Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Vor Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sind die Chancen und Risiken für den Mandanten abzuwägen und mit diesem zusammen mit alternativen Vorgehensweisen zu erörtern. Da das selbstständige Beweisverfahren gegenüber der sofortigen Klagerhebung mit einem zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, spricht zunächst einmal viel für das Klageverfah...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 9 Mit dem Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 1.1.2018 ändert sich auch das Recht der Abnahme im Werkvertragsrecht (§ 640 BGB). Die Neuregelung gilt für Bauverträge, die nach den 31.12.2017 abgeschlossen werden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes haben sich die Anforderungen an die fiktive Abnahme im Wege der Fristsetzung erhöht. Der frühere § 640 Abs. 1 S. 3 ...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Abnahme der Bauleistung

Rz. 8 Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im Zuge der (rechtsgeschäftlichen) Abnahme der Bauleistung ist einiges zu beachten, um Nachteile zu vermeiden. Die rechtgeschäftliche Abnahme ist zunächst zu unterscheiden von der in manchen Fällen nach der Landesb...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 11 Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zwar ein gerichtliches, aber kein Klageverfahren. Es endet nicht mit einer Entscheidung des Gericht...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeleuchtung / 1 Wo wird eine Sicherheitsbeleuchtung benötigt?

Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungen ist i. d. R. durch Bau- oder Betriebsvorschriften vorgegeben und betrifft v. a. bestimmte Branchen, größere Gebäude oder Sonderbauten. Dennoch muss jeder Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Durch das Baurecht sind Sicherheitsbeleuchtungen z. B. erforderlich in Krank...mehr

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Sicherheitsbeleuchtung, Not... / Zusammenfassung

Überblick Sicherheitsbeleuchtungen sind eine Art der Notbeleuchtung in Gebäuden. Sie unterliegen unterschiedlichen Rechtsquellen aus dem Arbeitsschutz und dem Baurecht und sind durch verschiedene Normensysteme geprägt. Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungen ist i. d. R. durch Bau- oder Betriebsvorschriften vorgegeben und betrifft v. a. bestimmte Branchen, größere Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeleuchtung / Zusammenfassung

Begriff Die Sicherheitsbeleuchtung soll bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte und die Verhütung von Unfällen ermöglichen. Kritische Arbeiten und Prozesse können beendet und/oder die Arbeitsräume und -bereiche sicher verlassen werden, wenn eine entsprechende Ausleuchtung und ggf. eine integrierte Rettungswegekennzeichnung mit Richtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege / 1.1 Baurecht

Die Bauordnungen der Länder definieren als Schutzziel, dass "die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich" sein müssen. Die Verkehrswege in einem Gebäude, die das möglich machen, werden im Baurecht Rettungswege genannt. Alle Aufenthaltsräume (Räume, in denen sich Menschen nicht nur gelegentlich aufhalten) müssen 2 voneinander unabhängige Rettungswe...mehr

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Flucht- und Rettungswege / 1 Baurecht und Arbeitsschutzrecht grundlegend

1.1 Baurecht Die Bauordnungen der Länder definieren als Schutzziel, dass "die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich" sein müssen. Die Verkehrswege in einem Gebäude, die das möglich machen, werden im Baurecht Rettungswege genannt. Alle Aufenthaltsräume (Räume, in denen sich Menschen nicht nur gelegentlich aufhalten) müssen 2 voneinander unabhängig...mehr

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Flucht- und Rettungswege / 1.2 Arbeitsschutzrecht

Die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" verwenden im Gegensatz zum Baurecht den Begriff Fluchtweg, weil im Vordergrund das Bestreben liegt, die selbstständige Flucht von Beschäftigten aus den Arbeitsräumen möglichst sicherzustellen. Fluchtwege im Sinne der ASR A2.3 sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, aber nur, wenn s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Türen und Tore / Zusammenfassung

Begriff Türen und Tore in Arbeitsstätten dienen dazu, Arbeitsräume von anderen Arbeitsräumen oder gegen den Außenbereich abzugrenzen. Darüber hinaus haben sie Wärme- und Schallschutzfunktionen und dienen dem Rauch- und Brandschutz. Je nach Bauweise wird unterschieden zwischen Drehflügel-, Schiebe- und Faltflügeltüren und -toren, Karusselltüren sowie Roll-, Sektional- und Kip...mehr

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Flucht- und Rettungswege / Zusammenfassung

Begriff Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege in einem Gebäude, an die aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Baurecht der Bundesländer (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften u. a.) Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Glastüren, Glaswände, Vergl... / Zusammenfassung

Begriff Glas ist ein lichtdurchlässiger Baustoff, der aufgrund seiner vielfältigen architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten inzwischen in vielen Gebäude- und Anlagenteilen verwendet wird, nicht nur in Fenstern und Türen, sondern auch in Decken, Wänden, Böden, Verkleidungen usw. Besondere Gefahren bei der Verwendung von Glas entstehen durch Anprall an Glasflächen, durch Glas...mehr

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Unterkünfte / 2 Ausführung von Unterkünften

Bei den Anforderungen an Unterkünfte handelt es sich dem Sinn nach um Mindestanforderungen, die relativ detailliert ausgeführt sind, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer in unzumutbaren Verhältnissen untergebracht werden. Für viele Arten von Betriebsunterkünften (z. B. Schulungsstätten) sind sie daher kaum von Belang, weil dafür ohnehin weitergehende Komfort- und Attraktivitä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 2.2 Größe

Die Mindestgröße von Unterkünften richtet sich nach Tab. 1: Tab. 1: Mindestgröße von Unterkünften Diese Minimalgrößen dürften all...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Art. 2 BayGrStG regelt die für die Ermittlung der Äquivalenzbeträge maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im BayGrStG nicht definiert, ist aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstückfläche. Die Fläche des Grund und Bodens wird in Nr. 3.2.6 AEBayGrSt definiert: „Die Fläche des Grund un...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1)

Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. Zu beachten ist die Kollisionsregel in § 3 a Abs. 4 ArbStät...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 6. Entpflichtung

Rz. 48 Grundsätzlich gilt, dass der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse nach § 45 RVG auch dann nicht verliert, wenn die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird, denn die Beiordnung besteht daneben unverändert fort. Hier ist es vielmehr so, dass das Gericht die dem anwaltlichen Vertreter im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe gezahlte oder noch zu zah...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 1 Baurecht

Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau von sogenannten gebäudeabhängigen Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern bei Einfamilienhäusern grundsätzlich genehmigungsfrei. Wohnungseigentum Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum stellt die Installation einer PV-Anlage ein...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / Zusammenfassung

Überblick PV-Anlagen an Gebäuden und/oder auf Dächern sind in der Regel und ab einer bestimmten Größe bauliche Anlagen, die dem Baurecht unterliegen. Auch genehmigungsrechtliche Vorgaben müssen bei der Errichtung einer PV-Anlage berücksichtigt werden.mehr

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Technische Verwaltung und b... / 1.2 Prüfstein für die Qualität der Verwaltung

An die bautechnische Betreuung des Wohnungseigentums werden so vielfältige Anforderungen gestellt, dass diese letztlich nur von einem professionellen, gut geschulten und stets fortgebildeten Verwalter bewältigt werden können. Neben der Beherrschung der wohnungseigentumsrechtlichen Kompetenz- und Entscheidungsregelungen treten von der Rechtsprechung entwickelte weitere, über d...mehr

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Gewährleistung (allgemein) ... / 5 Schlichtungsverfahren

Bei Streitfragen über die Gewährleistungshaftung des Bauunternehmers müssen häufig langwierige Gerichtsverfahren in Kauf genommen werden. Die Schlichtungs- und Schiedsordnung (SOBau, www.sobau.de) bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten wurde von der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im deutsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten im Baurecht.

I. VOB/B. Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Baurecht.

Rn 13 Die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit ist dem Erwerber aufgrund einer einstweiligen Verfügung zu übergeben, wenn unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig festgestellt werden kann, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erforderliche Mitwirkungshandlung.

Rn 2 § 642 gibt weder Auskunft über die rechtliche Qualität der geforderten Mitwirkung noch über Art und Umfang erforderlicher Mitwirkungshandlungen. Gemeint sind Handlungen oder ein Unterlassen des Bestellers (BGH NZBau 18, 25; BauR 17, 1361), von deren Erbringung bzw Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Werkleistungen abhängt (vgl BGH NJW 03, 1601, 1602 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. HOAI.

Rn 15 Gem § 15 II HOAI haben Architekten und Ingenieure mit der Vorlage einer prüffähigen Rechnung zu den vereinbarten Zeitpunkten, sonst in angemessenen Abständen Anspruch auf Abschlagszahlung für nachgewiesene Teilleistungen (Stuttg NJW-RR 98, 1392 [OLG Stuttgart 16.04.1998 - 19 U 276/97]; Celle NJW-RR 00, 899 [OLG Celle 10.02.2000 - 14 U 36/99]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Bauvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 11 Bauverträge unterstehen dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Bauunternehmers (Köln NJW-RR 21, 1109 [OLG Köln 22.03.2021 - 16 U 165/20] m Anm Hemler IPRax 22, 485; so auch schon unter ex Art 28 EGBGB , vgl BGH NJW 99, 2442 [BGH 25.02.1999 - VII ZR 408/97]; Hamm NJW-RR 96, 1144 [OLG Hamm 23.11.1995 - 22 U 227/94]; Messerschmidt/Voit/Freitag Privates Baurecht, 4. Aufl,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand der Teilkündigung.

Rn 2 Als Räume, die dem Teilkündigungsrecht nach § 573b unterliegen, kommen in Betracht die nicht zum Wohnen – maßgeblich ist die Mietvertragsabrede, nicht das Öffentliche Baurecht – bestimmten Nebenräume eines Gebäudes oder Teile eines Grundstücks (zum Garten: VerfGH Berlin ZMR 10, 173; verneint für Garage LG Bamberg v 6.10.17 – 3 S 56/16). Typischerweise fallen hierunter a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Perspektiven.

Rn 11 Heute und in der weiteren Zukunft werden die Entwicklung des BGB sowie des gesamten Privatrechts außerordentlich stark von der europäischen Rechtsentwicklung beeinflusst und geprägt (s.u. Rn 28 ff). Die moderne Komplexität sozialer Beziehungen sowie die darauf aufbauende Komplexität zivilrechtlicher Normzusammenhänge (Stichwort: Verrechtlichung aller Lebensbereiche) fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen der Beschränkung.

Rn 22 Soweit die Beschränkungen des Eigentums durch privatrechtliche Vorschriften oder Rechte Dritter (Rn 13, Rn 18) reichen, darf der Eigentümer sowohl die positiven als auch die negativen Eigentümerbefugnisse (Rn 2) nicht ausüben. Tut er es dennoch, greift er damit in unzulässiger Weise in einen fremden Rechtsbereich ein; die davon Betroffenen können sich dagegen mit dem U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Stundenlohnvertrag.

Rn 43 Beim Stundenlohnvertrag ist nicht der Leistungsumfang, sondern der Aufwand an Zeit und Material maßgebend für die Preisbildung. Solche reinen Aufwandsverträge sind wegen der damit für den Besteller verbundenen Kalkulationsrisiken in der Praxis selten; gebräuchlich sind hingegen Einheits- und Detailpauschalverträge mit sog angehängten Stundenlohnarbeiten, woraus ein Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Mitwirkung des Bestellers bei der Durchführung eines Werkvertrages ist notwendiges Korrektiv für die dem Unternehmer strukturell aufgebürdete Verpflichtung, den Werkerfolg eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben und Verwendungserwartungen des Bestellers verwirklichen zu müssen (s iE § 633 Rn 10 ff). Gerade bei hochkomplexen Bauleistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte insoweit bereits einschränkt. Zum anderen kennt es besondere Regelungen, die Missbrauchskonstellationen im Einzelfall verhindern. § 226 s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderung (Abs 3).

Rn 3 § 638 III gibt vor, wie die Minderung zu berechnen ist: Die geminderte Vergütung muss in demselben Verhältnis zum vollen Werklohn stehen, in dem der Wert der mangelhaften Leistung zum Wert der vertragsgerechten (mangelfreien) Werkleistung steht. Maßgeblich ist der (objektive) Verkehrswert, der nicht notwendig der vereinbarten Vergütung und damit den subjektiven Wertvors...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschaffung eines mangelfreien Werkes (Abs 1).

Rn 10 In § 633 I tritt die Erfolgsbezogenheit des Werkvertrages zu Tage. Der Besteller schuldet nicht die Herstellung als solche, sondern die Herstellung eines mangelfreien, funktionstauglichen Gewerkes (iE hierzu: § 631 Rn 1). Hinzu kommt eine ›Verschaffungspflicht‹, dh, der Unternehmer muss die mangelfrei hergestellte Sache beim Besteller abliefern bzw diesem zur Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186 f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, 313), (2) Befugnis zur gewerblichen Nutzung (Nürnbg NJW-RR 13, 720); Feuchtigkeit (BGHZ 193, 326; 167, 19; BGH NJW-RR 12, 1078 Rz 13 ff; Brandbg BeckRS 08, 11684; 13, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insbes kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gegen Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr