Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Unterlassen

Rz. 78 Unterlassen bedeutet Verzicht auf eigenes Tätigwerden einem anderen gegenüber. Das Unterlassen muss einen wirtschaftlichen Effekt haben. Bleibt jemand untätig, ohne dass ein anderer daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, fehlt es an einer Leistung, ganz abgesehen davon, dass eine zum Leistungsaustausch erforderliche Gegenleistung (Entgelt) nicht feststellbar sein...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt erstmals in der Rechtsgeschichte nicht nur die Handlungsfelder der Agenturen für Arbeit, sondern auch der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber als besondere Verantwortung für den Arbeitsmarkt, die zudem insbesondere zur Zielerreichung (§ 1) beitragen (sollen). Damit greift der Gesetzgeber gebündelt, aber nicht im Einzelnen erstmals Aspekte auf, di...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 6 Die Begünstigungen für Berufsrückkehrende bei den Bemühungen zur Reintegration in das Erwerbsleben sind seit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 in § 8 Abs. 2 zusammengefasst, zuvor war die Regelung durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1.1.2004 als § 8b in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.3 Nachweis der Unterbrechungszeiten (Abs. 3)

Rz. 16a Abs. 3 betrifft allein unschädliche Unterbrechungen nach Abs. 2. Die Regelung gilt nicht für die Tatbestände nach Abs. 1 Satz 2. Dort hätte sie auch nur Relevanz für Erkrankungen und sonstige Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit, weil der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die Zeiten wohlbekannt sind, in denen der Betroffene an einer Maßnahme zur Aktivierung und beru...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.3 Einstiegsqualifizierung

Rz. 16 Die Einstiegsqualifizierung war zum 1.10.2007 in das feste arbeitsmarktpolitische Instrumentarium übernommen worden (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 a. F.). Seit Inkrafttreten des Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt am 1.4.2012 ist die Einstiegsqualifizierung als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bun...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 1c UStG war durch Art. 20 Nr. 2 des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes (StMBG) v. 21.12.1993[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar mWv 30.12.1993. Die Regelung geht zurück auf Art. 15 Nr. 2 des gleichlautenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP[2] und der Bundesregierung[3] und war bei der parlamentarisc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beschlussfassung

Rz. 27 Die Beschlussfassung regelt § 76 Abs. 3 BetrVG. Die Bestimmung gilt für die Sachentscheidung der Einigungsstelle, nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Beschlüsse sind nach mündlicher Beratung zu fassen. Wichtig: Auch in Eilfällen besteht vor der formellen Rechtskraft des gerichtlichen Einsetzungsbeschlusses keine Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle.[1] Unabdi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß BDSG oder Landesrecht

Auch § 25 BDSG i.V.m. § 23 BDSG enthält Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung durch öffentliche Stellen, auch im Falle einer Zweckänderung. Die Anwendbarkeit dieser Normen ist jedoch nicht gegeben, da den Finanzbehörden hierfür kein ausdrücklicher Anwendungsbereich eingeräumt wurde (§ 2a Abs. 1 S. 2 AO). Gleiches gilt für die Generalklauseln im Landesrecht. Damit kommt i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 3 Bestimmung des Kindergeldberechtigten

Auch das Kindergeld für Auslandskinder wird nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Ebenso gilt das Obhutsprinzip, wonach bei mehreren Berechtigten derjenige vorrangig das Kindergeld erhält, in dessen ausländischen Haushalt das Kind auf Dauer aufgenommen ist. Gleichermaßen können mehrere Berechtigte, die das Kind in ihren gemeinsamen ausländischen Haushalt aufgenommen haben, un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.5 Fazit

Rz. 301 Die steueroptimierte Unternehmensnachfolge ist eine Königsdisziplin der steuerlichen Beratung. Nur durch das Ausschöpfen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten können steuerliche Konstrukte entstehen, deren Anerkennung unstreitig ist. Ferner kann die Nachfolgeplanung so gesteuert werden, dass die übergebende und die übernehmende Generation ihre Ziele erreichen, d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Falle einer fehlenden Zahlungsverpflichtung handelt es sich auch nach der aktuellen Rechtslage um eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Gesellschafter sind zwei Eheleute. Der Ehemann ist hierbei als Rechtsanwalt tätig. Nachdem die Vollmacht der zuvor tä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz / 3.2 Unterweisung

Nach Abschn. 5.2 ASR A6 muss die regelmäßige Unterweisung (vor Aufnahme der Arbeit und mindestens jährlich) mindestens umfassen: die Einstellung der Arbeitsmittel und des Mobiliars auf die Körpermerkmale und Fähigkeiten der Beschäftigten (z. B. Tisch-, Stuhl-, Bildschirmanpassung und Software), insbesondere bei nicht persönlich zugeordneten Arbeitsplätzen, bei Bedarf die Berei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mpox / 6 Impfstoff

In der EU ist ein Pocken-Impfstoff ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen, der auch gegen Mpox eingesetzt werden kann. Der beste Impfschutz kann mit einer vorbeugenden Impfung erreicht werden, die für enge Kontaktpersonen oder bestimmte Risikogruppen unter sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung sinnvoll sein kann. Eine Impfempfehlung hat die Ständige Impfkommission STIKO am 21.6...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 7 Prompt Engineering

Was gute Prompts ausmacht und welche konkreten Anwendungsfälle mit Steuerbezug es gibt, erklärt Ihnen Steuerberater Sebastian Pollmanns. Video: Prompt Engineering_ Was gute Prompts ausmacht und konkrete Anwendungsfalle mit Steuerbezug mit StB Sebastian Pollmanns Hier die Beispielprompts aus den Videos: Agiere als Steuerfachangestellter: Schreibe eine E-Mail an einen Mandanten u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 3 Satzung als Grundlage der Mitbestimmung

In alternativen Modellen können zwar verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, es fehlt jedoch die gesetzliche Verankerung, die dem Betriebsrat nach dem BetrVG zugrunde liegt. Deshalb muss eine entsprechende Satzung im Unternehmen erlassen werden, welche die Grundlage für das Mitbestimmungsmodell darstellt. Die Durchsetzung der Rechte einer solchen Satzung kann daher sch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2.1 Auslandstätigkeitserlass

Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann trotzdem eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses[1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt.[2] O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.6 Prüfmaßnahmen – Vorrang der Beratung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Prüfmaßnahmen der Prüfungsstelle grundsätzlich in beide Richtungen gehen, also sowohl eine Nachforderung zugunsten des geprüften Leistungserbringers als auch eine Nachforderung bzw. Kürzung zu dessen Lasten auslösen. Im operativen Bereich sollen gezielte Beratungen des vertragsärztlichen Leistungserbringers durch die Prüfungsstelle weiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.18 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 167 Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.1.3 Erkennung von schwerwiegenden Gesundheitsstörungen durch Arzneimitteltherapie (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Hierzu heißt es in der amtlichen Begründung in BT-Drs. 20/9046 S. 62: Zitat Wenn wirkstoffgleiche Präparate mit unterschiedlichen Handelsnamen von unterschiedlichen Leistungserbringern verschrieben worden sind, schwerwiegende unbeabsichtigte Arzneimittelwechselwirkungen naheliegen, oder ein Präparat über die regelmäßig erforderliche Anwendungsdauer hinaus eingenommen wir...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 28 Die KV und die Krankenkassen bzw. ihre Landesverbände sind im Prozess beizuladen (Ulrich, in: jurisPK-SGB V, § 106 Rz. 136). Aus der Verantwortung der KV und der Krankenkassen für die Ordnungsgemäßheit der vertragsärztlichen Versorgung wird abgeleitet, dass diese Institutionen materiell beschwert und damit zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt sind (BSG, Urteil v...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 123 sieht eine befristete Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier vor. Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 zur Durchführung der dort näher bestimmten Modellvorhaben in das Gesetz...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur K...mehr

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Sommer, SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Rz. 1 Diese Vorschrift prägt den Begriff der Solidargemeinschaft, auf der nach dem Willen des Gesetzgebers die gesetzliche Krankenversicherung beruht, d. h. die Leistungen der Krankenkassen an die Mitglieder sollen durch Beiträge finanziert werden, die von diesen Mitgliedern erhoben werden. Die Solidarität der sozialen Krankenversicherung wird durch das SGB V auf eine neue G...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 8 Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für alle Rechte und Pflichten des SGB. Er umfasst aber nicht nur die sozialen Rechte nach §§ 3 bis 10 und die sich aus materiellen Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, sondern jede Art der Verwaltungstätigkeit, die geeignet ist, den Rechtskreis des Betroffenen zu berühren. Rz. 9 Daher gehören auch die Auskunft- und...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.5 Mitteilung der Datengrundlagen (Abs. 5)

Rz. 15 Aus Gründen der Transparenz gegenüber dem Versicherten und aufgrund des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Verordnung (EU) 679/2016 sind die Kranken und Pflegekassen verpflichtet, auf Anfrage der betroffenen Person oder ihres Vertreters die Datengrundlage mitzuteilen, auf welcher ein Hinweis nach Abs. 1 oder Abs. 4 erteilt wurde. Dadurch soll die ärztliche, zahnärztlich...mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 2.3 Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung, Beirat

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Qualität, Wirksamkeit und Kosten der Arbeit des Kompetenzzentrums durch unabhängige Sachverständige nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu veranlassen. Über die Ergebnisse der vo...mehr

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Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 124 wurde mit neuem Regelungsgegenstand durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PÜEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Wirkung zum 1.7.2023 geändert; die Vorschrift ersetzt mit ihrem Inkrafttreten die durch Art. 1 des Dritten Pflegestärkungsgesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum ...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 123 wurde mit neuem Regelungsgegenstand durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Wirkung zum 1.7.2023 geändert; die Vorschrift ersetzt mit ihrem Inkrafttreten die durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz v. 28.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1.1.2017 e...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.4 Erhöhte Hinweispflicht (Abs. 4)

Rz. 14 Wird bei einer in Abs. 1 genannten Datenauswertung eine konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert, hat die Kasse den Versicherten gemäß Abs. 4 Satz 1 hierauf umgehend hinzuweisen. Umgehend ist dabei ein unbestimmter, dehnbarer Begriff des allgemeinen Sprachg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / 1. Fragestellung

Auch wenn es manchmal nur ein Randproblem der steuerlichen Beratung ist, so hilft die Kenntnis der Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Unterhaltszahlungen und Ausbildungskosten sowie des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG für übliche Gelegenheitsgeschenke im familiären Bereich zur rechtssicheren Bestimmung eines etwaigen Schenkungsrisikos beim Mandanten. Der...mehr