Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Sinn und Zweck des Steuergeheimnisses

Rz. 6 Das Steuergeheimnis dient sowohl öffentlichen als auch privaten Interessen. Einerseits soll es die Erfüllung der Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten des Stpfl. und anderer Verpflichteter stützen und damit der leichteren und gleichmäßigeren Durchführung der Besteuerung dienen. Der im Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verankerten gesetzm...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Vorlage von Bescheiden und Bescheinigungen

Rz. 54 Den Mitteilungen einer Finanzbehörde sind die Fälle gleichgestellt, in denen Stpfl. einer anderen Behörde oder Stelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Steuerbescheid oder eine Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen vorzulegen haben.[1] Hingegen gilt der Geheimnisschutz nicht, wenn der Stpfl. einen Steuerbescheid oder eine steuerli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.3 Amtlich zugezogene Sachverständige (§ 30 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 23 Amtlich zugezogene Sachverständige stehen ebenfalls den Amtsträgern gleich. Sie können von einer Behörde oder einem Gericht hinzugezogen sein. Ein von einem Stpfl. gestellter Sachverständiger ist nur dann amtlich hinzugezogen und damit dem Steuergeheimnis unterworfen, wenn die Behörde oder das Gericht ihn als Sachverständigen übernimmt.[1] Ohne Bedeutung ist es, für we...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.13 Rechnung bei Exporten in EU-Länder

Innergemeinschaftliche Lieferungen Lieferungen in das Gebiet der Europäischen Union sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Unternehmer erfolgt. Lieferungen an Privatpersonen sind umsatzsteuerpflichtig (anders als bei einer sog. Ausfuhrlieferung in "Drittländer" = Nicht-EU-Länder). Darüber hinaus muss der Erwerber bei einer umsatzsteuerfreien...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.1 Ab Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt werdende Tatsachen

Rz. 110 Da die Ahndung steuerlicher Delikte die Besteuerung unterstützt, besteht insoweit Offenbarungs- und Verwertungsbefugnis.[1] Hingegen ist die Offenbarung oder Verwertung zur Verfolgung nichtsteuerlicher Delikte an einschränkende Voraussetzungen geknüpft. Die wissende Behörde ist dann zur Offenbarung oder Verwertung befugt, wenn für die außersteuerliche Strafverfolgung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.1 Personenbezogene Daten

Rz. 29 Seit dem 25.5.2018[1] stellt § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO anstelle des bisher geregelten Begriffs der "Verhältnisse" auf die "personenbezogenen Daten" eines anderen ab. Damit ändert sich nicht der Schutzgehalt der Norm, sondern allein die Begrifflichkeit. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.[2] Der Begriff wurde an das europäische Datenschutzrecht angepas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8 Zulässiges Offenbaren, Verwerten oder Abrufen

Rz. 67 Der § 30 Abs. 4 AO zählt Fallgruppen auf, bei denen abweichend von der Grundregel des § 30 Abs. 2 AO das Offenbaren und Verwerten der Kenntnisse zulässig ist. Dabei ist die (ausdrückliche) Zulässigkeit der Verwertung erst seit dem 25.5.2018 Regelungsinhalt des § 30 Abs. 4 AO.[1] Unter "Verwerten" ist dabei ausweislich der Gesetzesbegründung – wie bisher – jede Verwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.1 Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 oder 6 AO

Rz. 52a Die von der Finanzverwaltung für die Durchführung der Besteuerung im Einzelfall erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach § 29c AO auch für bestimmte andere Zwecke weiterverarbeitet werden. Die einem Amtsträger in diesem Rahmen offengelegten Daten werden ihm nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a oder b AO bekannt. Eine umfassende Nutzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Voraussichtliche Erheblichkeit (Abs. 1)

Rz. 2 § 6a Abs. 1 EUAHiG definiert den Begriff der voraussichtlichen Erheblichkeit für eingehende Amtshilfeersuchen von anderen Mitgliedstaaten nach § 4 EUAHiG bzw. für ausgehende Ersuchen an andere Mitgliedstaaten nach § 6 EUAHiG. Demnach muss die ersuchende Behörde im Zeitpunkt des Ersuchens der Auffassung sein, dass unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen Rechts ...mehr

