Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Pensionskasse

Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Die Versorgung in einer Pensionskasse ist wie die Direktversicherung eine versicherungsförmige Art der bAV. Pensionskassen unterliegen der Aufs... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen eine versicherungsförmige betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 6.8 Anlegerschutz

Im Jahr 2021 hat das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes einige Änderungen für Bürgerwindparks mit sich gebracht. Zu den wesentlichen Änderungen im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gehört dabei die sogenannte "Vermittlerpflicht". § 5b Abs. 3 des VermAnlG regelt, dass Emission von prospektpflichtigen KG-Anteilen emissionsbegleitend eine Anlagevermittlung oder -beratung d... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 7.5 Finanzrecht

Im Sommer 2013 wurde von Bundestag und Bundesrat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Zusammenhang mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) verabschiedet. Das AIFM-UmsG überführt die europäische Richtlinie über alternative Investmentfondsmanager (AIFM-RL) in deutsches Recht. Ihr Ziel ist es, ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager zu schaff... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Zwirner, Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Rechnungslegung – Teil 2: Betroffene Abschlussposten sowie Berücksichtigung in Anhang und Lagebericht, BC 5/2026, S. 212; Fink/Henckel/Kajüter, Leistungsindikatoren im Wirtschafts- und Prognosebericht – Management Approach oder objektivierter Maßs... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 6.3.3 Unterschiede der Gesellschaftsformen

Der große Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und Genossenschaft ist, dass bei der letzteren die Prospektpflicht entfällt (siehe auch 7.5). Vermögensanlagen dürfen nicht ohne einen Prospekt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuvor gestattet hat, öffentlich angeboten werden. Die Erstellung eines solchen Prospektes ist zeitaufwendig un... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Czaja, Gesellschafts- und bilanzrechtliche Folgen fehlerhafter (IFRS-)Konzernabschlüsse – Teil 1: Nichtigkeit und Korrekturpflicht, IRZ 3/2026, S. 117; Czaja, Gesellschafts- und bilanzrechtliche Folgen fehlerhafter (IFRS-)Konzernabschlüsse – Teil 2: Fehlerfeststellung, praktische Folgen und kritische Würdigung, IRZ 4/2026, S. 175; Philipps, ISA [DE] 600 (Revised): Besondere ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Prinz, Im Beratungsfokus: Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlicher Organschaft – Die Sorge um gescheiterte Organschaften, StuB 5/2026, S. 180; Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/Wa... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Konzernlagebericht

Djamchidi/Berndt, Geopolitische Risikoberichterstattung deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen: Befunde, Best Practice und Handlungsempfehlungen, BB 27–28/2026, S. 1578; Bach/Berger, Das überarbeitete IFRS Practice St... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 5 Informationspflicht des BZSt gegenüber der BaFin, Abs. 4

Rz. 26 Nach Abs. 4 S. 1 informiert das BZSt die BaFin über gegen Kryptowerte-Dienstleister festgesetzte Geldbußen, wenn es gegen denselben Kryptowerte-Dienstleister zuvor schon einmal eine Geldbuße nach diesem Gesetz festgesetzt hatte. Damit wird die BaFin in die Lage versetzt, ihrer Aufsichtspflicht über Kryptowerte-Dienstleister nachzukommen. Abs. 4 S. 1 sieht eine Meldepf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 18 Abs. 1 KStTG sind Ordnungswidrigkeitentatbestände geregelt, die durch Verstöße gegen Vorschriften des KStTG verwirklicht werden. In Abs. 2 wird die Höchstgrenze der zu verhängenden Geldbuße vorgegeben. Abs. 3 regelt, dass das BZSt die sachlich zuständige Verwaltungsbehörde nach dem OWiG ist. In Abs. 4 findet sich eine Rechtsgrundlage für Informationen über fest... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 12 Kryptowerte-Dienstleistungen, Abs. 11

Rz. 32 Mit § 1 Abs. 11 KStTG wird Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt B Nr. 4 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht umgesetzt. Für die Definition des Begriffs der Kryptowerte-Dienstleistungen verweist Abs. 11 auf Art. 3 Nr. 16 der MiCAR-Verordnung.[2] Kryptowerte-Dienstleistungen sind danach: das Verwahren und die Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, der Betrieb ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2 Registrierungspflicht, Abs. 1

Rz. 2 Die in Abs. 1 geregelte Verpflichtung von Kryptowerte-Betreibern, sich beim BZSt als solche zu registrieren, setzt Anhang VI Abschnitt V Unterabschnitt F Nr. 1 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht um. Betroffen sind ausschließlich Kryptowerte-Betreiber i. S. d. § 1 Abs. 9 KStTG. Kryptowerte-Dienstleister gem. § 1 Abs. 10 KStTG haben bereits nach der MiCAR Ver... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2.12 Keine Beantragung einer Registrierung, Abs. 1 Nr. 12

Rz. 19 Abs. 1 Nr. 12 erfasst den Verstoß eines Kryptowerte-Betreibers gegen seine Registrierungspflicht nach § 17 Abs. 1 KStTG. Danach handelt ein Kryptowerte-Betreiber ordnungswidrig, wenn er die Registrierung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig beantragt. Nicht erfasst sind Kryptowerte-Dienstleister, die eine Z... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 11 Kryptowerte-Dienstleister, Abs. 10

Rz. 31 § 1 Abs. 10 KStTG setzt Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt B Nr. 1 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht um. Definiert wird der Begriff des "Kryptowerte-Dienstleisters". Dabei handelt es sich gem. Art. 3 Nr. 15 der MiCAR-Verordnung[2], auf die Abs. 10 verweist, um jede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewe... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 5 Beherrschende Personen, Abs. 4

Rz. 18 § 1 Abs. 4 KStTG setzt Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt D Nr. 9 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht um. Danach wird für die Definition einer beherrschenden Person auf § 19 Nr. 45 FKAustG verwiesen. Eine beherrschende Person i. d. S. ist eine natürliche Person, die einen Rechtsträger beherrscht. Im Fall eines Trusts bedeutet dieser Ausdruck den oder die... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 20 Deutsche Kreditwirtschaft Schreiben an die BaFin zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 13. März 2013

[…] ein Schwerpunkt der vierten MaRisk-Novelle vom 14. Dezember 2012 war die Stärkung der Risikocontrolling-Funktion durch das neue Untermodul AT 4.4.1, die wir grundsätzlich unterstützen. Im Zusammenhang mit der Risikocontrolling-Funktion sehen die EBA-Guidelines zur internen Governance vor, dass die Verantwortung für das Risikomanagement in exklusiver Weise durch einen so ge... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Bankaufsichtliche Reaktionen

Rz. 176 Reaktionen der BaFin auf festgestellte Mängel bei den Instituten können abhängig vom konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen. In der Regel lassen sich die Probleme durch "informelle Handlungen" der BaFin ausräumen. Hierzu zählen bspw. Gespräche mit den Instituten oder Schreiben, in denen die Institute um Stellungnahme zu bestimmten Feststellungen in Prüfungsbe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Künftiger Umgang mit EBA-Leitlinien

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat um Bestätigung ihrer Einschätzung gebeten, dass erst dann eine rechtlich verbindliche Umsetzungspflicht für LSIs anzunehmen sei, wenn die BaFin in Verbindung mit einer entsprechenden "Comply"-Erklärung den nationalen regulatorischen Rahmen (z. B. MaRisk, spezifische Rundschreiben) angepasst habe. Die Aufsicht konnte dies so allgemein ni... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III.1. Allgemeine Themen

Organisatorisch-strukturelle Fragen Im Hinblick auf die Kommunikation der Ergebnisse des MaRisk-Fachgremiums wird folgende Verfahrensweise vereinbart: es werden Protokolle zu jeder Sitzung erstellt, die auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank veröffentlicht werden. Da das MaRisk-Fachgremium an den "Arbeitskreis Basel II" angebunden ist, werden die Protokolle vorab dem ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Sonstiges

Die BaFin wird in Kürze einen Gesprächskreis für kleine Institute einrichten, in dem Vertreter des genannten Adressatenkreises mit der Aufsicht über Probleme bei der Anwendung aufsichtlicher Regelungen diskutieren können. Die Diskussionen sollen dabei das gesamte bankaufsichtliche Spektrum abdecken. Das neugeschaffene Gremium soll aus etwa 40 Mitgliedern bestehen; interessie... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Intensivbetreuung in Krisenzeiten

Rz. 10 Die BaFin hat aus Anlass der COVID-19-Pandemie darauf hingewiesen, dass die Intensivbetreuung dem Ziel dient, bei Engagements mit (potenziell) erhöhten Risiken die weitere Risikoentwicklung möglichst einzudämmen. Folglich dient die Unterscheidung von normal und intensiv betreuten Krediten zugleich einer Kategorisierung der Kredite nach dem Betreuungsaufwand und ermögl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Benc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Diskussion

Auf Nachfrage erläutert die BaFin, dass die EZB zwar ebenfalls an einem SREP-Konzept für LSI arbeite, dieses sich allerdings derzeit noch in einer Pilotphase befinde und vermutlich erst 2018 zur vollständigen Anwendung kommen wird. Da die EBA-Leitlinien jedoch bereits 2016 umgesetzt werden müssen, ist die Entwicklung einer eigenen Methode zwingend. Die BaFin sieht dies auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.6 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Krisenzeiten

Rz. 199 In der COVID-19-Pandemie hat die BaFin andere Maßstäbe an die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse angelegt als in normalen Zeiten, insbesondere bei Krediten an Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2020 durch diese Krise in finanzielle Schieflage geraten waren und einen Kredit über die KfW-Hilfsprogramme erhalten sollten. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Beurteilun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.3 Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (MaBeschwerde)

Rz. 247 Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und ist in diesen Bereichen auch für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Am 4. Mai 2018 hat die BaFin erstmals die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht, die im Jahr 2020 überarbeitet wurden.[1] Das Rundschreiben ergänzt d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III.2. Einzelthemen

Berichterstattung für das Handelsbuch Nach BTR 2.2 Tz. 3 der MaRisk ist der für das Risikocontrolling zuständige Geschäftsleiter täglich über die Risikopositionen im Handelsbuch zu unterrichten. Bei Nicht-Handelsbuchinstituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Positionen im Handelsbuch ist an die tägliche Berichterstattung regelmäßig kein nennenswerter Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Umgang mit EBA‐Leitlinien betreffend das Risikomanagement der Institute

Im Nachgang der letzten Sitzung des Fachgremiums hatte die DK ihre Position zum Umgang mit EBA-Leitlinien gegenüber der Aufsicht mit Bezug auf das Risikomanagement der Institute noch einmal schriftlich dargelegt. Die Aufsicht erläutert in der Sitzung nochmals ihre Position. Diese wurde in einem Antwortschreiben an die DK dargelegt. Die wesentlichen Inhalte des Antwortschreib... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Beurteilung des Risikomanagements im Rahmen von Sonderprüfungen

Rz. 160 Die BaFin kann gemäß § 44 Abs. 1 KWG Prüfungen bei den Instituten anordnen.[1] Sie beauftragt mit diesen Sonderprüfungen regelmäßig Dritte, wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbände oder die Deutsche Bundesbank. Eigene Prüfungen führt die BaFin nur in überschaubarem Umfang durch. Durch die Sonderprüfungen wird die BaFin in die Lage versetzt, umfangreic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Stärkung der IT-Kompetenz in der Geschäftsleitung

Rz. 48 Aufgrund der mit der Digitalisierung einhergehenden besonderen Bedeutung der Informationstechnik als Schlüsseltechnologie für neue Wertschöpfungsketten und deren zunehmendem Einfluss auf die Risikosituation von Kreditinstituten hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die erforderlichen praktischen Erfahrungen von Geschäftsleitern angepasst. Damit soll die Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Aufgaben der Compliance-Funktion

Aus der allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion – des Hinwirkens auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen – sowie der unmittelbaren Anbindung dieser Funktion an die Geschäftsleitung lassen sich aus Sicht der BaFin bestimmte konkrete Aufgaben ableiten. Zun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.4 Merkblätter zur Eignungsprüfung

Rz. 255 Die BaFin hat erstmals am 4. Januar 2016 ihre Merkblätter zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter[1] und Mitglieder des Aufsichtsorgans[2] von Instituten veröffentlicht. Nach verschiedenen Anpassungen in den Vorjahren sind die Merkblätter im Juni 2020 erneut überarbeitet worden, um die gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Beurte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 33 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2017 (BA) zu den BAIT Übermittlungsschreiben vom 14. September 2018

[…] ich freue mich, Ihnen die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) vorzulegen, die nunmehr um ein weiteres Modul ergänzt sind, das sich an diejenigen Unternehmen richtet, die die BAIT einzuhalten haben und die zugleich Betreiber kritischer Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes sind ("KRITIS-Modul"). Um für diese Institute zusätzliche Belastungen durch das Hinz... mehr