Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.1 Allgemeines

Grundstücksübertragungen auf Kinder erfolgen i. d. R. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Unter vorweggenommener Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Empfänger erhält etwas, was ihm sonst in einem späteren Erbgang zufallen würde, schon zu Lebzeiten des Erblassers. Der Übernehmer soll hierbei nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 4.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Handelt es sich um ein zum Vermieten bestimmtes Haus, stellt der Barwert der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Die Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufgeteilt werden. Da das Gebäude bei einer Vermietung abgeschrieben wird, bilden die auf das Gebäude entfallenden...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbst genutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirku...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Ermittlung des Barwerts

Während im betrieblichen Bereich der Barwert einer wiederkehrenden Leistung üblicherweise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird, ist er im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels abweichender Sonderregelung grundsätzlich nach den Vorschriften des BewG zu ermitteln. Dabei sind auch aufschiebend bedingte Lasten zu berücksichtigen, den...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.1 Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäft

Zeitrenten [1] sind Renten, die nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig sind, sondern für eine bestimmte von vornherein festgelegte Zeitspanne gezahlt werden. Da wiederkehrende Zahlungen nur Renten sind, wenn sie über eine längere Zeit geleistet werden, hält der BFH[2] bei zeitlich befristeten Renten i. d. R. einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren für erforderlich und...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 4.2 Gleichstellungsgelder, Einmalbeträge und Übernahme von Verbindlichkeiten

Immobilienschenkungen sind häufig mit anderen Auflagen verbunden. Wer in vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übernimmt, muss oft an den Übergeber einen Einmalbetrag zahlen, ein Grundschulddarlehen mit übernehmen und später zurückzahlen oder an die Geschwister Gleichstellungsgelder bezahlen. In diesen Fällen liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, weil der Übertragu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und SolZ

Rz. 18 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 S. 1 SolZG 1995 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der ab 1.1.1998 zu erhebenden KapESt oder des ab diesem Zeitpunkt zu erhebenden Zinsabschlags. Bruchteile von Cents werden stets abgerundet (§ 4 S. 3 SolZG). Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 i. d. F. des Gesetzes zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v. 21.12.2000[1] sind au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sollen dem zum Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 159 Im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters einer Personengesellschaft kommt es zu einem Anwachsungserwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern. Ist der Wert der ihnen zuwachsenden Gesellschaftsrechte höher als der Wert der an den ausscheidenden Gesellschafter zu leistenden Abfindung, gilt diese Wertdifferenz gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG als Schenkung an die Mitgesells...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Systematik der Verschonungsnormen

Rz. 331 Voraussetzungen für die steuerlichen Entlastungen sind zum einen die dauerhafte Fortführung des Unternehmens sowie zum anderen der Erhalt von Arbeitsplätzen. Letzterer wird in der Aufrechterhaltung eines bestimmten Lohnsummenniveaus ausgedrückt. Gesetzessystematisch handelt es sich um sachliche Steuerbefreiungen, durch die es zu einer Reduzierung der steuerlichen Beme...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 183 Als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer definiert § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb, der sich grundsätzlich folgendermaßen errechnet: Rz. 184mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 197 Grundsätzlich berechnet sich die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer (wie jede andere Steuer auch) nach der allgemeinen Formel: "Bemessungsgrundlage x Steuersatz". Um diese Formal anwenden zu können, muss also zunächst die Bemessungsgrundlage bestimmt werden. §§ 1–8 ErbStG behandeln die Frage, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Soweit dies...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Übergang eines Gesellschaftsanteils in Folge einer einfachen Nachfolgeklausel durch einen oder mehrere Erben liegt erbschaftsteuerlich ein Erwerb durch Erbanfall i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Grundsätzlich sind für sämtliche in die Gesellschaft nachfolgenden Erben die Verschonungen nach §§ 13a ff., 19a ErbStG anwendbar. Rz. 81 Ob diese im konkreten Fall tats...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt – wie dargestellt – zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter. Dieser ist an und für sich nicht unbedingt erbschaftsteuerlich relevant. Denn soweit der Vermögensmehrung durch Anwachsung eine gleichwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des verstorbenen Gesellschafter...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Herausgabeansprüche nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 121 Nach § 2287 BGB kann ein Vertragserbe, dessen Erwerb durch lebzeitige (sog. bösliche) Schenkungen des Erblassers beeinträchtigt ist, von dem bzw. den Beschenkten die Herausgabe des/der Geschenke nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verlangen. Das, was er auf diese Weise verlangen kann, gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG als vom Erblasser erwor...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Abzugsbetrag – gleitende Freigrenze

Rz. 417 Soweit der Verschonungsabschlag reicht, wird das begünstigungsfähige Produktivvermögen von der Besteuerung ausgenommen. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrags, also 15 % des Werts des Produktivvermögens, sieht § 13a Abs. 2 ErbStG einen (gleitenden) Abzugsbetrag als weitere Vergünstigung vor. Rz. 418 Der Abzugsbetrag stellt das verbleibende Produktivvermögen insowe...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 111 Gem. § 2301 BGB liegt eine Schenkung auf den Todesfall vor, wenn ein Leistungsversprechen nur dann wirksam sein bzw. werden soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG gelten Schenkungen auf den Todesfall als Erwerbe von Todes wegen. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erweitert (durch gesetzliche Fiktion) den Anwendungsbereich auf Fälle d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 29 In der Praxis kommt es äußerst selten vor, dass eine gegenständliche Aufteilung des Nachlasses zu den Erbquoten entsprechenden Wertzuweisungen an die einzelnen Miterben führt. In dieser Situation einigen sich die Beteiligten oftmals darauf, dass kleinere (oder auch größere) Wertdifferenzen hingenommen werden sollen und diesbezüglich kein Ausgleich erfolgt. Wenn eine s...mehr

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Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit ­Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

Leitsatz 1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerbar. 2. Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich 5.5.2006 auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 12.05.2005 – V R 7/02, BFHE 210, 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche ­Gegenleistung

Leitsatz Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück. Normenkette § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Mai 2012 ein Grundstück, das als Kulturdenkmal erfasst und mit acht Gebäuden bebaut wa...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2020 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Zoll kompakt: Incoterms - a... / Zusammenfassung

Überblick Die Incoterms (International Commercial Terms, Internationale Handelsbedingungen) wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geschaffen, um weltweit Rechtssicherheit für Kaufverträge zu schaffen. Es handelt sich um keine gesetzlichen Regelungen, sondern um Klauseln, welche die häufigsten in der Praxis anzutreffenden Gefahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.3 Umsatzsteuerliche Haftung

Rz. 39 Mit §§ 13c, 13d UStG sind mit Wirkung ab 1.1.2004 zwei Haftungsvorschriften eingeführt worden, die zum einen bei Abtretung (ebenso Pfändung und Verpfändung) eines Anspruchs auf die Gegenleistung durch den leistenden Unternehmer und Nichtentrichtung der festgesetzten und fälligen USt der Abtretungsempfänger für die USt haftet[1], zum anderen der leistende Unternehmer i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Wegfall eines Ausnahmetatbestands

Rz. 42 Hat der Unternehmer Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und ist in dem Zeitpunkt des Transports von einer der Art nach vorübergehenden Verwendung oder einer befristeten Verwendung ausgegangen worden, können trotzdem später Ereignisse eintreten, sodass die Gegenstände entgegen der ursprünglichen Absicht nicht in den Ausgangsmitgliedstaat zurückgelangen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Verbringen im Zusammenhang mit Kommissionsgeschäften

Rz. 45 Transportiert der Unternehmer Gegenstände im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts zu einem Kommissionär in einen anderen Mitgliedstaat, gilt die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär[1] nach der Rechtsprechung des BFH[2] erst in der ideellen Sekunde als ausgeführt, in der der Kommissionär seinerseits dem Käufer die Verfügungsmacht verschafft. In der Konsequenz w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abwicklung des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Verbringens vor, wird der abgebende Unternehmensteil als Lieferer behandelt. Die am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung steuerbare Lieferung ist dann unter den Bedingungen des § 6 Abs. 2 UStG i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG steuerfrei. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Nutzung im Bestimmungsstaat als Umlaufvermögen

Rz. 21 Der häufigste Fall der Nutzung im Bestimmungsland ist in der Praxis die Verwendung als Umlaufvermögen. Verbringt der Unternehmer zum Weiterverkauf in den anderen Mitgliedstaat Waren (Fertigprodukte), liegt im Regelfall ein innergemeinschaftliches Verbringen vor, wenn der Abnehmer für die Ware bei Beginn des Transports noch nicht feststeht. Aber selbst wenn der Abnehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Nutzung im Bestimmungsstaat als Anlagevermögen

Rz. 19 Befördert oder versendet ein Unternehmer einen Gegenstand seines Anlagevermögens aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, um den Gegenstand in dem anderen Mitgliedstaat ebenfalls als Anlagevermögen zu nutzen, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen vor. Es ist dabei unerheblich, ob der Gegenstand im Inland schon als Anlagevermögen längerfristig gen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 9 Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt eine (fiktive) Lieferung vor, wenn ein Unternehmer einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus dem Inland zu seiner Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat verbringt. Der Verbringenstatbestand setzt voraus, dass der Gegenstand zur eigenen Verfügung in den anderen Mitgliedstaat gelangt, also nicht im Zusammenhang mit der Übertragung...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids

Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO,[68] nicht erst mit dessen Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit...mehr

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Deutschland / V. Bemessungsgrundlage

1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Rz. 231 Die Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bemessen. Dies ist der Wert der Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Von diesem Wert werden dann die Freibeträge abgezogen und auf den verbleibenden Betrag unter Berücksichtigung der Steuerk...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / III. Bemessungsgrundlage der Stempelsteuer

Rz. 214 Der Anwendungsbereich des Stempelsteuergesetzes ist weit gefasst. Es werden in größerem Umfang Vermögenswerte besteuert, die früher von der Erbschaft- und Schenkungsteuer faktisch freigestellt waren. So beziehen die neuen Tatbestände sämtliche Eigentumsrechte oder Teilrechte, einschließlich der durch Ersitzung erworbenen Rechtspositionen des unbeweglichen Vermögens e...mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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Türkei / IV. Bemessungsgrundlage

Rz. 121 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb, der gem. § 10 VVK i.V.m. dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK)[181] ermittelt wird. Von dem so ermittelten steuerpflichtigen Brutto-Erwerb werden die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Dieser Nettowert des Nachlasses wird dann besteuert. Bei der Wertermittl...mehr

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Dänemark / c) Bemessungsgrundlage

Rz. 173 Der Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 169), ein im Zeitpunkt seines Todes in Dänemark ansässiger Erblasser mit seinem weltweiten Nettovermögen (d.h. nach Abzug der Verbindlichkeiten) zum Marktwert. Ein Erblasser ist – ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit – dann in Dänemark ansässig, wenn seine Beziehung zu Dänemark aufgrund ...mehr

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Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 209 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 210 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 157 Umstritten ist, ob statt der Anrechnung nach § 21 ErbStG auch ein Abzug der ausländischen Steuer von der inländischen Bemessungsgrundlage als Nachlassverbindlichkeit in Betracht kommt.[113] Dies wäre sinnvoll, wenn die ausländische Steuer wesentlich höher als die inländische Steuer und daher nur teilweise anrechenbar wäre. Bei dem Abzug der ausländischen Steuer würde...mehr

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Ungarn / 5. Berechnungsgrundlage des Pflichtteils und Anrechnung

Rz. 170 Gemäß § 7:80 Ptk. liegt dem Pflichtteil der reine Wert des Nachlasses – d.h. der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten –, jedoch hinzugerechnet der reine Wert der vom Erblasser unter Lebenden – unabhängig, an wen – getätigten unentgeltlichen Zuwendungen zur Zuwendungszeit zugrunde. Wäre jedoch die Berücksichtigung des zur Zeit der Zuwendung maß...mehr

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Belgien / 1. Steuerpflichtige Schenkungen

Rz. 237 Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der Region Brüssel-Hauptstadt.[165...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 1. Allgemeines

Rz. 108 Auf die bereinigte – nach Abzug des Freibetrages verbleibende – Bemessungsgrundlage findet der Steuertarif und auf den so ermittelten – vorläufigen – Steuerbetrag ein Multiplikator in Abhängigkeit von Steuerklasse und Vorvermögen des Erwerbers Anwendung.mehr

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Spanien: Balearische Inseln / a) Allgemeines

Rz. 114 Die Vorteile der balearischen Erbschaftsteuer gegenüber der Schenkungsteuer als Steuer, welche unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert, liegen auf der Hand: Der Erbschaftsteuertarif liegt bei nächsten Angehörigen (Steuerklasse II) bei einem Pro-Kopf-Erwerb von bis zu 700.000 EUR bei nur 1 % auf die bereinigte Bemessungsgrundlage. Bei Erwerbern der Steuerkla...mehr

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Deutschland / 3. Steuerbefreiungen

a) Allgemeiner Freibetrag Rz. 259 Abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG) gibt es unterschiedliche Freibeträge. Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht stehen folgende Freibeträge zur Verfügung (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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Ungarn / 1. Erbvertrag

Rz. 189 In einem Erbvertrag[152] verpflichtet sich der Erblasser, den anderen Vertragspartner im Hinblick auf einen gegenüber ihm bzw. einem im Vertrag bestimmten Dritten zu erbringenden Unterhalt, Leibrente bzw. Pflege – bezogen auf sein Vermögen, einen bestimmten Teil davon oder auf bestimmte Vermögensgegenstände – als Erben einzusetzen.[153] Der Erbvertrag ist im ungarisc...mehr

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Belgien / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 159 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Einwohner des Königreichs, findet in Belgien eine Besteuerung des Weltnachlasses statt. Die Steuer bezieht sich auf den gesamten Nettowert des Nachlasses, wobei im Ausland belegene Nachlassgegenstände ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind.[140]mehr