Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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A / 37 Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 477]

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A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

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R / 20 Revision, Verfahren [Rdn 2926]

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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P / 6 Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2526]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Bloße Befindlichkeitsstörungen

Rz. 410 Gesundheitsstörungen, Beschwerden und Schmerzen sind bei entsprechender Frage aber selbst dann anzeigepflichtig, wenn sie noch nicht eindeutig einer Krankheit zugeordnet worden sind.[1024] Auch darf sich der Versicherungsnehmer bei seinen Angaben weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer

Rz. 442 Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit jeglicher bei Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers – sofern sie nicht ersichtlich unklar sind – bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen.[1103] Den Versicherer trifft nach § 242 BGB allerdings eine Nachfrageobliegenheit, wenn er aus Antworten des Versicherungs...mehr

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AGS 11/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit aktueller Rspr. zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zum Insolvenzrecht (S. 481). Aus Anlass der Entscheidung des OLG Hamburg (S. 497) befasst sich N. Schneider im Aufsatz auf S. 485 mit der Abrechnung der Vergütung bei Fortsetzung eines Rechtsstreits für die Erben nach dem Tode des bisherigen Mandanten. Nach der Rspr. setzt sich...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 343 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Klage des Her...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Neben den allgemeinen Vorschriften (z.B. BGB) liegt der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das VVG 2008 hat mit seinem Inkrafttreten das bisherige Versicherungsvertragsrecht abgelöst. Es sind dadurch wesentliche Änderungen eingetreten. Die Regelungen zum Vertragsabschluss sind geändert. Das neue VVG l...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Prozessführungsrecht/-vollmacht

Rz. 62 Zur Leistungspflicht im Rahmen des Rechtsschutzanspruchs gehört auch die Prozessführung auf Kosten des Versicherers. Er hat nach A 1 Ziff. 4.2. Abs. 2 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 2 AHB eine Prozessvollmacht. Sie besteht für Mitversicherte (vgl. Rdn 16 ff.) erneut nicht ohne Weiteres.[54] Allerdings dürfte es meist in deren wirtschaftlichem Interesse liegen, die Verfahrensführu...mehr

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.2 Beratung bei Gesetzesvorhaben, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB

Rz. 694 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als zweite Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB die Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben über die Konzernrechnungslegung. Diese Aufgabe ist im Standardisierungsvertrag konkretisiert. Dort heißt es: Das DRSC informiert das BMJ durch sein Rechnungslegungsgremium über das nationale und internationale Standardisi...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.18 Aufschlüsselung der Honorare für den Abschlussprüfer (Nr. 17)

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 17 HGB müssen KapGes das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete, nach Vergütungsbestandteilen aufgeschlüsselte Gesamthonorar angeben. Diese Angabepflicht bezweckt, den Adressaten des Jahresabschlusses über die Abschlussprüfervergütung zu informieren und dadurch zur Kontrolle der Unabhängigkeit und Objektivität...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB begann im Jahr 2001 ein Projekt zur Überprüfung des IAS 22 (Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 1998)). Die Zielsetzung bestand in der Verbesserung der Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und in der Erreichung einer internationalen Konvergenz. Vor diesem Hintergrund beschloss der IASB, das Gesamtprojek...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.4 Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Nr. 3)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB sind solche Personen, die über die Prüfungstätigkeit hinaus für das zu prüfende Unternehmen tätig geworden sind, von der Prüfung ausgeschlossen. Diese Vorschrift konkretisiert das Selbstprüfungsverbot, wonach Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer einen Tatbestand in der Rolle eines Abschlussprüfers n...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.4 Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 682 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 10 wurde im Mai 2011 als Teil des sog. Konsolidierungspakets – neben IFRS 10 umfasste dieses IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) – vom IASB verabschiedet. Die ehemals allgemein in IAS 27 und für Zweckgesellschaften in SIC 12 enthaltenen Vorschriften und Leitlinien zur Vollkonsolidierung werden nunmehr durch IFRS 10 geregelt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.3 Fachausschuss Finanzberichterstattung

Rz. 681 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist insbesondere zuständig für die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der Finanzberichterstattung, die Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB, di...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.3.5 Gemeinsamer Fachausschuss

Rz. 683 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gemeinsame Fachausschuss besteht aus den Mitgliedern beider Fachausschüsse (Fachausschuss Finanzberichterstattung und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung), § 22a Satz 1 DRSC-Satzung. Er ist unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Zuständigkeiten der Fachausschüsse nach den §§ 21 und 22 zuständig für die Erarbeitung und ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.2.3 Schutzmaßnahmen

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Blick auf die regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Befangenheit und Unbefangenheit finden sich in § 30 BS WP/vBP sog. Schutzmaßnahmen. Bei diesen handelt es sich um Maßnahmen oder Verfahren, die dazu geeignet sind, eine Gefährdung der Unbefangenheit der WP/vBP soweit abzuschwächen, dass aus der Perspektive eines...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.10 Freiwillige Abschlussprüfung

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 316 Abs. 1 HGB sind kleine Gesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB nicht zur Abschlussprüfung verpflichtet. Gleichwohl können sie ihren Abschluss prüfen lassen. Entspricht die Abschlussprüfung in allen Belangen einer gesetzlichen Prüfung, darf auch gem. § 322 HGB ein Bestätigungsvermerk erteilt werden.[1] Für Fehler haften sie nach de...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.2.2 Prüfungskausale Kenntnisnahme

Rz. 134 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Geheimnis muss dem Täter bei Prüfung des Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB oder des Konzernabschlusses, d. h. bei den Pflichtprüfungen, bekannt geworden sein. Nicht erfasst ist das Bekanntwerden i. R. anderer Prüfungen (zu anderen Strafvorschriften aber vgl. Tz. 127). In zeitlicher Hinsicht muss die Tätigk...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1 § 342q HGB

Rz. 652 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 342q Privates Rechnungslegungsgremium (1) 1Das Bundesministerium der Justiz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen: Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvo...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.1 Anerkennungsvoraussetzungen

Rz. 664 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das private Rechnungslegungsgremium muss durch das Bundesministerium der Justiz anerkannt werden, um die Aufgaben nach Satz 1 (dazu vgl. Tz 133) wahrnehmen zu können.[1] Das Gesetz stellt in § 342q Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB die Voraussetzungen auf, die für die Anerkennung einer privaten Einrichtung i. S. d. § 342q Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt sei...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.1 Grundlagen

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Formal besteht ein erster Unterschied in der Rechtsqualität der maßgeblichen Regelungen: Die HGB-Rechnungslegungsgrundsätze sind gesetzlicher Natur, die internationalen Standards werden vom IASB als einem privaten Gremium geschaffen. Darin liegt zunächst ein verfassungsrechtliches Problem, denn über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 EStG ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1 HGB

Rz. 501 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögensgegenstände werden im Gesetz nirgends definiert; auch § 248 Abs. 2 HGB setzt diese voraus.[1] § 266 HGB umschreibt lediglich den Kreis derartiger Vermögensgegenstände, obwohl sie gänzlich unterschiedlicher Natur sind. Daher sind beide Vorschriften nicht deckungsgleich – vielmehr trifft § 248 Abs. 2 HGB nur eine Regelung...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.4 Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS)

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Zuge der Einführung des KonTraG Neuland betreten.[1] Nach internationalem Vorbild wurde die Möglichkeit eröffnet, dass ein privates Rechnungslegungsgremium als Standard Setter eingerichtet wird (Fünfter Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, vgl. § 342g HGB)...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.2.2.3 Verbotene Nichtprüfungsleistungen

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 5 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 537/2014 sind dem Abschlussprüfer folgende Nichtprüfungsleistungen gegenüber dem geprüften EU-PIE, dessen Mutterunternehmen und dem vom EU-PIE beherrschten Unternehmen mit Sitz in der EU uneingeschränkt untersagt: die Erbringung von Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Folgendem: Erstellung von Steuer...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.1.1 Überblick

Rz. 653 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch Art. 2 des KonTraG vom 27.04.1998[1] neu in das HGB eingefügte und zuletzt durch das EStOffRLUG[2] geänderte fünfte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB mit den Bestimmungen der §§ 342q, 342r HGB regelt nach internationalem Vorbild ein privates Rechnungslegungsgremium und hilfsweise einen Rechnungslegungsbeirat beim BMJ als Standard...mehr