Fachbeiträge & Kommentare zu Beschränkte Steuerpflicht

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.4.1 434

Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass ausländische Investoren auf den deutschen Immobilienmarkt drängen. Sie bedienen sich hierbei – seitdem der EuGH[1] dies zugelassen hat – ausländischer Gesellschaftsformen.[2] Folgende Konstellationen sind denkbar (wobei die Ltd. synonym für die Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts steht).[3] Eine Ltd. ist Kommanditistin einer i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beschränkte Steuerpflicht bei künstlerischen, sportlichen, artistischen und ähnlichen Darbietungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Lässt eine Körperschaft im Rahmen von Veranstaltungen ausländische Künstler, Sportler, Kulturorchester etc. auftreten, kann nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) für die gewährten Vergütungen eine Steuer-Abzugsverpflichtung für die steuerbegünstigte Körperschaft entstehen. In diesen Fällen ist auf Rechnung der auslandsansässi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Anhang 10) bestimmt, dass im Ausland ansässige Personen (natürliche Personen oder andere Steuerpflichtige), die in Deutschland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausüben oder verwerten, mit den hieraus erzielten Einkünften steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wem die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet worden ist, greift die Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 2. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften (mit Grundbesitz) sind die Erwerbe nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG von denjenigen nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG zu unterscheiden. a) Soll ein früherer Ehegatte/Lebenspartner im Zuge der Vermögensauseinandersetzung anlässlich einer Scheidung/Aufhebung Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz erhalten, kann keine grunder...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit durch Zuständigkeitskonzentration (§ 17 FVG)

Nach § 16 AO richtet sich die sachliche Zuständigkeit der FinBeh., soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem FVG. Nach § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FVG kann die zuständige Landesregierung zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzuges der Aufgaben der FinVerw. durch Rechts-VO einem FA oder einer besonderen Landes-FinBeh. Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer FÄ übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Anders als die unbeschr StPflicht nach § 1 KStG kennt die beschr StPflicht, die in § 2 KStG geregelt ist, zwei verschiedene Alt: Beschr stpfl sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, soweit sie inl Eink iSd § 49 EStG erzielen, sonstige nicht unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der beschr KStPflicht nach § 2 Nr 2 KStG unterliegen die sonstigen (nicht unter § 2 Nr 1 KStG fallenden) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren inl Eink, für die der St-Abzug vorzunehmen ist. Es handelt sich dabei um Gebietskö und sonstige Kö d öff Rechts (zB Innungen, Zweckverbände, Religionsgemei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Rz. 43 Während die erweiterte beschränkte Steuerpflicht Besteuerungsfolgen im Wegzugsjahr sowie in den 10 darauffolgenden Vz nach sich ziehen kann, greift § 6 AStG zeitpunktbezogen bei Wegzug. Die Normen verfolgen unterschiedliche Ziele und können nebeneinander greifen. Rz. 44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.4 Parallele Besteuerung der ausländischen Familienstiftung

Rz. 56 Die Zurechnungsbesteuerung bei den betroffenen Personen lässt die gleichzeitig bestehende Steuerpflicht der Stiftung (ggf. auch beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland) unberührt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird durch Abs. 5 (vgl. Rz. 67) vermieden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2 Die Vorschrift im Einzelnen

Rz. 28 Die Regelungen des § 15 AStG zur Behandlung von ausländischen Familienstiftungen lassen sich systematisch folgenden Teilbereichen zuordnen. Der erste Teilbereich umfasst die Absätze 2 und 1, nämlich den Tatbestand in seiner Grundform und die Absätze 8 und 11 in der Rechtsfolge. Die Absätze 3 und 4 erweitern den Anwendungsbereich auf Unternehmensstiftungen sowie auf an...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 AStG bleibt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mongolei

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Mongolische Staat (Hauptstadt: Ulaanbaatar; Amtssprache: Mongolisch) ist ein Binnenstaat in Ostasien mit Grenzen zu > Russland im Norden und Nordwesten sowie > China im Osten, Süden und Südwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 22.08.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl II, 818 = ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.1 Persönlich

Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 7 Abs. 1 S. 4 AS...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 2)

