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Bildschirmarbeitsplatz / 3.2 Unterweisung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Nach Abschn. 5.2 ASR A6 muss die regelmäßige Unterweisung (vor Aufnahme der Arbeit und mindestens jährlich) mindestens umfassen:

  1. die Einstellung der Arbeitsmittel und des Mobiliars auf die Körpermerkmale und Fähigkeiten der Beschäftigten (z. B. Tisch-, Stuhl-, Bildschirmanpassung und Software), insbesondere bei nicht persönlich zugeordneten Arbeitsplätzen,
  2. bei Bedarf die Bereitstellung und Nutzung von Fußstützen und Vorlagehaltern,
  3. die Anordnung der Arbeitsmittel,
  4. die wechselnde Körperhaltung und
  5. ggf. betriebliche Regelungen zu Tätigkeitsunterbrechungen.

Bei der ortsveränderlichen Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten sind diese Inhalte z. B. mit Hinweisen zur Begrenzung der Anwendungszeiten und zu angemessenen Belastungswechseln zu ergänzen.

 
Praxis-Tipp

Ergonomische Einstellung am Bildschirmarbeitsplatz ist Motivationssache

Die Vermittlung von Sachinformationen zur ergonomischen Nutzung von Bildschirmarbeitsplätzen führt typischerweise nicht unmittelbar dazu, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz in empfehlenswerter Weise anpassen und einstellen. Gründe sind z. B., dass wenig Kompetenz bezüglich der Verstelleinrichtungen des Mobiliars besteht, im Alltag der Frage zu wenig Bedeutung zugemessen wird oder dass Personen, die sich über einen längeren Zeitraum an eine ungünstige Haltung gewöhnt haben, die Veränderung zunächst als unangenehm empfinden.

Daher muss damit gerechnet werden, dass z. B. eine ausschließliche elektronische Unterweisung hier nicht hinreichend wirksam ist. Empfehlenswert ist eine persönliche Schulung oder Beratung, die regelmäßig angeboten wird. Für Beschäftigte, die körperliche Probleme entwickeln, sollte ein Ansprechpartner definiert sein, der im akuten Fall für eine geeignete Beratung sorgen kann (z. B. über Betriebsarzt, Ergonomie- oder Gesundheits...

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