Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 8 Satz 1 und 2 ZAG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Geschäftsleiter gem. § 340m Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB iVm. § 1 Abs. 8 Satz 1 ZAG sind diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts (Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut, vgl. § 1 Abs. 3 ZAG) in der Rechtsform einer juristischen Person oder Personenhandels...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Schadenrückstellungen für bekannte Spätschäden erfolgt analog zu den Vorschriften hinsichtlich der Bewertung der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (vgl. Rz. 12 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Für unbekannte Spätschäden ist die Schadenrückstellung gem. § 341g Abs. 2 Satz 1 pauschal zu ermit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der aufsichtsrechtlichen Vorschriften umfasst die Bestimmungen aus dem VAG, die aufgrund des VAG erlassenen Rechtsverordnungen sowie Anordnungen der BaFin. Bei den Bestimmungen des VAG werden die §§ 74 bis 87 VAG ausgenommen, da sich diese ausschließlich auf die Solvabilitätsübersicht beziehen und damit für die handelsrechtliche B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 340k Abs. 1 schreibt eine grds. rechtsform- und größenunabhängige Prüfung des JA und Lageberichts von Kreditinstituten vor, die mit einheitlichen Prüfungsstandards durchzuführen ist. Zudem wird in § 340k Abs. 1 zusätzlich die Verknüpfung mit der Prüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach § 29 KWG geschaffen. Die durch die zahlreichen einzelne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gesetzliche Offenbarungspflichten

Rz. 64 [Autor/Zitation] Weitere Rechtfertigungsgründe können sich aus den gesetzlichen Offenbarungsrechten und -pflichten ergeben. Das HGB regelt verschiedene Pflichten des Abschlussprüfers zur Offenbarung. Im Einzelnen sind dies die Berichtspflicht nach § 321 gegenüber dem gesetzlichen Vertreter und ggf. gegenüber dem AR über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zuständige Verwaltungsbehörden (Abs. 4 und 5)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Als für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung sowie bei der Überwachung oder Auswahl des Abschlussprüfers zuständige Verwaltungsbehörde wird gem. § 341n Abs. 4 Satz 1 und 2 bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds die BaFin. bzw. bei Versicherungen und Pensionsfonds unter Landesaufsicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Krankenversicherung

Rz. 89 [Autor/Zitation] In der Krankenversicherung sind die RfB in der Bilanz und die Zuführung in der GuV aufzuteilen auf den erfolgsabhängigen sowie den erfolgsunabhängigen Teil (F1 Fn. 7, F3 Fn. 1 RechVersV). Rz. 90 [Autor/Zitation] Regelungen zur Mindestzuführung enthalten § 151 Abs. 2 VAG sowie § 22 KVAV. Falls die Regelungen der KVAV nicht eingehalten werden, kann die BaF...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bedeutung für die Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungspraxis

Rz. 22 [Autor/Zitation] Auch nach rund 25 Jahren seit Etablierung des DRSC als privates Rechnungslegungsgremium iSv. § 342q ist die rechtliche Bindungswirkung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), deren Beachtung nach Bekanntmachung durch das BMJ vermutet werden soll, umstritten und ungeklärt (Rz. 77 ff.). ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungszweige, für die eine Schwankungsrückstellung zu bilden ist

Rz. 15 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist eine Schwankungsrückstellung für sämtliche Versicherungszweige in der Schaden- und Unfallversicherung zu bilden. Hierbei bestimmt Abschnitt II Nr. 1 der Anlage zu § 29 RechVersV, was für Zwecke der Schwankungsrückstellung als Versicherungszweig anzusehen ist. Demnach liegt ein Versicherungszweig vor, wenn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Wirtschaftsprüfer haben aufgrund ihrer Tätigkeit weitgehende Einblicke in die Angelegenheiten ihrer Mandanten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungstätigkeit ist es daher unvermeidbar, dass der WP sowie die mit der Prüfung betrauten Mitarbeiter und Gehilfen des WP mit sensiblen Informationen aus dem Mandantenverhältnis in Berührung ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter iSd. KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. Diese Geschäft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zahlung und Rückzahlung als Gegenleistung

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340b Abs. 1 setzt voraus, dass die Übertragung des VG gegen Zahlung eines Betrags als Gegenleistung erfolgt. Dies bedeutet, dass das Pensionsgeschäft entgeltlich sein und die Gegenleistung in Geld bestehen muss. Die Rückzahlung der späteren Rückübertragung des Pensionsgegenstands auf den Pensionsgeber hat ebenfalls gegen die Entrichtung des empfangen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Über die Abschlussprüfung und ihr Ergebnis hat der Prüfer gem. § 340k Abs. 1 iVm. § 321 Abs. 1 einen Prüfungsbericht abzufassen und diesen bei den entsprechenden Adressaten einzureichen. Der Prüfungsbericht stellt einen elementaren Bestandteil der Jahresabschlussprüfung dar, ohne dessen Vorliegen eine Feststellung des JA nicht erfolgen kann. Rz. 28 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besorgnis der Befangenheit gem. § 319 Abs. 2

Rz. 368 [Autor/Zitation] Der Begriff "Besorgnis der Befangenheit" entstammt ursprünglich den prozessualen Vorschriften (§ 24 StPO; § 42 ZPO; vgl. Rz. 370). In § 319 Abs. 2 entspricht er inhaltlich der berufsrechtlichen Vorschrift des § 49 WPO, so dass zur Auslegung des handelsrechtlichen Begriffs auf die hierzu entwickelten berufsrechtlichen Grundsätze zurückgegriffen werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zweigniederlassungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsverpflichtungen betreffen nicht nur die Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 340l Abs. 1). Auch Zweigniederlassungen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 340l Abs. 2) sind je nach Sitz der Hauptniederlassung und Art der betriebenen Geschäfte in unterschiedlichem Umfang zur Offenlegung von Unterlagen verpflichte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Strafrechtliche Modifikationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Fehlerbegriff des Bilanzstrafrechts nach § 331 ist ein zentraler, jedoch unbestimmter Rechtsbegriff. Wie in den vorhergehenden Abschnitten dargestellt ist die Auslegung von Rechnungslegungsnormen nach HGB und IFRS iVm. dem objektiven bzw. normativ-subjektiven Fehlerbegriff Gegenstand kontroverser Diskussionen. Grundsätzlich wird im Bilanzstrafrecht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Anwendung für bestimmte Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen des Pfandleihgewerbes können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch bestimmte Arten von Bankgeschäften tätigen. Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 VAG) können insoweit bspw. durch Beitragsdepots, die Anlage von Geldern in Gelddarlehen oder die Übernahme von Gewährleistungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Mitglieder vertretungsberechtigter Organe bei ordnungsgemäßer Bestellung

Rz. 50 [Autor/Zitation] In allen Ziffern des § 331 Abs. 1 werden in Form eines dynamischen Verweises auf gesellschaftsrechtliche Vorschriften die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. als mögliche Täter genannt. Wer als natürliche und damit deliktsfähige Person als Täter in Frage kommt, ist somit abhängig von der Rechtsform der KapGes. Bei der Aktiengese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kontrollfunktion

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den JA und den Lagebericht gehört zu den selbstverständlichen Pflichten jedes zur Rechenschaftslegung verpflichteten Unternehmens. Die vor Einführung der Pflichtprüfung gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es nötig ist, die Einhaltung dieser Pflichten durch unabhängige Prüfer kontrollieren z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 459 [Autor/Zitation] Der Prüfungsauftrag kann von der Gesellschaft überhaupt nicht und vom Abschlussprüfer nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. Ebke in MünchKomm. HGB5, § 318 Rz. 118; Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.14, § 318 HGB Rz. 130). Daneben endet der Prüfungsvertrag in den Fällen des Ersetzungsverfahrens nach § 318 Abs. 3 durch Widerruf des Prüfungsauftr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 grds. für jeden Versicherungsfall einzeln zu bilden und zu bewerten. Für bekannte Versicherungsfälle ist der Rückstellungsbetrag dabei im Rahmen der Schadenregulierung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Versicherungsbedingungen und den sonst vorliegenden Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung nach § 4 bzw. § 78 WpIG

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung von WpIG ist nach deren Größe zu unterscheiden. Für große WpIG iSv. § 2 Abs. 18 WpIG gelten gem. § 4 WpIG die Prüfungsanforderungen der §§ 28–30 KWG, die auch für (CRR-)Kreditinstitute anzuwenden sind. Rz. 22 [Autor/Zitation] Für WpIG, die nicht groß iSv. § 2 Abs. 18 WpIG sind, gelten die Prüfungsanforderungen des § 78 WpIG. Demnach ist b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Abweichend von § 340 Abs. 1 und 4 enthält § 340 Abs. 5 keine direkten spezifischen Regelungen zu Zweigniederlassungen. Unterhält jedoch ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU oder des EWR eine Zweigstelle im Inland, die Zahlungsdienste erbringt oder das E-Geldgeschäft betreibt, so gilt diese nach § 42 Abs. 1 ZAG als Institut iSd. ZAG. Mehrere Zweigs...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Leitsatz 1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht. 2. Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2023 – VIII R 8/20, BFHE...BStBl II 2025, 305§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnungmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verstöße bei der Abschlussprüfung (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 340n Abs. 2 stellt für Abschlussprüfer geltende Ordnungswidrigkeiten dar und dient der Sicherung der Unvoreingenommenheit von Abschlussprüfern (Gaber in BeckOGK HGB, § 340n Rz. 8 [8/2024]; Waßmer in MünchKomm. BilR, § 334 HGB Rz. 49). Diese Vorschrift sanktioniert abschließend die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 1, wenn Ausschlus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Widerruf des Prüfungsauftrags durch die Gesellschaft (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die Regelung in § 318 Abs. 1 Satz 5 unterbindet die früher eröffnete Möglichkeit, den bestellten Abschlussprüfer durch Widerruf der Wahl und Kündigung des Prüfungsvertrags abzuberufen. Ebenso ist eine einverständliche Vertragsaufhebung grds. (für den Fall des § 318 Abs. 6 vgl. Rz. 461) nicht mehr zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn das Wahlorgan ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abgrenzung des Bankbuchs

Rz. 157 [Autor/Zitation] In den Anwendungsbereich der verlustfreien Bewertung fallen sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente, bei denen keine Handelsabsicht besteht (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 2 und 14). Die Abgrenzung des Bankbuchs folgt für bilanzielle Zwecke der im internen Risikomanagement dokumentierten Zuordnung der Einzelgeschäfte bzw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben über die in § 249 abschließend geregelten Rückstellungen für alle Kaufleute hinausgehende versicherungstechnische Rückstellungen gem. §§ 341e bis 341h zu bilden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei haben sie diese insoweit zu bilden, wie dies nach vernünft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Darstellung (Art. 10 Abs. 3 und 4 APrVO)

Rz. 551 [Autor/Zitation] Außer nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO darf der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk keinerlei Querverweise auf den Prüfungsbericht enthalten, denn dieser ist nicht öffentlich und damit nicht allen Adressaten zugänglich. Rz. 552 [Autor/Zitation] Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk soll in einer klaren und eindeutigen Sprache verfasst sein. Seine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der Sechsten KWG-Novelle, mit der Finanzdienstleistungsinstitute der Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Über die handelsrechtlichen rechnungslegungsbezogenen Offenlegungspflichten hinaus bestehen weitere Offenlegungsvorschriften aus spezialgesetzlichen Vorschriften, die von der handelsrechtlichen Offenlegung unberührt bleiben (§ 325 Abs. 5; vgl. Bieg/Waschbusch, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS3, 1006 mit Verweis auf Krumnow ua., Rechnungslegung der Kr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr