Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten[1] – isolierende Betrachtungsweise.[2]. Rz. 24 Beispiele für die isolierende Betrachtungsweise: Bezieht eine ausl. Kapitalgesellschaft inne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Steuersätze

Rz. 88 Die Steuersätze bei beschränkter Steuerpflicht divergieren nicht von denen der unbeschränkten Steuerpflicht. § 19 ErbStG findet auch bei beschränkter Steuerpflicht uneingeschränkte Anwendung. Jedoch findet der Progressionsvorbehalt gem. Art. 19 Abs. 2 ErbStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung. Dementsprechend fehlt im DBA mit Frankreich eine Regelung betre...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 3. Nicht steuerpflichtige Vorgänge

Rz. 80 Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei steuerpflichtigen Vorgängen zwischen Steuerausländern erfasst sehr viele, aber doch nicht alle Arten von Vermögensübergängen. Bestimmte Vorgänge, die einen Inlandsbezug haben, bleiben steuerfrei, weil sie gerade nicht unter den Begriff des Inlandsvermögens fallen. Der Begriff Inlandsvermögen ist nicht mit dem Begriff im Inlan...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerausländer

Rz. 74 Geht Inlandsvermögen von einem Nicht-Inländer auf einen anderen Nicht-Inländer über, so unterliegt der Vermögensübergang nur der beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG,[165] es sei denn die Beteiligten optierten gem. § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. Dieser Absatz wurde durch das StUmgBG vom 23.6.2017 jedoch wieder abgeschafft.[166] Hintergrund der Abschaffung d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Steuerpflichtiges Inlandsvermögen

Rz. 75 Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.[168] Für die Beurteilung gilt die isolierende Betrachtungsweise i.S.v. § 49 Abs. 2 EStG.[169] Danach bleiben Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte nicht angenommen werden könnten. § 49 Abs. 1...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.2 Wegzugsfälle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG)

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, an der der (nicht unbeschränkt) Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, der beschränkten Steuerpflicht. Soweit die...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum Steuerabzug vgl § 50a EStG und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; zur Haftung vgl § 50a Abs 5 Satz 4 EStG, > Künstler Rz 8.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.3 Beschränkt steuerpflichtiger Organträger (Abs. 3)

Rz. 36 Abs. 3 regelt die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, wenn der Organträger nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffen sind daher Organträger, die keinen Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verwirklichen, also weder Sitz oder Geschäftsleitung noch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da ein solcher Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.4 Personengesellschaft als Organträger (Abs. 4)

Rz. 39 Die Regelung für Personengesellschaften als Organträger ist in Abs. 4 enthalten. Sie gilt sowohl für inl. als auch für ausl. Personengesellschaften als auch für inl. und ausl. Gesellschafter der Personengesellschaft. Für die Frage der Art der Stpfl. ist auf die Steuerpflicht des jeweiligen Gesellschafters abzustellen. Erfasst wird damit sowohl die unbeschränkte als au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (s. § 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 49 EStG, Anhang 10). S. auch R 2 KStR 2015, Anhang 4.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Einkommensteuer

Tz. 102 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Zur Problematik der Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige s. "Beschränkte Steuerpflicht bei Darbietungen".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.2 Steuerpflicht bei Verlegung der Ansässigkeit in einen Drittstaat (§ 12 Abs. 3 S. 2 KStG)

Rz. 171 Das Gesetz geht über diesen bereits sehr weiten Anwendungsbereich noch hinaus. Nach Abs. 3 S. 2 gilt die Regelung über die fiktive Liquidationsbesteuerung auch, wenn die Körperschaft nur ihren Sitz oder nur ihre Geschäftsleitung aus einem EU-/EWR-Staat in einen Drittstaat verlegt. In diesem Fall bleibt ein Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat der EU oder des EWR enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Sitzverlegung insoweit zur Versteuerung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts führt, als das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 154 § 12 Abs. 3 KStG enthält eine Regelung, falls ein KSt-Subjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG die Geschäftsleitung oder den Sitz ("Sitzverlegung") verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet. Dann besteht die Gefahr, dass das deutsche Besteuerungsrecht für die Wirtschaftsgüter der Körperschaft ausgeschlossen oder beschränkt wird. Um dies zu verhinde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 133 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung für Verschmelzungen, die nicht dem deutschen Recht, sondern einer ausl. Rechtsordnung unterliegen, wobei der ausl. Staat weder ein EU- noch ein EWR-Staat ist. Verschmelzungen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht eines EU- bzw. EWR-Staats unterliegen dagegen den §§ 11ff. UmwStG, wenn übertragende und übernehmende Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.2 Rechtsfolge auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 148 Für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft gilt nach § 12 Abs. 2 S. 2 KStG die Regelung des § 13 UmwStG entsprechend. Zum persönlichen Anwendungsbereich enthält die Vorschrift keine näheren Bestimmungen. Der Gesellschafter kann also jede Rechtsform aufweisen, er kann auch eine Personengesellschaft oder natürliche Person sein. Das Gesetz verlangt auch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Da § 12 Abs. 1 KStG nur für grenzüberschreitende Beziehungen gilt, diskriminiert die Vorschrift diese Beziehungen und begründet europarechtliche Bedenken. Insbes. schränkt sie die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ein, da sie die Gründung und die Erweiterung von Betriebsstätten im Ausland durch die Überführung von Wirtschaftsgütern behindert. Rechtfertigungsgrü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 7 Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 4)

Rz. 54 Natürliche Personen, die inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG haben, sind beschränkt stpfl., wenn sie im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht nach § 1 Abs. 2, 3 EStG sowie § 1a EStG (erweitert bzw. fiktiv) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Beschränkt stpfl. sind auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Das ESt-Subjekt kann persönlich stpfl. sein, wenn es die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 EStG erfüllt. Dabei ergibt sich die Art der persönlichen Steuerpflicht aus § 1 EStG (z. B. unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht). Inhalt und Umfang der einzelnen sachlichen Steuerpflicht ergeben sich demgegenüber aus anderen Vorschriften, z. B. §§ 2, 49 EStG, § 2 AStG. Die St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die wesentlichen Rechtsänderungen des § 1 EStG haben die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betroffen. Mit G. v. 19.12.1985[1] wurde durch Einfügung des Abs. 3 die unbeschränkte Steuerpflicht auf deutsche Staatsangehörige ausgedehnt, die die Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 erfüllen ("Beamtenprivileg"); vgl. Rz. 34ff. Durch G. v. 24.6.1994[2] wurde diese Regelung...mehr