Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

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Die Mitgliedschaft / 4.1.6 Inhaberschuldverschreibungen

Rz. 333 Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, mit denen das Versprechen einer Leistung in einer Urkunde verbrieft ist. Diese Urkunde wird von der Genossenschaft nach Begleichung des Werts des verbrieften Versprechens an das Mitglied ausgegeben. Die Besonderheit ist dabei, dass die Urkunde, also das Papier, das bestimmende Element ist: Das Recht aus dem Papier folgt ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.7 Genussrechte

Rz. 334a Genossenschaften können auf Grundlage einer entsprechenden Satzungsregelung Genussrechte anbieten (siehe § 2 Abs. 3 Satz 2 MS) und so den Mitgliedern eine Beteiligung am Erfolg der Genossenschaft ermöglichen. Der Anleger erwirbt dann sog. Genussscheine, welche als Genussrechtskapital bezeichnet werden. Die Gewährung von Genussrechten ist durch relativ strikte gesetz...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.3 Besonderheiten bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Mit der Entgegennahme von Einlagen betreiben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung rechtlich Bankgeschäfte und bedürfen folglich gem. § 32 KWG einer Erlaubnis der BaFin. Im Kontext der Finanzmarktkrise wurden durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" (FMVAStärkG) vom 29.7.2009 zudem zusätzliche Anforderungen an die Sachkunde von Aufsic...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.6.2 Herabsetzung eines Pflichtanteils

Rz. 351 Auch eine summenmäßige Herabsetzung des Pflichtanteils ist möglich. Allerdings muss die Herabsetzung aus Gründen der absoluten Gleichbehandlung für alle Mitglieder gleich sein. Da die Höhe des Geschäftsanteils in der Satzung zu regeln ist, muss auch jede Änderung entsprechend durch eine Änderung der Satzung (§ 22 Abs. 1 GenG) mit einer Mehrheit von mindestens Dreivier...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.4 Prüfungsschwerpunkte 2024

Das Enforcement hat in Europa die Aufgabe, die geprüfte Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Die Auswahl der überprüften Unternehmen erfolgt dabei entweder auf Basis von konkreten Hinweisen auf mögliche Fehler oder stichprobenbasiert. Damit die Auslegung der Rechnungslegungsvorschriften in der EU nicht durch untersch...mehr

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Anlagebetrug: Wann ein Steu... / Entscheidung

Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) war allerdings erfolgreich, sodass eine andere Strafkammer des Oberlandesgerichts nun erneut auf Grundlage des BGH-Urteils eine Entscheidung treffen muss. Zwar habe die Steuerberaterin und Buchhalterin nur berufstypische "neutrale" Handlungen vorgenommen. Diese können aber eine strafbare Beihilfe darstellen. Für die Haftung ist nicht er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Lebensversicherung im Aufsichtsrecht

Rz. 142 Der Betrieb der Lebensversicherung unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem VAG und den einzelne Teilbereiche regelnden Verordnungen. Versicherungsaufsichtsrecht ist Gewerbepolizeirecht.[66] Die BaFin überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im A...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 21. Vorbereitung eines Rechtsstreits

Rz. 182 Bevor ein Rechtsstreit geführt wird, ist zu überlegen, ob eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,[130] sinnvoll ist. Dieser ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR eine ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 7 Das Versicherungsaufsichtsgesetz von 1901 ist in seiner über 100-jährigen Geschichte vielfach geändert und den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen angepasst worden. Die vom Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. In Deutschland sind über 7...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Beschwerden

Rz. 15 Dem VN sind die kostengünstigen Möglichkeiten einer Beschwerde z.B. beim VR selber, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann e.V. (Ombudsfrau für Versicherungen).[3] Vielfach wurden solche Beschwerden bereits vor der Mandatierung des Anwalts eingelegt. Die Stellungnahmen sind für die weitere Interessenverfolgung wichtig und ...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1439 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3356] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten und zwecks Erfüllung der Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG) schriftlich nachzuweisen sind. Fehlt – unter Verletzung der Nachweispflicht – eine ausdrückliche Regelun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufrechnung

Rz. 21 Die Fälle der Aufrechnung durch den Gesellschafter und durch die GmbH sind zu unterscheiden (vgl. hierzu etwa Scholz/Veil § 19 Rz. 73 ff. für die GmbH einerseits und Rz. 83 ff. für die Gesellschafter andererseits; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 24 ff. – Gesellschafter bzw. Rz. 27 ff. – GmbH; Noack § 19 Rz. 30 ff. bzw. Rz. 33 ff.; auch Gehrlein/Witt/Volmer Kap. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 289, 289a–f

Rn. 337 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Aus Verstößen gegen die Vorschriften zur Lageberichterstattung resultieren unterschiedliche Rechtsfolgen. Wird entgegen § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Lagebericht aufgestellt, führt dies zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Vorstandsmitglieder (vgl. § 93 Abs. 2 AktG) und Geschäftsführer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Anwendbarkeit des WpÜG

Rn. 95 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit Schreiben vom 09.08.2006 hat die BaFin ihre frühere Verwaltungspraxis zur Frage der Anwendbarkeit des WpÜG auf den Rückerwerb eigener Aktien aufgegeben. Nunmehr findet das WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung mehr (vgl. BaFin (2017); ausführlich sodann zur früheren und neueren Verwaltungspraxis Plusk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 29.08.2024). BaFin (2024), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 29.08.2024). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Laufzeit des Prüfungsauftrags sowie Rotation (Art. 17 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75i Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus der unmittelbaren Anwendung der AP-VO ergibt sich auch eine verpflichtende externe Rotation des AP nach zehn Jahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der AP-VO; im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 32), d. h., PIE dürfen nur noch max. zehn Jahre in Folge vom selben AP geprüft werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum muss der AP gewechselt wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Lageberichts

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts ergibt sich aus dem HGB und aus Spezialgesetzen. Sie hängt in erster Linie von der Rechtsform und der Größe des UN ab. So sind nach § 264 Abs. 1 mittelgroße und große KapG sowie ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG i. S. v. § 264a Abs. 1 verpflichtet, ihren JA um einen Lagebericht zu e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich von § 264d

Rn. 2 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Vorschrift betrifft KapG, mithin AG, GmbH, KGaA, SE sowie die ihnen gleichgestellten PersG i.S.v. § 264a, wenn Wertpapiere des betroffenen UN zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder bereits ein entsprechender Zulassungsantrag gestellt wurde (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 264d HGB, Rn. 1). Nicht unmittelbar erfasst von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität

Rn. 127 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb oder Verkauf eigener Aktien kann sich wegen des Umfangs oder der Marktenge zur erheblichen Kursbeeinflussung eignen (vgl. ausführlich MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 389ff. (zum Marktmissbrauch), sowie 406ff. (zum Insiderverbot)). Beim Aktienrückkauf können dabei folgende Handlungen insiderrelevant sein: (i) die Beschlüsse des L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Regelungsbereiche

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Beschränkung(en) bei der Auswahl des AP (vgl. § 318 Abs. 1ff. i. V. m. Art. 16f. der AP-VO (EU) Nr. 537/2014 (ABl. EU, L 158/77ff. vom 27.05.2014); Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses (vgl. § 324 Abs. 1 i. V. m. § 316a Satz 2); spezifisches Auskunftsrecht der dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Rz. 38 Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Bedingungen, die vom Versicherer einer Vielzahl von Verträgen ohne Rücksicht auf individuelle Verschiedenheit zugrunde gelegt werden; sie unterliegen der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB. Seit der Deregulierung bedürfen sie nicht mehr der Genehmigung des damaligen BAV, inzwischen BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht).mehr

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§ 14 Lebensversicherung / g) Die normierte Modellrechnung nach § 154 VVG

Rz. 77 Nach § 154 VVG ist dem Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen eine normierte Modellrechnung zu übermitteln, wenn der Versicherer im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung bezifferte Angaben zur Höhe möglicher Leistungen über die vertraglich garantierten Leistungen hinaus macht. Hintergrund für diese Bestimmung ist, dass dem Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 2 Versicherungsunternehmen mit Sitz in der europäischen Gemeinschaft erhalten in ihrem jeweiligen Herkunftsland einen "europäischen Pass", durch den sie in sämtlichen Mitgliedstaaten tätig werden dürfen. Sie unterliegen hierbei nur der Rechts- und Finanzaufsicht des jeweiligen Herkunftsstaates. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist seit dem 1.5.2002 mit de...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Rz. 39 Bis zum 1.7.1994 bedurfte es für die Einbeziehung der MB/KK bzw. MB/KT in den Krankenversicherungsvertrag nicht der Aushändigung an den VN. Gemäß § 23 Abs. 3 AGBG wurden sie als vom BAV genehmigte Bedingungen auch ohne Aushändigung an den VN Vertragsbestandteil. Dies ist mit dem Wegfall der Vorabgenehmigung von AVB durch das BAV bzw. inzwischen BaFin entfallen. Rz. 40...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Allgemeine Versicherungsbedingungen und Musterbedingungen

Rz. 15 In der Praxis wird das Versicherungsvertragsverhältnis stark von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (= AVB) geprägt. Seitdem im Jahr 1994 die Genehmigungspflicht von AVB durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht = BaFin) entfallen ist, darf jeder Versicherer den Inhalt seiner Bedingungen grundsätzl...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr

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A / 34 Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 432]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsaufsichtsgesetz 1901 (VAG)

Rz. 19 Die vom deutschen Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. Durch das 3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG ist es zum 1.7.1994 zu wesentlichen Veränderungen gekommen. Rz. 20 Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft erhalten in ihr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Vereinbarung

Rz. 28 Die AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten und zugrunde gelegten Fassung. Rz. 29 Beispiel In der Hausratversicherung sind die VHB mehrfach geändert worden, so dass als AVB in Betracht kommen: VHB 1942, VHB 1966, VHB 1974, VHB 1984, VHB 1992, VHB 2000, VHB 2008, VHB 2010, VHB 2022. Rz. 30 Vom früheren Bundesaufsichtsamt ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.1 Nationale Ebene: Deutsche Prüfstelle

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf nationaler Ebene sind drei Arten der Durchsetzung des Bilanzrechts (Enforcement) zu unterscheiden. Erstens gibt es die Prüfpflicht durch den Abschlussprüfer (primäres Enforcement). Zweitens prüft der Betreiber des Unternehmensregisters, ob die übermittelten Unterlagen vollständig sind (§ 329 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daneben wurde 2004 für die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.1.1 Überblick

Rz. 158 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Prüfungsbericht gewährleistet als unternehmensinternes Informationsinstrument vor allem eine von der Unternehmensleitung unabhängige und sachverständige Unterrichtung des Aufsichtsrats.[1] Die Dokumentation von wesentlichen Prüfungsbefunden unterstützt die Überwachung des Unternehmens durch den Aufsichtsrat. Gleichzeitig bescheinigt der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.2 Bitcoins

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich sog. Krypto- und Fiat-Währungen, zu denen insbesondere Bitcoins zählen, stellt sich die Frage nach der Kategorisierung als Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögenswert. Auch wenn kein Zweifel an der Eigenschaft als Vermögenswert besteht, ist die Zuordnung innerhalb des House of IFRS nicht eindeutig....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.3 Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Widerruf ist gesetzlich nicht geregelt und vollzieht sich daher nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen.[1] Erkennt der Abschlussprüfer nach Beendigung[2] der Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nicht vorgelegen haben, und ist das geprüfte Unternehmen nicht bereit, den geprüften Abschluss zu ändern u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3 Organbestimmungsmehrheit

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zeichnen sich nach dem Wortlaut der Norm dadurch aus, dass sie die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens bestimmen. Die Begrifflichkeiten sind bewusst weit gefasst, um die in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich ausgebildeten Corporate Governance Systeme umfassend zu beschreiben.[1] ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Geschichte des Bilanzstrafrechts allgemein vgl. Tz. 4 ff. Die Vorschrift wurde bereits durch das BiRiLiG vom 19.12.1985 (vgl. Tz. 4 f.) in das HGB eingefügt und durch das BilReG vom 04.12.2004 sowie durch das BilKoG vom 15.12.2004 erweitert. Die Beschäftigten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. sind aufgrund des FISG (...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.1 Tauglicher Täter

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff des Abschlussprüfers gelten die Ausführungen zu § 332 HGB (vgl. Tz. 100). Der Begriff des Prüfungsgehilfen wird von der h. M. weiter ausgelegt als bei § 332 HGB, sodass auch einfache Büro- und Schreibkräfte erfasst sind, da diese gleichermaßen Einblick in die Angelegenheiten der Gesellschaften und verbundenen Unternehmen erhalten...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.3 Wertpapierhandelsrecht, Insolvenzrecht

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Wertpapierhandelsrecht hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Jahre das System der Veröffentlichung von Finanzberichten und der aufsichtsbehördlichen Überwachung von Unternehmensabschlüssen, das aus dem Börsengesetz in das WpHG transferiert wurde, schrittweise auf- und ausgebaut. So regeln die §§ 106–113 WpHG (früher: §§ 37n–37u WpHG a. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.2 Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[1] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.2 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am stärksten in der Diskussion steht der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.[1] Das beruht darauf, dass Dritte mit dem Jahresabschluss in Berührung kommen und diese Informationen als Grundlage für ihr Verhalten als Anleger oder Kreditgläubiger nehmen. Notwendige Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Schutzwirkungen eines fremde...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.1.1 Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Privatrechtlich verfasste Kreditinstitute dürfen in Deutschland nur in der Rechtsform der Personen- oder der Kapitalgesellschaft betrieben werden (§ 2b Abs. 1 KWG). Als solche unterliegen sie, wie auch die Finanzdienstleistungsinstitute, den Vorschriften der Rechnungslegung nach dem HGB. Daneben unterliegen sowohl Kredit- als auch Finanzdiens...mehr