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Vorausgefüllte Steuererklärung: Abruf von Bescheinigungen / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Erich Nöll
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Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick:

  • Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden.
  • Die Daten werden in die zutreffenden Felder der Einkommensteuer-Erklärung übernommen. Fehlerhafte Eintragungen werden so vermieden.
  • Zusatzfunktionen wie z. B. Interview-Modus und Hilfefunktionen erleichtern die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung.
  • Die Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Dadurch verringern sich Nachfragen der Finanzverwaltung.
  • Die unverbindliche Steuerberechnung ermittelt vorab, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung ungefähr zu rechnen ist.
  • Mit der Bescheidabholung (optional) sind Abweichungen der Bescheiddaten im Vergleich mit den übermittelten Daten auf den ersten Blick erkennbar.
 
Wichtig

Pflicht zur Überprüfung der Einkommensteuererklärung

Von der Steuerverwaltung kann bei elektronischer Übermittlung nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Umfang die abgerufenen Daten unverändert verwendet oder neu eingegeben wurden. Weil sie keine Kenntnis über die Anzahl und Vollständigkeit der an sie zu übermittelnden Daten hat (wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen von mehreren Arbeitgebern zu einem Steuerfall), hat der Steuerpflichtige auch bei Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung weiterhin die Verpflichtung, seine Einkommensteuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sind angezeigte Bescheinigungen fehlerhaft oder unvollständig, muss der Steuerpflichtige diese korrigieren. Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um eine Informationsmöglichke...

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