Rz. 73

Der Generalplaner geht ein hohes Haftungsrisiko ein. Natürlich unterhalten auch die als Subplaner eingeschalteten Fachingenieure Haftpflichtversicherungen. Jedoch kann der Generalplaner nicht wissen, ob das Verhältnis zum Versicherer jeweils in Ordnung ist, insbesondere die Versicherungsprämien bezahlt sind. Daher bietet es sich an, wenn der Generalplaner das gesamte Risiko versichert und die Kosten anteilig an seine Nachunternehmer durchstellt. Die Versicherungswirtschaft hält Generalplanerpolicen bereit. Es bestehen auch keine Bedenken gegen eine Vertragsklausel, die die wirklichen Kosten der Versicherung anteilig auf die Subplaner umlegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge