Herr Huber hat mit den Arbeitnehmern seines Betriebs einen internen Wettbewerb veranstaltet. Herr Krause als Gewinner des Wettbewerbs erhält im Februar 01 einen Flachbildfernseher, für den Herr Huber 1.450 EUR brutto (einschließlich 19 % Umsatzsteuer) bezahlt hat.

Buchungsvorschlag: Einkauf Fernseher

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4946/6822 Freiwillige Sozialleistungen 1.218,49      
157671406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 231,51 1200/1800 Bank 1.450,00

Es handelt sich unstreitig um einen Sachbezug, den der Arbeitnehmer Krause als Arbeitslohn versteuern muss, d. h., es fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Damit die Freude am neuen Fernseher nicht getrübt wird, übernimmt Herr Huber für diesen zusätzlichen Arbeitslohn die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (Nettolohnberechnung für den sonstigen Bezug). Der Sachbezug ist mit dem Bruttobetrag von 1.450 EUR anzusetzen.

Da es sich bei dem Fernseher um eine Sachzuwendung handelt, unterliegt dieser auch der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer ist nur die Sachzuwendung von 1.450 EUR abzüglich Umsatzsteuer. D. h. die Umsatzsteuer muss aus diesem Bruttobetrag herausgerechnet werden.

Buchungsvorschlag für den Sachbezug:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4145/6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig 1.450,00 8595/4945 Sachbezüge 19 % USt 1.218,49
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 231,51

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge