Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Stellplatzablöseverträge

Rz. 51 Die Zulässigkeit von sog. Stellplatzablöseverträgen ist schon seit langem anerkannt.[50] Sie sind nunmehr in den Landesbauordnungen positivrechtlich geregelt.[51] Sowohl Stellplatzschlüssel und damit Ausgangspunkt der Ablöseverpflichtung als auch Höhe der Ablösebeträge werden von den Gemeinden in Satzungen oder Verwaltungsrichtlinien geregelt. Zu beachten ist dabei, da...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, der mit den Interessen der davon Betroffenen nicht in Einklang steht. Hiergegen werden von den Betroffenen entweder im Bauleitplanverfahren[25] Anregungen erhoben oder der Bebauungsplan wird nach Rechtsverbindlichkeit[26] mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim OVG/VGH angefochten.mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Verträge

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klausel Schiedsgutachten

Rz. 24 Streitigkeiten über bautechnische oder baubetriebliche Fragen sind zeitaufwändig und häufig kostspielig. Baubetriebliche Fragen, die sich in der Regel im Zusammenhang mit Nachträgen stellen, stellen an den prozessrelevanten Vortrag erhebliche Anforderungen. Insbesondere Bauzeitnachträge werden in der Praxis kaum noch ohne Privatgutachten rechtshängig gemacht. Da das G...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Bauleitplanverfahren

Rz. 21 Sowohl die Aufstellung als auch die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen erfolgen nach denselben Verfahrensvorschriften (§ 1 Abs. 8 BauGB). Ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB kann nur noch für die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans für nicht-UVP-relevante Vorhaben (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BauGB) durchgeführt werden, wenn die Grundzü...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Muster: Nachtragsvereinbarung zum GU-Vertrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Nachtragsvereinbarung zum GU-Vertrag Nachtragsvereinbarung Nr. _________________________ zum GU-Vertrag vom _________________________ § 1 Der GU wird abweichend von der vertraglichen Vereinbarung die Fenster in Aluminium statt in Kunststoff ausführen. Insoweit wird auf das Nachtragsangebot des GU vom ________...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Ausführungsfristen

Rz. 10 Im BGB-Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung in der vereinbarten Zeit. Erfolgt keine solche Vereinbarung eines Fertigstellungstermins, hat der Unternehmer die Leistung in angemessener Frist auszuführen.[14] Die Vertragsparteien können neben einem Endtermin auch Zwischenfristen vereinbaren.[15] Bei solchen Einzelfristen muss aus dem Vertrag allerdings ei...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.5: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB An die Gemeinde _________________________ Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplan „ _________________________ “ hier: Antrag nach § 12 Abs. 2 BauGB Im Namen der __________________...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Gelegentlich besteht das Bedürfnis, einen Architekten nur mit Teilaufgaben aus der Vollarchitektur oder gar Teilleistungen aus einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen. Zum Beispiel ist denkbar, statt einer Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Leistungsverzeichnis lediglich eine funktionale Leistungsbeschreibung vorzugeben. § 8 Abs. 2 HOAI sieht in diesen Fällen ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Anwendungsbereich

Rz. 29 Beim persönlichen Anwendungsbereich bestehen keine Besonderheiten (vgl. § 310 Abs. 3 BGB). Der sachliche Anwendungsbereich entspricht nicht dem des Bauvertrages aus § 650a Abs. 1 BGB, sondern ist wesentlich enger. Umfasst werden nur der Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, § 650i Abs. 1 BGB. Die Abgrenzung von übrigen Ba...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Abnahme

Rz. 13 Obwohl in Bauverträgen häufig die förmliche Abnahme zwingend vorgesehen ist, halten sich die Parteien oft genug nicht an diese Vorgabe. Dies hat zu Problemen bei der Inanspruchnahme der Mängelbürgschaft geführt. Einige Obergerichte argumentieren, durch den Verzicht der Parteien auf die vereinbarte förmliche Abnahme trete eine (unzulässige) Verschärfung der Bürgenhaftu...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf An die Stadt _________________________ Stadtplanungsamt Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. _________________________ vom _________________________ bis _________________________ Anregungen und Bedenken In der Bezugssache zeigen wir die anwaltl...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Baubeschreibung

Rz. 32 Bereits während der Vertragsverhandlungen trifft den Unternehmer, sofern er selbst nicht nur die Ausführungs-, sondern auch Planungsleistungen übernimmt, die Unterrichtungspflicht aus § 650j BGB i.V.m. Art. 249 §§ 1, 2 EGBGB. Danach muss der Unternehmer dem Verbraucher eine ordnungsgemäße und vollständige Baubeschreibung vor Vertragsschluss überlassen. Verletzt der Un...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Herausgabe von Unterlagen

Rz. 34 Durch § 650n BGB wird die bis dahin bereits teilweise anerkannte Nebenleistungspflicht über die Erstellung und Herausgabe von Unterlagen durch den Unternehmer im Gesetz verankert. Die Abs. 1 und 2 begründen letztlich eine Dokumentationspflicht des Unternehmers ab Vertragsschluss, vor und während der Ausführungsleistung. Welche Unterlagen Gegenstand der Regelung sind, d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _________________________ ist dem _________________________ (AN) am Bauvorhaben des _________________________ (AG), in _________________________, _________________________, die Ausführung des Gewerks _________________________ übertragen worden....mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Abnahmeprotokoll

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _________________________ (AG) und _________________________ (AN) vom _________________________mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Folgekostenverträge

Rz. 37 Zulässig sind auch Folgekostenverträge, in denen sich der Bauwillige gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die Kosten für Anlagen und Einrichtungen und andere städtebauliche Maßnahmen, die der Allgemeinheit dienen, zu übernehmen. Dabei können diese Projekte außerhalb des Baugebiets liegen. Von ganz besonderer Bedeutung ist hier allerdings die Kausalität zwischen Vorhab...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Unterschiedliche Mängelfristen

Rz. 75 Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme. Der Abnahmezeitpunkt für den Generalplaner ist ein anderer als für den Baugrundgutachter oder den Tragwerksplaner, dem nur die Grundleistungen übertragen sind.[141] Dem Vorteil des Bauherrn, nämlich die einheitliche Verjährungsfrist, steht der Nachteil des Generalplaners gegenüber, dass im Innenverhältnis die Gewährleistungs...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / IV. Besonderheiten des Generalunternehmervertrags

Rz. 21 Der klassische Generalunternehmervertrag verpflichtet den Werkunternehmer, das gesamte Bauwerk zu erstellen. Häufig ist er mit Planungspflichten, etwa nach einer funktionalen Baubeschreibung die Ausführungsplanung für die haustechnischen Gewerke zu erstellen, verbunden. Bei sehr großen Bauvorhaben können sich "Generalunternehmerverträge" auch auf Gewerkegruppen (z.B. ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Muster: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.9: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB Aufgrund des Werkvertrages vom _________________________ erbringen wir für Sie _________________________-Arbeiten für das Bauvorhaben _________________________ in _________________________. Wir haben einen Pauschalpreis von _________________________ EUR vereinbart. Hier...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Vereinbarung

Rz. 46 Ein Schiedsgutachterverfahren müssen die Parteien vereinbaren. In dieser Vereinbarung werden zugleich die Grenzen der gutachterlichen Tätigkeit festgelegt. Die Parteien können durch genaue Fragestellung, durch Vorgabe bestimmter Prämissen, von denen der Schiedsgutachter auszugehen hat, die von ihm zu beantwortenden Fragen auf rein technische Sachverhalte begrenzen. Da...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Gebühren

Rz. 7 Nach den dem § 80 Abs. 2 VwVfG nachgebildeten Landesverwaltungsverfahrensgesetzen,[15] die im bauaufsichtlichen Verfahren einschlägig sind,[16] sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren[17] nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Anwalts für notwendig erklärt wurde. Hierüber hat die Widerspruchs- oder Abhilfebehörde von Amts weg...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Vorhaben- und Erschließungsplan

Rz. 47 Seine eigentliche Funktion ist, das Bauvorhaben samt seiner Erschließung – in der städtebaulich relevanten Form – so konkret wie möglich zu beschreiben. Hierzu gehört nicht nur das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben, sondern auch alle damit verbundenen Erschließungsmaßnahmen, z.B. Bau von Straßen etc. Auf der anderen Seite ist für die Anwendbarkeit des Instr...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Schiedsgutachtervertrag

Rz. 50 Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Ver...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan

Rz. 45 Der Vorteil des Vorhaben- und Erschließungsplans liegt im Wesentlichen in der Reduzierung des Abwägungsmaterials aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs. Dies dient gleichzeitig der Straffung und Beschleunigung des Verfahrens. Allerdings hat sich dieser Vorteil in doppelter Hinsicht relativiert. Wird z.B. von der Möglichkeit des neu eingeführten § 12 Abs. 3a BauGB (Fest...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Durchführungsvertrag

Rz. 50 Mindestinhalt eines Durchführungsvertrags zum Vorhaben- und Erschließungsplan ist: Der Durchführungsvertrag muss zeitlich vor de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an einen Generalunte...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Klausel Bauzeitänderung

Rz. 22 Natürlich sind auch in Generalunternehmerverträgen Fertigstellungstermine von großer Bedeutung. Behinderungen können dieses Zeitkonzept ganz empfindlich stören. Daher muss für den Generalunternehmer eine Verpflichtung bestehen, an einer Neuordnung der Termine mitzuwirken. Einseitig kann der Bauherr noch keine Terminvorgaben machen. Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitung...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Rz. 23 Für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne ist das Oberverwaltungsgericht zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplans, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei d...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _________________________ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden hiermit die Leis...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Vereinbarung über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.13: Vereinbarung über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Vereinbarung zwischen _________________________ (Auftraggeber) und _________________________ (Auftragnehmer)mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Formerfordernisse und Widerrufsbelehrung

