Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.4 Rechtsfolge der Minderung

Rz. 11c Folge der Minderung ist, dass ab dem Jahr der Minderung die verminderte Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, es erfolgt also keine zeitanteilige Kürzung. Dies erschließt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("vom Jahr der Minderung an"); außerdem werden auch Erhöhungen nach S. 1 stets für das gesamte Jahr und nicht zeitanteilig hinzugerechnet, sodass auch Gleichbehand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.1 Allgemeines

Rz. 41 Der Anwendungsbereich von § 7a Abs. 9 EStG regelt die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen ,nicht jedoch von erhöhten Abschreibungen. Die Berechnung der AfA nach Vornahme erhöhter Absetzungen ist in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (z. B. § 7h Abs. 1 S. 5 EStG oder § 7i Abs. 1 S. 8 EStG). ). Die AfA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.3 Sonderabschreibungen bei Naturkatastrophen

Rz. 89 Letzte bei Neuanschaffungen bzw. -herstellungen noch aktuell relevante Sonderabschreibung im Billigkeitswege (§ 163 AO) ist die im Einzelfall zulässige Sonderabschreibung in Katastrophenfällen[1] (Rz. 49). Zur Vermeidung unbilliger Härten bei Naturkatastrophen erließ das BMF einen Rahmenkatalog[2], der jeweils von Fall zu Fall vom BMF oder von den betroffenen Ländern ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.4 Umsatzsteuer

Rz. 30 Die Entstehung der USt ist in § 13 UStG für die einzelnen Steuertatbestände jeweils gesondert und z. T. unterschiedlich danach geregelt, wie die Steuer berechnet wird. Grundsätzlich entsteht die USt für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten[1] mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem TV-V beruhen und nicht nach Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz unberücksichtigt bleiben. Demzufolge gehören zum Arbeitsentgelt und dam...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Berücksichtigung der KiSt

Rz. 23 In § 32d Abs. 1 S. 3 EStG finden sich Vorgaben für die Berücksichtigung der KiSt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich die Abgeltungsteuer i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 und 2 EStG im Fall einer KiSt-Pflicht um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt ermäßigt. Bei der KiSt handelt es sich um eine Zuschlagste...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Rz. 25 In § 32d Abs. 1 EStG finden sich keine Regelungen zur Erhebung des Solidaritätszuschlags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Es gelten daher die im SolZG enthaltenen allgemeinen Grundsätze. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer zur ESt, die der Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung dienen soll. Das Aufkommen des Soli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.2 Bezüge zu Regelungen außerhalb des EStG

Rz. 8 Enge Bezüge des § 32d EStG bestehen zu einer Reihe von Regelungen außerhalb des EStG. So führen Investmenterträge i. S. d. § 16 Abs. 1 InvStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG der Besteuerung. Vorschriften z...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.2 Nichtberücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 werden bestimmte Entgeltbestandteile bei der Bildung des Durchschnitts der tariflichen Entgelte nicht berücksichtigt. Die Aufzählung in Satz 2 ist abschließend. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entgeltbestandteile: Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt meint sowohl das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung (§ 10 Abs. 1 Sa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anthropometrie / 3.3 Bewegungsraum

Bei der Gestaltung von Produkten und Arbeitsplätzen ist neben der Erreichbarkeit und Sichtbarkeit von Stellteilen und Anzeigen auch darauf zu achten, dass dem Nutzer genügend Bewegungsraum für Arbeits- und Ausgleichsbewegungen zur Verfügung gestellt wird. Ausschlaggebend für die Dimensionierung dieser Außenmaße ist der größte Nutzer; deswegen ist die Bemessungsgrundlage das ...mehr

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Ergonomische Arbeitsplatzge... / 3.1 Bewegungsfreiraum

Der am Arbeitsplatz notwendige Bewegungsfreiraum ergibt sich aus den Maßen des menschlichen Körpers (vgl. Anthropometrie). In der ASR A1.2 wird nach Funktionsflächen, Bewegungsflächen und Verkehrswegeflächen differenziert (vgl. Abb. 4). Abb. 4: Flächen am Arbeitsplatz nach ASR A2.1 Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss nach ASR A2.1 für eine Person mindestens 1,5 m2 betrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Fallen Zinsaufwendungen unter die Zinsschranke und sind somit vom Abzug ausgeschlossen, müssen die betroffenen Zinsaufwendungen außerbilanziell korrigiert werden. Dies gilt über § 7 GewStG auch für die Gewerbesteuer, sodass diese Zinsaufwendungen zu 100 % der Bemessungsgrundlage wieder hinzuzurechnen sind. Eine weitere Hinzurechnung im Rahmen des § 8 Nr. 1 GewStG entfällt, d...mehr

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Betriebsrat / 7 Benachteiligungsverbot

Der Schutz des Arbeitsplatzes und der beruflichen Weiterentwicklung, § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das Betriebsratsmitglied darf somit auch nicht von allgemein begünstigenden Regelungen ausgenommen werden. Praxis-Beispiel Die Arbeitnehmer erhalten wegen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2 Angefochtene Bemessungsgrundlage

3.4.2.1 Anfechtung der VZ-Festsetzung Rz. 64 Solange der als Bemessungsgrundlage dienende Bescheid infolge eines Einspruchs nicht bestandskräftig geworden ist, steht die Bemessungsgrundlage unter dem Vorbehalt einer Änderung im anhängigen Einspruchsverfahren. Ist außerdem die Festsetzung des VZ angefochten, so ergibt sich hier eine gewisse Akzessorietät: Rz. 65 Wird auf den Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4 Nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage

3.4.1 Grundsatz Rz. 62 Die Festsetzung des VZ erfolgt durch Verwaltungsakt, der von dem als Bemessungsgrundlage dienenden Steuerbescheid, Steuermessbescheid bzw. Feststellungsbescheid rechtlich unabhängig ist. Eine nachträgliche Veränderung des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids hatte demgemäß nach der Altfassung keine automatische Veränderung des VZ zur Folge.[1] Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.3 Sonstige Korrektur der Bemessungsgrundlage

Rz. 71 Wird der als Bemessungsgrundlage dienende bestandskräftige Bescheid teilweise aufgehoben oder zugunsten des Stpfl. geändert, so ist die Festsetzung des VZ rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist im Rahmen der Ermessensausübung bei der Prüfung, ob nach § 130 Abs. 1 eine teilweise Rücknahme des VZ in Betracht kommt, zu würdigen. Die Bestandskraft der VZ-Festsetzung ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Bemessungsgrundlage des VZ

3.1 Festgesetzte Steuer 3.1.1 Einzelner Besteuerungsvorgang Rz. 42 Ein VZ kann für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe jeder einzelnen Steuererklärung bzw. -anmeldung auferlegt werden, die zu einer Steuerfestsetzung führt. Maßgeblich ist der einzelne Besteuerungsvorgang, für den die jeweilige Steuererklärung bzw. -anmeldung unmittelbar ursächlich ist. Abzustellen ist also a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.1 Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 64 Solange der als Bemessungsgrundlage dienende Bescheid infolge eines Einspruchs nicht bestandskräftig geworden ist, steht die Bemessungsgrundlage unter dem Vorbehalt einer Änderung im anhängigen Einspruchsverfahren. Ist außerdem die Festsetzung des VZ angefochten, so ergibt sich hier eine gewisse Akzessorietät: Rz. 65 Wird auf den Einspruch hin der Bescheid ganz aufgeho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.1 Grundsatz

Rz. 62 Die Festsetzung des VZ erfolgt durch Verwaltungsakt, der von dem als Bemessungsgrundlage dienenden Steuerbescheid, Steuermessbescheid bzw. Feststellungsbescheid rechtlich unabhängig ist. Eine nachträgliche Veränderung des als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids hatte demgemäß nach der Altfassung keine automatische Veränderung des VZ zur Folge.[1] Eine entsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2 Festgesetzter Steuermessbetrag

Rz. 52 Ein VZ kann auch festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung zur Festsetzung eines Steuermessbetrags führt.[1] Bemessungsgrundlage ist hier der Steuermessbetrag. Die Festsetzung des VZ erfolgt i. V. m. der Festsetzung des Steuermessbetrags. Festgesetzt wird ein EUR-Betrag, nicht ein Prozentsatz des Messbetrags. Bei der GewSt ist der Hebesatz der Gemeinden nicht auf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.2 Steuerbetrag

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die VZ-Festsetzung ist die im Bescheid festgesetzte Steuer.[1] Erfolgt eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR, so schließt dies nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO eine Festsetzung eines VZ regelmäßig aus[2], da durch die prozentuale Höchstgrenze sich rechnerisch stets ein VZ von ebenfalls 0 EUR ergibt.[3] Dies entspricht auch dem Sinn und Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.4 Gesonderte Feststellung des Vermögens nach § 180 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 59 Bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften nach § 180 Abs. 1 Nr. 3 AO ist als Bemessungsgrundlage für eine VZ-Festsetzung 4 v. T. des Werts der steuerpfllichtigen Wirtschaftsgüter anzunehmen, der um die in die gesonderte Feststellung einbezogenen Schulden und sonstigen Abzüge zu mindern ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.2 Ausschluss der Festsetzung – Festsetzungsverjährung

Rz. 102 Da die Festsetzung des VZ notwendig den Erlass eines als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids voraussetzt, ist sie ausgeschlossen, wenn die aufgrund der nicht oder verspätet abgegebenen Steuererklärungen durchzuführende Steuerfestsetzung, Messbetragsfestsetzung bzw. gesonderte Feststellung infolge der eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuer[1] nicht mehr v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.1 Schätzung

Rz. 54 Ein VZ kann ferner auch dann festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen führt.[1] Die Festsetzung erfolgt dann als EUR-Betrag. Bemessungsgrundlage ist hier die steuerliche Auswirkung der getroffenen Feststellung, die im Schätzungsweg zu ermitteln ist.[2] Durch diese Schätzung soll der mit einer exakten Feststel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.6 Rechtsschutz

Rz. 136 Die VZ-Festsetzung ist ein gegenüber dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt. Demgemäß erstreckt sich dessen etwaige Anfechtung nicht automatisch auf die Festsetzung des VZ. Hiergegen ist vielmehr gesondert Einspruch[1] einzulegen.[2] Der Wille, neben der Anfechtung des Steuerbescheids auch die VZ-Festsetzung anfech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.5 Gesonderte Feststellung des Anteilswerts nach § 113a BewG a. F., § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG

Rz. 60 Bemessungsgrundlage für die Festsetzung eines VZ bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile nach § 113a BewG a. F. ist 4 v. T. des Werts aller Anteile. Gleiches wird man nach der jetzigen Rechtslage gem. § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG anzunehmen haben.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Erlass eines Bescheids

Rz. 13 Die Festsetzung eines VZ setzt zunächst voraus, dass von der Finanzbehörde ein Steuerbescheid[1], Steuermessbescheid[2] bzw. ein Feststellungsbescheid[3] erlassen worden ist. Aus diesem erlassenen Bescheid folgt einmal, gegen welchen Stpfl. die VZ-Festsetzung zu richten ist, zum anderen dient die in dem Bescheid festgesetzte Steuer, der Steuermessbetrag bzw. die steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.4 Verbindung mit Bescheid

Rz. 115 Nach § 152 Abs. 3 AO a. F. soll die Festsetzung des VZ regelmäßig zusammen mit dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid erfolgen. Dies gilt gleichermaßen nach § 152 Abs. 11 AO n. F. In der Verwaltungspraxis führt dieses Gebot zumeist auch zu einer formularmäßigen Verbindung beider Verwaltungsakte. Dieser zeitliche und äußerliche Zusammenhang lässt aber die rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.7 Korrektur der VZ-Festsetzung

Rz. 146 Eine Berichtigung der VZ-Festsetzung kommt gem. § 129 AO jederzeit in Betracht, wenn der Finanzbehörde beim Erlass ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist. Für Fehler seitens des Stpfl. gilt es § 173a AO zu beachten, der die Korrektur von Fehlern des Stpfl. bei Erstellung einer Steuererklärung ermöglicht. Die Bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1 Festgesetzte Steuer

3.1.1 Einzelner Besteuerungsvorgang Rz. 42 Ein VZ kann für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe jeder einzelnen Steuererklärung bzw. -anmeldung auferlegt werden, die zu einer Steuerfestsetzung führt. Maßgeblich ist der einzelne Besteuerungsvorgang, für den die jeweilige Steuererklärung bzw. -anmeldung unmittelbar ursächlich ist. Abzustellen ist also auf den jeweiligen Beste...mehr