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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Australien

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Rz. 1

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Australien (Hauptstadt: Canberra; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat auf der Südhalbkugel, der den gesamten australischen Kontinent sowie einige weitere Inseln umfasst. Nachbarstaaten, zu denen jedoch keine Landgrenzen bestehen, sind im Norden > Indonesien, > Timor-Leste und > Papua-Neuguinea sowie im Südost > Neuseeland.

Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 12.11.2015 (BGBl 2016 II, 1114 = BStBl 2017 I, 121) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; vgl Art 31), das am 07.12.2017 in Kraft getreten ist (BGBl 2017 II, 48 = BStBl 2017 I, 139) und grundsätzlich seit dem 01.01.2017 Anwendung findet. Mit Inkrafttreten des 2015er-Abkommens ist das vorherige DBA vom 24.11.1972 (BGBl 1974 II, 337 = BStBl 1974 I, 423) nebst Protokoll außer Kraft getreten.

Etwaige Planungen für ein neues Abkommen oder Protokoll sind mit Stand vom 01.01.2024 keine bekannt gemacht (BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193).

 

Rz. 2

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2), räumlich für Australien und für die Bundesrepublik Deutschland und persönlich grundsätzlich für die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässigen Personen (Art 1). Darüber hinaus enthält das DBA eine Regelung zur Gleichbehandlung aller Staatsangehörigen eines der Vertragsstaaten (> Rz 9/2) unabhängig von der Ansässigkeit. Das Abkommen entspricht im Wesentlichen dem seinerzeitigen OECD-Musterabkommen (> Doppelbesteuerung Rz 110 ff), enthält aber auch bereits wesentliche Elemente des sog BEPS-Projekts der OECD (> Doppelbesteuerung Rz 303 ff).

Australien hat ein abweichendes Steuerjahr vom 01.07. bis 30.06. für Veranlagungen sowie ein abweichendes Steuerjahr für die Besteuerung geldwerter Vorteile (> Rz 4/1) vom 01.04. bis 31.03.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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