Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Auswahl des Verwalters (§§ 56, 56a)

Rn 30 Für die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten gemäß §§ 56, 56a die gleichen Grundsätze wie für den späteren Insolvenzverwalter, insbesondere hinsichtlich der Gläubigerbeteiligung nach § 56a. Letztere ist aber wegen der Eilbedürftigkeit des Eröffnungsverfahrens häufig nur eingeschränkt möglich.[91] Nichtsdestotrotz strahlen die Ziele des Gesetzgebers des ES...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.4 IDW PH 9.400.11: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk

Da der IDW Prüfungshinweis nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA ihn mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzkontrolle auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wie...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Enfor... / 1 Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse 2022

Die ESMA wird die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse des Jahres 2022 voraussichtlich Ende Oktober 2022 bekannt geben. Es ist zu erwarten, dass die BaFin im Anschluss wieder zusätzliche nationale Ergänzungen veröffentlichen wird. Hinweis Soweit sie für den zu prüfenden Abschluss einschlägig sind, ist davon auszugehen, dass die BaFin die veröffentlicht...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Enforcement der endorsten IFRS

Tz. 62 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards, das sogenannte Enforcement, hat gem. Art. 3a Abs. 3 des Vertrags von Lissabon auf nationaler Ebene zu erfolgen. Tz. 63 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 In Deutschland wurde mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3408) e...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10.1 IDW Praxishinweis 12/2021: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der OffenlegungsVO und der Artikel 5 bis 7 der TaxonomieVO (Stand: 15.10.2021)

Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt deutlich mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie bezüglich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Ein Großteil der neuen Anforderungen ist seit März 2021 umzusetzen. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Investmentverm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Verfahrensfragen (§ 256 Abs. 7 AktG)

Rn. 55 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Auf die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des JA finden die Vorschriften des § 249 AktG für die allg. Nichtigkeitsklage Anwendung (vgl. § 256 Abs. 7 Satz 1 AktG). Erfasst sind hiervon damit nur die aktienrechtlichen Klageverfahren, also Klagen eines Aktionärs, Vorstands oder AR auf Feststellung der Nichtigkeit des JA. Die anderweitige Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG mitgeteilt worden sind (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Rn. 955 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über das "Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 dieses Gesetzes oder nach § 33 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes mitgeteilt worden ist; dabei ist der nach § 20 Abs. 6 dieses Gesetzes oder der nach § 40 Absatz 1 des Wertpapierhandelsge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 1 Systematische Einordnung

Für Versicherungsunternehmen haben die aufsichtsrechtlichen Regelungen einen großen Einfluss auf die Ausgestaltung der Geschäftsaktivität. Hierbei lassen sich durch den Einsatz von Zweigniederlassungen erhebliche Vorteile erzielen. Diese bestehen z. B. darin, dass ein in einem EU- oder EWR-Staat ansässiges Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, im Inland ein Versicher...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.2 Besonderheiten bei der Einkünfteabgrenzung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sind die §§ 341ff. HGB zu beachten. Das BMF geht davon aus, dass diese Grundsätze auch steuerlich zu übernehmen sind.[1] Außerdem werden in den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen spezielle Regelungen zur Einkünfteabgrenzung getroffen. Danach sollen vom ausl. Stammhaus aufgewendete Rückversicherungsbeiträge nur dann der deu...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 187 Durch das BilKoG vom 15.12.2004 wurde ein 2-stufiges Verfahren zur Durchsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen (= Enforcement) eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Regelung war es, das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Rechnungslegung der Wertpapieremittenten zu steigern. Eine privatrechtlich organisierte, vom Bundesministerium für Justiz und Verb...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2.2 Prüfungsstellen für Sparkassen- und Giroverbände

Rz. 184 Sparkassen- und Giroverbänden kommt als (Verbands-)Körperschaften des öffentlichen Rechts u. a. die Aufgabe zu, bestimmte periodische und aperiodische Prüfungen bei Sparkassen und ggf. bei ihren Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Verbandsrechenzentren) durchzuführen. Während die Rechtsaufsicht über die Sparkassen den zuständigen Ministerien bzw. Behörden der einzelnen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2.1 Genossenschaftliche Prüfungsverbände

Rz. 180 Die Prüfungsinstitutionen der Genossenschaften, der Sparkassen und Giroverbände sowie der Wohnungsunternehmen sind Träger sog. Verbandsprüfungen, denen vom Gesetzgeber bestimmte Prüfungsaufgaben übertragen wurden. So legt § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG fest, dass ausschließlich den Prüfungsverbänden das genossenschaftliche Prüfungsrecht zusteht. Rz. 181 Das Prüfungsrecht wir...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2 Wichtige Reformen von Rechnungslegung und Prüfungswesen

Rz. 3 Prinzipiell zielen die Reformbestrebungen in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeiten darauf ab, zum Zwecke der Vergleichbarkeit und der Sicherheit der mit den Instrumenten der Rechnungslegung übermittelten Informationen international einheitliche und anerkannte Rechnungs...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 97 Das mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) 2004 eingeführte 2-stufige Enforcement-System (§ 342b–§ 342e a. F. HGB) sollte dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und ihrer Prüfung sicherzustellen.[1] Auf der ersten Stufe prüfte die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) die zuletzt festgestellten K...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1.5 Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Neben der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung in Gestalt des Prüfungsberichts und des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks[1] kommt im Rahmen der EU-APrVO vor allem der Kommunikation des Abschlussprüfers zum einen mit dem Aufsichtsgremium des geprüften Unternehmens und zum anderen mit der verantwortlichen Behörde zentrale Bedeutung zu....mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 1 Entstehung und Geschichte des DCGK

Rz. 1 Durch eine Reihe spektakulärer Schieflagen von teilweise bedeutenden Unternehmen in Deutschland in den 1990er Jahren ist die Corporate Governance auch hierzulande stärker in das Blickfeld von Theorie und Praxis gerückt. Es wurde eine Regierungskommission "Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts" unter der Lei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.2 Anforderungen der Praxis

Rz. 14 Aus Sicht der Praxis wäre hinsichtlich der Vorgaben für die Bildung der Ordnungsnummer ein einfach umzusetzendes Verfahren wünschenswert. Da für jede Steuerbescheinigung und Meldung das Ordnungskriterium zugeordnet und in den Meldungen auf dieses referenziert werden muss, bedarf es einer rechtzeitigen und klaren Vorgabe zur Vergabe der Ordnungsnummer. Denkbar wäre ins...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Inflationsrisiko

Rz. 76 Bei langfristigen Vermögensanlagen hat der Testamentsvollstrecker stets das Inflationsrisiko im Auge zu behalten. Was verstehen wir unter Inflation und was macht sie so gefährlich? Wir sprechen von Inflation bei einem stärkeren Anstieg der Geld- gegenüber der Gütermenge, welche über den Produktionsausbau und einer tolerablen Größe von bis zu 2,0 % p.a. hinausgeht. Der ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / aa) Allgemeine Grundlagen

Rz. 112 Zum 1.11.2007 trat das "Grundgesetz der Finanzmärkte", die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (kurz: MiFID)[72] auch für Deutschland in Kraft. Wesentliche Ziele der MiFID sind die Erhöhung der Transparenz im Markt, die Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern von Finanzdienstleistungen sowie vor allem eine Verbesserung und die EU-weite Vereinheitlichu...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerrechtliche Beha... / II. Definitionen

Zu Beginn des BMF-Schreibens vom 10.5.2022 werden – wie bereits im Entwurf vom 14.6.2021 – die wichtigsten Begrifflichkeiten definiert. Begriff der "virtuellen Währungen": Nach dem BMF-Schreiben sind virtuelle Währungen digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und nicht den gesetzlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 140 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. Sachlich zuständig für die Verfolgung ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die durch das Gesetz bestimmte Verwaltungsbehörde. Nach der FISG-bedingten Erweiterung der bußgeldbewehrten Tatbestände in § 20 PublG war eine Anpassung und Erweiterung der Zuständigkeitsregelungen erforderli...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 37 Hauptbetroffene sind inländische Versicherungsunternehmen (schwierige Abgrenzungsfragen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Online-Versicherungen), die ihr Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und daher der Bundesaufsicht für das Versicherungswesen unterliegen. § 3 Abs. 1 ErbStDV benennt den ebenfalls von der Anzeigepflicht betroffenen Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 4. Allgemeine lohn- und einkommensteuerliche Regelungen zu Gutscheinen oder Geldkarten

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die bei einem Dritten einzulösen sind, im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens, weil der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erhält (§ 38 Absatz 2 Satz 2 EStG, R 38.2 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Entgegenstehende Rechte / C. BVG und VAG

Rz. 4 Der Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Kapitalabfindung, § 72 BVG. Hat er mit dieser Kapitalabfindung ein Grundstück erworben, ist auf diesem Grundstück ein Sperrvermerk einzutragen. Die Weiterveräußerung oder Belastung des Grundstücks ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren dann nur noch mit Genehmigung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Verdachtsmeldung des Beraters – Selbstanzeige für Mandant?

Liegen gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.11 Bonuspunkte, § 19 ATV

Dem Punktemodell liegt gedanklich ein kapitalgedecktes Versorgungssystem zugrunde. Zugesagt werden die Leistungen, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % in ein vollständig kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Durch die Anwendung der Punktetabelle wird dabei eine Verzinsung von 3,25 % in der Anwartschaftsphase und von 5,25 % in der Leistungsph...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 3 iVm S 1 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch Art 4 des Ges zur Änderung des VAG und anderer Ges v 15.12.2004 (BStBl I 2005, 3) sind die Sicherungsfonds iSd §§ 126, 127 VAG in den Kreis der durch § 5 Abs 1 Nr 16 KStG befreiten Einrichtungen aufgenommen worden. Die Befreiung nach S 3 der Vorschrift gilt erstmals für den VZ 2005 (s § 34 Abs 3b KStG idF des Ges v 15.12.2004). Mit den ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.3.2 Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die VBL ist eine von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland) gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 26.2.1929 durch eine gemeinsame Verfügung des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Berlin gegründet. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Die Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 165 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Seit seiner Verabschiedung wurde IFRS 5 bereits mehrfach punktuell geändert. Aufgrund der Komplexität des Standards sowie der nach wie vor vorhandenen zahlreichen Auslegungsfragen bleibt zu erwarten, dass das IASB zukünftig weitere Änderungen an IFRS 5 vornehmen wird. Tz. 166 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eines der obersten Ziele des IASB war es,...mehr