Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zahlung und Rückzahlung als Gegenleistung

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340b Abs. 1 setzt voraus, dass die Übertragung des VG gegen Zahlung eines Betrags als Gegenleistung erfolgt. Dies bedeutet, dass das Pensionsgeschäft entgeltlich sein und die Gegenleistung in Geld bestehen muss. Die Rückzahlung der späteren Rückübertragung des Pensionsgegenstands auf den Pensionsgeber hat ebenfalls gegen die Entrichtung des empfangen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Strafrechtliche Modifikationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Fehlerbegriff des Bilanzstrafrechts nach § 331 ist ein zentraler, jedoch unbestimmter Rechtsbegriff. Wie in den vorhergehenden Abschnitten dargestellt ist die Auslegung von Rechnungslegungsnormen nach HGB und IFRS iVm. dem objektiven bzw. normativ-subjektiven Fehlerbegriff Gegenstand kontroverser Diskussionen. Grundsätzlich wird im Bilanzstrafrecht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kontrollfunktion

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den JA und den Lagebericht gehört zu den selbstverständlichen Pflichten jedes zur Rechenschaftslegung verpflichteten Unternehmens. Die vor Einführung der Pflichtprüfung gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es nötig ist, die Einhaltung dieser Pflichten durch unabhängige Prüfer kontrollieren z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 459 [Autor/Zitation] Der Prüfungsauftrag kann von der Gesellschaft überhaupt nicht und vom Abschlussprüfer nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. Ebke in MünchKomm. HGB5, § 318 Rz. 118; Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.14, § 318 HGB Rz. 130). Daneben endet der Prüfungsvertrag in den Fällen des Ersetzungsverfahrens nach § 318 Abs. 3 durch Widerruf des Prüfungsauftr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 grds. für jeden Versicherungsfall einzeln zu bilden und zu bewerten. Für bekannte Versicherungsfälle ist der Rückstellungsbetrag dabei im Rahmen der Schadenregulierung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Versicherungsbedingungen und den sonst vorliegenden Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung nach § 4 bzw. § 78 WpIG

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung von WpIG ist nach deren Größe zu unterscheiden. Für große WpIG iSv. § 2 Abs. 18 WpIG gelten gem. § 4 WpIG die Prüfungsanforderungen der §§ 28–30 KWG, die auch für (CRR-)Kreditinstitute anzuwenden sind. Rz. 22 [Autor/Zitation] Für WpIG, die nicht groß iSv. § 2 Abs. 18 WpIG sind, gelten die Prüfungsanforderungen des § 78 WpIG. Demnach ist b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Abweichend von § 340 Abs. 1 und 4 enthält § 340 Abs. 5 keine direkten spezifischen Regelungen zu Zweigniederlassungen. Unterhält jedoch ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU oder des EWR eine Zweigstelle im Inland, die Zahlungsdienste erbringt oder das E-Geldgeschäft betreibt, so gilt diese nach § 42 Abs. 1 ZAG als Institut iSd. ZAG. Mehrere Zweigs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 087 Sonstige Ausleihungen

Hier sind die Ausleihungen zu erfassen, die keine Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, oder an Gesellschafter darstellen. Zu den sonstigen Ausleihungen gehören beispielsweise Arbeitgeberdarlehen sowie andere Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften. Forderungen aus Restkaufgeldern sind hier nur dann zu buchen, we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Folgen der Anwendung von § 264d

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 264d selbst kann nicht verletzt werden, da es sich bei der Norm allein um die Legaldefinition einer kapitalmarktorientierten KapGes. handelt. (Suchan in MünchKomm. BilR, § 264d HGB Rz. 24). Rz. 19 [Autor/Zitation] Auf die in § 264d hinterlegte Legaldefinition wird von einer Vielzahl von Vorschriften verwiesen und hieran eine verschärfte Anwendung geknü...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 EZB-Leitfaden zur Governance und Risikokultur

Seitens BaFin und Bundesbank wurde klargestellt, dass die im Schreiben der DK vom 17.10.2024 vorgetragenen Bedenken nicht geteilt werden. Der EZB-Guide habe keinen normativen Charakter und seitens der EZB sei nicht beabsichtigt, nationale Anforderungen zu ersetzen oder zu ergänzen. Auch sei eine Übernahme in die Aufsichtspraxis nicht geplant (keine unmittelbare Anwendung ode...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Erleichterungen im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft / BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk

Die deutsche Bankenaufsicht hat sich bei der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) dafür entschieden, an der von den Kreditinstituten praktizierten Unterscheidung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft festzuhalten. Dabei legt die BaFin die Proportionalitätskla...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10. Ausblick

Diese Aufsichtsmitteilung verdeutlicht, dass kleine und sehr kleine Institute ausreichend Spielräume haben, um ihre Prozesse im Risikomanagement weniger aufwändig zu gestalten, ohne dass die Steuerung ihrer Risiken beeinträchtigt wird. Die BaFin behält sich vor, die mit dieser Aufsichtsmitteilung gewährten Erleichterungen zu überprüfen, soweit sich Anhaltspunkte ergeben, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Enforcement-Verfahren nach §§ 106 ff. WpHG

Rz. 186 [Autor/Zitation] Verstöße gegen § 265 können auch im Enforcement-Verfahren nach §§ 106 ff. WpHG durch die BaFin. geprüft und beanstandet werden (Drüen in HKMS3/4, § 265 HGB Rz. 45 [9/2024]).mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 TOP 2 Ausblick zu EBA-Leitlinien im MaRisk-Kontext

ESG-Risikomanagement Diese EBA-Leitlinien wurden im vierten Quartal 2024 in aufsichtlichen Gremien diskutiert. Der finale Entwurf könnte noch im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Daran schließt sich die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU und das 3-monatige Comply-or-explain-Verfahren an. Die deutsche Bankenaufsicht hat noch zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 267 bezieht sich auf Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. iSd. § 264a. Mittelbare Bedeutung erlangt § 267 über § 336 Abs. 2 Satz 1 auch für Genossenschaften. Dagegen haben Kreditinstitute und Versicherungen unabhängig von ihrer Einordnung in die Größenkategorien des § 267 stets die Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Stresstests/AT 4.3.3 MaRisk

Um ihre wesentlichen Risiken und Verwundbarkeiten vollständig erfassen zu können, benötigen Institute ein Stresstestprogramm, dessen Pflichtteil von ihrem Risikoprofil und ihrer Geschäftsausrichtung abhängt. Dabei obliegt es der Geschäftsleitung, auch als Teil ihrer Gesamtverantwortung nach AT 3 MaRisk, zu entscheiden, welche Stresstests als Instrument des bankinternen Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d oder Institute i. S. d. § 37 Abs. 1 Satz 1 KMAG (vgl. Ar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Umfang des relevanten Bankbuchs (Zinsbuchs)

Rn. 404c Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestände des hier zu betrachtenden Bankbuchs (gelegentlich auch als Zinsbuch bezeichnet) umfassen sämtliche zinsbezogenen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte außerhalb des Handelsbestands, also auf der Aktivseite auch verzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands. Auf der Passivseite sind grds. sämtlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Saldierungsbereich i. S. d. IDW RS HFA 4 (2012)

Rn. 404e Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der verlustfreien Bewertung gilt zunächst grds. der Einzelbewertungsgrundsatz. Wird danach bspw. eine (große) Forderung (z. B. Objektfinanzierung, Konsortialkredit) nachgewiesen durch eine individuelle (eindeutig zuordenbare) Kreditaufnahme (z. B. Anleihe) direkt refinanziert, kann auf dieser Basis die Notwendigkeit einer Drohverlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung des relevanten Bankbuchs (Bewertungsgegenstand)

Rn. 404d Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Maßgeblich für die willkürfreie Abgrenzung des Bankbuchs ist die interne Risikosteuerung des Instituts. Dies ist konform mit Abschn. BTR 2.3 der MaRisk (vgl. BaFin (2024)). Soweit Institute das Zinsrisiko auf der Basis verschiedener Bestände bzw. Bücher steuern, ist die verlustfreie Bewertung auch auf der Basis dieser einzelnen Bankbücher d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 sind alle Arten von Bewertungseinheiten zugelassen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten möglich ist und dokumentiert wird (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Ausschlaggebend für sämtliche Arten von Bewertungseinheiten ist damit, dass G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Angemessenes Risikomanagementsystem

Rn. 276 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung von mehreren Grundgeschäften mit einem oder mehreren Sicherungsinstrumenten (Macro-Hedges, Portfolio-Hedges) setzt ein angemessenes Risikomanagementsystem voraus. Ob ein solches Risikomanagementsystem erforderlich ist, hängt nicht von der Bezeichnung der Art der Sicherungsbeziehung ab, sondern von ihrer tatsächlichen Ausgesta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Zur Steuerbarkeit

Ein Leistungsaustausch erfordert nach ständiger Rechtsprechung von EuGH und BFH, dass sich ein Leistender und ein Leistungsempfänger gegenüberstehen und für eine Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gewährt wird. Leistung und Gegenleistung müssen in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen, der unmittelbar, aber nicht zwingend ein innerer (synallagmatischer) Zusammenhang s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Investmentfonds in der Ausgestaltung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft

Streitig ist die Anerkennung einer GmbH als Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 S. 1 InvStG i.V.m. § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Ausgestaltung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Das FG entschied: Ein eigenständiges Prüfungsrecht hat das FA – auch für den Zeitraum vor dem 1.1.2021 – für die Frage, ob ein Investmentver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / 2. Bereichsausnahme für Finanzinstitute gem. KWG

Wenn und soweit – entgegen der hier vertretenen Position – Kryptowährungen als Finanzmittel eingestuft werden sollten, gelten sie nur dann nicht als Verwaltungsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Wertpapierinstituts oder Versicherungsunternehmens (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 3 ErbStG) zuzurechnen sind. Erlaubnispflicht: Vorausset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… II. … Die angegriffenen Kündigungsregeln in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2000 und AUB 2008 sind nicht nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam. Dementsprechend stehen dem Kl. auch keine Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung, auf Zahlung von Abmahnkosten oder Rechtshängigkeitszinsen zu. [Auslegung der Kündigungsregelung] [16] 1. Gegenüber den Klauseln in Nr. 10.2 AUB 2000 und AUB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Grundlagen / 1.2 Vorgaben der Bankenaufsicht

Den Bankenaufsichtsbehörden obliegt es, die Vorgaben aus Basel in konkrete durch die Institute anzuwendende Vorschriften umzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Für Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die zentrale Richtlinie der BaFin für Banken und Sparkassen sind die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kred...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr