Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

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Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Neben die vorstehenden Erbschaftsteuerpflichten tritt vorliegend auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG . Soweit die bereits vorstehend genannten Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sind,[54] so ergibt sich bei einer bestehenden beschränkten Erbschaftsteuerpflicht eine Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus für alle Teile des Erwerbs, dere...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Darüber hinaus regelt § 2 AStG eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht um sog. "Zusatzeinkünfte" – d.h. solche, die nicht in § 34d EStG als ausländische Einkünfte qualifizieren.[18] Beachten Sie: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist zeitlich auf 10 Jahre ab Wegzug befristet (§ 2 Abs. 1 S. 1 AStG). Voraussetzungen: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht wird ge...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Bilaterale Schranken

Betriebsstätteneinkünfte: Für Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft wird das Besteuerungsrecht nach einem zugrunde liegenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmäßig dem Betriebsstättenstaat zugesprochen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 OECD-MA).[27] Beraterhinweis Eine bloße gewerbliche Prägung[28], Infektion[29] oder Gewerblichkeit infolge einer Betriebsaufspaltung[30] wirkt ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.1 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz

Rz. 42 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug, die nach dem innerstaatlichen Recht der Besteuerung im Inland unterliegen, können nur dann uneingeschränkt besteuert werden, wenn ein jeweils anzuwendendes DBA das deutsche Besteuerungsrecht nicht ganz oder teilweise ausschließt oder das dem Ausland zugewiesene Besteuerungsrecht nach innerstaatlich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutscher Akademischer Austauschdienst

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst; German Academic Exchange Service; Sitz: Bonn) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes deutsche Hochschulabsolventen, die an ausländischen Hochschulen die deutsche Sprache unterrichten. Der DAAD ist aber nicht ArbG dieser Lektoren (EFG 2002, 311). Zur Ergänzung der im Ausland bezogenen Vergüt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Archäologisches Institut

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DAI ist dem Auswärtigen Amt angegliedert; die Arbeitslöhne werden aus einer öffentlichen Kasse gezahlt (> Öffentliche Kasse). Bei Aufwandsentschädigungen ist § 3 Nr 12 Satz 1 EStG anwendbar (> Aufwandsentschädigungen Rz 63). Die Bediensteten des Bundes oder eines Bundeslandes bei den Auslandsabteilungen (Außenstellen des DAI) ohne > Wohnsitz od...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Literarische Tätigkeit

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Autoren, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff, 75 ff, > Liebhaberei, > Publizisten, > Schriftsteller. Ergänzend > Auslandskorrespondenten, > Journalisten, > Korrespondenten.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Litauen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Litauen (Hauptstadt: Vilnius; Amtssprache: Litauisch) ist der südlichste, größte und bevölkerungsreichste der drei baltischen Staaten in Nordosteuropa. Litauen grenzt im Norden an > Lettland, im Osten und Südosten an > Weißrussland, im Südwesten an > Russland (Oblast Kaliningrad) und im Westen an die Ostsee. Es gilt das Abkommen z...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung ausländischer Gastlehrkräfte exemplarisch > Max-Planck-Gesellschaft, ergänzend ferner > Ausländische Lehrkräfte. Für natürliche Personen (hier: Forscher), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, kommt > Beschränkte Steuerpflicht in Betracht, wenn sie > Inländische Einkünfte haben. Wird ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Australien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Australien (Hauptstadt: Canberra; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat auf der Südhalbkugel, der den gesamten australischen Kontinent sowie einige weitere Inseln umfasst. Nachbarstaaten, zu denen jedoch keine Landgrenzen bestehen, sind im Norden > Indonesien, > Timor-Leste und > Papua-Neuguinea sowie im Südost > Neuseeland. Es gilt das Abkomme...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse . Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beschränkte Steuerpflicht

Werbungskosten können auch abgezogen werden, wenn die Einnahmen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 EStG unterliegen. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 EStG setzt der Abzug jedoch voraus, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den beschr. stpfl. Einkünften und den Werbungskosten besteht (§ 50 EStG Rz. 39f.). Der Zusammenhang braucht nicht unmittelbar zu sein; es genügt, dass di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.5 Rechtsnachfolge (§ 4f Abs. 1 S. 7 EStG)

Rz. 45 Nach § 4f Abs. 1 S. 7 EStG ist der jeweilige Rechtsnachfolger des "ursprünglich Verpflichteten" an die Aufwandsverteilung nach § 4f Abs. 1 S. 1 bis 6 EStG gebunden. Dadurch soll ausweislich der Gesetzesbegründung gewährleistet werden, dass beim Übertragenden noch nicht berücksichtigter Aufwand nicht untergeht. So werde gewährleistet, dass der durch die Übertragung rea...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[23] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / V. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 24 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VI. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 27 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 5 Grundzüge des Ertragste... / A. Einkommensteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 2 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 15 § 22 KStG ist bei "Genossenschaften" anzuwenden[1] und bezieht sich damit auf die von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfassten Genossenschaften, einschließlich der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), und ist demnach rechtsformabhängig. Eine Legaldefinition der Genossenschaft findet sich in § 1 Abs. 1 GenG . Rz. 16 § 22 KStG gilt grds. auch für besc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, DBA

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Ausland Rz 8, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 47, 63 ff, > Doppelbesteuerung Rz 8 ff. Weitere Ausführungen zu konkreten DBA finden sich jeweils beim Stichwort für den in Betracht kommenden Vertragsstaat.mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.17 Beschränkte Einkommensteuerpflicht von Arbeitnehmern, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a (keine Änderung durch VA)

Um für die bestehende und für zukünftige entsprechende DBA-Regelungen das bestehende Hindernis des Fehlens einer umfassenden beschränkten Steuerpflicht zu beheben, wird die Vorschrift ergänzt. Die nichtselbstständige Arbeit gilt daher als im Inland ausgeübt oder verwertet, soweit die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen oder in einem oder mehreren anderen St...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2023 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ghana

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Republik Ghana (Hauptstadt: Accra; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Ghana grenzt im Westen an die > Elfenbeinküste, im Norden an > Burkina Faso, im Osten an > Togo und im Süden an den Atlantischen Ozean (Golf von Guinea). Es gilt das DBA vom 12.08.2004 nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 30.11.2006 (BGBl 2006 I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG)

Rz. 11 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse I > Lohnsteuertarif Rz 45. Sie gilt für alle beschränkt stpfl ArbN (> Beschränkte Steuerpflicht) sowie für unbeschränkt stpfl ArbN (> Unbeschränkte Steuerpflicht), diemehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 14 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Regelung gehört zum > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren . Deshalb gelten für die Feststellung von Frei- und Hinzurechnungsbetrag dieselben Grundsätze. Zuständig ist grundsätzlich das > Wohnsitz-Finanzamt. Hat ein ArbN keinen > Wohnsitz im > Inland, ist ggf das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgabepflicht

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Unbeschränkt Stpfl haben grundsätzlich jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr gegenüber ihrem > Wohnsitz-Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG), wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden; Einzelheiten regelt § 56 EStDV. Durch eine beim örtlich unzuständigen FA eingereichte Steuererklärung werden kein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Auf dem Vordruck KSt 1 F-27 (8) können nicht unbeschränkt Stpfl. den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG auf Einstufung von Auskehrungen als Einlagenrückgewähr stellen. Da diese Körperschaften kein steuerliches Einlagekonto führen, ist jeweils im Einzelfall festzustellen, ob und in welcher Höhe von ihnen vorgenommene Auskehrungen als Einlagenrückgewähr einzustufen sind. Den Antrag k...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.1 Körperschaften mit zwingenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 KStG beziehen bestimmte steuerpflichtige Körperschaften zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Körperschaften können keine anderen Einkunftsarten haben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit. Bei ihnen sind daher alle Einkünfte originär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. So gelten bei diesen Stpfl. z. B. Einkünfte aus einer Grundstücks...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 6 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (Abs. 6)

Rz. 575 Besteht das Einkommen nur aus Einkünften, von denen lediglich ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so ist ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach Abs. 6 nicht zulässig. Die Vorschrift stellt durch das Wort "lediglich" klar, dass das Abzugsverbot nur dann zum Zuge kommt, wenn die inl. Einkünfte nur dem Steuerabzug unterliegen, d. h. wenn die inl. KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handels...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3 Betriebsvermögen im Ausland

Rz. 92 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Kapitalgesellschaften im Ausland

Rz. 116 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der Nachfolgeplanung, ErbStB 2016, 177; Corsten/Führich, Europarechtliche Aspekte der Erbschaftste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.1 Rechtsfolgen für Zwecke des ErbStG

Rz. 222 Bei Vorliegen einer wirksamen Poolvereinbarung werden die dem Erblasser bzw. Schenker "unmittelbar zuzurechnenden Anteile" und die Anteile der weiteren (gebundenen) Gesellschafter zusammengerechnet.[1] Maßgebend ist, ob die Summe dieser Anteile die Mindestbeteiligung von mehr als 25 % erreicht. Rz. 223 Nach dem Gesetzeswortlaut sind nur unmittelbare Beteiligungen an K...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Ein-Betriebs-Fiktion für alle Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) verfügen nur über einen (einzigen) Betrieb. Für Zwecke der Zinsschranke werden damit alle Tätigkeiten dieser Kapitalgesellschaften in diesem Betrieb berücksichtigt. Dadurch ist z.B. die Freigrenze von 3 Mio. EUR Nettozinsaufwand (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG) nur einmal nutzbar. Andere steuerpflich...mehr