Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / G. Bauliche Maßnahmen und öffentliches Baurecht

I. Bauliche Maßnahmen innerhalb der WEG Rz. 169 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts (konkret: die Landesbauordnungen, insbesondere die Vorschriften über die Abstandsflächen) gelten nicht für Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Daher steht weder den Miteigentümern, noch der Gemeinschaft gegen die einem Wohnungseigentümer erteilt... mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Bauliche Maßnahmen innerhalb der WEG

Rz. 169 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts (konkret: die Landesbauordnungen, insbesondere die Vorschriften über die Abstandsflächen) gelten nicht für Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Daher steht weder den Miteigentümern, noch der Gemeinschaft gegen die einem Wohnungseigentümer erteilte Baugenehmigung öffentlich-rechtlicher... mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / II. Bauliche Maßnahmen auf dem Nachbargrundstück

Rz. 171 Nachbarn im Sinne der Landesbauordnungen sind die Miteigentümer und nicht die Gemeinschaft. Nachbarbezogene Zustellungen (z.B. die Nachbaranhörung oder die Genehmigung des nachbarlichen Bauvorhabens) sind deshalb (zumindest auch) an die Miteigentümer zu richten. Anders als nach dem alten Recht ist der Verwalter insoweit nicht zur Entgegennahme von Erklärungen und Zus... mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 1 Der Neubau durch einen Bauträger ist der "Normalfall" der Entstehung einer Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erwerbern und dem Bauträger. Geht es anfangs vielfach um das Problem einer Verzögerung der Fertigstellung, steht in den ersten Jahren nach dem Bezug des Hauses das Thema "Baumängel" immer wieder auf der Tagesordnu... mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Allgemeines

Rz. 81 Von einer Mehrhausanlage[113] spricht man, wenn sich auf einem Grundstück[114] mehrere räumlich abgeschlossene Einheiten befinden, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefasst sind. Typisch sind folgende Fälle: mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 8. Einbehalte und Aufrechnung

Rz. 82 Beispiel A – E sind Erwerber und (werdende) Wohnungseigentümer mit einem Miteigentumsanteil von je 200/1.000 eines vom Bauträger errichteten Hauses mit Tiefgarage. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist für übliche Mittelklasse-Pkw zu klein. D und E haben aus diesem und anderen Gründen hohe Einbehalte von der Bauträgervergütung vorgenommen. A verlangt vom Bauträger Kostenvor... mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Die Begründung von Wohnungseigentum

Rz. 1 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, bspw. Büro- oder Gewerbeflächen. In diesen Fällen spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG). Für das Teileigentum gelten ... mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gem. § 633 Abs. 1 BGB hat der Bauträger den Erwerbern das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der gekauften Wohnung (Auflassung) wurde oben (→ § 5 Rdn 4) schon erörtert. In diesem Abschnitt geht es um die Mängel. Was unter einem (Sach- bzw. Bau-)Mangel zu verstehen ist, ergibt sich aus § 633 Abs. 2 BGB: "Das Werk is... mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 5. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz

Rz. 40 A kann im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) auf eigene Kosten die Mängel beseitigen bzw. die fehlenden Leistungen durchführen lassen und anschließend gem. § 637 Abs. 1 BGB Aufwendungsersatz (Kostenerstattung) vom Bauträger verlangen. In diesem Fall kann er Zahlung an sich selbst fordern.[110] Das Recht zur Ersatzvornahme kann im Bauträgervertrag allerdings ausgeschlossen w... mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 4. Das ideale Mängelrecht: Der Kostenvorschussanspruch

Rz. 37 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) kann A unter den Voraussetzungen des § 637 Abs. 3 BGB Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung geltend machen, und zwar unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils in voller Höhe.[97] Grundsätzlich setzt der Kostenvorschussanspruch voraus, dass der Anspruchsteller (hier: A) vorher die Abnahme erklärt hat; aber meistens kann der Ans... mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Baurechtliches Potenzial

Rz. 46 Besonders bedeutsam ist die Prüfung des baurechtlichen Potenzials in allen seinen Ausprägungen. Zum einen kann es sein, dass die Immobilie nach dem für sie maßgeblichen örtlichen Baurecht Ausbau- oder Erweiterungspotenziale besitzt. Zum anderen ist es denkbar, dass die Immobilie umgenutzt werden kann, z.B. von einer gewerblichen Nutzung hin zu einer gewinnbringenderen... mehr

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Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv... mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Bauordnungsrecht

Rz. 75 Während die Bestimmungen des BauGB und der BauNVO die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben generell regeln, bestimmen die Landesbauordnungen, in welchen Verfahren die Zulässigkeit zu prüfen und ggf. eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Die Verfahrensregeln sind in den Bundesländern in der Regel gleich. Danach ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vo... mehr

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Veranstaltungen / Zusammenfassung

Begriff Viele Betriebe führen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs Veranstaltungen durch: Betriebsfest, Tag der offenen Tür, Hausmessen, Produktpräsentationen usw. Während große Betriebe nicht selten über spezielle, genehmigte Versammlungsräume verfügen und Veranstaltungen von eigenen Fachkräften oder professionellen Agenturen vorbereiten und durchführen lassen, werden V... mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt. Der Einzelne ist dem Staat untergeordnet. Öffentliches Baurecht basiert vornehmlich auf dem Gedanken der Gefahrenabwehr. Es zielt auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere indem Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrund... mehr

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Löschwasser-Rückhaltung / 1 Betrieblicher Brandschutz

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Beim Lagern von Gefahrstoffen müssen wirksame Brandschutzmaßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Auch in Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle sind grundsätzlich Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen erforderlich. Bei Bränden wird in den meisten Fällen Wasser als L... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Zur Prüfung befähigte Person / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber muss für die regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln und bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung sog. zur Prüfung befähigte Personen bzw. Prüfsachverständige beauftragen. Als zur Prüfung befähigte Person gilt eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre berufliche Tätigkeit über die... mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 5. Störende Nutzungen

Rz. 13 Ein Verweis auf das öffentliche Baurecht kann genügen (vgl. oben Rdn 3). Ansonsten sind der Phantasie des aufteilenden Eigentümers wenig Grenzen gesetzt.[7] mehr

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zfs 01/2022, Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, Nomos, 4. Aufl. 2021, 6.833 Seiten, 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR), ISBN - 978-3-8487-4885-3

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar Band 2 – Schuldrecht in der 4. Auflage erschienen, wie gewohnt in Kooperation mit dem Deutschen AnwaltVerein. Das gewaltige Kompendium ist wiederum aufgeteilt in drei Teilbände. Um dem Umfang des Werks gerecht zu werden, wurde der Kreis der Mitautorinnen und Mitautoren um 13 zusätzliche Experten erweitert. Den Her... mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 39 Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Frau A, handelnd nicht für sich persönlich, sondern _________________________ für die Gesellschaft Grüner Wohnpark Falkenhorst GmbH & Co. KG _________________________. Sie erklärt... mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Minderwert

Rz. 250 Bei Beschädigung jeder Sache ist daran zu denken, dass ein schadensursächliches Verhalten einen merkantilen Minderwert der betroffenen Sache zur Folge haben kann. Der Begriff des merkantilen Minderwerts spielt nicht nur hinsichtlich der verbleibenden Wertverluste nach Kraftfahrzeugreparaturen[528] eine Rolle. Auch Vertragsrecht, etwa im Werkvertragsrecht, insbesonder... mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen: mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen

Rz. 181 [Autor/Stand] Unabhängig davon, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einzelnen Katalogtatbestände des § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG für eine Grundsteuerbefreiung erfüllt sind, sind Wohnungen gemäß § 5 Abs. 2 GrStG stets steuerpflichtig. Damit wird durch § 5 Abs. 2 GrStG für Wohnungen ein vollständiger Ausschluss der Steuerbefreiung für Zwecke der Grundsteuer vorgegebe... mehr

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Hinweise für kommunale Immo... / 5.1 Checkliste für technische Anlagen

Arbeitsstätte Niedersächsisches Forschungszentrum Fahrzeugtechnik NFF, Braunschweig Arbeitsstätte mit Fensterblick in transparentes Büro im Niedersächsischen Forschungszentrum Fahrzeugtechnik Elemente/Gefahrstellen Versammlungsstätten Brandschutz Aufzugsanlagen nach DIN EN 81-70 für öffentliche Gebäude Plattformlift, Treppenlift nach DIN EN 81-40 Hebeplattformen bis ca. 1,5 Meter z... mehr

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zfs 12/2020, Umfang der Dec... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Klage ist bezüglich der Brandschutzwand und der Brandschutztore (…) begründet, da die Subsidiaritätsklausel nach Ziff. 3.2.4 Hs. 2 AVB nicht durchgreift und auch keine Entwertung vorliegt." a) Brandschutzwand und Brandschutztore sind nach Ziff. 3.2.4 Hs. 1 AVB unstreitig versicherte Gegenstände. Die Subsidiaritätsklausel in Ziff. 3.2.4 Hs. 2 AVB greift demgegenüber ... mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / III. Anwaltliche Vertretung

Rz. 29 Der reine Antrag kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden, § 486 Abs. 4 ZPO. Damit besteht kein Anwaltszwang, § 78 Abs. 5 ZPO. Dem Anwaltszwang unterliegen weder die mündliche Verhandlung über den Antrag, § 490 Abs. 1 ZPO, der eine Entscheidung ohne zwingende mündliche Verhandlung durch Beschluss vorsieht, noch der Antrag auf Anhörung eines Sachverständige... mehr

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Literaturverzeichnis / 16

Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2018 mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.3 Steuervergünstigungen

Rz. 11 Nach einer in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Anwendungsbereich des § 40 AO auf sog. Fiskalzwecknormen, d. h. solche Vorschriften beschränkt, die den auf Einnahmeerzielung gerichteten Steuertatbestand begründen und im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz ausgestalten.[1] Demgegenüber soll die Gewährung von Steuervergünstigungen (wie Sonderabschreibu... mehr

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zfs 05/2020, zfs Aktuell / Gesetzespaket zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten

Am 1.4.2020 ist das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) v. 22.3.2020 in Kraft getreten (BGBl I. S. 640). Bereits am 13.3.2020 ist das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich v. 3.3.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 433). De... mehr

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zfs 05/2020, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] Die Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 7 StVG, § 823 BGB, § 115 VVG, § 249 BGB einen Anspruch auf Ersatz des ihr durch den fraglichen Unfall entstandenen, vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten und in der Berufungsinstanz unstreitig gewordenen Sachschadens. Die Ersatzpflicht ist im Gegensatz zur Auffassung des LG nicht dadurch eingeschränkt, dass die Kl. nicht... mehr

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zfs 02/2020, zfs Aktuell / Gesetzespaket zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten

Der Bundestag hat am 31.1.2020 einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zugestimmt. Er nahm sowohl den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich als auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmi... mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr

Rz. 318 In der Rechtsschutzversicherung gilt das sog. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr. Das bedeutet im Gegensatz zur sog. Allgefahrendeckung, dass nur die Bereiche versichert sind, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Es handelt sich bei der Rechtsschutzversicherung bewusst nicht um eine Abdeckung sämtlicher typischen Risiken, sondern es werden b... mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 6. Zweck der Einbeziehungskriterien

Rz. 15 Diese Voraussetzungen eines vertraglichen Drittschutzes sollen das von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmeinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, das den als unzureichend angesehenen deliktischen Vermögensschutz ergänzen soll, in den gebotenen engen Grenzen halten.[54] Von dieser Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der – für Baurecht z... mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / IV. Verwaltungsakt

Rz. 6 Staatliche Einrichtungen werden in der Regel durch Verwaltungsakte tätig. § 35 VwVfG definiert den Verwaltungsakt als eine auf hoheitlicher Grundlage ergangene Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde auf der Grundlage öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Außenwirkung. Ein Verwaltungsakt liegt also immer dann vor, wenn eine Behörde gegenüber dem Bürger mit ... mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ... mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / II. Rechtsquellen

Rz. 3 Das Verwaltungsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetz geregelt , es besteht vielmehr aus einer unübersehbaren Zahl von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen und sonstigen Rechtsvorschriften wie bspw. auch Staatsverträgen. Die Rolle einer Art " Allgemeinen Teils " für das Verwaltungsrecht übernehmen das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bun... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich... mehr

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zfs 09/2019, Mangelhafte Wa... / 3 Anmerkung:

1) Die Einführung der Begriffe der Pflichtverletzung und der Nacherfüllung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben zu Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich der Ersatzansprüche aus Gewährleistung geführt, die der BGH eingehend behandelt. In dem bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden § 635 BGB a.F. wurden Schäden bei Durchführung ei... mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / B

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist teilweise begründet. Das LG hat der Klägerin zu Unrecht die auf der Grundlage der Honorarvereinbarung von den Rechtsanwälten C berechneten Rechtsanwaltskosten zuerkannt. Zwar steht der Klägerin gem. § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte wegen des rechtswidrig unterbliebenen Einschreitens gegen den Nac... mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt aus eigenem und abgetretenem Recht der Eheleute T (nachfolgend: die Zedenten) aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die beide aufgrund einer Honorarvereinbarung der Rechtsanwaltskanzlei C in N für ihre Vertretung in einer öffentlich-rechtlichen Baurechtstreitigkeit zu zahlen hatten. Anlass ... mehr

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Mängel (Miete) / 1.1 Sachmangel

Ein Sachmangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts in negativer Weise von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich sind in erster Linie die Vereinbarungen im Mietvertrag ("subjektiver Mängelbegriff"). Als Fehler können sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die M... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 4 Qualifikation der Prüfer

Rz. 4 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 fordert eine ausreichende Vorbildung und Erfahrung im genossenschaftlichen Prüfungswesen. Der Verband ist daher angehalten, Prüfer mit der einschlägigen Vorbildung anzustellen, sie auf dem Gebiet des Genossenschaftswesens mit einschlägigen handelsrechtlichen, steuerrechtlichen Regelungen und technischen Themenstellungen vertraut zu machen,... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 6.3 Bindung an Rechtsvorschriften

Rz. 26 Allerdings entbindet dieser ›unternehmerische‹ Freiraum den Vorstand nicht von der Verantwortung für die ›Rechtmäßigkeit‹ seines Handelns (siehe bereits oben RN 7 ff.). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Bindungen der Satzung, der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrags sowie der Vorgaben des Genossenschafts- und Handelsrechts als auch bezüglich der ›allgemeinen‹ ... mehr