Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / A. Einführung

Rz. 1 Eine zeitbezogene Vergütung ist grundsätzlich eine faire Vergütung. Sie ist in der Rechtsberatung vielfach erprobt und hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Vor allem im vermögensverwaltenden Bereich hat sich gerade in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als in Prozentsätzen de...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Veränderte Geldwertverhältnisse

Rz. 64 Die Geldwertverhältnisse haben sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, vor allem im Zuge der Euro-Einführung und durch den Anstieg der Immobilienpreise. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) hat sich seit dem Jahr 2000 (Veröffentlichung der DNotV-Empfehlungen) bis zum Jahre 2020 von 79,9 auf 105,8 Punkte, also von 100 % auf 132 % e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / II. Willenserforschung

Rz. 8 Der Notar hat den tatsächlichen Willen des Erblassers zu erforschen. Er hat darauf zu achten, dass Zweifel und Irrtümer vermieden werden (§ 17 Abs. 1 S. 2 BeurkG). Dabei ist zu klären, ob es zweckmäßig und hilfreich ist, Testamentsvollstreckung anzuordnen, ob Testamentsvollstreckung also überhaupt nötig ist, um die Intentionen des Erblassers umzusetzen.[3] Auch wenn ma...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungstabellen / 1. Geringe Aussagekraft der Tabellen

Rz. 69 Die substanzielle Vergrößerung der Vermögen in Deutschland, aber auch die – eher nominelle – Wertsteigerung bei Immobilien haben dazu geführt, dass die Nachlässe, die Testamentsvollstrecker zu verwalten haben, immer größer werden. Auch insoweit sind die vorliegenden Tabellen nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die letzte Degressionsstufe beginntmehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Behördliche Systemkontrolle

Begriff Für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sieht das deutsche Arbeitsschutzsystem neben der Formulierung verbindlicher Vorgaben (Gesetze, Verordnungen etc.) für die Akteure (Organisationen/Unternehmen und Beschäftigten) auch die Überwachung der Umsetzung durch die Akteure selbst (insbesondere Pflicht der Arbeitgeber zur Wirksamkeitskontrolle) sowie durch die s...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6.4 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Ein Beratungsrecht wird in § 88 Abs. 8 HmbPersVG dem Personalrat im Planungsstadium ab Beginn eingeräumt, soweit es um Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Dienststellen und Arbeits- und Aufenthaltsräumen geht. Es ist ausdrücklich die Beratung bei der Vorentwurfs- und der Entwurfsplanung bestimmt.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Gegenstand der Beratung

Rz. 1 Das Werk als zentraler Begriff der medialen Äußerung geistigen Schaffens und die Beziehung zum Urheber als dem maßgeblichen Rechtssubjekt des dem Urheberrecht zugewiesenen Schutzrechts sind zwar Ausgangspunkt, aber nicht Adressaten der Beratungen. Letztlich sind Gesprächspartner der bildende Künstler, der grafische Gestalter, der Musik- oder Filmproduzent, der Musiker,...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Medienwirtschaft bzw. Werkvermittler

Rz. 8 Umgekehrt hat man es auf der Seite der Medienwirtschaft (Werkvermittler) zunächst nicht nur mit Medienkonzernen zu tun – die überwiegende Anzahl dieser Spezies steht wirtschaftlich keineswegs besser da als die Urheber –, zudem wird in der Regel der Vertragsabschluss mit einem Medienkonzern zu wirtschaftlicher Prosperität dieser Künstler führen. Schließlich darf man nic...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / III. Ergebnis

Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dennoch ist die Kenntnis des Tatbestandes in der Praxis unabdingbar. Eine genaue Betrachtung des Tatbestandsmerkmals "Unkenntnis" i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hat gezeigt, dass die Finanzverwaltung dann nicht in Unkenntnis gelassen wird, wenn der zuständige Finanzbeamte von den wesentlich...mehr

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§ 4 Medienrecht / B. Information als Gegenstand des Medienrechts

Rz. 12 Gegenstand der Medien sind primär Informationen (Nachrichten) und nur sekundär urheberrechtlich geschützte Werke oder verwandte Schutzrechte (wie etwa die Leistungsschutzrechte).[13] Rz. 13 Das Recht des freien Informationszugangs ist zunächst grundrechtlich verankert (Art. 5 Abs. 1 GG).[14] Dort heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bi...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Buchpreisbindung; Mengennachlass und weitere Ausnahmen

Rz. 289 Einen besonderen Schutz vor ominösem Preiswettbewerb gewährt § 30 Abs. 1 S. 1 GWB durch Preisbindungen für Verlagserzeugnisse (Zeitungen und Zeitschriften). Inzwischen hat der BGH[399] entschieden, dass dies auch für Verlagsprodukte auf CD-ROM gilt.[400] Fraglich ist allerdings, ob diese Preisbindungen im Vertriebsweg gegen Art. 101 AEUV verstoßen, was im grenzübersc...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Anwendungsbereich und internationale Zuständigkeit

Rz. 133 Der Anwendungsbereich gilt für das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland (§ 1 Abs. 1 MStV). Subsidiär, also wenn dieser MStV keine Anwendung findet, gilt das für die jeweilige Rundfunkanstalt oder den jeweiligen privaten Veranstalter maßgebliche Landesrecht (§ 1 Abs. 2 MStV). Die internationale Zuständigkeit folg...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"

Rz. 254 Der spezielle Jugendmedienschutz nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder hat folgenden organisatorischen Aufbau: Nach dem Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"[250] erfolgt die Kontrolle des Jugendmedienschutzes (präventive interne Selbstregulierung) auf vier Stufen. Rz. 255 Auf der ersten Stufe stehen die Anbieter selbst. Länderübergreifend...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Schöpferprinzip

Rz. 132 Um das in § 7 UrhG zum Ausdruck kommende Schöpferprinzip nachvollziehen zu können, sollte man sich die unterschiedlichen Ausgangspunkte zwischen kontinental-europäischem und US-amerikanischem Urheberrecht vor Augen führen. Das US-amerikanische Urheberrecht (Copyright) unterscheidet sich insofern von dem kontinental-europäischen, als bei ersterem das Werk und seine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (WEG – WEMoG) / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 74 Abs. 1, 2, 3, 4 SPersVG – Verfahren bei der Mitwirkung Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insoweit wird auf die Darlegungen hierzu verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 74 Abs. 1 SPersVG Abs. 1 entspricht in den Absätzen 1 und 2 der bundesrechtlichen Regelung. Abweichend hiervon beträgt die Äußerungsfrist 2 Wochen. § ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / VI. Weitere Überlegungen bei der anwaltlichen Beratung

1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / V. Relevante Gesichtspunkte

Rz. 35 Im folgenden Teil des Beitrags sollen die wichtigsten Gesichtspunkte und Überlegungen angerissen werden, die bei der anwaltlichen Beratung Bedeutung haben können. 1. Bedeutung der zeitlichen Aspekte Rz. 36 Die beiden eingangs gezeigten Fallbeispiele machen schon deutlich, dass beim Verbot der Doppelverwertung vor allem der zeitliche Aspekt eine große Bedeutung hat, da s...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Vorliegen einer zeitlich früheren gerichtlichen Entscheidung

Rz. 55 Auch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung kann Bindungswirkung entfalten. Werden also getrennte gerichtliche Verfahren durchgeführt, kommt es darauf an, welche Entscheidung zuerst rechtskräftig wird. Nur dann, wenn im Verbundverfahren über Zugewinn und Unterhalt gleichzeitig entschieden wird, hat das Gericht von Amts wegen die Frage des Vorrangs zu klären.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / bb) Gegenansicht: Einschaltung des Jugendamtes nie erforderlich

Rz. 104 Die Gegenansicht verneint generell Mutwilligkeit, wenn ein Elternteil das Familiengericht anruft, ohne vorher die Beratung und Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen zu haben, weil dies nicht vorgeschrieben sei und die Erledigung verzögere.[142]mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / IV. Ermittlung der Rentenanwartschaften durch das Familiengericht

Rz. 49 Nach Eingang der von den Beteiligten angeforderten Informationen fordert das Familiengericht bei den Versorgungsträgern die Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften an. Der Zeitaufwand bis zum Eingang der Auskünfte beträgt regelmäßig 3 bis 4 Monate, kann aber deutlich größer sein, wenn ungeklärte Zeiten oder anrechenbare Zeiten im Ausland vorha...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten

Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft geregelt werden.[55] Dies gilt selbstverständlich auch fü...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag getroffen (§§ 1408, 1410 BGB), dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Rz. 58 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Rz. 176 Wird das unterhaltsberechtigte Kind volljährig, so erhöht sich der ihm nach der Düsseldorfer Tabelle zustehende Betrag. Insgesamt kann es also voraussichtlich einen höheren Gesamtunterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Rz. 177 Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtun...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / K. Private Lebensversicherungen

Rz. 406 Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Denn die Einsetzung "meines Ehegatten" als Bezugsberechtigten für eine Lebensversicherung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Einsetzung und nicht auf den "jeweils aktuellen Ehegatten"[607] (siehe § 3 Rdn 241). Rz. 407 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 340 Sind noch keine Zugewinnausgleichsansprüche geregelt worden, wird durch die Rechtskraft der Ehescheidung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt. Rz. 341 Praxistipp: Auf den Beginn der Verjährungsfrist sollte in der anwaltlichen Beratung hingewiesen werden. Mit Rechtskraft der Scheidung beginnt die Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleichsanspruch.mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Ob Ihr Mandant seine Ziele erreicht, hängt nicht zuletzt vom taktischen Vorgehen ab. Gerade angesichts der im Familienrecht typischen Verknüpfungen zwischen Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, Zugewinn, Erbrecht, Steuerrecht usw. lauern hier besondere Fallstricke für den Anwalt. Rz. 2 Familienrechtliche Auseinandersetzungen beginnen meist im Zusammenhang mit der Trenn...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / aa) einstweilige Anordnung neben dem Hauptsacheverfahren

Rz. 117 Alleine der Umstand, dass ein Hauptsacheverfahren dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG unterliegt, lässt ein dringendes Bedürfnis im Sinne dieser Norm noch nicht entfallen und macht ein Eilverfahren in Sorge- und Umgangssachen nicht per se entbehrlich. Allerdings ist ein besonderes Eilbedürfnis erforderlich, das ein Zuwarten auf eine in einem beschle...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 5. Altersteilzeit und Vorruhestand

Rz. 35 Auch hier gilt der unterhaltsrechtliche Grundsatz, dass eine selbst herbeigeführte Verminderung der Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben unbeachtlich ist, wenn die betreffende Person unterhaltsrechtlich verantwortungslos oder zumindest leichtfertig gehandelt hat. Regelmäßig liegt daher eine unterhaltsrechtliche Obliegenheitsverletzung mit der Folge des Ansatzes de...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 5. Übersicht über die Aufgaben des anwaltlichen Beraters

Rz. 33 Wichtigste Aufgabe in der anwaltlichen Beratung ist, die erforderliche Sensibilität für diese Fragen zu entwickeln und ggf. von dem Mandanten bzw. der Mandantin gezielt die notwendigen Informationen zu erfragen. Aus pragmatisch-taktischer Sicht gibt es keine Notwendigkeit, ein komplexes dogmatisch schlüssiges Gesamtkonzept aufzustellen. Vielmehr muss der anwaltliche B...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / Q. Auswirkungen der Trennung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 241 Entsprechende Fragen sind im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zu klären. Hier muss ggf. die Bezugsberechtigung ausdrücklich ggü. der Versicherung geändert werden. Ist die (bisherige) Ehefrau mit Namen im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt bestimmt worden, so ändert sich dies nicht durch die spätere Trennung oder Scheidung der Ehegatten. Die Bezeichnung "je...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Rechtsfolgen einer bestehenden wirksamen Vereinbarung

Rz. 53 Kommt es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Unterhalt und Zugewinn, ist immer zu prüfen, ob bereits einmal durch eine frühere wirksame Vereinbarung Fakten geschaffen worden sind, die auch für nachfolgende Auseinandersetzungen bindend sind. Denn haben die Beteiligten eine wirksame Vereinbarung über Unterhalt oder Zugewinn durch Scheidungsfolgenvergleich oder Ehevert...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Kontenklärungsantrag bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 38 Der Kontenklärungsantrag ist ein Antrag an den zuständigen Versorgungsträger, das Rentenkonto des Ehegatten zu klären und praktisch fiktiv einen Rentenbescheid zu erstellen, in dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften besonders ausgewiesen und errechnet werden. Der Kontenklärungsantrag muss auf einem entsprechenden Formular des Versorgungsträgers ge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Vorgehensweise bei freiwilligen Zahlungen von Unterhalt

Rz. 76 Auch wenn freiwillig Unterhalt für Kinder oder Ehegatten gezahlt wird, lauern eine Reihe von Risiken, mit der man bei der anwaltlichen Beratung seines Mandanten und bei einer eventuellen streitigen Auseinandersetzung vor dem Familiengericht kennen und mit denen man umgehen muss. Zu unterscheiden ist natürlich bei den taktischen Überlegungen, ob der Berechtigte oder de...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Wann kann das Problem auftreten?

Rz. 23 Auslöser der gesamten Diskussion sind Fälle der folgenden Art, in denen eine Einmalzahlung eine Rolle spielt: Beispiel 1: Der Ehemann erhält eine Einmalzahlung (z.B. Abfindung, Tantieme, Steuerrückzahlung) von 30.000 EUR. Zwischen den Ehegatten wird zuerst der Unterhalt festgesetzt. Dabei wird die Einmalzahlung auf das Durchschnittseinkommen umgelegt (z.B. mit mtl. 1.00...mehr