Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen: Anmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und > Abführung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die USt ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug und Abführu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zeitliche Anwendung

Rz. 20 [Autor/Stand] Zeitlicher Anwendungsbereich des § 1 nach § 21 AStG n.F. Die Fassung des § 1 nach den Änderungen des AbzStEntModG[2] und ATADUmsG[3] (vgl. zu Einzelheiten 14.2 ff.) gilt, erstmalig ab dem VZ 2022.[4] Eine Ausnahme gilt für die erweiterte Definition nahestehender Personen gem. § 1 Abs. 2 AStG n.F. für Zwecke des § 4k Abs. 6 EStG, wonach eine rückwirkende ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Die Beweislast dafür, dass das geschuldete Geld abgesendet und eingetroffen ist, trifft den Schuldner (Köln NJW 06, 1600 für Barzahlungen in Hausbriefkästen; dazu Wiese NJW 06, 1569 [BGH 12.12.2005 - II ZR 283/03]; allg MüKoBGB/Krüger § 270 Rz 27; Grüneberg/Grüneberg § 270 Rz 10). Die Bescheinigung über eine Einschreibesendung ist jedoch als Anscheinsbeweis nicht ausrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle des § 3 I wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. 2Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. 3Das Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Rn 3 Da die Amtsvormundschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gesetzes wegen eintritt, bedarf es einer Bestellung des Jugendamtes nicht. Das FamG stellt über den Eintritt der Amtsvormundschaft eine Bescheinigung aus, § 168b II FamFG, die nur deklaratorische Bedeutung hat. Hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben auf Mitarbeiter, zu Freistellungen, zur Geltendmachung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrecht.

Rn 20 Die Erklärung ist ggü dem Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Erklärenden abzugeben, hilfsweise vor dem Standesamt I in Berlin (§ 43 II PStG). Soweit es für das anzuwendende Recht noch auf die Staatsangehörigkeit ankommt (bei Rechtswahl nach Art 10 II–IV), ist dem Standesamt der Statutenwechsel anhand der Einbürgerungsurkunde nachzuweisen, die noch ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches zur lohnsteuerlichen Bedeutung der Betriebsstätte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Unterhält ein > Arbeitgeber im > Inland eine Betriebsstätte (> Rz 7 ff), ist er ein > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG. Damit obliegen ihm die ArbG-Pflichten im > Steuerabzugsverfahren. Diese Pflichten beziehen sich grundsätzlich auf alle ArbN, die steuerlich in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen (> Arbeitnehmer), gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 2Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen. 3Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung verweigern, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtehe, Heilung.

Rn 6 Eheschließung ohne Mitwirkung des Standesbeamten stehen dem Zustandekommen einer Ehe entgegen, eine dennoch geschlossene ›Ehe‹ ist nichtig und zeitigt keine Rechtswirkungen (Nichtehe). Ein Aufhebungsverfahren kommt mangels Vorliegens einer Ehe nicht in Betracht. Jedoch kann die Unwirksamkeit mit einem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusätze.

Rn 11 Ein Zusatz oder Vorbehalt lässt die Qualität eines Dokuments als Quittung unberührt, solange der Erklärungswert des Dokuments nicht ihren auf den Empfang der Leistung bezogenen Bestätigungsgehalt nimmt. Ein Dokument, das einen generellen Prüfungsvorbehalt enthält, ist keine Quittung: Der Schuldner kann damit die Leistung nicht beweisen; der Gläubiger hat seiner Quittun...mehr

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FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 IV 1 Nr 2).

Rn 16 Sie ist eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 III vorliegen; sie ist kein Verwaltungsakt (BVerwG DNotZ 88, 702 [BVerwG 11.12.1987 - BVerwG 8 C 55.85]), muss sich auf alle Räume beziehen (Frankf ZWE 12, 34) und bindet das GBA nicht (BGH NJW 91, 1611 [BGH 14.02.1991 - V ZB 12/90]; Frankf ZWE 12, 34; Nürnbg ZWE 12, 317). Zu den Abgeschlossenh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.1.1 Änderung des Geschlechtseintrags, Zuständigkeit und Anmeldung beim Standesamt

Hinweis Regelungen vor dem SBGG Bisher war es transidenten Personen möglich, den Geschlechtseintrag und/oder den Vornamen durch ein Verfahren über das TSG zu ändern. Das TSG geht dabei von einem binären Geschlechterverständnis aus, sodass das Verfahren bei non-binären Personen analog angewendet werden kann.[1] Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zur sog. "Dritten Option"...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (i) Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) 1 Einer inländischen Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts ist der Anteil am Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts zuzuordnen, der ihrem Anteil an der Summe der risikogewichteten Positionsbeträge des ausländischen Kreditinstituts im Sinne des ausländischen Bankenaufsichtsrechts entspricht (Kapitalaufteilungsmethode für Bankbetriebsstätten). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 15 Soweit die Adoption in einem Vertragsstaat des HIntAdÜ (Auflistung: http://www.hcch.net) erfolgt, ergibt sich nach dessen Art 23 ihre automatische Anerkennung im Inland, wenn der Entscheidungsstaat eine Bescheinigung über ihr Zustandekommen in Übereinstimmung mit dem Üb erteilt hat. Nach § 9 AdÜbAG kann zum Nachweis der Echtheit der sog Konformitätsbescheinigung deren ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1741 ff BGB

Rn 1 Adoption ist die Annahme eines fremden Kindes als eigenes. Mit der Wirksamkeit der Minderjährigenadoption erlöschen alle Rechte der leiblichen Eltern, es entfällt auch jedes Recht auf persönlichen Umgang ebenso wie die erbrechtliche Stellung. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger (§§ 1741–1766a) und der von Volljährigen (§§ 1767–1772). Schwerpunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 13.3 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Durch Art. 7 UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] wurde § 1 Abs. 1 um zwei Sätze erweitert, die den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich definieren. Hintergrund der Änderung war, dass der Gesetzgeber zum einen das Bedürfnis hatte, den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich zu regeln.[3] Inhaltlich wird der Fremdver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes in § 1 Abs. 3 a.F. und § 1 Abs. 3 bis Abs. 3c n.F.

Rz. 156 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes in § 1 Abs. 3 a.F. und § 1 Abs. 3 bis 3c n.F. Während die gesetzlichen Vorschriften zur vGA (Rz. 22 ff.) und zur verdeckten Einlage (Rz. 28 ff.) den Fremdvergleichsgrundsatz zur Prüfung der gesellschaftlichen Veranlassung nicht definieren, enthält § 1 als einzige Einkünftekorrekturvorschrift im deutschen St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gesetzliche Vermutung des Mittelwerts

... ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zugrunde zu legen, ... Rz. 1055 [Autor/Stand] Hälftige Teilung des Einigungsbereichs. § 1 Abs. 3a Satz 6 enthält – wie bereits zuvor § 1 Abs. 3 Satz 7 a.F. – eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung eines Einigungsbereichs. Hiernach "ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zugrunde zu legen, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorgehensweise der Preisvergleichsmethode

Rz. 731 [Autor/Stand] Form des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[2] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79 BGB – Einsicht in das Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. 2Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. 3Wird das Vereinsregister maschinell geführt, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck, an die der beglaubigten Abschrift...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 6. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gegenüber dem Arbeitgeber Zum Zweck des Abrufs der ELStAM hat der Arbeitnehmer jedem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen (§ 39e Absatz 4 Satz 1 EStG): die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (vgl. Rn. 64), ggf. ob und in welcher Höhe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

4. die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen einer Geschäftsbeziehung auf den Steuerpflichtigen oder die Person einen außerhalb dieser Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss auszuüben oder wenn einer von ihnen ein eigenes Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. ... Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 7 Eine Quittung oder ein Empfangsbekenntnis ist, unabhängig von der Form, jedes Dokument, welches den Empfang der Leistung bestätigt. Deshalb besteht kein Anspruch über den tatsächlichen Leistungsempfang hinaus (BGH NJW-RR 10, 1135 [BGH 29.10.2009 - I ZR 168/06]). Der Begriff der Quittung entspricht weitgehend dem des Empfangsbekenntnisses in § 309 Nr 12b (Kobl NJW 95, 33...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1026 BGB – Teilung des dienenden Grundstücks.

Gesetzestext Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei. Rn 1 Während § 1025 die Folgen einer Teilung des herrschenden Grundstücks regelt, behandelt § 1026 die Teilung des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Qualifizierte und eingearbeitete Belegschaft

Rz. 588 [Autor/Stand] Isolierung des Wertschöpfungsbeitrags geschäftswertbildender Faktoren? Nach Auffassung der OECD-Leitlinien soll der Einfluss einer einzigartig qualifizierten und eingearbeiteten Belegschaft auf die Fremdvergleichspreise der durch diese Arbeitnehmer erbrachten Dienstleistungen oder die Effizienz bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Produktion ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Formale Ausgestaltung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu Jahresbeginn oder bei Antritt des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres ist für jeden ArbN ein neues Lohnkonto anzulegen. Die formale Ausgestaltung steht in dem sich aus den betrieblichen und lohnsteuerlichen Erfordernissen ergebenden Ermessen des ArbG (vgl AEAO zu § 146); der Zweck des Lohnkontos ist zu wahren (vgl § 146 Abs 5 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) VWG-Funktionsverlagerung

Rz. 873 [Autor/Stand] Vorrangigkeit des tatsächlichen Fremdvergleichs. Weder die FVerlV noch die VWG-Funktionsverlagerung enthalten konkrete Aussagen zur Anwendung und zu einem Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass in der ursprünglichen Fassung der Regelungen zum Transferpaket in § 1 Abs. 3 Satz 9 i.d.F. des UntSt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Nationales Recht

Rz. 703 [Autor/Stand] Aufgabe der Unterscheidung zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit. § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 a.F. haben zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit unterschieden und hierbei die seinerzeitige Verwaltungspraxis in Tz. 3.4.12.7 VWG-Verfahren[2] übernommen, ohne diese Begriffe allerdings gesetzlich zu def...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 3 HKÜ

Zusammenfassung Art 3 HKÜ0 Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzungskriterium.

Rn 3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen (also an einem äußeren Markt nicht nur ggü den Vereinsmitgliedern) eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (so BGH NJW 17, 1943 Rz 19 zu dieser Entscheidung s nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJ: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen (...mehr