Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Geprüfte Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen

Rz. 59 § 317 Abs. 3 HGB sieht vor, dass der Konzernabschlussprüfer die Arbeit eines (anderen) Abschlussprüfers eines einbezogenen TU zu überprüfen und dies zu dokumentieren hat.[1] Anstelle der früher zulässigen Übernahme ist lediglich eine Verwertung des Prüfungsergebnisses eines lokalen Abschlussprüfers vorgesehen, um die volle Verantwortlichkeit des Konzernabschlussprüfer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Überschrift

Rz. 24 § 322 HGB enthält keine Anforderung an eine Überschrift für den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk. Damit ein Bestätigungsvermerk von anderen, abgeschwächteren Formen von Prüfungsurteilen (z. B. Bescheinigung) eindeutig unterschieden werden kann, hat sich in der Praxis die Verwendung einer Überschrift bewährt. Rz. 25 Angelehnt an die Bezeichnung der gesetzliche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Freiwillige Abschlussprüfungen

Rz. 182 Freiwillige Abschlussprüfungen werden aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Vorgaben, vertraglicher Vereinbarungen mit Kreditgebern, Vorgaben eines zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten MU oder sonstiger Gründe beauftragt. Der Anwendungsbereich betrifft z. B.: KapG/KapCoGes, die als klein i. S. v. § 267 HGB einzustufen sind, Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Freiwillige Prüfungen

Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen geltenden Regelungen analog zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Bestätigungsvermerk (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 42 Wird ein Jahresabschluss, IFRS-Einzelabschluss oder Konzernabschluss pflichtgemäß publiziert und ist dieser der gesetzlichen Prüfungspflicht unterworfen (Jahresabschluss mittelgroßer und großer KapG sowie alle Konzernabschlüsse), so ist der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung in vollständigem Wortlaut (§ 322 Rz 24 ff.) – also nebst Beschreibung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Anforderungen an die Unterlagen

Rz. 169 Seit der Neuregelung durch das EHUG wird das Handelsregister in elektronischer Form geführt. Hieraus ergeben sich Rückwirkungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses: dieser ist nunmehr in elektronischer Form vorzulegen. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 325 Abs. 6 HGB auf § 12 HGB. Dessen Abs. 2 ordnet an, dass die Dokumente in elektronischer Form zum Handel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit KapG und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer Abschlussprüfung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 80 Die Prüfung der Konsolidierungsmaßnahmen umfasst das Nachvollziehen folgender Schritte: Kapitalkonsolidierung (§§ 301, 309 HGB), Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB), Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB), Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB), Ansatz latenter Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen (§ 306 HGB), Ausweis von Eigenkapitalanteilen anderer Gesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Einschränkung aufgrund von Prüfungshemmnissen

Rz. 81 Neben Einschränkungen aufgrund von Einwendungen sind auch Einschränkungen aufgrund von Prüfungshemmnissen möglich. Ein Prüfungshemmnis liegt dann vor, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zu Klärung des Sachverhalts für abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 International Standards on Auditing-Anwendung (Abs. 5)

Rz. 145 § 317 Abs. 5 HGB dient der Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 der Abschlussprüferrichtlinie,[1] nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer zu verpflichten haben, die nach Art. 48 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie von der EU übernommenen internationalen Prüfungsstandards bei der Durchführung von Abschlussprüfungen anzuwenden. Entsprechend diesen Vorgaben weist A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 34 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 36 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Freiwillige Abschlussprüfungen

Rz. 109 § 323 HGB hat ausschl. Bedeutung für gesetzliche Abschlussprüfungen i. S. v. § 316 HGB bzw. bei Anwendung aufgrund eines gesetzlichen Verweises (Rz 10). Auf freiwillige Abschlussprüfungen findet § 323 HGB keine Anwendung (Rz 13), auch nicht im Weg des Analogieschlusses. Rz. 110 Art und Umfang der Haftungsbegrenzung bei freiwilligen Abschlussprüfungen richten sich somi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abschlussprüfer

Rz. 9 Abschlussprüfer können nach § 319 HGB sein: Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und bei Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Ges. auch vereidigte Buchprüfer bzw. Buchprüfungsgesellschaften (§ 319 Rz 13 ff.). Rz. 10 Soweit eine Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt ist, kommt als Täter nur der für die bestell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.11 Offenlegung des Bestätigungsvermerks

Rz. 211 I. R. d. Offenlegung gem. § 325 HGB haben große und mittelgroße Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB auch den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk beim BAnZ einzureichen. Mittelgroße KapG/KapCoGes können gem. § 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung in Anspruch nehmen. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten und geprüften Ja...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.4 Fehlerhafte Aufzeichnungen (§ 42d Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 für die ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Eintragungen im Lohnkonto[1] oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt wird. Die Vorschrift dehnt die Haftung des Arbeitgebers in das Verfahren zur Veranlagung des Arbeitnehmers zur ESt aus, in dem die angeführten Unterlagen sich als Beweismittel auswirken können. Mit der Vorschri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1)

Rz. 16c Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG), für die LSt, die er beim LSt-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs. 1 Nr. 2 EStG), für die ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG), f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Inhalt

Rz. 4 § 42d Abs. 1 EStG enthält in Nr. 1 und 2 Tatbestände, die zur Haftung eines Arbeitgebers für die LSt eines Arbeitnehmers infolge der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung und Abführung der LSt führen, die inländischen Arbeitgebern und ausl. Arbeitnehmer-Verleihern obliegt. Nach Nr. 3 haftet ein Arbeitgeber für ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.7 Umfang der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Höhe des Haftungsbetrags richtet sich nach der LSt, die der Arbeitgeber pflichtwidrig nicht einbehalten und abgeführt hat, also nach der individuell ermittelten LSt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender liquider Mittel zwar den Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber keine LSt abgeführt hat. Er kann sich nicht darauf berufen, kein...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.1 Erkrankung naher Angehöriger

Die Erkrankung und daraus resultierende Pflege naher Angehöriger kann einen persönlichen Verhinderungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer hat allerdings zuvor die Pflege und Betreuung des Kranken auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch andere Verwandte, die während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Pflege übernehmen können. Die Erkrankung muss überdies so schwer sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 6 Verfahren

Rz. 35 Nach § 38b S. 2 Nr. 2 EStG gehören in die Steuerklasse II Arbeitnehmer, die an sich in die Steuerklasse I gehören (Ledige, Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind), wenn bei ihnen der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag als ELStAM (§ 39 Abs. 4 Nr. 1, § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG) zu berüc...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Steuerreports (Tz. 29b)

Unter Steuerreports werden seitens der Finanzverwaltung Berichtsformen privatwirtschaftlicher Anbieter verstanden, die die Einkünfte des Stpfl. nach Einkunftsarten im Zusammenhang mit erfolgten Transaktionen von Kryptowerten dokumentieren. Das BMF weist darauf hin, dass viele privatwirtschaftliche Anbieter sog. Steuerreports anbieten, die in ihrer äußeren Form Steuerbescheini...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.2 Bescheinigung

Rz. 8 Der Insolvenzverwalter hat die Höhe des Arbeitsentgelts für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die gesetzlichen Abzüge, die gepfändeten, verpfändeten oder abgetretenen Teile des Arbeitsentgelts sowie die zur Erfüllung der Ansprüche auf Arbeitsentgelt erbrachten Leistungen zu bescheinigen (Abs. 1 Satz 1). Das stimmt ...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 3). Ohne die Son...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 19 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderer Auftraggeber von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher schon systemgerecht in § 312 Abs. 3 eingeordnet worden. Ohne die Sonderv...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. beim Arbeitslosengeld § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflic...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übergangsgeld. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Ver...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Regelung ist nicht als Kann-Vorschrift konzipiert und gewährleistet damit die verpflichtende elektronische Bescheinigung. Rz. 7 Eine elektronische Bescheinigung darf ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Meldungen sind durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter A...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.1 Bescheinigungspflicht

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Insolvenzgeldbescheinigung. Die Bescheinigungspflicht trifft den Insolvenzverwalter, der in dem betroffenen Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist. Dem Grunde nach sind Arbeitsentgelte zu bescheinigen, die bei Antragstellung auf Insolvenzgeld nicht erfüllt worden sind und auf die der Arbeitnehmer noch eine...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 2.1 Arbeitsbescheinigung

Rz. 9 Mit der Bundesagentur für Arbeit in Abs. 1 Satz 1 ist der Träger der Arbeitsförderung (§ 368 Abs. 1 Satz 1) gemeint. Damit werden die Agenturen für Arbeit, aber auch die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erfasst (vgl. §§ 12, 19 Abs. 2 SGB I). Ob es sich nach dem Gesetzestext um die Bundesagentur für Arbeit oder lediglich um die Bundesagentur handelt,...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 312a handelt es sich um eine Rückgriffsvorschrift, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen soll, ihren eigenen Bescheinigungs- bzw. Meldepflichten nach internationalem Recht nachzukommen. Dazu wird dem Arbeitgeber auferlegt, für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts eine gesonderte Arbeitsbescheinigung auszustellen. Ergänzend dazu ist in § 404 A...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.4 Rechtsfolgen mangelhafter Insolvenzgeldbescheinigungen

Rz. 14 Stellt der Insolvenzverwalter nach Abs. 1 oder der Arbeitgeber nach Abs. 2 eine Bescheinigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 22). Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld bis zu 1.500,00 EUR bedroht (§ 404 Abs. 3) Rz. 15 Entsteht der Agentur für Arbeit als Folge einer mang...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.2 Nachweispflichten

Den Steuerpflichtigen trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des Pauschbetrags erfüllt sind. Er muss sich daher den Nachweis selbst beschaffen. Die Behinderung ist durch amtliche Bescheinigungen, Ausweise oder Bescheide förmlich nachzuweisen [1], und zwar: bei einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderte) durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid der n...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt analog zu § 312 eine Bescheinigungspflicht für Fälle, in denen ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist. Der Insolvenzverwalter hat die für die Erbringung von Insolvenzgeld erforderlichen Daten zu bescheinigen, wenn für einen Arbeitnehmer die Zahlung von Insolvenzgeld in Betracht kommt und die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt. Du...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 6 Nachweispflichten

Der Steuerpflichtige hat in seiner Steuererklärung Angaben über den Bezug steuerfreier Leistungen i. S. d. § 32b EStG zu machen. Die Träger der Sozialleistungen sind gesetzlich verpflichtet, den Empfängern der Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.[1] Für die Bescheinigung des Insolvenzgeldes ist die Bundesagentur für...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.3 Nicht eröffnetes oder eingestelltes Insolvenzverfahren

Rz. 13 Ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder nach § 207 der Insolvenzordnung mangels Masse eingestellt worden, hat der Arbeitgeber die Bescheinigungspflicht zu erfüllen. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass in jedem Fall die notwendige Bescheinigung erstellt wird, die zur Feststellung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld erforderlich ist. Die Agentur für Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.7 Nachweis

Die Tatsachen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Wegen der Gefahr des Missbrauchs stellen Verwaltung und Rechtsprechung z. T. strenge Anforderungen an die Nachweisführung. Wichtig Nachweis von Krankheitskosten Dieser Nachweis ist gesetzlich in § 64 EStDV geregelt: Für die Kosten von Arznei-, Heil- un...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Finanzverwaltung[1] erkennt bisher die Pflegeaufwendungen nur an, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung des Versicherers bzw. eine Bescheinigung über die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachgewiesen wird[2], d. h. durch einen Ausweis nach dem Sozialgesetzbuch XI (Merkzeichen "H" – hilflos oder "Bl" – blind) oder durch einen Besche...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 313 verpflichtet Personen, die Antragsteller oder Bezieher bestimmter laufender Geldleistungen beschäftigen oder diesen eine selbständige Beschäftigung gegen Vergütung übertragen, zur Ausstellung und Übermittlung einer Nebenverdienstbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1). Damit sollen frühzeitig alle Daten zusammengetragen werden, aus denen auf die leist...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.4 Sonderregelungen zur Meldepflicht

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 erlaubt es den Agenturen für Arbeit, Arbeitslose zu einer konkreten Tageszeit zur Meldung zu bitten. Damit kann den individuellen Steuerungssystemen zur Kundenbetreuung, z. B. die terminierte Beratung oder Antragsannahme, aber auch den Terminfolgen für ärztliche oder psychologische Untersuchungen Rechnung getragen werden. Der Arbeitslose hat einen nach T...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen

Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt auch für das Saison-Kug. Für das Transfer-Ku...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr