Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 36 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 66 Brüssel IIb-VO – Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das Gericht oder die zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaats, das/die der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde, stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung für eine öffentliche Urkunde oder Vereinbarung aus:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 47 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das Gericht, das eine Entscheidung im Sinne des Artikel 42 Absatz 1 erlassen hat, stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 48 Brüssel IIb-VO – Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht des Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Das Gericht nach Absatz 1 des vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 14 EuZVO – Bescheinigung über die Zustellung und Kopie des zugestellten Schriftstücks.

Gesetzestext (1) Nach Erledigung der für die Zustellung des Schriftstücks vorzunehmenden Schritte, stellt die Empfangsstelle unter Verwendung von Formblatt K in Anhang I eine Bescheinigung über die Erledigung dieser Schritte aus und sendet sie der Übermittlungsstelle; im Falle des Artikels 8 Absatz 4 wird der Bescheinigung eine Kopie des zugestellten Schriftstücks beigefügt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 67 Brüssel IIb-VO – Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats, die/das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wurde, berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der öffentlichen Urkunde oder der Vereinbarung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 37 Brüssel IIb-VO – Berichtigung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Für das Verfahren zur Berichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 49 Brüssel IIb-VO – Bescheinigung über die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckbarkeit.

Gesetzestext (1) Wenn und soweit eine gemäß Artikel 47 bescheinigte Entscheidung nicht mehr vollstreckbar ist oder ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt wurde, wird auf jederzeit möglichen Antrag an das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht des Ursprungsmitgliedstaats unter Verwendung des Formblatts in Anhang VII eine Bescheinigung über die Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 39 Brüssel IIa-VO – Bescheinigung bei Entscheidungen in Ehesachen und bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung.

Gesetzestext Das zuständige Gericht oder die Zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer berechtigten Partei eine Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I (Entscheidungen in Ehesachen) oder Anhang II (Entscheidungen über die elterliche Verantwortung) aus. Rn 1 Die auf Antrag der berechtigten Partei (zum Begriff s Art 28–36 Rn 3) – ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 72 BGB – Bescheinigung der Mitgliederzahl.

Gesetzestext Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit eine schriftliche Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen. Rn 1 Da die Mitgliederzahl iRd §§ 33, 37, 73 entscheidend ist, kann das Registergericht eine vom Vorstand unterschriebene Bescheinigung über die Mitgliederzahl (ohne Namen) verlangen und diese erzwingen (§ 78).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rückgabe der Bestellungsurkunde oder Bescheinigung (Abs 3).

Rn 13 Abs 3 enthält die bislang in § 1893 II BGB geregelte Pflicht des Vormunds, die Bestellungsurkunde – bzw im Fall der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach Abs 2 die erteilte Bescheinigung – nach Beendigung seines Amtes zurückzugeben. Die Vormundschaft endet mit der Entlassung des Vormunds nach § 1804 BGB oder wenn die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellung im Abzugsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bescheinigung nach Art 53 (Abs 1 lit b).

Rn 3 Für die Vollstreckbarkeitsbescheinigung verweist Art 53 auf das Formblatt nach Anh I. Ergänzend ist für inländische Entscheidungen § 1111 ZPO zu beachten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde

A. Rechtslage bis 31.12.2020 Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvorwurf bei Geschwindigkeitsordnungswidrigkeiten in der amtsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis 1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Vorbemerkungen § 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 58 AVAG – Bescheinigungen zu inländischen Titeln.

Gesetzestext (1) Bescheinigungen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen werden von dem Gericht ausgestellt, dem die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. (2) Die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung nach Artikel 13 Absatz 3 des Haager Übereinkomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 55 Brüssel IIb-VO – Zustellung von Bescheinigungen und Entscheidungen.

Gesetzestext (1) Soll eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, so wird die entsprechende, gemäß Artikel 36 oder 47 ausgestellte Bescheinigung der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme zugestellt. Wurde die Entscheidung dieser Person noch nicht zugestellt, so wird sie der Bescheini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 57 AVAG – Bescheinigungen zu inländischen Titeln.

Gesetzestext Die Bescheinigungen nach den Artikeln 54, 57 und 58 des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden von dem Gericht, der Behörde oder der mit öffentlichem Glauben versehenen Person ausgestellt, der die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 59 AVAG – Bescheinigungen zu inländischen Titeln. (Feststellung des Inkrafttretenszeitpunktes durch das Bundesjustizministerium lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor)

Gesetzestext (1) Bescheinigungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 3 des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden von dem Gericht ausgestellt, dem die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. (2) Die Entscheidung über die Ausstellung der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlt bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1070 ZPO – Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen.

Gesetzestext Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein. Rn 1 Die zum 1.7.22 neu eingefügte Regelung übernimmt die Mitteilung der Bundes...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mitteilungspflicht, Abs 3.

Rn 17 § 908 III begründet eine Mitteilungspflicht des Kreditinstituts gegenüber dem Kontoinhaber, wenn es beabsichtigt, eine neue Bescheinigung nach § 903 II 3 zu verlangen. Diese Mitteilungspflicht muss mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt erfüllt werden, ab dem das Kreditinstitut die ihm vorliegende Bescheinigung nicht mehr berücksichtigen will. Die Regelung erfasst di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verfahren.

Rn 74 Während das Kreditinstitut den unpfändbaren Grundfreibetrag nach den §§ 850k I 1, 850c I 1 automatisch berücksichtigen muss, gilt dies nicht für die Aufstockungsbeträge. Hierfür ist ein zumindest konkludent gestelltes Verlangen des Schuldners bzw ein entspr Antrag erforderlich (Ahrens NJW 10, 2001, 2004). Gesetzlich ist ein solches Begehren nicht ausdrücklich vorgeschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bescheinigungsverfahren (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 2 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.01.2020, BStBl I 2020, 169 (Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG); Übersicht über die Veröffentlichung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut kann aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger leisten, bis der Schuldner dem Kreditinstitut nachweist, dass es sich um Guthaben handelt, das nach § 902 nicht von der Pfändung erfasst wird. 2Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage einer Bescheinigungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 29 Brüssel IIb-VO – Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980.

Gesetzestext (1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidung, S 1, 3.

Rn 3 § 905 S 1 bestimmt die Voraussetzungen und Folgen einer vollstreckungsgerichtlichen Festsetzung der Erhöhungsbeträge. Damit gestaltet die Norm das Grundkonzept des gerichtlichen Festsetzungsverfahrens aus. Ziel der sehr detaillierten Vorgaben ist, eine verlässliche Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu bestimmen. Dabei gelten die allgemeinen Sachentscheidungsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 41 Brüssel IIa-VO – Umgangsrecht.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat ergangene vollstreckbare Entscheidung über das Umgangsrecht im Sinne des Artikels 40 Abs. 1 Buchstabe a), für die eine Bescheinigung nach Abs. 2 im Ursprungsmitgliedstaat ausgestellt wurde, wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und kann dort vollstreckt werden, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16, geändert durch VO v 30.7.20 Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das BMJV: Zitat Anwendungsbereich Diese Verordnung regeltmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 4 Geregelt ist ein formalisiertes Nachweisverfahren, nicht Beweisverfahren. Bereits begrifflich weist die Terminologie des Nachweises diesen Unterschied aus. Unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen muss das Kreditinstitut den Pfändungsschutz für den Schuldner ›beachten‹. Diese Formulierung belegt die Gebundenheit des Kreditinstituts, indem sie konkretisiert, wann ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit die Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde reicht, besteht kein eigenständiges Prüfungsrecht des FA (dazu ausführlich s Rn 7 und 7a). Danach ist auch die Höhe der von der Denkmalschutzbehörde bescheinigten Aufwendungen für das FA bindend (Förster, HFR 2015, 217); die zu § 7h Abs 2 EStG ergangene BFH-Entscheidung (BFH BStB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 42 Brüssel IIa-VO – Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat ergangene vollstreckbare Entscheidung über die Rückgabe des Kindes im Sinne des Artikels 40 Abs. 1 Buchstabe b), für die eine Bescheinigung nach Abs. 2 im Ursprungsmitgliedstaat ausgestellt wurde, wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und kann dort vollstreckt werden, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 60 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 60 Brüssel Ia-VO0 Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung mit einer Zusammenfassung der in der öffentlichen Urkunde beurkundeten vollstreckbaren Verpflichtung oder der in dem gerichtlichen Vergleich beurkundeten Parteivereinbarung unter Verwendung des Formblatts in Anhang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1111 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2In den Fällen des § 726 Absatz 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Ausstellung der Bescheinigung gehört werden. 3Eine Ausfertigung der Bescheinigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 4Das gilt nicht, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Reichweite der Bindungswirkung von gemeindlichen Grundlagenbescheiden

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7h EStG entsprechend. Die Bindungswirkung der Bescheinigung erstreckt sich auf die in § 7h Abs 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale, nämlich auf die Feststellung, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB bzw Maßnahmen iSd § 7h Abs 1 S 2 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 43 Brüssel IIa-VO – Klage auf Berichtigung.

Gesetzestext (1) Für Berichtigungen der Bescheinigung ist das Recht des Ursprungsmitgliedstaats maßgebend. (2) Gegen die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Artikel 41 Abs. 1 oder Artikel 42 Abs. 1 sind keine Rechtsbehelfe möglich. Rn 1 Um Verzögerungen zu vermeiden, schließt Art 43 II jedweden Rechtsbehelf – sei es im Ursprungs-, sei es im Vollstreckungsstaat – gegen die E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 35 Brüssel IIb-VO – Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen.

Gesetzestext (1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vollstreckt werden, so hat die die Vollstreckung betreibende Partei der für die Vollstreckung zuständigen Behörde Folgendes vorzulegen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Wirkung.

Rn 83 Nach Eingang des Aufstockungsbegehrens darf das Kreditinstitut aus dem betreffenden Anteil des Guthabens nicht mehr an die Gläubiger leisten (nach St/J/Würdinger § 850k Rz 24, tritt die Wirksamkeit analog Abs 7 S 3 mit Beginn des vierten auf den Eingang der Bescheinigung folgenden Geschäftstag ein). Abzuleiten ist dies ggf aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 37 Brüssel Ia-VO(1) Eine Partei, die in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend machen will, hat Folgendes vorzulegen: (2) Das Gericht oder die Behörde, bei dem oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Transliteration (Abs 2).

Rn 4 Gemäß Abs 2 S 1 kann ein Gericht bzw eine Behörde von der Partei, welche die Entscheidung geltend macht, eine Übersetzung (vgl Art 57 sowie § 1113 ZPO) der Bescheinigung gemäß Art 53 iVm Anh I verlangen, soweit das geboten erscheint (›where necessary‹). Die Anforderung einer Übersetzung auch der Entscheidung hängt demgegenüber nach S 2 davon ab, dass das Gericht bzw die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 47 Brüssel IIa-VO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Für das Vollstreckungsverfahren ist das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. (2) Die Vollstreckung einer von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats erlassenen Entscheidung, die gemäß Abschnitt 2 für vollstreckbar erklärt wurde oder für die eine Bescheinigung nach Artikel 41 Abs. 1 oder Artikel 42 Abs. 1 ausgestellt wurde, erfolgt im Vollstre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtslage ab 01.01.2021

Rn. 7c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 7h Abs 2 S 1 EStG und § 7i Abs 2 S 1 EStG wurden durch das JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) jeweils die Wörter "durch eine Bescheinigung" durch die Wörter "durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung" ersetzt. Zur neuen Rechtslage s Rn 9a und § 7i Rn 20bf (Handzik).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übersetzungen (Abs 3 und 4).

Rn 5 Eine Übersetzung (vgl Art 57 Rn 1 sowie § 1113 ZPO) der Bescheinigung kann gem Abs 3 ›ggf‹ (nach pflichtgemäßem Ermessen) verlangt werden. Dies setzt voraus, dass die Bescheinigung nicht bereits in einer Amts- oder in einer nach Art 57 II daneben zugelassenen Sprache (in Deutschland nicht erfolgt) des ersuchten Mitgliedstaats verfasst ist. Im Übrigen ist ein entsprechen...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr