Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.2 Die Verprobung der Ausgangsumsätze (Umsatzsteuerverprobung)

Bilanzierende Unternehmer mit Sollversteuerung müssen schon aufgrund der in § 22 Abs. 1 UStG festgelegten zwingenden Aufzeichnungspflichten ihre Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 UStG getrennt aufzeichnen. Damit ist eine den Anforderungen dieser Vorschrift entsprechende Finanzbuchhaltung gleichzeitig bereits die Ausgangsbasis der Verprobung. Da nach § 1 Abs. 1 UStG zwei für die Ve...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.5 Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung findet nur bei bestimmten Unternehmern Anwendung, welche die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 UStG erfüllen oder nach § 25a Abs. 2 UStG zur Differenzbesteuerung optiert haben. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und der Unternehmer nicht – in den nach § 25a Abs. 8 UStG zulässigen Fällen – die Regelbesteuerung wählt, ergibt sich als Bemessungsgrund...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.6 Tausch und tauschähnlicher Umsatz

Bei einem Tausch [1], einem tauschähnlichen Umsatz [2] oder einer Hingabe an Zahlungs Statt bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach der Sondervorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG.[3] Voraussetzung für eine vernünftige Verprobung der Umsatzsteuer ist auch hier wieder, dass in der Finanzbuchhaltung eine korrekte Erfassung des Vorgangs erfolgt. Wichtig Fehler nur bei Prüfung ...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.8 Uneinbringliche Kundenforderungen

Die Behandlung uneinbringlicher Forderungen ist bei der Umsatzsteuer abhängig von der umsatzsteuerlichen Erfassung der Umsätze. Bei der Sollversteuerung wurden die Umsätze schon im Zeitpunkt der Ausführung der Umsätze umsatzsteuerlich erfasst. Können diese Forderungen dann nicht eingezogen werden, führt dies zu einer nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 A...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / Zusammenfassung

Überblick Auch unentgeltliche "Lieferungen" des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als (einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte) Wertabgabe zu behandeln sind. Dies kann eintreten bei Unternehmensgegenständen, die der Unternehmer für außerunternehmerische Zwecke entnimmt oder unentgeltlich an sein Personal für dessen private Zwecke zuwendet (oh...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung enthielt § 14 Abs. 1 bis zum 31.10.2022 insoweit eine Differenzierung zwischen Studierenden im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost, als dass im Tarifgebiet Ost ein anderer (geringerer) Bemessungssatz (Prozentsatz) bezogen auf das den Studierenden für November zustehenden Studienentgelts zur Anwendung kam als im Tarifgebiet We...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Unentgeltliche Zuwendungen an das Personal

Wendet der Arbeitgeber seinem Personal (auch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Auszubildende) unentgeltlich einen Gegenstand für dessen private Zwecke zu, ist dies der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zu unterwerfen, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile bei Anschaffung zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten.[1] Als Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2 Entnahme von Gegenständen für unternehmensfremde Zwecke

Die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke ist nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu besteuern (auch nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraums des § 15a UStG).[1] Eine Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken liegt auch vor, wenn die versorgten Personen oder Einrichtungen i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

Leitsatz Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gem. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG dar. Hintergrund: Gesetzliche Regelungen Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 Satz 1 SolZG 1995). Er bemisst sich nach § 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.5 Nichtanwendung der Bruttomethode (Satz 1 Nr. 2 Satz 3)

Rz. 74 § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 KStG bestimmt, dass die Bruttomethode in bestimmten Fällen nicht anwendbar ist, bei der Organgesellschaft also die Nettomethode greift. Daher wird in diesen Fällen auf der Ebene der Organgesellschaft, nicht auf der des Organträgers, und damit nur nach den Verhältnissen der Organgesellschaft entschieden, ob die jeweiligen steuerlichen Regelunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 8 Besondere Regelungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 10)

Rz. 675 § 8 Abs. 10 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der Vorschriften zur Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen. Damit wird die pauschale Verweisung des § 8 Abs. 1 S. 1 KStG auf die Vorschriften des EStG modifiziert. Zweck der Regelung ist es, die Einkünfte bei den Körperschaften den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Regeln – und nicht der Abgeltungsteuer ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8 KStG regelt die Ermittlung des Einkommens und bildet zusammen mit § 7 KStG die Grundnorm des Zweiten Teils "Einkommen" des KStG. Aufbauend auf § 7 KStG, wonach sich die KSt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst, enthält § 8 KStG Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der KSt, indem er die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.4 Einkommen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Rz. 141 Für das Zweite Deutsche Fernsehen wurde die KSt bis Vz 2000 nicht nach dem zu versteuernden Einkommen, sondern nach den Entgelten[1] aus Werbesendungen bemessen. Die KSt betrug zuletzt 4 % der Entgelte. Ab 2001 wurde das Besteuerungskonzept geändert. § 8 Abs. 1 S. 3 KStG, eingeführt als seinerzeitiger S. 2 durch Gesetz v. 20.12.2001[2] mit Wirkung ab Vz 2001, enthält...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.3 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 95 Durch § 4 Abs. 5 EStG wird der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen, die der Repräsentation dienen oder die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, eingeschränkt. § 4 Abs. 5 EStG gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Generalklausel auch für die Gewinnermittlung juristischer Personen.[1] Zu beachten ist jedoch, dass einige Abzugsbeschränku...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 631 Schüttet die Organgesellschaft Gewinne verdeckt an den Organträger aus, handelt es sich um eine "verdeckte Gewinnabführung".[1] Sie ist ebenso zu behandeln wie andere Gewinnabführungen. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Organträger nicht unter § 8b Abs. 1 KStG fällt, sondern als Einkommensbestandteil in vollem Umfang steuerpflichtig ist.[2] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.4 Spendenabzug

Rz. 645 Da Organträger und Organgesellschaft selbstständige Rechtssubjekte bleiben und die Organschaft keine Auswirkungen auf die subjektive Stpfl. der Organgesellschaft hat, ist der Höchstbetrag für den Spendenabzug bei beiden Personen unabhängig voneinander zu ermitteln. Das bedeutet, dass Maßstab für den Höchstbetrag des Spendenabzugs nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bei dem Or...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.6 Spendenabzug

Rz. 602 Die Abzugsfähigkeit der von der Organgesellschaft geleisteten Spenden richtet sich allein nach den Verhältnissen (Einkommen, Umsatz) der Organgesellschaft. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Dementsprechend ist sie bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft anzuwenden. Die Organgesellschaft bleibt Steuersubjekt, für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft

Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamten Gewinn erfassen, da nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der "ganze" Gewinn a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.1 Grundsatz

Rz. 639 Ist das eigene Einkommen des Organträgers errechnet, wird ihm das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet. Das Einkommen der Organgesellschaft bildet für den Organträger "fremdes" Einkommen, da es nicht unmittelbar von ihm erzielt worden ist.[1] Die Zurechnung des Organeinkommens erfolgt also nach der Ermittlung des eigenen Einkommens des Organträgers und der Org...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 2.4 Bewertungsabschlag bei einem Mietpreis bis zu 25 EUR pro Quadratmeter

Infolge der stark steigenden Mietpreise führt die Anknüpfung der Bewertung von Dienst- bzw. Werkwohnungen an die dynamisch steigenden Mietspiegel zu zunehmenden steuerlichen Belastungen bei den Arbeitnehmern. Um dem entgegenzuwirken, wird für Lohnzahlungszeiträume seit dem 1.1.2020 ein Bewertungsabschlag eingeführt, der bei der Ermittlung des für die Vorteilsbesteuerung maßg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Vermittler / 11 Von Vermittlern gezahlte Rabatte – Entgeltminderungen

Der Unternehmer, der dem Endabnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts erstattet oder einen Preisnachlass gewährt und dafür eine Minderung der Bemessungsgrundlage geltend macht, hat das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen. Eine Minderung der Bemessungsgrundlage kommt hingegen nicht in Betracht, wenn nicht ein an der Leistungskette beteiligter Unter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelungen des II. Abschnitts[1] enthalten unter der Überschrift "Wertermittlung" die für die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und seine Bewertung maßgebenden Bestimmungen. Durch diese Vorschriften wird der Steuergegenstand bezüglich seiner Bemessungsgrundlage so präzisiert, dass sich die Steuerschuld nach Maßgabe der §§ 14 ff. ErbStG berechnen lässt. Zur "W...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.3 Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch

Als vom Erblasser zugewendet gilt auch, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen (und noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch gewährt wird (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG). Hiernach tritt die Abfindung an die Stelle des Pflichtteilsanspruchs. Aus diesem Grund wird die Abfindung wie ein Erwerb angesehen, der aus dem Vermögen des Erblassers stammt. Erhält d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Zweckzuwendung (§ 10 Abs. 1 S. 5 ErbStG)

Rz. 53 Bei der Zweckzuwendung[1] tritt an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten.[2] Diese Regelung ist erforderlich, weil bei dem Erwerber eine von § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG vorausgesetzte Bereicherung gerade nicht eintritt. Der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte darf jedoch von der Zuwendung die für die Entrichtung der Steuer erforderliche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 2 Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der in § 10 ErbStG näher umrissene steuerpflichtige Erwerb. § 10 ErbStG selbst ist zweigeteilt. Während § 10 Abs. 1 –4 und Abs. 10 ErbStG den aus dem steuerpflichtigen Vorgang erwachsenden Vermögensvorteil erfasst, regelt § 10 Abs. 5– 9 ErbStG, welche Vermögensminderungen gegen den Erwerb zum Abzug gebracht werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.1 Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zum Erwerb von Todes wegen zählt auch der Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Von der Erbschaftsteuer erfasst wird aber nicht nur der Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB), sondern auch der ordentliche Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB, § 2307 BGB) und der Pflichtteilsergänzungsanspruch [1] Zu einer Besteuerung kommt es aber nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte sei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe....mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.5 Schulden und Lasten bei nach § 13 a ErbStG befreitem Vermögen (§ 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG)

Rz. 263 Schulden und Lasten, die mit dem nach § 13a ErbStG befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind gem. § 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts ihres Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht.[1] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeb...mehr

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Vermittler / 10 Haftung von Internet-Plattform-Betreibern

§ 25e UStG regelt die Haftung, verbunden mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG für Betreiber elektronischer Schnittstellen(elektronische Marktplätze), über die Unternehmer Waren an ihre Kunden liefern, wenn der Betreiber mittels der elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands (nicht: sonstige Leistung) unterstützt. Eine elektronische Schn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.3 Grabpflegekosten

Rz. 207 Abzugsfähig sind ferner die "Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer".[1] Maßgebend für die Bewertung ist mithin bei einem Einzelnachweis der Kosten das 9,3-fache des Jahreswerts.[2] Ein höherer Abzug scheidet auch bei Nachweis einer längeren Liegezeit aus.[3] Diese Begrenzung der Abzugsfähigkeit gilt jedoch nicht, wenn der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Übernahme der Steuer (§ 10 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 65 Muss ein Erwerber die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für seinen Erwerb nicht zahlen, weil sie ein anderer übernommen hat oder einem anderen auferlegt worden ist, bestimmt § 10 Abs. 2 ErbStG, dass der von der Zahlung befreite Erwerber stets auch diesen Vermögensvorteil, als zusätzliche Bereicherung, zu versteuern hat.[1] Mit einer – sachlich und rechnerisch vereinfach...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Erwerb durch Schenkung unter Lebenden

Rz. 25 § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthält keine Regelung darüber, nach welchen Grundsätzen die Bereicherung des Erwerbers bei einer Schenkung unter Lebenden zu ermitteln ist. Die Regelung des § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG gilt nach seinem Wortlaut nur "in den Fällen des § 3 ErbStG", d. h. für Erwerbe von Todes wegen. Rz. 26 Bezüglich der Schenkungen unter Lebenden kann die Bereicherun...mehr

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Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10.1 Überblick

Rz. 660 Der Nettowert des Verwaltungsvermögens wird (vorbehaltlich des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG) wie begünstigtes Vermögen behandelt, soweit er 10 % des (um den Nettowert des Verwaltungsvermögens, § 13b Abs. 6 ErbStG, gekürzten) gemeinen Werts des Betriebsvermögens nicht übersteigt (unschädliches Verwaltungsvermögen).[...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.5 Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 219 Kosten, die dem Erwerber unmittelbar "mit der Erlangung des Erwerbs" entstehen, sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG ebenfalls abzugsfähig. Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei wie der Begriff der Nachlassregelungskosten grundsätzlich weit auszulegen.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang der Kosten mit dem Erwerb liegt vor, wenn diese im Sinne einer synallagmatisc...mehr