Rz. 109 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Model

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die steuerliche Selbständigkeit (§ 15 EStG) oder Nichtselbständigkeit (§ 19 EStG) von Models/Fotomodellen/Mannequins/Aktmodels kommt es darauf an, ob die Beteiligten für die Dauer der Vorführungen die Eingliederung in den Betrieb vereinbart und durchgeführt haben oder ob die Beteiligten in Kenntnis aller Umstände eine von dem Betrieb unab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Schon kurz nach ihrer Einführung erfolgte eine grundlegende Anpassung der Norm.[2] Seither erfuhr die Vorschrift keine bedeutenden Anpassungen mehr.[3]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Der persönliche Anwendungsbereich des § 5 AStG stimmt mit dem des § 2 AStG überein. Es werden ausschließlich natürliche Personen von der Norm erfasst.[1] Rz. 21 Sachlich stimmt der Anwendungsbereich des § 5 AStG mit den anderen Vorschriften des 2. Abschn. über die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht überein. § 5 AStG betrifft sachlich sowohl den in § 2 AStG anges...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. §§ 7 Abs. 1 S. 1, 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 149 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags ist der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige.[1] Dem Wortlaut des Gesetzes nach wird im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. nicht mehr auf den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" abgestellt, sondern nur noch auf den "Steuerpflichtigen". Eine Begrenzung der Zurechnung auf unbeschränkt Steuerpflichtige und mithin d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (s. § 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 49 EStG, Anhang 10). Die beschränkte Steuerpflicht endet, wenn keine inländischen Einkünfte mehr erzielt werden....mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen

Rz. 192 Problematisch ist zunächst der Fall von Deutschen, in dem sowohl der Erblasser als auch der Begünstigte seit mehr als fünf Jahren weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In diesem Fall greift die deutsche Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG nur hinsichtlich des sog. Inlandsvermögens ein. Rz. 193 Beispiel Vater V und Sohn S ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Einkommensteuer

Tz. 102 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur Problematik der Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige s. "Beschränkte Steuerpflicht bei Darbietungen".mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 816 [Autor/Stand] Bis zum Beschluss des Großen Senats v. 25.6.1984[2] war eine Tätigkeit oder Vermögensnutzung durch eine Personengesellschaft unabhängig von der Art der Tätigkeit der Gesellschaft als Gewerbebetrieb zu behandeln, wenn an der Gesellschaft neben natürlichen Personen eine Kapitalgesellschaft beteiligt war, die der Personengesellschaft das Gepräge gab und ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung auf beschränkt Steuerpflichtige (Satz 4)

... [4] Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf einen beschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, durch die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird. Rz. 157 [Autor/Stand] Anwendung der Hinz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 36 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Hat die Stiftung weder statuarischen Sitz noch Geschäftsleitung im Inl, kann sie dennoch beschr kstpfl werden. Privatrechtliche Stiftungen werden hierbei vorrangig unter § 2 Nr 1 KStG fallen (s § 2 KStG Tz 4ff). Dies gilt jedoch nicht, wenn nach vorgenommenem Typenvergleich das Einkommen den hinter dem ausl Gebilde stehenden Pers direkt zuzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.7 Beschränkte Steuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung

Tz. 244 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Es liegt auf der Hand, dass eine ausl Familienstiftung nach § 15 AStG dem Grunde nach beschr kstpfl nach § 2 Nr 1 KStG sein kann; sie stellt ein KSt-Subjekt nach § 1 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 KStG dar. Soweit jedoch die Auff vertreten wird, die Familienstiftung sei hier mit ihren gesamten inl Eink stpfl und die hierauf entfallenden inl St werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Beschränkte Steuerpflicht

Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, ob eine beschränkte Steuerpflicht greift. Dies ist nach § 1 Abs. 4 EStG der Fall, wenn natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen. Zu den inländischen Einkünften zählen inter alia Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Beschränkte Steuerpflicht

Daneben sind im Zeitraum nach Wegzug beschränkte Erbschaftsteuern relevant, wenn Inlandsvermögen gegeben ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Inlandsvermögen nach § 121 BewG: Der Begriff des Inlandsvermögens richtet sich nach § 121 BewG und umfasst u.a. das inländische Grundvermögen[49], das inländische Betriebsvermögen[50] und Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften, wenn...mehr