Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.1 Allgemein

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Sonderregelung für Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe

Rz. 88 Abweichend von § 43a Abs. 2 S. 2 bis 14 EStG regelt S. 15 den KapESt-Abzug bei Kapitalerträgen aus nicht für einen marktmäßigen Handel bestimmten schuldbuchfähigen Wertpapieren des Bundes und der Länder (z. B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, ein- und zweijährige Finanzierungsschätze) und Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG aus nicht in Inhaber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.3 Korrektur ausländischer Quellensteuer

Rz. 106k Wird der Betrag der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer zugunsten des Stpfl. korrigiert und wurde im Berichtigungsjahr bereits KapESt einbehalten, kann diese laut Finanzverwaltung um die Quellensteuer gemindert und erstattet werden. Wurde noch keine KapESt einbehalten, ist der Betrag im Quellensteuertopf zu erfassen und beim nächsten Steuereinbehalt zu berücks...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 12 Bilanzberichtigung und Übergangsregelung für in der Vergangenheit in Anspruch genommene Gewinnermittlungssonderregelungen

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung sind nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vorbehaltene Gewinnermittlungssonderregelungen (z. B. § 6b EStG, 3 %ige AfA für Gebäude im Betriebsvermögen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) auf den Aufwandsverteilungsposten nicht anwendbar. Soweit der Steuerpflichtige derartige betrieblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3 Verlustverrechnung (Abs. 3 S. 2–7)

5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.8 Übernahme des Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 28 Übernimmt der Schuldner bei Kapitalerträgen, die der allgemeinen KapESt gem. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen, nicht nur die KapESt, sondern auch den SolZ zur KapESt von 5,5 %, dann ist in die Bemessungsgrundlage für den Abzug der KapESt auch der übernommene SolZ zur KapESt einzubeziehen. In diesem Fall beträgt der für die Übernahme der Abzugsteuer erhöhte Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.2 Nachweis bei Übertragungen aus der EU / dem EWR (Abs. 2 S. 5)

Rz. 73d Sitzt das abgebende Institut in einem anderen EU-Mitgliedstaat [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 nicht mehr das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)], in einem EWR-Vertragsstaat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in einem Vertragsstaat nach Art. 17 Abs. 2 Ziffer (i) der Richtlinie 2003/48/EG v. 3.6.2003 (Schweiz, Liechtenstein, San Marino...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.4 Anzeige nach § 44 Abs. 1 S. 10 bis 11 EStG analog bei Beendigung der Geschäftsbeziehung (bis 2025)

Rz. 106l Eine Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG setzt das Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung zwischen der auszahlenden Stelle und dem Gläubiger voraus. Hat der Schuldner der KapESt seine Bankverbindung beendet, kann eine Korrektur nicht mehr vorgenommen werden. Das Betriebsstätten-FA war laut Finanzverwaltung in diesen Fällen zu informieren analog § 44 Abs. 1 S...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer (Quellen-)Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.5 Unentgeltlicher Übergang des Grundstücks

Hat der Unternehmer-Ehegatte auf dem Grundstück seiner Ehefrau ein Gebäude errichtet und die Herstellungskosten als Aufwandsverteilungsposten aktiviert, stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn der Nichtunternehmer-Ehegatte das ihm gehörende Grundstück mit dem Gebäude auf den Unternehmer-Ehegatten überträgt. Geht zu einem späteren Zeitpunkt das wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.3 Verlustverrechnung und Quellensteuer bei NV-Fällen

Rz. 106a Verluste, die vor Eintritt in eine NV-Phase entstanden sind oder die während der NV-Phase entstehen, sind auch während der NV-Phase im Rahmen des KapESt-Abzugs mit positiven Kapitalerträgen zu verrechnen.[1] Nach Fristablauf der NV-Bescheinigung oder falls das Kreditinstitut vom Widerruf der NV-Bescheinigung Kenntnis erlangt, ist ein verbleibender Verlust mit später...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kapitalerträge (Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.5 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Gläubiger

Rz. 19 Trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, ist die zu erhebende KapESt in ihrer Bemessungsgrundlage enthalten. Der steuerabzugspflichtige Kapitalertrag stellt den Bruttoertrag dar, von dem die einzubehaltende KapESt nach den Steuersätzen des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG abzuziehen ist. Rz. 20 Wenn der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt trägt, ist diese zu folgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6 KapESt als Maßstabsteuer

Rz. 107 Für die Erhebung von Zuschlagsteuern zur ESt bzw. zur KSt wird auch die KapESt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als solche Zuschlagsteuer wird nach § 1 i. V. m. den §§ 3 und 4 SolZG seit Vz 1995 der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben (§ 3 SolZG Rz. 2 und 15). Rz. 108 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und Erhebung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.6 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Schuldner

Rz. 21 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, was trotz der Änderung des § 43a EStG aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer zum Vz 2009 weiter möglich ist[1], dann ist Bemessungsgrundlage für die zu erhebende KapESt der an den Gläubiger der Kapitalerträge ausgezahlte oder diesem gutgeschriebene Nettobetrag. Die vom Schuldner der Kapitalerträge übernommene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natür...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der KapESt bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 7 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Differenzbesteuerung: Es sind besondere Konten zu führen und abzustimmen

Grundsätzlich unterliegen Umsätze entweder der Umsatzsteuer oder sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bildet hierbei eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Umsatzsteuerpflichtig ist bei Anwendung dieser Ausnahme nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines beweglichen und körperlichen (Gebraucht-) Gegenstands beim Ankauf von...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einheitliches Vertragswerk in der GrESt (II)

Wird im Gründungs- und Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG u.a. verpflichtend geregelt, dass die KG von einem Gesellschafter ein unbebautes Grundstück kaufen soll, das anschließend in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und von der Komplementär-GmbH gegen einen festgelegten Preis mit Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen bebaut werden soll, jeder Kommanditist sofort ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einheitliches Vertragswerk in der GrESt (I)

Bei der GrESt gibt es ebenso viele Steuerfälle, wie Grundstücke i.S.d. § 2 GrEStG übergegangen sind. Die GrESt ist deshalb in getrennten Steuerbescheiden bzw. bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück für jeden Steuerfall gesondert festzusetzen, wenn nicht im Einzelfall ausnahmsweise trotz unaufgegliederter Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle eindeutig feststeh...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3 Bemessungsgrundlage "durchschnittlich gezahltes monatliches Entgelt"

Die Jahressonderzahlung bemisst sich je nach Entgeltgruppe sowie Tarifgebiet West bzw. Ost nach einem unterschiedlichen Prozentsatz des in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) bzw. im Ersatzbemessungszeitraum (Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 4.2 ff.) "durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts", wobei bestimmte Entgeltbestandteile au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer

Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftlicher Erwerb". Soweit der Unternehmer unentgeltl...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich eines TV zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (Näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Soweit in Einzelvorschriften nichts anderes vermerkt ist, gilt grundsätzlich der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.[1] 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert.[1] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2 Durchschnittsberechnung

3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der drei Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch drei geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1 TV-L). Praxis-...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.3 Einstellung zwischen dem 1. Juli und dem 31. August

Hinsichtlich der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Juli und dem 31. August, also während der ersten zwei Monate des Regelbemessungszeitraums, beginnt, enthält § 20 TV-L keine ausdrückliche Bestimmung zur Berechnung der Jahressonderzahlung. Die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 2, regelt jedoch, welches Entgelt maßgebend ist, wenn der Bes...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der drei Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch drei geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1 TV-L). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber als Entnahmen mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner als Pendant zu den Entnahmen eines Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Gesc...mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30. November des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L). Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis im November – z. B. wegen Elternzeit – ruht, jedoch ein Anspruch auf die (ggf. anteilige) Jahressonderzahlung besteht. Ein Tei...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.1 Überblick

Die Jahressonderzahlung beträgt je nach Entgeltgruppe im Kalenderjahr 2023 zwischen 87,43 % und 32,53 % (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und September (Bemessungszeitraum, Einzelheiten unter Ziffer 3.4) durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts, wobei bestimmte Entgeltbestandteile aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.3 Betriebsaufgabe

Werden Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführt, sind diese mit dem gemeinen Wert zu bewerten.[1] Der gemeine Wert bildet im Folgenden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen, sofern das Wirtschaftsgut im Privatvermögen weiter zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird. Zu denken ist hier z. B. an ein vermietetes Grundstück, das sich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück / 5 Nutzungsänderung

Obwohl steuerrechtlich zwischen Grund und Boden und Gebäude als gesonderte Wirtschaftsgüter unterschieden wird, teilt der bebaute Grund und Boden das Schicksal des Gebäudes als Betriebs- oder Privatvermögen.[1] Wichtig Einlage/Entnahme durch Bebauung Durch die Bebauung mit einem Betriebsgebäude wird ein Privatgrundstück in das Betriebsvermögen (zwangsweise) eingelegt, dementsp...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Kurzarbeit

Zahlreiche Einrichtungen, z. B. Theater und Bühnen oder Studierendenwerke hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, haben z. B. anlässlich behördlicher Betriebsschließungen wegen der Corona-Virus-Pandemie insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeit eingeführt. Es gilt, die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob die Kurz...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2.2 Anspruch auf Entgelt nur für bestimmte Kalendertage im Bemessungszeitraum

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Beschäftigte nicht für alle Kalendertage im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf der Basis der mit Entgelt belegten Kalendertage (vgl. Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 2 TV-L) wie folgt: Die in den Mon...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.2 Tantiemen

Die Vereinbarung von Tantiemen ist häufig das Kernstück der Gehaltsverhandlungen bzw. -vereinbarung. Der Geschäftsführer erhält z. B. eine gesonderte Vergütung für das Erreichen von Zielvereinbarungen. Auch die Vereinbarung von Tantiemen muss im angemessenen Rahmen bleiben, weil ansonsten auch hier eine vGA angenommen werden kann. Hinsichtlich der Höhe von Festvergütung und T...mehr