Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Generalplanervertrag

Rz. 70 Bei vielen größeren Bauvorhaben gibt es nicht mehr das klassische Nebeneinander einer Fülle von Ingenieuren. Vielmehr versucht der Bauherr, diese Leistungen mit Hilfe eines Generalplaners zu bündeln. Dieser – häufig ist es der Objektplaner – schließt mit den Fachplanern Subplanerverträge, also "Nachunternehmerverträge". Die Konzentration aller Planungsverträge, manchm... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Städtebauliche Verträge

Rz. 33 Städtebauliche Verträge dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben; sie ergänzen das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts. Ein Vertrag der Gemeinde wird nur dann zum "städtebaulichen", wenn sie mit ihrem Vertragspartner die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen regelt oder hierüber andere Vereinbarungen trifft. Einen numerus clausus der... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 In § 15 S. 1 HOAI (2021) wird für die Fälligkeit des Honorars des Generalplaners auf § 650g Abs. 4 BGB verwiesen. Für Abschlagszahlungen verweist § 15 S. 2 HOAI (2021) auf § 632a BGB. Die HOAI (2021) regelt im Gegensatz zu der vor 2021 geltenden Fassung die Fälligkeit und die Abschlagszahlungen nicht mehr selbst. Damit entfällt in der Fassung der HOAI aus 2021 das Son... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Arglistrisiko

Rz. 76 Eine Gefahr droht aus der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden. Bei der Vergabe an Subplaner trifft den Auftraggeber die Pflicht, deren Tätigkeit angemessen zu überwachen und vor der Abnahme zu prüfen. Wird dies unterlassen, muss sich der Auftraggeber so behandeln lassen, als hätte er sich bewusst der Erkenntnis des Mangels und dessen Offenbarung bei der Abnahm... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Erschließungsvertrag

Rz. 40 Nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB (§ 124 BauGB a.F.) kann die Gemeinde die Durchführung der Erschließung und die dabei anfallenden Kosten ganz oder teilweise durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Im Rahmen der Novellierung des BauGB vom 11.6.2013 wurde der Erschließungsvertrag nun endgültig in den rechtlichen Rahmen der städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB e... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Prozessuale Auswirkung und Verjährungshemmung

Rz. 49 Eine Schiedsgutachtenvereinbarung hat Folgen für ein voreilig begonnenes Gerichtsverfahren. Allerdings sind die Regeln des Schiedsverfahrens, insbesondere § 1032 ZPO, nicht analog anzuwenden. Da die Feststellung einzelner Elemente dem Gericht entzogen ist, weil das Gericht über keine Tatsachen Beweis erheben darf, die dem Gutachter übertragen sind, ist die Klage in de... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Rz. 48 Er ist dem Inhalt nach ein "normaler" Bebauungsplan und folgt damit dessen materiellen Bindungen und verfahrensrechtlichen Erfordernissen. Nach § 12 Abs. 1 S. 4 BauGB gelten für ihn ergänzend die Absätze 2–6 des § 12 BauGB.[49] Der vorhabenbezogene Bebauungsplan unterliegt damit den vollen materiellen Bindungen des herkömmlichen Bebauungsplans. Eine Ausnahme besteht n... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen, mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Die 1977 erlassene und seither mehrfach modifizierte HOAI regelte das Honorar f... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche Probleme lösen zu können.... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Bauzeitverlängerung

Rz. 69 Häufig werden Bauverträge nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist abgewickelt. Eine Unternehmerinsolvenz kann den Zeitplan ebenso durcheinander werfen wie ein Vergabeverfahren. Die (vertraglich vereinbarte) HOAI-Vergütung bezieht sich nur auf die anrechenbaren Kosten und enthält keine zeitliche Komponente. Der Architekt schuldet jedoch auch dann, wenn es zu... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Verwaltungsverfahren

Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgebend.[1] In den neueren ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Mängelrechte entgegengehalten werden, ist die Klage wegen Mängelansprüchen des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas einfacher darzulegen als d... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Gemäß § 15 S. 1 HOAI i.V.m. § 650g Abs. 4 S. 1 BGB hat der Architekt einen Honoraranspruch, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht wird. Zuvor hat er Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 15 S. 2 HOAI i.V.m. § 632a BGB). Das Erfordernis der Abnahme (vgl. § 641 Abs. 1 BGB) ist erst mit der HOAI 2013 aufgenommen worden. Archi... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Antrag auf Vorbescheid

Rz. 9 Ein anwaltlicher Antrag auf Vorbescheid,[22] wie im vorliegenden Fall, bietet sich insbesondere dort an, wo aufgrund informeller Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde oder der das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilenden Gemeinde die Genehmigungsfähigkeit streitig ist. Ist dies nicht von vornherein der Fall, dürfte es sich zur unproblematischen Abwicklung des Verfah... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von _________________________ – Kläger – erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, hier handelnd durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – wegen: Baugenehmigung S... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Vertraglich geschuldete Leistung

Rz. 55 Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Erfolg lässt sich bei Vertragsschluss in der Regel nur abstrakt umschreiben. Geschuldet werden eine technisch und wirtschaftlich einwandfreie Planung und das Entstehenlassen des Bauwerks nach dieser Planung, § 650p BGB. Welchen konkreten Inhalt der Erfolg haben soll, ist bei Vertragsschluss in der Regel unbekannt. Der Ba... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Firma _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir wegen... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Honorierung und Vertragsänderungen

Rz. 57 Der alten HOAI 2009 war vorgeworfen worden, sie begünstige den Planer, wenn das Bauvorhaben teurer werde. In der Tat wurde der Architekt für die Entwurfsplanung nach den von ihm selbst ermittelten Kosten (Kostenberechnung) bezahlt, für die Ausführungsplanung bis zur Vergabe nach den sich aus den Unternehmerangeboten ergebenden Kosten und hinsichtlich der Bauüberwachun... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch _________________________, nachstehend "Stadt" genannt, und _________________________-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet ___... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Planungsermessen/Planungsgrenzen

Rz. 17 Die Bebauungspläne sind in eigener Verantwortung der Gemeinden aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Diesem Planungsrecht der Gemeinde entspricht eine Planungspflicht,[27] sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ein Bebauungsplan ist z.B. dann aufzustellen, wenn Baumaßnahmen geplant sind, die die städtebaulich... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungsziele mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch ihren Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Vorhabenträger" genannt – wird folgender Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB geschlossen. Präambel Der... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag Zwischen der Stadt/Gemeinde _________________________, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _________________________, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _________________________, vertreten durch _________________... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Stundenlohnarbeiten

Rz. 14 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) sind ein Quell von Streitigkeiten. Neben der Frage, von wem sie angeordnet werden können (vgl. insoweit § 3 Nr. 1 AVB), ist die Anzahl der abgerechneten Stunden regelmäßig streitig. Daher muss der AN ein großes Interesse an einer möglichst guten Dokumentation haben. Dennoch fehlt es in der Praxis häufig hieran. Regiezettel, die nur ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Vertragsstrafe

Rz. 11 An Sinn und Zweck von Vertragsstrafen kann man zweifeln. Vertragsstrafen werden, weil sie die Gefahr einer Abschöpfung des Unternehmerwerklohns ohne den Nachweis eines Schadens bieten, jedenfalls als allgemeine Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen. Aus Unternehmersicht besteht eher die Bereitschaft, einen Abzug wegen eines nachgewiesenen F... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _________________________ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen die Stadt _________________________, vertreten ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _________________________ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _________________________ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _________________________ Gewerk: ______... mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Förderungs- und Sicherungsverträge

Rz. 35 Verträge dienen der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere Grundstücksnutzung, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Eine häufige Regelung war hier in der Vergangenheit die Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Insolvenzrisiko

Rz. 74 In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten machen Insolvenzen auch vor Planungsbüros nicht halt. Die Insolvenz hat häufig Vorzeichen. Mitarbeiter wechseln mit hoher Frequenz. Die Qualität der Leistungen wird schlechter. Der Generalplaner kann die Qualität der Leistungen jedoch nicht ausreichend prüfen. Hierfür fehlt ihm die Fachkunde. Die Insolvenz ist also meist mit ... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 In dieser Situation kann er unter angemessener Fristsetzung ein Verlangen nach Sicherheitsleistung stellen. Dieses ist bei allen Bauwerkverträgen einschließlich dem über Außenanlagen gesetzlich begründet (außer bei Verträgen mit der öffentlichen Hand und Verbraucherbauverträgen – § 650f Abs. 6 BGB) und vertraglich nicht abdingbar (§ 650f Abs. 7 BGB). Welche Frist ange... mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _________________________ Zivilkammer _________________________ Klage der _________________________, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Rz. 27 Die derzeit gültige Fassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (kurz "SL Bau") wird vom deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. herausgegeben und stammt vom 1.9.2021. Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Abraham-Lincoln-Str. 30 in 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/56591414. Internet: h... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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