Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Verschiedenes / I. Allgemeines

Rz. 81 Von einer Mehrhausanlage[113] spricht man, wenn sich auf einem Grundstück[114] mehrere räumlich abgeschlossene Einheiten befinden, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefasst sind. Typisch sind folgende Fälle:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 1 Der Neubau durch einen Bauträger ist der "Normalfall" der Entstehung einer Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erwerbern und dem Bauträger. Geht es anfangs vielfach um das Problem einer Verzögerung der Fertigstellung, steht in den ersten Jahren nach dem Bezug des Hauses das Thema "Baumängel" immer wieder auf der Tagesordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Die Begründung von Wohnungseigentum

Rz. 1 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, bspw. Büro- oder Gewerbeflächen. In diesen Fällen spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG). Für das Teileigentum gelten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 4. Das ideale Mängelrecht: Der Kostenvorschussanspruch

Rz. 37 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) kann A unter den Voraussetzungen des § 637 Abs. 3 BGB Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung geltend machen, und zwar unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils in voller Höhe.[97] Grundsätzlich setzt der Kostenvorschussanspruch voraus, dass der Anspruchsteller (hier: A) vorher die Abnahme erklärt hat; aber meistens kann der Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 5. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz

Rz. 40 A kann im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) auf eigene Kosten die Mängel beseitigen bzw. die fehlenden Leistungen durchführen lassen und anschließend gem. § 637 Abs. 1 BGB Aufwendungsersatz (Kostenerstattung) vom Bauträger verlangen. In diesem Fall kann er Zahlung an sich selbst fordern.[110] Das Recht zur Ersatzvornahme kann im Bauträgervertrag allerdings ausgeschlossen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 8. Einbehalte und Aufrechnung

Rz. 82 Beispiel A – E sind Erwerber und (werdende) Wohnungseigentümer mit einem Miteigentumsanteil von je 200/1.000 eines vom Bauträger errichteten Hauses mit Tiefgarage. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist für übliche Mittelklasse-Pkw zu klein. D und E haben aus diesem und anderen Gründen hohe Einbehalte von der Bauträgervergütung vorgenommen. A verlangt vom Bauträger Kostenvor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gem. § 633 Abs. 1 BGB hat der Bauträger den Erwerbern das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der gekauften Wohnung (Auflassung) wurde oben (→ § 5 Rdn 4) schon erörtert. In diesem Abschnitt geht es um die Mängel. Was unter einem (Sach- bzw. Bau-)Mangel zu verstehen ist, ergibt sich aus § 633 Abs. 2 BGB: "Das Werk is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Baurechtliches Potenzial

Rz. 46 Besonders bedeutsam ist die Prüfung des baurechtlichen Potenzials in allen seinen Ausprägungen. Zum einen kann es sein, dass die Immobilie nach dem für sie maßgeblichen örtlichen Baurecht Ausbau- oder Erweiterungspotenziale besitzt. Zum anderen ist es denkbar, dass die Immobilie umgenutzt werden kann, z.B. von einer gewerblichen Nutzung hin zu einer gewinnbringenderen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Bauordnungsrecht

Rz. 75 Während die Bestimmungen des BauGB und der BauNVO die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben generell regeln, bestimmen die Landesbauordnungen, in welchen Verfahren die Zulässigkeit zu prüfen und ggf. eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Die Verfahrensregeln sind in den Bundesländern in der Regel gleich. Danach ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / Zusammenfassung

Begriff Viele Betriebe führen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs Veranstaltungen durch: Betriebsfest, Tag der offenen Tür, Hausmessen, Produktpräsentationen usw. Während große Betriebe nicht selten über spezielle, genehmigte Versammlungsräume verfügen und Veranstaltungen von eigenen Fachkräften oder professionellen Agenturen vorbereiten und durchführen lassen, werden V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt. Der Einzelne ist dem Staat untergeordnet. Öffentliches Baurecht basiert vornehmlich auf dem Gedanken der Gefahrenabwehr. Es zielt auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere indem Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Löschwasser-Rückhaltung / 1 Betrieblicher Brandschutz

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Beim Lagern von Gefahrstoffen müssen wirksame Brandschutzmaßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Auch in Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle sind grundsätzlich Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen erforderlich. Bei Bränden wird in den meisten Fällen Wasser als L...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zur Prüfung befähigte Person / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber muss für die regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln und bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung sog. zur Prüfung befähigte Personen bzw. Prüfsachverständige beauftragen. Als zur Prüfung befähigte Person gilt eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre berufliche Tätigkeit über die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 5. Störende Nutzungen

Rz. 13 Ein Verweis auf das öffentliche Baurecht kann genügen (vgl. oben Rdn 3). Ansonsten sind der Phantasie des aufteilenden Eigentümers wenig Grenzen gesetzt.[7]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 39 Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Frau A, handelnd nicht für sich persönlich, sondern _________________________ für die Gesellschaft Grüner Wohnpark Falkenhorst GmbH & Co. KG _________________________. Sie erklärt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht

A. Bauaufsichtliche Verfahren I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht

A. Einleitung Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / VI. Sicherheiten

1. Bürgschaft a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / D. Klagemuster

I. Klage wegen Mängelansprüchen 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / VII. Schiedsgutachten

1. Rechtliche Grundlagen a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[70] Demgegenüber obliegt dem Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemeines

Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffenen Gebiet (vgl....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Das öffentliche Baurecht ist eines der wenigen Verwaltungsrechtsgebiete, in dem vertragliche Vereinbarungen nach §§ 54 ff. VwVfG zur täglichen Praxis gehören und wo sie zumindest teilweise zusätzlich einer gesetzlichen Kodifikation zugeführt wurden.[33] Dies ist zum einen der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB, in dem sich der Vorhabenträger für den Fall,[34] dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

Rz. 63 Zu § 3: Bewertung in Anlehnung an die Steinfort-Tabelle.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / C. Architekten- und Ingenieurverträge

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den nun erstmals geregelten Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Deren Zukunft ist allerdings u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 30 Zur Terminologie "Unwirksamkeit" der Satzung vgl. Kopp/Schenke, § 47 Rn 120.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / III. Abnahmeprotokoll

1. Muster: Abnahmeprotokoll Rz. 19 Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _____ (AG) und _____ (AN) vom _____mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 2. Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

a) Typischer Sachverhalt Rz. 42 Der Unternehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen und – wie er meint – auch nicht zum ursprünglichen Vertragsumfang gehörende Arbeiten, für die er eine zusätzliche Vergütung beansprucht. Der Bauherr weigert sich, Nachtragsangebote zu beauftragen und kürzt zunehmend Abschlagsrechnungen mit der Begründung, es lägen umfangreiche Män...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / IV. Leistungseinschränkungen

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 61 Gelegentlich besteht das Bedürfnis, einen Architekten nur mit Teilaufgaben aus der Vollarchitektur oder gar Teilleistungen aus einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen. Zum Beispiel ist denkbar, statt einer Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Leistungsverzeichnis lediglich eine funktionale Leistungsbeschreibung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[70] Demgegenüber obliegt dem Schiedsgutachter die Festst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / B. Bauverträge

I. Standard-Bauvertrag 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / V. Akquisitionsleistung

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 64 Nicht jede Kontaktaufnahme mit einem Architekten führt zu einer entgeltlichen Tätigkeit. Die Parteien stehen vor einer längeren Zusammenarbeit. Der Bauherr will ggf. wissen, auf welchen Stil er sich einlässt; der Architekt tritt nicht selten unangesprochen an einen Bauherrn heran, um mit Plänen für ein bestimmtes Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / III. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 86 Muster zum selbstständigen Beweisverfahren finden sich im Kapitel "Zivilprozessrecht".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Verwaltungsverfahren Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / I. Klage wegen Mängelansprüchen

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / II. Verhandlungsprotokoll

1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / B. Bauleitplanung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 15 Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, der mit den Interessen der davon Betroffenen nicht in Einklang steht. Hiergegen werden von den Betroffenen entweder im Bauleitplanverfahren[22] Anregungen erhoben oder der Bebauungsplan wird nach Rechtsverbindlichkeit[23] mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim OVG/VGH angefochten. II. Rechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / I. Standard-Bauvertrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / A. Bauaufsichtliche Verfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften able...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften ablehnt. Zum anderen kommt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Schranken

Rz. 43 Die vertraglich vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der Erschließung stehen (§ 11 Abs. 2 S. 1 und 2 BauGB). Der Aspekt des Zusammenhangs mit der Erschließung ist insoweit auch das relevante Abgrenzungskriterium zur Folgelastenübernahme nach § 11 BauGB i.V.m. § 56 LVwVfG. Der Zusammenhang mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Dreiteilung

Rz. 46 Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist grundsätzlich in drei Teilinstrumente aufgeteilt, nämlich den Vorhabenplan, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag. Während der Vorhabenplan im Wesentlichen der Beschreibung des zugrunde liegenden Vorhabens dient, schafft der vorhabenbezogene Bebauungsplan das eigentliche, nach § 30 Abs. 2 BauGB maßgebl...mehr