Rz. 31 Der Verbraucherbauvertrag muss zumindest in Textform geschlossen werden, §§ 650i Abs. 2, 126b BGB. Insbesondere bei Überlagerung des Verbraucherbauvertrages mit Verbraucherkreditverträgen oder gar Grundstückskaufverträgen kann aber die Schriftform oder notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich sein. Auch für den Verbraucherbauvertrag ist nun ein 14-tägiges Wide...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Muster: Einseitiges Schreiben über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.14: Einseitiges Schreiben über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Wie Sie wissen, überlegen wir, das Grundstück _________________________ in _________________________ mit einem Gebäude für betreutes Wohnen zu bebauen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht weder fest, ob das Grundstück mit einem Baukörper von 3.5...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Abschlagszahlung und Erfüllungssicherheit

Rz. 33 Der Unternehmer kann Abschlagszahlungen nur bis zu 90 % der Gesamtvergütung verlangen (§ 650m Abs. 1 BGB). Mit der ersten Abschlagsrechnung erhält der Verbraucher einen Gegenanspruch auf Sicherheit in Höhe von 5 % der Gesamtvergütung. Der Anspruch gibt dem Verbraucher ein Zurückbehaltungsrecht und passt sich ab einer Preissteigerung von 10 % an, § 650m Abs. 2 S. 2, 3 ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Generalplanervertrag

Rz. 70 Bei vielen größeren Bauvorhaben gibt es nicht mehr das klassische Nebeneinander einer Fülle von Ingenieuren. Vielmehr versucht der Bauherr, diese Leistungen mit Hilfe eines Generalplaners zu bündeln. Dieser – häufig ist es der Objektplaner – schließt mit den Fachplanern Subplanerverträge, also "Nachunternehmerverträge". Die Konzentration aller Planungsverträge, manchm...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Städtebauliche Verträge

Rz. 33 Städtebauliche Verträge dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben; sie ergänzen das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts. Ein Vertrag der Gemeinde wird nur dann zum "städtebaulichen", wenn sie mit ihrem Vertragspartner die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen regelt oder hierüber andere Vereinbarungen trifft. Einen numerus clausus der...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 In § 15 S. 1 HOAI (2021) wird für die Fälligkeit des Honorars des Generalplaners auf § 650g Abs. 4 BGB verwiesen. Für Abschlagszahlungen verweist § 15 S. 2 HOAI (2021) auf § 632a BGB. Die HOAI (2021) regelt im Gegensatz zu der vor 2021 geltenden Fassung die Fälligkeit und die Abschlagszahlungen nicht mehr selbst. Damit entfällt in der Fassung der HOAI aus 2021 das Son...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Arglistrisiko

Rz. 76 Eine Gefahr droht aus der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden. Bei der Vergabe an Subplaner trifft den Auftraggeber die Pflicht, deren Tätigkeit angemessen zu überwachen und vor der Abnahme zu prüfen. Wird dies unterlassen, muss sich der Auftraggeber so behandeln lassen, als hätte er sich bewusst der Erkenntnis des Mangels und dessen Offenbarung bei der Abnahm...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Erschließungsvertrag

Rz. 40 Nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB (§ 124 BauGB a.F.) kann die Gemeinde die Durchführung der Erschließung und die dabei anfallenden Kosten ganz oder teilweise durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Im Rahmen der Novellierung des BauGB vom 11.6.2013 wurde der Erschließungsvertrag nun endgültig in den rechtlichen Rahmen der städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB e...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Prozessuale Auswirkung und Verjährungshemmung

Rz. 49 Eine Schiedsgutachtenvereinbarung hat Folgen für ein voreilig begonnenes Gerichtsverfahren. Allerdings sind die Regeln des Schiedsverfahrens, insbesondere § 1032 ZPO, nicht analog anzuwenden. Da die Feststellung einzelner Elemente dem Gericht entzogen ist, weil das Gericht über keine Tatsachen Beweis erheben darf, die dem Gutachter übertragen sind, ist die Klage in de...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Rz. 48 Er ist dem Inhalt nach ein "normaler" Bebauungsplan und folgt damit dessen materiellen Bindungen und verfahrensrechtlichen Erfordernissen. Nach § 12 Abs. 1 S. 4 BauGB gelten für ihn ergänzend die Absätze 2–6 des § 12 BauGB.[49] Der vorhabenbezogene Bebauungsplan unterliegt damit den vollen materiellen Bindungen des herkömmlichen Bebauungsplans. Eine Ausnahme besteht n...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr