Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

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Türkei / I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbschaftsteuerpflicht ist zwischen Erben türkischer und ausländischer Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Erben türkischer Staatsangehörigkeit sind unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wo sich der Nachlass befindet (Weltnachlass), also unbeschränkt, steuerpflichtig. Ausländische Erben sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Inl...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z...mehr

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Polen / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 127 Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt der Erwerb der Eigentumsrechte an den sich auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen befindenden Sachen oder den auf diesem Gebiet ausgeübten Vermögensrechten (Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes). Gemäß Art. 2 des Gesetzes unterliegt der Erwerb der Eigentumsrechte an den sich im Ausland befindenden Sachen oder den im Ausland ausge...mehr

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Luxemburg / 3. Steuerpflicht für Schenkungsteuer

Rz. 201 Eine Unterscheidung zwischen Inländer und Ausländer gibt es bei der Schenkungsteuer nicht. Sie knüpft unabhängig davon an die Registrierung eines Rechtsvorgangs an.mehr

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Belgien / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 159 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Einwohner des Königreichs, findet in Belgien eine Besteuerung des Weltnachlasses statt. Die Steuer bezieht sich auf den gesamten Nettowert des Nachlasses, wobei im Ausland belegene Nachlassgegenstände ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind.[140]mehr

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Luxemburg / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer

Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte Wohnsitz (domicile) des Erblassers oder der Mittelp...mehr

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Frankreich / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 229 Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht liegt nach Art. 750ter C.G.I. vor, wenn der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) i.S.d. Art. 4 B C.G.I. im Todeszeitpunkt in Frankreich hat.[146] Der steuerliche Wohnsitz liegt in Frankreich, wenn der Betreffende eine Wohnung in Frankreich unterhält und sich mehr als sechs Monate im Jahr dort aufhält. Die unbes...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 81 In § 2 AStG ist bei Wegzug einer natürlichen Person, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug als Deutsche mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, unter den dort genannten Voraussetzungen für zehn Jahre (nach Ende der ihrer unbeschränkten Steuerpflicht) eine sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht vorgesehen. Im Rahmen dieser...mehr

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Deutschland / 4. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht (AStG)

Rz. 229 In § 2 Außensteuergesetz (AStG) ist bei Wegzug einer natürlichen Person, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug als Deutsche mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, unter den dort genannten Voraussetzungen für zehn Jahre (nach Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht) eine sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht vorgesehen....mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermächtnisse

Rz. 92 Das Vermächtnis ist (nach deutschem Verständnis) ein schuldrechtlicher Anspruch, der im Falle des Sachvermächtnisses auf Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstands gerichtet ist (§ 2174 BGB). Der Vermächtnisnehmer muss nur den Vermächtnisanspruch der Besteuerung unterwerfen. Der Erbe bzw. die Erben können das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abziehen, § 1...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Nordmazedonien / F. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 18 Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in Mazedonien an die Ansässigkeit des Erwerbers angeknüpft.[8] Für im Territorium der Republik Mazedonien belegenes bewegliches und unbewegliches Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein. Rz. 19 Die gesetzlichen Erben der ersten zivilrechtlichen Erbenordnung (also die Abkömmlinge und de...mehr

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Deutschland / a) Allgemeiner Freibetrag

Rz. 259 Abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG) gibt es unterschiedliche Freibeträge. Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht stehen folgende Freibeträge zur Verfügung (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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Dänemark / a) Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 169 Der dänischen Erbschaftsteuerpflicht unterliegt ein im Zeitpunkt seines Todes in Dänemark ansässiger Erblasser mit seinem weltweiten Nettovermögen (unbeschränkte Steuerpflicht). Entscheidend ist dabei, dass der Erblasser seinen allgemeinen Gerichtsstand (hjemting) in Dänemark hatte (so § 9 Abs. 1 BAL i.V.m. §§ 235 und 236 RPL, vgl. Rdn 21). War der Erblasser im Zeitp...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / cc) Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 136 Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG kommt nur bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG) oder erweiterter unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b oder c) ErbStG) im Inland in Betracht. Rz. 137 Die Anrechnungsmethode gilt nicht bei beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Erb...mehr

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Serbien / G. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 37 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Vermögensteuer besteuert. Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft in Serbien an die Ansässigkeit des Erwerbers (Wohnsitz) an.[16] Für in der Republik Serbien belegenes Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte. Rz. 38 Nach dem Ges...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / b) Begriff des Wohnsitzes in Deutschland

Rz. 52 Jedes Land definiert seine Anknüpfungsmerkmale selbst. Deutschland nutzt alle denkbaren Anknüpfungsmerkmale und knüpft an die persönlichen Verhältnisse sowohl des Erblassers als des Erwerbers an. Deutschland knüpft die Besteuerung aber in erster Linie an die Inländereigenschaft an (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese wird vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und unte...mehr

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Deutschland / I. Vorbemerkung

Rz. 191 In der jüngeren Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[154] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einfluss, vor allem be...mehr

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Belgien / 1. Abgrenzung

Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischenmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.6 Nationales Besteuerungsrecht bei freigestellten Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer, der trotz Freistellung von der Arbeit weiterhin Arbeitslohn bezieht, während der Arbeitsfreistellung weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegen die Einnahmen regelmäßig nicht der inländischen Besteuerung. Um eine Nichtbesteuerung des Arbeitslohns zu vermeiden, wird rückwirkend ab dem 1.1.2024 die beschränkte St...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.7 Öffentliche Kasse bei ausländischer Tätigkeit

Arbeitslohn, den ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer aus einer inländischen öffentlichen Kasse erhält, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.[1] Entsprechend der Rechtsprechung des BFH[2] wird gesetzlich klargestellt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für sämtliche Einkünfte zusteht, die aus inländischen Kassen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.27 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten zukünftig nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f (neu) auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflicht

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stpfl mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland unterliegen der > Unbeschränkte Steuerpflicht, andere Personen grundsätzlich der > Beschränkte Steuerpflicht, wenn sie > Inländische Einkünfte erzielen. In bestimmten Fällen können auch sie unbeschränkt stpfl sein. Das gilt für deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher ArbG sowie fü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuersätze

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der reguläre Steuersatz für die LSt wird vom ESt-Tarif abgeleitet (> Lohnsteuertarif). Ein ermäßigter Tarif gilt für > Außerordentliche Einkünfte. Bei > Beschränkte Steuerpflicht wird die Steuer in bestimmten Fällen durch Steuerabzug iHv 15 % oder 30 % der > Einnahmen erhoben (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 76; > Ausländische Arbeitnehmer im ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den für das > Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei im Ausland ansässigen Aufsichtsräten, Künstlern, Sportlern, Artisten, Schriftstellern, Journalisten, Bildberichterstattern ua wird die > Einkommensteuer durch Steuerabzug an der Quelle erhoben (vgl § 50a EStG; allgemeine Hinweise unter > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Orchestermusiker

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Musiker, die einem staatlichen oder kommunalen Orchester angehören, sind idR > Arbeitnehmer der das Orchester tragenden Institution. Ebenso bei ständigen Orchestern der Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei den Musikkapellen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, der > Polizei der Länder, der > Feuerwehr und bei betrieblichen Musikensemble...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südkorea

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Korea (Südkorea; Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Südkorea hat nur eine Landgrenze zur Demokratischen Volksrepublik Korea (> Nordkorea) im Norden und liegt am Gelben Meer im Westen, am Ostchinesischen Meer im Süden und am Japanischen Meer im Osten. Seit 2003 gilt...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Ecuador (Hauptstadt: Quito; Amtssprache: Spanisch – vgl auch > Rz 17 – sowie für Teilbereiche die indigenen Sprachen Kichwa und Shuar) liegt im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien im Norden und > Peru im Süden respektive Osten sowie dem Pazifischen Ozean im Westen; zu Ecuador gehören auch die etwa 1 000 km westlich der Kü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am Atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Kasse

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Zahlungen von einer öffentlichen Kasse geleistet werden, ist insbesondere für bestimmte > Steuerbefreiungen von Bedeutung. Das gilt für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 EStG), für > Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen (> Umzugskosten Rz 5 ff) und > Trennungsentschädigungen (§ 3 Nr 13 EStG), Dienstbezüge für > Auslandsbeamte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierende

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Arbeitnehmer, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen Rz 15 ff, > Geringfügige Beschäftigung, > Kinderfreibeträge Rz 55 ff, > Kindergeld, > Schulgeld, > Studierendenausschuss, > Tutoren. Über ausländische Studierende > Ausländische Studenten und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff, besonders auch zur Behandlung von Vergütungen für eine p...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / R. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 112 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[332] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[333] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut,[334] welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet. Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Syrien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Arabische Republik Syrien (Hauptstadt: Damaskus; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien. Er grenzt an die > Türkei im Norden, an den > Irak im Osten, an > Jordanien im Süden, an > Israel, den > Libanon und das Mittelmeer im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1359 =...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indonesien (Hauptstadt: seit 17.08.2024 Nusantara, zuvor Jakarta; Amtssprache: Indonesisch) ist der weltgrößte Inselstaat und liegt in Südostasien. Indonesien grenzt auf der Insel Borneo an > Malaysia, auf der Insel Neuguinea an > Papua-Neuguinea sowie auf der Insel Timor an > Osttimor. Es gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indien (Hauptstadt: Neu-Delhi; Amtssprachen: Hindi und Englisch sowie weitere Sprachen auf regionaler Ebene) umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents. Der Staat grenzt an > Pakistan, Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten), > Nepal, > Bhutan, > Myanmar und > Bangl...mehr