des StAnpG 1934 zurück. Diese Regelung geht wiederum auf die §§ 2 und 3 der VO über stliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über StAmnestie v 23.08.1931 (StAmnVO) zurück. Im Jahre 1931 war die StAmnVO insbes eine Maßnahme zur Verhinderung der Vermögens- und Devisenflucht, die die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Erste Tätigkeitsstätte

3.1 Definition Tz. 15 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist nach der gesetzlichen Definition des § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG (Anhang 10) die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Diese Zuordnung wird durch die dien...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der außergerichtliche Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte, die eine Finanzbehörde erlassen hat, ist der Einspruch (s. § 347 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

1. Allgemeines Tz. 15 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder teilweise erfolglos verlaufen, kann im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Klage gegen den Verwaltungsakt eingereicht werden (§§ 40ff. FGO). Gegen eine ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts steht dem Verband/Verein wie auch der Finanzbehörde das Rechtsmittel der Revis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen für Auswärtstätigkeit von Arbeitnehmern

1. Definition der Auswärtstätigkeit Tz. 10 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Eine Auswärtstätigkeit liegt für einen Arbeitnehmer vor, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an stän...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Wirtschaftlicher Verein und Idealverein

1. Wirtschaftlicher Verein Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Vereine, deren Hauptzweck auf die Führung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gerichtet ist, erlangen, wie bereits ausgeführt, ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (s. § 22 BGB, Anhang 12a). Da der Hauptzweck dieser Vereinstypen die Unterhaltung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist – d. h. di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Eintragung in das Vereinsregister

1. Voraussetzungen Tz. 6 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für die Gründung und Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht ist es erforderlich, dass mindestens sieben Mitglieder vorhanden sind (s. § 56 BGB, Anhang 12a). Setzen sich die Gründungsmitglieder eines Vereins aus natürlichen Personen und aus von diesen beherrschten juristischen Personen zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Übernachtungskosten

3.1 Übernachtungen im Inland Tz. 72 Stand: EL 127 – ET: 06/2022mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitsrechtliche Festlegungen

3.3.1 Arbeitsrechtliche Zuordnungsentscheidung Tz. 18 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ob für einen Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber insbesondere anhand der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen bestimmen. Beachte! Derartige arbeitsrechtlichen Festlegungen können schriftlich oder mündlich getroffen werden. Schriftliche Festlegun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Quantitative Zuordnung

3.5.1 Quantitative Zuordnungskriterien Tz. 36 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien, z. B. weil der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine Zuordnung verzichtet hat oder ausdrücklich erklärt, dass organisatorische Zuordnungen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Besonderheiten für steuerpflichtige Körperschaften

1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG) Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Abzugsfähigkeit von Reisekosten

1. Definition der Reisekosten Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

1. Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der außergerichtliche Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte, die eine Finanzbehörde erlassen hat, ist der Einspruch (s. § 347 AO, Anhang 1b). 2. Einspruch Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Wird von einem Verband/Verein gegen den durch die Finanzbehörde bekannt gegebenen Verwaltungsakt der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

1. Reisekostenrecht – Neuregelung seit 2014 Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der steuerliche Reisekostenrecht umfasst Regelungen zu Aufwendungen und deren Erstattung, die Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Darunter fallen: Fahrtkosten Kosten für Verpflegung Übernachtungskosten Reisenebenkosten Für die steuerliche Behandlung gilt ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 28 Der Vorerbe ist gem. § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und erwirbt daher gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG durch Erbanfall. § 6 Abs. 1 ErbStG stellt dieses zivilrechtlich selbstverständliche Ergebnis nochmals für die Erbschaftsteuer klar. Das Erbschaftsteuergesetz in der Fassung vor 1925 behandelte den nicht befreiten Vorerben noch als Nießbraucher. Eine Unt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Umfang der Besteuerung

Rz. 160 Sind die Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt, unterliegt der Besteuerung in Deutschland zum einen das Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG (s. Rn. 83 ff.). Darüber hinaus unterliegt der Besteuerung aber auch das so genannte erweiterte Inlandsvermögen. Dies sind Vermögensteile, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderabfallbeseitigung

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Sonderabfallbeseitigung ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe (= hoheitliche Tätigkeit) der öffentlichen Hand. Als Sonderabfall bzw. Sondermüll werden die Abfälle bezeichnet, die nicht dem System der Abfalltrennung durch den Verbraucher zugeführt werden können. Dazu gehören insbesondere die Abfälle, die eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Soldatenbünde

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Soldatenbünde sind nicht gemeinnützig (s. BFH vom 31.10.1963, BStBl III 1964, 20), weil die Pflege der Kameradschaft im Vordergrund steht. Soldatenbünde verfolgen nach ihrer Satzung zwar gemeinnützige Zwecke, sie befassen sich aber auch mit der Vertretung berufsständischer Interessen ihrer Mitglieder (Interessenvertretung). Insoweit dienen sie nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderausgaben-Pauschbetrag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Nach § 10c Satz 1 EStG beträgt der Sonderausgaben-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung 36 EUR und bei Zusammenveranlagung 72 EUR (s. § 10c Satz 2 EStG). Er wird für Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und § 10b EStG (Spenden/Mitgliedsbeiträge, Anhang 10) gewährt, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsumzüge

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Förderung des Karnevals ("Karnevalsvereine") ist als Teil der Brauchtumspflege ein gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Die Durchführung von Karnevalsumzügen durch einen steuerbegünstigten Karnevalsverein ist originärer Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums und dient unmittelbar den satzungsmäßigen ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rechtsfähigkeit

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Rechtsfähigkeit im bürgerlich-rechtlichen Sinne bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähigkeit besitzen alle natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt (s. § 1 BGB). Vereine, die ideelle Zwecke i. S. v. § 21 BGB (Anhang 12a) verfolgen (Idealvereine), er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Die Ermittlung der Jahressteuer nach § 23 ErbStG bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben, ZEV 2006, 260. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 25.09.2018, BFH/NV 2019, 25; BFH vom 22.10.2014, BStBl II 2015, 237; BFH vom 29.08.2003, BStBl II 2003, 944; BFH vom 17.09.1997, BFH/NV 1998, 587; BFH vom 28.06.1989, BStBl II 1989, 896; BFH vom 08.06.1977, BSt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Voraussetzungen für die Begünstigung und Besteuerung des Erwerbs des Schlusserben bzw. des Schlussvermächtnisnehmers

Rz. 63 § 15 Abs. 3 ErbStG ordnet für die Schlusserben (die "Dritten" i. S. d. § 2269 BGB) des Berliner Testaments – abweichend vom Erbrecht – an, dass sich die Steuerklasse für die Schlusserben nach dem Verwandtschaftsgrad zum erstverstorbenen Ehegatten richtet, soweit sein Vermögen beim Erbgang des letztverstorbenen Ehegatten noch vorhanden war. Dies setzt voraus, dass das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Auswärtstätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Eine Auswärtstätigkeit liegt für einen Arbeitnehmer vor, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Umwandlungen

Tz. 33 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Eingetragene Vereine können im Gegensatz zu früher auch an Umwandlungen beteiligt sein. Hierzu gehören: Verschmelzungen, Spaltungen, formwechselnde Umwandlungen (in GmbH, AG oder Genossenschaft). Im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) werden aber nach wie vor nur die eingetragenen Vereine berücksichtigt. Literatur: Sauter/Schweyer/Waldner, Der einget...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Verbände/Vereine können gegen die von den Finanzbehörden erlassenen Verwaltungsakte (s. § 118 AO, Anhang 1b) – auch Steuerverwaltungsakte – (Steuerbescheide) Rechtsbehelfe einlegen. Es wird folgende Unterscheidung getroffen:mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3 Besteuerung bei der Errichtung der Stiftung

Rz. 133 Die Errichtung der Stiftung selbst (Stiftungsgeschäft und behördliche Anerkennung, § 80 Abs. 1 BGB) ist nicht steuerlich relevant, da das Stiftungsgeschäft mit der Vermögenswidmung lediglich das schuldrechtliche Versprechen, bestimmte Vermögenswerte zu übertragen, beinhaltet. Vor allem die Vermögensausstattung (Dotation) der Stiftung ist steuerlich relevant. 6.3.1 Bes...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.4 Besteuerung bei Auflösung der Stiftung

Steuerliche Relevanz kann auch die Auflösung der Stiftung entfalten, soweit Vermögen in diesem Zusammenhang an andere Personen fließt. 6.4.1 Ebene der Stiftung Rz. 148 Bei der Auflösung einer Stiftung kommt nicht § 11 KStG (Liquidationsgewinnbesteuerung) zur Anwendung, vielmehr gelten die allgemeinen Grundsätze über Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) bzw. zur ausnahmsweisen Realisati...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Besteuerung der Schenkungen unter Lebenden

Rz. 1 § 7 ErbStG erfasst unter dem Oberbegriff "Schenkungen unter Lebenden" sämtliche der Schenkungsteuer unterliegenden Erwerbsvorgänge und konkretisiert damit § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Während § 3 ErbStG eine Konkretisierung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt und die erste große Säule der erbschaftsteuerlichen Erwerbsvorgänge erfasst, nimmt § 7 ErbStG diese Funktion im B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlast gem. § 25 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 ErbStG 1997

Rz. 11 Beim Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem EL/Schenker bzw. dessen Ehegatten zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung zugunsten dieser Personen belastet ist, wurde bis zum 31.12.2008 die darauf entfallende Steuer zinslos gestundet. Diese Stundung konnte vorzeitig mit dem Barwert abgelöst werden (§ 25 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG)

Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzicht auf die Rechtsfähigkeit

Tz. 28 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, grundsätzlich mit satzungsändernder Mehrheit. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Vereine, die auf ihre Rechtsfähigkeit verzichten, bestehen als nichtrechtsfähige Vereine weiter (vgl. hierzu nicht rechtsfähiger Verein).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Übernachtungen im Ausland

Tz. 84 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Bei Übernachtungen im Ausland im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit gelten die bisherigen Grundsätze zur beruflichen Veranlassung und Notwendigkeit der entstandenen Aufwendungen unverändert weiter. Die Höchstgrenze von 1 000 EUR gilt hier nicht (s. BMF vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Rz. 124).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kameradschaftspflege

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Nicht zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört die Pflege der Kameradschaft bzw. Geselligkeit. Geselligkeit ist grundsätzlich keine Förderung der Allgemeinheit und ein Verstoß gegen § 56 AO (Anhang 1b). Sie kann eine steuerunschädliche Betätigung sein, wenn der Rahmen des § 58 Nr. 7 AO (Anhang 1b) nicht überschritten wird, d. h. di...mehr