Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Rz. 48 Er ist dem Inhalt nach ein "normaler" Bebauungsplan und folgt damit dessen materiellen Bindungen und verfahrensrechtlichen Erfordernissen. Nach § 12 Abs. 1 S. 4 BauGB gelten für ihn ergänzend die Absätze 2–6 des § 12 BauGB.[47] Der vorhabenbezogene Bebauungsplan unterliegt damit den vollen materiellen Bindungen des herkömmlichen Bebauungsplans. Eine Ausnahme besteht n...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Vereinbarung über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung

Rz. 66 Muster 10.13: Vereinbarung über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Muster 10.13: Vereinbarung über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Vereinbarung zwischen _____ (Auftraggeber) und _____ (Auftragnehmer)mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Rz. 23 Für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne ist das Oberverwaltungsgericht zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplans, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei d...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan

Rz. 45 Der Vorteil des Vorhaben- und Erschließungsplans liegt im Wesentlichen in der Reduzierung des Abwägungsmaterials aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs. Dies dient gleichzeitig der Straffung und Beschleunigung des Verfahrens. Allerdings hat sich dieser Vorteil in doppelter Hinsicht relativiert. Wird z.B. von der Möglichkeit des neu eingeführten § 12 Abs. 3a BauGB (Fest...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB

Rz. 28 Muster 9.5: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Muster 9.5: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB An die Gemeinde _____ Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplan _____ “ hier: Antrag nach § 12 Abs. 2 BauGB Im Namen der _____...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Durchführungsvertrag

Rz. 50 Mindestinhalt eines Durchführungsvertrags zum Vorhaben- und Erschließungsplan ist: Der Durchführungsvertrag muss zeitlich vor de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Muster: Einseitiges Schreiben über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung

Rz. 68 Muster 10.14: Einseitiges Schreiben über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Muster 10.14: Einseitiges Schreiben über eine unentgeltliche Akquisitionsleistung Wie Sie wissen, überlegen wir, das Grundstück _____ in _____ mit einem Gebäude für betreutes Wohnen zu bebauen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht weder fest, ob das Grundstück mit einem Baukörper von 3.500 m2 Bru...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _____ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden h...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Klausel Bauzeitänderung

Rz. 22 Natürlich sind auch in Generalunternehmerverträgen Fertigstellungstermine von großer Bedeutung. Behinderungen können dieses Zeitkonzept ganz empfindlich stören. Daher muss für den Generalunternehmer eine Verpflichtung bestehen, an einer Neuordnung der Termine mitzuwirken. Einseitig kann der Bauherr noch keine Terminvorgaben machen. Rz. 23 Muster 10.4: GU-Vertrag – Klau...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klausel Schiedsgutachten

Rz. 24 Streitigkeiten über bautechnische oder baubetriebliche Fragen sind zeitaufwändig und häufig kostspielig. Baubetriebliche Fragen, die sich in der Regel im Zusammenhang mit Nachträgen stellen, stellen an den prozessrelevanten Vortrag erhebliche Anforderungen. Insbesondere Bauzeitnachträge werden in der Praxis kaum noch ohne Privatgutachten rechtshängig gemacht. Da das G...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Verträge

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Insolvenzrisiko

Rz. 74 In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten machen Insolvenzen auch vor Planungsbüros nicht halt. Die Insolvenz hat häufig Vorzeichen. Mitarbeiter wechseln mit hoher Frequenz. Die Qualität der Leistungen wird schlechter. Der Generalplaner kann die Qualität der Leistungen jedoch nicht ausreichend prüfen. Hierfür fehlt ihm die Fachkunde. Die Insolvenz ist also meist mit ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Prozessuale Auswirkung und Verjährungshemmung

Rz. 49 Eine Schiedsgutachtenvereinbarung hat Folgen für ein voreilig begonnenes Gerichtsverfahren. Allerdings sind die Regeln des Schiedsverfahrens, insbesondere § 1032 ZPO, nicht analog anzuwenden. Da die Feststellung einzelner Elemente dem Gericht entzogen ist, weil das Gericht über keine Tatsachen Beweis erheben darf, die dem Gutachter übertragen sind, ist die Klage in de...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Abschlagszahlung und Erfüllungssicherheit

Rz. 33 Der Unternehmer kann Abschlagszahlungen nur bis zu 90 % der Gesamtvergütung verlangen (§ 650m Abs. 1 BGB). Mit der ersten Abschlagsrechnung erhält der Verbraucher einen Gegenanspruch auf Sicherheit in Höhe von 5 % der Gesamtvergütung. Der Anspruch gibt dem Verbraucher ein Zurückbehaltungsrecht und passt sich ab einer Preissteigerung von 10 % an, § 650m Abs. 2, S. 2, 3...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf

Rz. 26 Muster 9.4: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf Muster 9.4: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf An die Stadt _____ Stadtplanungsamt Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. _____ vom _____ bis _____ Anregungen und Bedenken In der Bezugssache zeigen wir die anwaltliche Vertretung der Fa. _____ an. Ordnungsgemäße Bevollmäch...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Schiedsgutachtervertrag

Rz. 50 Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Ver...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Gebühren

Rz. 7 Nach den dem § 80 Abs. 2 VwVfG nachgebildeten Landesverwaltungsverfahrensgesetzen,[15] die im bauaufsichtlichen Verfahren einschlägig sind,[16] sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren[17] nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Anwalts für notwendig erklärt wurde. Hierüber hat die Widerspruchs- oder Abhilfebehörde von Amts weg...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Muster: Nachtragsvereinbarung zum GU-Vertrag

Rz. 28 Muster 10.7: Nachtragsvereinbarung zum GU-Vertrag Muster 10.7: Nachtragsvereinbarung zum GU-Vertrag Nachtragsvereinbarung Nr. _____ zum GU-Vertrag vom _____ § 1 Der GU wird abweichend von der vertraglichen Vereinbarung die Fenster in Aluminium statt in Kunststoff ausführen. Insoweit wird auf das Nachtragsangebot des GU vom _____ verwiesen. § 2 Die Vergütung erhöht sich um p...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Stellplatzablöseverträge

Rz. 51 Die Zulässigkeit von sog. Stellplatzablöseverträgen ist schon seit langem anerkannt.[48] Sie sind nunmehr in den Landesbauordnungen positivrechtlich geregelt.[49] Sowohl Stellplatzschlüssel und damit Ausgangspunkt der Ablöseverpflichtung, als auch Höhe der Ablösebeträge werden von den Gemeinden in Satzungen oder Verwaltungsrichtlinien geregelt. Zu beachten ist dabei, d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Generalplanervertrag

Rz. 70 Bei vielen größeren Bauvorhaben gibt es nicht mehr das klassische Nebeneinander einer Fülle von Ingenieuren. Vielmehr versucht der Bauherr, diese Leistungen mit Hilfe eines Generalplaners zu bündeln. Dieser – häufig ist es der Objektplaner – schließt mit den Fachplanern Subplanerverträge, also "Nachunternehmerverträge". Die Konzentration aller Planungsverträge, manchm...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Erschließungsvertrag

Rz. 40 Nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB (§ 124 BauGB a.F.) kann die Gemeinde die Durchführung der Erschließung und die dabei anfallenden Kosten ganz oder teilweise durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Im Rahmen der Novellierung des BauGB vom 11.6.2013 wurde der Erschließungsvertrag nun endgültig in den rechtlichen Rahmen der städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB e...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Folgekostenverträge

Rz. 37 Zulässig sind auch Folgekostenverträge, in denen sich der Bauwillige gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die Kosten für Anlagen und Einrichtungen und andere städtebauliche Maßnahmen, die der Allgemeinheit dienen, zu übernehmen. Dabei können diese Projekte außerhalb des Baugebiets liegen. Von ganz besonderer Bedeutung ist hier allerdings die Kausalität zwischen Vorhab...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, der mit den Interessen der davon Betroffenen nicht in Einklang steht. Hiergegen werden von den Betroffenen entweder im Bauleitplanverfahren[22] Anregungen erhoben oder der Bebauungsplan wird nach Rechtsverbindlichkeit[23] mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim OVG/VGH angefochten.mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _____ ist dem _____ (AN) am Bauvorhaben des _____ (AG), in _____, _____, die Ausführung des Gewerks _____ übertragen worden. Die Abnahme ist am _____ erfolgt. Der Gewährleistungseinbehalt kann durch Bürgschaft abgelöst werden. Dies vorausgesetzt, übernehmen w...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Vorhaben- und Erschließungsplan

Rz. 47 Seine eigentliche Funktion ist, das Bauvorhaben samt seiner Erschließung – in der städtebaulich relevanten Form – so konkret wie möglich zu beschreiben. Hierzu gehört nicht nur das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben, sondern auch alle damit verbundenen Erschließungsmaßnahmen, z.B. Bau von Straßen etc. Auf der anderen Seite ist für die Anwendbarkeit des Instr...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Abnahmeprotokoll

Rz. 19 Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _____ (AG) und _____ (AN) vom _____mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Vereinbarung

Rz. 46 Ein Schiedsgutachterverfahren müssen die Parteien vereinbaren. In dieser Vereinbarung werden zugleich die Grenzen der gutachterlichen Tätigkeit festgelegt. Die Parteien können durch genaue Fragestellung, durch Vorgabe bestimmter Prämissen, von denen der Schiedsgutachter auszugehen hat, die von ihm zu beantwortenden Fragen auf rein technische Sachverhalte begrenzen. Da...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / c) Muster: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

Rz. 44 Muster 10.9: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB Muster 10.9: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB Aufgrund des Werkvertrages vom _____ erbringen wir für Sie _____-Arbeiten für das Bauvorhaben _____ in _____. Wir haben einen Pauschalpreis von _____ EUR vereinbart. Hierauf haben Sie Abschlagszahlungen in Höhe von _____ EUR erbracht, so dass noch _____ EUR offen stehen....mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / IV. Besonderheiten des Generalunternehmervertrages

Rz. 21 Der klassische Generalunternehmervertrag verpflichtet den Werkunternehmer, das gesamte Bauwerk zu erstellen. Häufig ist er mit Planungspflichten, etwa nach einer funktionalen Baubeschreibung die Ausführungsplanung für die haustechnischen Gewerke zu erstellen, verbunden. Bei sehr großen Bauvorhaben können sich "Generalunternehmerverträge" auch auf Gewerkegruppen (z.B. ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Antrag auf Vorbescheid

Rz. 9 Eine anwaltliche Bauvoranfrage, wie im vorliegenden Fall, bietet sich insbesondere dort an, wo aufgrund informeller Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde oder der das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilenden Gemeinde die Genehmigungsfähigkeit streitig ist. Ist dies nicht von vornherein der Fall, dürfte es sich zur unproblematischen Abwicklung des Verfahrens eher anb...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich)

Rz. 11 Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) An das Verwaltungsgericht _____ Im Namen von _____ – Kläger – erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, hier handelnd durch das Landratsamt _____ – Beklagter – wegen: Baugenehmigung Streitwert (§ 61 GKG): _____ Kla...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _____ Zivilkammer _____ Klage der _____, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen – Beklagte zu 1) – – Beklagter zu 2) – Wir best...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich)

Rz. 13 Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) An das Verwaltungsgericht _____ Im Namen von Firma _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwä...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verhandlungsort: _____ Datum: _____ Anwesende mit Verhandlu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 In dieser Situation kann er unter angemessener Fristsetzung ein Verlangen nach Sicherheitsleistung stellen. Dieses ist bei allen Bauwerkverträgen einschließlich dem über Außenanlagen gesetzlich begründet (außer bei Verträgen mit der öffentlichen Hand und Verbraucherbauverträgen – § 650f Abs. 6 BGB) und vertraglich nicht abdingbar (§ 650f Abs. 7 BGB). Welche Frist ange...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO

Rz. 61 Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Zwischen der Stadt/Gemeinde _____, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _____, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _____, vertreten durch _____, – nachstehend "Bau...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster 10.16: Honorarklage Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _____ Klage des Architekten _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den _____ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche Probleme lösen zu können....mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _____ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _____ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – Antragsgegnerin – wegen: Unwirksamkeit ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in beiliegendem Lageplan gelb schraffiert...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Vertragsstrafe

Rz. 11 An Sinn und Zweck von Vertragsstrafen kann man zweifeln. Vertragsstrafen werden, weil sie die Gefahr einer Abschöpfung des Unternehmerwerklohns ohne den Nachweis eines Schadens bieten, jedenfalls als allgemeine Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen. Aus Unternehmersicht besteht eher die Bereitschaft, einen Abzug wegen eines nachgewiesenen F...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Bauzeitverlängerung

Rz. 69 Häufig werden Bauverträge nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist abgewickelt. Eine Unternehmerinsolvenz kann den Zeitplan ebenso durcheinander werfen wie ein Vergabeverfahren. Die (vertraglich vereinbarte) HOAI-Vergütung bezieht sich nur auf die anrechenbaren Kosten und enthält keine zeitliche Komponente. Der Architekt schuldet jedoch auch dann, wenn es zu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde...mehr