Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.2 Nichtberücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 werden bestimmte Entgeltbestandteile bei der Bildung des Durchschnitts der tariflichen Entgelte nicht berücksichtigt. Die Aufzählung in Satz 2 ist abschließend. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entgeltbestandteile: Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt meint sowohl das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung (§ 10 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung

Rn. 79 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie auch sonst üblich (bei § 7b Abs 3 EStG als Ausgangspunkt für die Definition der Bemessungsgrundlage, s § 7b Rn 107 ff (Handzik); bei § 7g Abs 5 EStG als ausschließliche Bezugsgröße) bilden hier die AK die Bemessungsgrundlage. Rn. 80 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik). Zu nachträglichen AK s § 7a Abs 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vornahme, Bemessungsgrundlage, Einmaligkeit und Höhe der Sonderabschreibung (§ 7c Abs 1 EStG)

A. Die Vornahme der Sonderabschreibung Rn. 75 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt, besteht kein Zwang der Sonderabschreibung (s Rn 27, 28). Der StPfl ist also hinsichtlich des "Ob" frei (Gestaltungsspielraum). Entscheidet er sich aber, diese durchführen zu wollen, ist er hinsichtlich des "Wie" nicht frei. Er kann nicht etwa wie bei § 7b EStG oder § 7g Abs 5 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Widerspruchsfreie Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (Art. 3 Abs. 1 GG)

a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / dd) Wertunabhängige Bemessungsgrundlage des HGrStG

(1) Flächen-Faktor-Verfahren als wertunabhängiges Besteuerungsmodell Rz. 35 [Autor/Stand] Ausgehend vom Belastungsgrund der Nutzenäquivalenz stützt Hessen die Grundsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens ausschließlich auf wertunabhängige Parameter.[2] Für die Flächenanknüpfung (Boden und Gebäude) dürfte dies außer Frage stehen. Aber auch Faktor begründet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 7. Bemessungsgrundlagen

Auffällig ist, dass eine Vielzahl von veröffentlichten Entscheidungen aus dem strafrechtlichen Adhäsionsverfahren stammen. Dabei handelt es sich aber oft um Todesfälle, die nicht der straßenverkehrsrechtlichen Haftung unterfallen. Neben den Angehörigenverhältnissen, die in der Praxis überwiegend Gegenstand zivilrechtlicher Entscheidungen waren, sind häufig auch unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 5. Bemessungsgrundlagen

Den Wert eines Menschen kann man nicht in Geld umrechnen, so dass das Hinterbliebenengeld daher reinen Symbolcharakter hat. Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben zur Höhe gemacht, die dann möglicherweise auch jährlich inflationsbereinigt anzupassen wäre. Sinnvollerweise hat er dies ebenso wie beim Schmerzensgeld der Rechtsfortbildung überlassen. Grundsätzlich ist eine Individual...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 23.5.1980 — IV C 5 - S 1351 - 4/80, BStBl. I 1980, 282 (betr. Berücksichtigungen schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz)

Rz. 10 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Berücksichtigung schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung wie folgt Stellung genommen: Bei schweizerischen Zwischengesellschaften ist bei der Anwendung des §§ 7 bis 14 AStG festzustellen, ob die schweizerischen Steuern zu einer Ertragsteuerbela...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Flächen-Faktor-Verfahren als wertunabhängiges Besteuerungsmodell

Rz. 35 [Autor/Stand] Ausgehend vom Belastungsgrund der Nutzenäquivalenz stützt Hessen die Grundsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens ausschließlich auf wertunabhängige Parameter.[2] Für die Flächenanknüpfung (Boden und Gebäude) dürfte dies außer Frage stehen. Aber auch Faktor begründet kein wertbildendes Merkmal (Rz. 36). Mit der Bemessung der Hessisch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen ist das Entgelt (Nettoentgelt). Hierzu zählt alles, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage (s. § 10 UStG, Anhang 5). Insbesondere beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über § 7a Abs 1 EStG

Rn. 17 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 1 EStG stellt klar, dass die erhöhten Absetzungen bzw Sonderabschreibungen auch für nachträgliche HK/AK gelten. Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 1 EStG betrifft in S 1: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche HK S 2: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche AK S 3: die Minderung der Bemessungsg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die gewöhnliche AfA während des Begünstigungszeitraums

Rn. 28 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie oben (s Rn 19) ausgeführt, regelt § 7a Abs 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die "gewöhnliche" AfA nach § 7 EStG, wenn nachträgliche HK/AK entstehen. Der bisherige AfA-Satz für die "Normal-AfA" wird dabei auf die neue AfA-Bemessungsgrundlage angewendet. Rn. 29 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel: Bei einem neuen Betriebs-Kfz (Anscha...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / 5 AfA nach Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Ist durch Baumaßnahmen an einem degressiv abgeschriebenen Gebäude ein anderes Gebäude entstanden, das kein Neubau ist, ist die weitere AfA entweder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen Nutzungsdauer des entstandenen anderen Gebäudes vorzunehmen. Die Fortsetzung der bisherigen degressiven AfA ist in diesem Fall also stets ausgesch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Der Faktor als Ausdruck der Lagequalität/kein Mischmodell

Rz. 36 [Autor/Stand] Der (Lage-)Faktor (Rz. 14.1, Rz. 48 ff.) zur Bemessung der Hessischen Grundsteuer (§ 7 HGrStG) führt nicht zu einem Misch- bzw. Kombinationsmodell[2] (VerfR GrStG Rz. 38) mit Äquivalenz- und Wertkomponenten.[3] Der Faktor ist Ausdruck der Lagequalität des Grundstücks innerhalb des Gemeindegebiets. Er ergänzt die Flächenberechnung und führt damit ggf. zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Behandlung der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rn. 25 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 22, 24). Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel 1: Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der Herstellungskosten/Anschaffungskosten(§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Steuermesszahlen im Hessischen Grundsteuerverfahren

Rz. 283 [Autor/Stand] Im (nur) zweistufigen Verfahren des hessischen Landesrechts (Rz. 445) erfolgen alle Schritte zur Herleitung der Bemessungsgrundlage im Zuge der Ermittlung des Steuermessbetrages nach § 4 Abs. 1 HGrStG. Anders als im Bundesrecht ist die Multiplikation mit der Steuermesszahl kein gesonderter Verfahrensschritt (Einstufigkeit der Ermittlung der Bemessungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Überblick

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Hessischen Grundsteuer liegt der Belastungsgedankte zugrunde, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Bürger "Nutzen aus bereitgestellter kommunal Infrastruktur ziehen können" (Rz. 33). Zur Bemessung dieses Nutzenäquivalentes knüpft die das HGrStG zunächst an grundstücksbezogene (wertunabhängige) Flächenmerkmale (Rz. 45) an und wird durch einen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Nutzenrelation und Flächenmerkmale und Äquivalenzzahlen

Rz. 45 [Autor/Stand] Mit der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die landesrechtliche Bemessungsgrundlage zunächst an – nicht wertabhängigen – Flächenmerkmalen und darauf anzuwendenden Äquivalenzzahlen (0,04 EUR pro qm für den Grund und Boden und 0,50 EUR pro qm für das Gebäude; zum Begriff Äquivalenzzahl im HGrStG, vgl. Rz. 14) anzuknüpfen, wird der Belastungsgrund im Sinn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Lageabstufung (Bodenrichtwertrelation) durch den Faktor

Rz. 48 [Autor/Stand] Die Flächenberechnung wird durch einen – automatisiert bereitgestellten (Rz. 436) – Faktor ergänzt[2] (Rz. 14). Durch den Faktor wird in Hessen das Ergebnis der reinen Flächenberechnung um eine Lageabstufung erweitert. Dazu wird das Ergebnis des "reinen Flächenmodells" (wie in Bayern) mit dem Faktor multipliziert. Der Faktor ist das Verhältnis der Höhe d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Keine Wertkorrektur beim Bodenrichtwert/kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückwerts erforderlich

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Faktor (§ 7 HGrStG) ist kein Parameter, durch den ein (Verkehrs-)Wert des Grundstücks zum Ausdruck gebracht wird. Deshalb wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage auch nur das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum durchschnittlichen Bodenrichtwert und eben gerade nicht der Bodenrichtwert als solcher (wie bei der Bundesgrundsteuer) herangezogen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Gleichheitsgerechte Bemessung des (Nutzen-)Äquivalents

aa) Überblick Rz. 43 [Autor/Stand] Der Hessischen Grundsteuer liegt der Belastungsgedankte zugrunde, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Bürger "Nutzen aus bereitgestellter kommunal Infrastruktur ziehen können" (Rz. 33). Zur Bemessung dieses Nutzenäquivalentes knüpft die das HGrStG zunächst an grundstücksbezogene (wertunabhängige) Flächenmerkmale (Rz. 45) an und wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 4 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.[1] Dies gilt auch für nachträgliche Herstellungskosten, die ab dem 1.1.2006 anfallen.[2] Praxis-Beispiel N...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Gründe für eigenes Landesgrundsteuergesetz (Hessen)

Rz. 6 [Autor/Stand] Hessen ist mit dem Hessischen Grundsteuergesetz zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags (dazu Rz. 190 ff., Rz. 287) für die Grundstücke des Grundvermögens (Flächen-Faktor-Verfahren, Rz. 13 ff., Rz. 71 f.; Rz. 210 ff.) vom (Bunds-)Grundsteuergesetz abgewichen (zum zeitlichen Anwendungsbereich, Rz. 9 ff.). Als Grund wird angeführt, dass das Flächen-Faktor...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Materiell-rechtliche Abweichung (wertunabhängiges Flächen-Faktor-Verfahren)

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch das ab dem 1.1.2025 geltende HGrStG (Rz. 11; Rz. 442) wird für den in Hessen belegenen Grundbesitz des Grundvermögens (§ 2 Nr. 2 GrStG, §§ 243, 244 BewG) vom (Bundes-)Grundsteuergesetz (GrStG) abgewichen (Rz. 82; Rz. 85). Damit ist die Abweichung in erster Linie für die Grundsteuer B (§ 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG) maßgeblich (zu den Abweichungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Schritte zur Ermittlung des Steuermessbetrages (Abs. 1)

Rz. 192 [Autor/Stand] Der nach dem Hessischen Grundsteuergesetz zu ermittelnde Steuermessbetrag ist – wie auch im Bundesrecht – die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz (§ 25 Abs. 1 GrStG, der auch in Hessen gilt) ergibt sich die individuelle Grundsteuer. Satz 1 ist damit nicht nur wort-, sondern auch inhaltsgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Nutzenrelation und (Lage-)Faktor

(1) Lageabstufung (Bodenrichtwertrelation) durch den Faktor Rz. 48 [Autor/Stand] Die Flächenberechnung wird durch einen – automatisiert bereitgestellten (Rz. 436) – Faktor ergänzt[2] (Rz. 14). Durch den Faktor wird in Hessen das Ergebnis der reinen Flächenberechnung um eine Lageabstufung erweitert. Dazu wird das Ergebnis des "reinen Flächenmodells" (wie in Bayern) mit dem Fak...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Abstrakte Vorgaben zum Belastungsgrund

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfas sungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen steuerartspezifischen Belastungsgrund gleichzus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Die Ermittlung der Restwert-AfA nach Vornahme von Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 61a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zur Änderung des § 7a Abs 9 EStG durch Art 1, 56 Abs 4 JStG 2024 (v 2.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387) ab 1.1.2023 s Rn 6a. Rn. 61b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zur Ermittlung der Restwert-AfA ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Nutzenäquivalenz

Rz. 31 [Autor/Stand] Im HGrStG ist der Belastungsgrund zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt,[2] er ergibt sich aber aus den Gesetzesmaterialien [3] und dem Hauptmaßstab zur wertunabhängigen Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 4 Abs. 1 HGrStG, Rz. 190 ff.).[4] Dem HGrStG liegt ein auf dem Äquivalenzgedanken beruhendes Besteuerungsmodel (zum Flächen-Faktor-Verfahren, Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Vorbemerkungen

Rz. 404 [Autor/Stand] Die Landesfinanzbehörden setzen im Wege der Veranlagung mit dem Steuermessbetrag die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer fest (§ 2 Abs. 5, §§ 8 ff. HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 AO, vgl. Rz. 476). Die Bemessungsgrundlage gilt auch für die Grundsteuer C,[2] denn bei ihr handelt es sich letztlich (nur) um einen gesonderten Hebesatz, der bei bestimmten Gr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sach- oder Barzuwendung Sachprämie als Arbeitslohn Bemessungsgrundlage Umsatzsteuermehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 337 [Autor/Stand] § 9 HGrStG ersetzt den § 17 GrStG (dazu Rz. 94) und regelt, unter welchen Voraussetzungen ein bestehender Steuermessbetrag neu festgesetzt wird. Dieser Vorgang wird als Neuveranlagung bezeichnet. Geregelt wird auch, zu welchem Zeitpunkt die Neuveranlagung erfolgt und welche Verhältnisse hierbei zugrunde zu legen sind. Eine Neuveranlagung erfolgt, wenn wä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / III. Besonderheiten bei der Bewertung

Rz. 71 [Autor/Stand] Im Landesgrundsteuerrecht erfolgt keine Bewertung im eigentlichen Sinne, da es sich um ein wertunabhängiges Modell handelt (vgl. Rz. 13, 14, 31, 32). Zentrale Vorschrift für die Herleitung der Grundsteuerbemessungsgrundlage ist § 4 Abs. 1 HGrStG. Diese Norm regelt, wie die einzelnen sich aus den §§ 5 bis 7 ergebenden Berechnungsparameter miteinander zu k...mehr