Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.3 Barrierefreie Gestaltung nach dem Baurecht

Baurecht ist Länderangelegenheit, sowohl legislativ als auch exekutiv. Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat als Mustervorschrift die MBO erstellt. Die Länder entscheiden für sich, wie sie das Muster in den jeweiligen Landesbauordnungen umsetzen. Die barrierefreie Gestaltung ist inzwischen fester Bestandteil und inhaltlich untersetzt. Wichtig Barrierefreiheit in öffentlich z... mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.1 Barrierefreiheit

Die europäischen Richtlinien zu Arbeitsstätten und Baustellen verwenden ebenso wie das SGB IX den Begriff "behindertengerecht" bzw. "behinderungsgerecht". Wie "behindertengerecht" genau von "barrierefrei" abzugrenzen ist, bleibt offen, da belastbare Definitionen zu "behindertengerecht" im Regelwerk nicht vorhanden sind. Der Begriff "barrierefrei" ist im deutschen Recht in 2 S... mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 169 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[159] Solche Finanzierungen sind zulässig, §§ 4 S. 2, 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 10 Abs. 6 UWG. Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausg... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Erschließungs- und Anlieger... / 3.2 Erwerb eines bereits erschlossenen Grundstücks

Sind sämtliche nach dem örtlichen Baurecht vorgeschriebenen öffentlichen Erschließungsanlagen, die ein Grundstück zu einem "erschlossenen Grundstück" machen, im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsvorgangs bereits vorhanden, kann Gegenstand eines solchen Vertrags nur das "erschlossene" Grundstück sein, selbst wenn nach den Vertragserklärungen das Grundstück als "unerschloss... mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Es liege keine grundlegende Umgestaltung vor. Grundlegend sei eine Umgestaltung nur dann, wenn sie der Wohnungseigentumsanlage als Ganzes unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ein neues Gepräge gebe. Dies sei nicht der Fall. Bezugspunkt sei dabei nicht nur der rechte Seitenflügel mit der Dachterrasse im 3. Obergeschoss... mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B im Wege der einstweiligen Verfügung, es zu unterlassen, eine Brandschutztür einzubauen, für die es keine Gestattung gebe. B meint, zum Einbau ohne Gestattung berechtigt zu sein. Er habe das Dach-/Speichergeschoss zur Nutzung für Wohnzwecke ausgebaut. Der Einbau der Brandschutztür beruhe auf Auflagen,... mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp). mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Sache nach § 20 Abs. 1 WEG – also die Notwendigkeit, dass eine bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu gestatten ist – abbedungen. Fraglich ist, was in einem solchen Fall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung gilt. Nachteil, wenn § 20 Abs. 1 WEG abbedungen ist Ha... mehr

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AGS 06/2024, Börstinghaus/Meyer, Das neue GEG - Gebäudeenergiegesetz

Von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus und Rechtsanwalt Guido Meyer. 1. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XL, 404 S., 59,00 EUR Das im normalen Sprachgebrauch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dessen Hilfe der Anteil der Erneuerbaren Energien im Immobilienbereich erhöht werden soll, wirkt sich auf viele Rechtsmaterien aus. Beispielhaft sei hier au... mehr

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Ermessen: Reduziert auf null? / 3 Das Problem

Eine Dachterrasse steht im gemeinschaftlichen Eigentum. Sie befindet sich auf dem Dach eines Anbaus, der bereits vor der Teilungserklärung bestand. Für den Anbau und damit auch für die Dachterrasse gab es nie eine Baugenehmigung. Wohnungseigentümer K, der sie gebraucht, beantragt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Dachterrasse eine Baugenehmigung beantragt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebauungsplan

Rz. 62 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG kommt immer dann zur Anwendung, wenn für die entsprechenden Flächen ein rechtskräftiger Bebauungsplan nach den Bestimmungen des BauGB vorliegt. Ein derartiger Bebauungsplan beinhaltet ein Baurecht und geht damit weit über die Wirkung eines Flächennutzungsplanes hinaus. Ein Flächennutzungsplan stellt lediglich eine mehr unverbindliche Pl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.1 Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei Temperaturen über 26 °C ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 °C ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Zunächst ist es bei diesen Temperaturen jedoch nicht zu heiß, um die Arbeitsleistung zu erbringen. Vielmehr muss der Arbeitgeber reagieren und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Lage analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweis Mögliche Reak... mehr

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Umweltrecht 2: Raumordnung,... / 1 Aufgaben

Die grundlegenden Umweltschutzbelange werden bereits in den verschiedenen Planungsebenen der Raum- und Bauleitplanung festgelegt, womit auch das Vorsorgeprinzip befolgt wird. Die Raumplanung bestimmt dabei, verkürzt gesagt, wo was wie gebaut oder betrieben werden darf oder wo die Natur Vorrang hat. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierende... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke

Rn. 104 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 3 EStG setzt voraus, dass Grundstücke für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen worden sind. Der Begriff der Inanspruchnahme legt nahe, dass nicht jeder Erwerb oder jede Nutzung eines Grundstückes für öffentliche Zwecke darunter fällt. Vielmehr ist erforderlich, dass sich ein Träger öffentlicher Gewalt das Grundstück unter Einsatz... mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche... mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 17 Neben den soeben dargestellten allgemeinen sind in einigen Vollstreckungsverfahren zudem besondere Vollstreckungsvoraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind dabei vor allem folgende Konstellationen: Rz. 18 Hängt die Vollstreckung von einer durch den Gläubiger an den Schuldner Zug um Zug zu erbringenden (Gegen-)Leistung ab – im Baurecht zumeist vom Werkunternehmer zu er... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Anspruchsberechtigter

Rz. 70 Nach dem BauVG ist Berechtigter der Sicherheitsleistung jeder Unternehmer, der einen Bauvertrag nach § 650a BGB abgeschlossen hat, d.h. einen Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Wer mit der Instandhaltung beauftragt ist, ist Unternehmer i.S.d. § 650f BGB, sofern d... mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / Literaturtipps

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 4. Anforderungen an den Inhalt

Rz. 10 Nach § 1031 ZPO sind nur geringe Anforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung zu stellen. Danach kann sie sowohl in Fernkopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung enthalten sein. Rz. 11 Einen besonderen Schutz jedoch gibt es in Bezug auf Verbraucher. Nach § 1031 Abs. 5 ZPO sind Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern nur wirksam, wenn sie ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gegenstand der Baulast

Rz. 174 Als Inhalt der Baulast kann nach den jeweiligen Bestimmungen der landesrechtlichen Bauordnungen (vgl. z.B. § 73 Abs. 1 BauOBln, § 80 Abs. 1 SächsBauO) der Grundstückseigentümer verpflichtet sein, mehr

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§ 5 Architektenrecht / 3. Praxisempfehlungen

Rz. 8 Ob und inwieweit die Praxis die Vorstellungen des Gesetzgebers überhaupt annimmt, bleibt abzuwarten. Nach Ansicht des Verfassers wird es sich ggf. empfehlen, die damit zusammenhängenden Probleme nach dem folgenden Grobschema zu prüfen: mehr

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§ 14 Bauvertrag / 18. Schlichtung und Schiedsgericht

Rz. 303 Alternativ könnte hier auch eine Schlichtung oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Schlichtung oder eines Schiedsgerichtsverfahrens ist auch dann zulässig, wenn die Vertragsparteien keine Kaufleute sind. Allerdings sind die besonderen Anforderungen zu beachten, im Fall der Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind es... mehr

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§ 14 Bauvertrag / 12. Gerichtsstand/Schiedsgericht

Rz. 52 Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur möglich, wenn beide Parteien Kaufleute sind sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen, § 38 ZPO. Zu beachten ist insbesondere die Möglichkeit zur Gerichtsstandsvereinbarung in Fällen mit Auslandsberührung. Hier besteht eine grundsätzlich freiere Möglichkeit der Bestimmung des Gerichtsstandes im Vertrag, § 38 Abs. 2 ZP... mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 11. Dauer des Verfahrens und seine Kosten

Rz. 94 Entscheidend für die Höhe der Kosten ist die getroffene Vereinbarung. Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen ist auf die §§ 675, 612 BGB zurückzugreifen. Die verschiedensten Schiedsgerichts- und Schlichtungsorganisationen bieten hierzu verschiedene Modelle an. Rz. 95 Bei einem Streitwert von 25.000 EUR ergäben sich bei der ICC, internationale Handelskammer in Pari... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zulässigkeit der Teilung

Rz. 1 Im Gegensatz zur Vereinigung und zur Bestandteilszuschreibung bestehen keine ausdrücklichen materiell-rechtlichen Vorschriften für die Grundstücksteilung. Ihre Zulässigkeit ergibt sich aus § 903 BGB.[1] In weiteren Vorschriften zur Dienstbarkeit und zur Reallast setzt der Gesetzgeber die Zulässigkeit der Teil voraus (§§ 1025, 1108 BGB). Die Teilung eines Grundstücks in... mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Streitigkeiten

Rz. 129 Ein Gerichtsstand kann nur vereinbart werden, wenn beide Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, § 38 Abs. 1 ZPO, außerdem in Fällen mit Auslandsberührung, § 38 Abs. 2 ZPO. Rz. 130 Wird kein Gerichtsstand im Vertrag vereinbart, so ist § 18 Abs. 1 VOB/B zu beachten, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzunge... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Ausschluss von § 650e BGB

Rz. 16 § 650e BGB ist dispositiv und kann daher durch die Bauvertragsparteien abbedungen werden. Dies geschieht oft schon bei Erteilung des Bauauftrages, da der Besteller zu diesem Zeitpunkt eine stärkere Verhandlungsmacht besitzt: Rz. 17 Ein individualvertraglich vereinbarter Ausschluss kann sich entweder auf die komplette Anwendung des § 650e BGB beziehen, oder aber auf ein... mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / A. Einleitung

Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rechtsanwalt ste... mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 10. Kosten und Verfahrensdauer

Rz. 36 Die Gerichtskosten sind nach §§ 675, 612 BGB zu ermitteln.[18] Ist die Schiedsgerichtsordnung einer entsprechenden Organisation gewählt worden, finden sich dort entsprechende Regelungen über die Gerichtskosten. Rz. 37 Die SOBau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein verweist z.B. auf das RVG und dort auf § 36 RVG. Danach sind die Abschnitte 1 und 2 des RVG anzuwen... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 185 Zu (1) § 17 Nr. 7 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Zum Teil wird vertreten, § 17 Nr. 7 VOB/B gelte daher nur für die Vertragserfüllungssicherheit, da die Sicherheit "nach Vertragsschluss" zu leisten sei.[202] Nach a.A. soll § 17... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein... mehr

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§ 14 Bauvertrag / 16. Schlichtung und Schiedsgericht

Rz. 237 Alternativ könnte hier auch eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Schlichtung oder eines Schiedsgerichtsverfahrens ist auch dann zulässig, wenn die Vertragsparteien nicht Kaufleute sind. Allerdings sind die besonderen Anforderungen zu beachten, im Fall der Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind es die ... mehr

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§ 14 Bauvertrag / 21. Schlichtung und Schiedsgericht

Rz. 192 Bauprozesse ab einer gewissen Komplexität sind von staatlichen Gerichten kaum noch zu bewältigen. Die Verfahrensdauer ist oftmals derart lang, dass sie für die Partei, die Vergütung oder Schadenersatz einklagt, oft existenzbedrohend ist. Rz. 193 Alternativ könnte hier auch eine Schlichtung oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden. Die Vereinbarung eine... mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er... mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 2. Beispiel einer Schlichtungsklausel auf der Grundlage der SOBau

Rz. 101 Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/oder ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Rz. 102 Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt folgende Klausel: Muster 12.10: Schlichtungsklausel Muster 12.10:... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Sicherungsinteresse

Rz. 73 Zunächst bestehende Auslegungsschwierigkeiten über die Voraussetzungen des Sicherungsinteresses des Unternehmers sind zwischenzeitlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.[74] Da es bei § 650f BGB im Gegensatz zur Altfassung nicht mehr darauf ankommt, ob der Unternehmer noch "Vorleistungen" erbringen muss, ist die eigene Leistungsbereitschaft des Unter... mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / e) Aufbau der Abrechnung

Rz. 262 Sofern der Auftragnehmer auch über die nicht erbrachten Leistungen abrechnen möchte, folgt aus den vorstehend geschilderten Erfordernissen nach der h.M. nahezu zwingend ein zweistufiger Aufbau der Schlussrechnung:[320] Rz. 263 mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 11. Schiedsklausel

Rz. 40 Anstelle eines Schiedsvertrages kann natürlich eine Schiedsklausel gewählt werden, die dann allerdings auf eine Verfahrensordnung verweist. So findet sich sehr häufig die Regelung: Zitat "Alle aus dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gem. ... mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 6. Muster: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter

Rz. 51 Die SOBau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein schlägt zur Einbeziehung Dritter, also z.B. von Nachunternehmern eine vertragliche Regelung folgender Art vor: Muster 12.8: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter Muster 12.8: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter “Der Auftragnehmer wird, soweit dies sachgerecht und er hierzu tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, s... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zweck und Anwendungsbereich der Baulast

Rz. 170 Mit Ausnahme von Bayern haben alle Bundesländer in ihren Bauordnungen das Institut der Baulast vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnungen lauten wesentlich gleich und gehen auf die entsprechenden Regelungen der Musterbauordnung zurück, die 1960 von einer Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder erarbeitet wurde.[679] Die Baulast dient im ... mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e... mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Subunternehmervertrag

Rz. 196 Muster 14.5: Subunternehmervertrag Muster 14.5: Subunternehmervertrag Subunternehmervertrag zwischen Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Generalunternehmer – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Subunternehmer – wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der ... mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Einleitung

Rz. 42 Die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit ist in Bauprozessen weit häufiger als in sonstigen Rechtsstreiten. Das Baurecht ist geprägt von der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Durchführung des Bauvorhabens. Der Architekt und die Fachplaner stellen Berechnungen und Ausführungspläne zur Verfügung, die von den Unternehmern zu beachten sind. Die einzelnen Unterne... mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten... mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise... mehr