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Kapitalgesellschaft / 6.1 Personenhandelsgesellschaften

Keine Kapitalgesellschaften sind die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Diese werden aber handelsrechtlich wie Kapitalgesellschaften behandelt, wenn nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist. Die klassische Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt gesetzlich normier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte § 3a EUAHiG dient der Umsetzung von Art. 22 Abs. 1a der Amtshilferichtlinie. Er schafft eine Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6a EUAHiG wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] und dient der Umsetzung des Art. 5a Abs. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie. Damit die Wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 4. Übertragung gegen Versorgungsleistungen

Erfolgt die Grundstücksübertragung gegen lebenslängliche Versorgungsleistungen, kommt es nicht zu einer unentgeltlichen, sondern zu einer i.d.R. teilentgeltlichen Grundstücksübertragung. Denn bei Übertragung eines Privatgrundstücks nach dem 31.12.2007 gegen Versorgungsleistungen (z.B. lebenslänglichen Leibrentenzahlungen) ist ein Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 5. Schlussbetrachtung

Der Befund zu steuerlichen Risiken der ertragsteuerlichen Organschaft aus der Perspektive der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vielschichtig: Der "Organgesellschaftsverlust" birgt wegen der großen praktischen Bedeutung einen hohen Gefährdungsgrad für negative Besteuerungsfolgen durch junge Finanzmittel, die "Minderabführung" kann als risikoarme Organschaftskomponente einge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 101 Die Finanzbehörde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Steuerfall erneut aufzugreifen. Sie kann stattdessen den Ablauf der Festsetzungsfrist abwarten, mit dem der Vorbehalt kraft Gesetzes entfällt.[1] Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO der Vorbehalt. Das gilt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 164 Abs. 4 S. 1 AO auch für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Wegfall des Vorbehalts im Insolvenzverfahren

Rz. 132 Bei der Frage, ob der Vorbehalt der Nachprüfung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stpfl. entfällt oder aufrecht erhalten bleibt, sind die insolvenzrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen.[1] Diese Frage tritt auf, wenn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Widerspricht der Insolvenzschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.2 Keine abschließende Prüfung des Steuerfalls

Rz. 19 Voraussetzung für die Beifügung eines Vorbehalts bei einer Steuerfestsetzung ist lediglich, dass die Überprüfung des Steuerfalls noch nicht abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um eine zu prüfende tatbestandliche Voraussetzung der Norm.[1] Die Prüfung dieser tatbestandlichen Voraussetzung ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Beifügung des Vorbehalts nach...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 3. Teilentgeltliche Übertragung

Eine teilentgeltliche Übertragung ist in der Besteuerungspraxis regelmäßig dann anzutreffen, wenn der Grundstücksübernehmer potentielle Miterben auszahlen muss. Ihm entstehen dann hinsichtlich der zu erbringenden Gleichstellungsgelder eigene, bei Einkünfteerzielung (z.B. durch Vermietung) abschreibungsfähige Anschaffungskosten. Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils kann er ...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 7. Veräußerung des übertragenen Grundstücks durch den Grundstücksübernehmer und mögliche Rechtsfolgen nach § 23 EStG

Veräußert der Grundstücksübernehmer das unentgeltlich oder teilentgeltlich erworbene Grundstück, hängt eine mögliche Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns zum einen davon ab, wie das Grundstück in der Zwischenzeit genutzt wurde, aber auch, ob es unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurde. Hinsichtlich der Art der Nutzung ist die Besteuerung des Veräußerungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Besteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten

Tz. 199a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Umsatzsteuer sind zwei unterschiedliche Tatbestände zu unterscheiden. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (dem Regelfall) richtet sich die Entstehung der Umsatzsteuer nach dem Ausführen des Umsatzes (d. h. der Lieferung oder der sonstigen Leistung). Hierzu im Gegensatz steht die B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 244 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. Abschn. 20.1 UStAE), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istversteuerung, d. h. die Besteuerung richtet sich danach, was gezahlt worden ist). Anzahlungen sind stets im Voranmeld...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind (s. § 13 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bundesliga-Schiedsrichter

I. Schiedsrichter in der Fußballbundesliga Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit der Saison 2012/2013 erhalten Schiedsrichter, die in der 1. und 2. Fußballbundesliga eingesetzt werden, neben einem Spieleinsatzhonorar auch eine feste Grundvergütung. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vergütungssätze ab 2017 ausgewiesen. Dabei sind die Vergütungssätze seit der Saison 2018/2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mini-GmbH

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zur Mini-GmbH s. "Unternehmergesellschaft".mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / III. Besteuerung des Auspendlers

Rz. 26 Einkünfte von Auspendlern (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland, Tätigkeit im Ausland) aus nicht selbstständiger Tätigkeit unterliegen im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht. Rz. 27 Besteht mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA und enthält dieses DBA eine Grenzgängerregelung, findet eine Besteuerung im Inland statt. Enthält das DBA keine Grenzgängerregelun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / II. Besteuerung des Einpendlers

1. Allgemeines Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Best...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umsatzsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Internationale Besteuerung – zeitanteilige Aufteilung der Abfindung bei internationalen Anstellungsverhältnissen/DBA

Rz. 232 Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug ist in dem BMF-Schreiben v. 3.5.2018 (dortige Nr. 5.5.5 Rn 220 ff., BStBl I 2018, 643) sowie in den jeweiligen länderspezifischen sog. Konsultationsvereinbarungen geregelt. Hintergrund ist die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht bezüglich der Abfindung hat, wenn der Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in das Ausla...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Tz. 309 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten ist möglich. S. "Vorsteuerbeträge".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Steuersätze

1. Übersicht Steuersätze Tz. 209 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass häufig die fehlerhafte Äußerung fällt, als steuerbegünstigte Körperschaft sei man von der Umsatzsteuer befreit. Steuerbegünstigte Körperschaften sind von den Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie von der Grundsteuer befreit,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIX. Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer

1. Grundsätze Tz. 347 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit 01.01.1980 sind die Kleinunternehmer in das sogenannte Mehrwertsteuersystem einbezogen worden. Die Kleinunternehmer unterliegen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich dem Mehrwertsteuerprinzip. Getätigte Umsätze sind den Steuersätzen von z. Zt. 7 % bzw. 19 % zu unterwerfen. Kleinunternehmer können Rechnungen mit offenem Steuera...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.18 Die Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG)

Tz. 175a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wird auf die Ausführungen unter Rz. 22d–22j verwiesen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung

1. Allgemeine Besteuerung Rz. 1625 Liegt ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vor, unterliegt der den Aushilfskräften oder Gelegenheitsarbeitern gezahlte Arbeitslohn nach den allgemeinen Grundsätzen dem Steuerabzug. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber seine persönliche Identifikationsnummer vorzulegen. Eine Lohnsteuerkarte ist letztmalig in 2009 für das Kalenderjahr 201...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Die Steuerbefreiungen im Einzelnen

2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15 Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4 Nr. 25 UStG)

2.15.1 Einrichtungen der Jugendhilfe Tz. 164 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Begünstigt sind z. B. Leistungen der Jugendhilfe i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, wenn die Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind: von der zus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Bemessungsgrundlage

1. Allgemeines Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ort der Lieferung/Ort der sonstigen Leistung

1. Ort der Lieferung Tz. 69a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Orte der Lieferung bestimmen sich vorbehaltlich der §§ 3c, 3e, 3f und 3g UStG (Anhang 5) nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG (Anhang 5). Grundsätzlich wird die Lieferung eines Gegenstandes, der nicht befördert oder versendet wird, dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVII. Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren

1. Voranmeldungszeitraum Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Option (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

Tz. 179 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Weitere Einzelheiten zum Verzicht auf einzelne Steuerbefreiungstatbestände s. "Option". Ebenso s. Tz. 70 ff.mehr