Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

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§ 25 Kapitalanlagerecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 8. Weitere gesetzliche Auflösungen in anderen Vorschriften

Rz. 13 Auflösung infolge Umwandlung (s. Kap. III). Auflösung bei Vermögenslosigkeit (vgl. § 394 FamFG, bis 31.8.2009: § 141a FGG). Rz. 14 Auflösung durch Verbot nach §§ 3, 17 VereinsG. Eine GmbH kann in drei Fällen verboten werden. Es handelt sich dabei um die besonderen Fälle des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung, der Völkerverständigung und der Durchführung strafrechtl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Gegenstand des Unternehmens

Rz. 9 Vgl. Thoam Der Handel mit Waren aller Art als Unternehmensgegenstand einer GmbH, RNotZ 2011, 413. Rz. 10 Im Zusammenhang mit dem MoMiG diskutierte Änderungen der hier betroffenen Probleme hat der Gesetzgeber bis heute nicht aufgegriffen (Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 6; hierzu etwa Schröder/Cannivé NZG 2008, 1 m.w.N.). Rz. 11 Aus dem Gegenstand des Unternehmens soll für den ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 7. Die Genehmigungsurkunde – nicht mehr erforderlich

Rz. 20 Die Vorlage einer etwa für den Gegenstand des Unternehmens erforderlichen staatlichen Genehmigungsurkunde bei der GmbH-Gründung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 6 a.F. wurde mit dem MoMiG gestrichen, um den für die Eintragung erforderlichen Aufwand zu reduzieren (RegE: "Mit der Aufhebung von Abs. 1 Nr. 6 soll die Handelsregistereintragung von Gesellschaften erleichtert und beschl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Durchsetzungsrechte der BaFin

Tz. 109 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Sofern konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, kommen der BaFin besondere Durchsetzungsrechte zu. Wenn erforderlich, dürfen Bedienstete der BaFin Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen. Sie dürfen Gegenstände sicherstellen oder ggf. beschlagnahmen, sofern diese als Beweismittel für die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. BaFin-Bilanzkontrollverfahren

I. Prüfungseinleitung 1. Prüfungsanlass Tz. 83 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch 2023, Tz. 273). Mit dem FinmadiG ist die ehemalige Regelung entfallen, dass bei Beginn des Bilanzkontrollverfahrens der Umfang d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsanlass

Tz. 83 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Während...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ziele

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das BilKoG sollte vordringlich das durch die Bilanzskandale verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wiederherstellen und nachhaltig stärken (vgl. Begr.RegE BilKoG, BT-Drucks. 15/3421, S. 11). Das FISG verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, nämlich die Wiederherstellung und dauerhafte Stärkung des Vertr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Anzeigepflichten gegenüber und Interaktionsmöglichkeiten mit Dritten

Tz. 134 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin trifft bestimmte Mitteilungspflichten nach Maßgabe von § 110 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG. Diese Pflichten bestehen gegenüber zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie zuständigen Börsenaufsichtsbehörden. Tz. 135 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Voraussetzung fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzierung

Tz. 45 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Finanzierung der Bilanzkontroll-Aktivitäten der BaFin erfolgt im Wesentlichen über ein Kostenumlageverfahren (vgl. hierzu ausführlich die Webseite der BaFin zum Thema BaFin-Finanzierung). Die Kostenumlage wird jährlich bei sämtlichen Unternehmen, die der Bilanzkontrolle unterliegen, erhoben und ist insoweit unabhängig davon, ob bei dem um...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfung vor Ort

Tz. 108 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Wenn es die BaFin aus fachlichen Erwägungen und Risikogesichtspunkten als erforderlich und verhältnismäßig erachtet, kann die BaFin auch vor Ort prüfen. Im Vergleich zur Rechtslage bis zum 31.12.2021 sind zumindest mehr Vor-Ort-Prüfungen beabsichtigt (Hanenberg/Kostjutschenkow, BaFin-Journal Dezember 2021, S. 16). Um Vor-Ort-Prüfungen prakti...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Veröffentlichung

Tz. 117 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Werden ein oder mehrere Fehler festgestellt, macht die BaFin die Fehlerfeststellungen unter Nennung des betroffenen Unternehmens sowie den wesentlichen Teilen der Begründung unverzüglich bekannt. Dies erfolgt sowohl auf der Internetseite der BaFin als auch in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Info...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Veröffentlichung bei Einleitung des Verfahrens

Tz. 98 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Leitet die BaFin ein Bilanzkontrollverfahren ein und besteht öffentliches Interesse an dieser Information, kann sie die Einleitung gemäß § 107 Abs. 1 Satz 5 WpHG unter Angabe des Unternehmensnamens und des Grundes für die Einleitung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Personenbezogene Daten darf diese Bekanntmachung jedoch nicht enthalte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veröffentlichung während des Verfahrens

Tz. 110 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 § 107 Abs. 8 WpHG ermöglicht der BaFin, bereits während des Verfahrens wesentliche Verfahrensschritte sowie im Laufe des Verfahrens gewonnene Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Rechnungslegung unter Nennung des betroffenen Unternehmens bekannt zu machen, soweit hieran ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es kann nicht nur das abs...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermessensspielräume

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Rechnungslegung ist keine exakte Wissenschaft. Viele Bilanzposten beruhen auf Annahmen oder Schätzungen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, die zwangsläufig subjektive Wertungen enthalten. Folglich kann eine Bandbreite von Wertansätzen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften sein, was im Umkehrschluss nicht bedeutet,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfungsgegenstand

Tz. 58 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bis zum 31.12.2019 unterlagen nach § 106 WpHG der zuletzt festgestellte Jahresabschluss oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss – jeweils mit dem zugehörigen Lage- bzw. Konzernlagebericht sowie die den Finanzberichten zugrunde liegende Buchführung (vgl. zum Buchführungsfehler im Enforcement-Verfahren Lüdenbach/Freiberg, BB 2020, S. 811ff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Fehlerhafte Rechnungslegung

Tz. 112 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Entscheidet die BaFin, dass der Abschluss fehlerhaft ist, teilt sie das endgültige Prüfungsergebnis dem Unternehmen mit. Oftmals weist die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung mehrere Einzelfehler auf (vgl. Tz. 135). Für Prüfverfahren, die mit der Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung enden, stellt das OLG Frankfurt am M...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fehlerfreie Rechnungslegung

Tz. 111 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Einleitung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch die Öffentlichkeit über das P...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hinderungsgründe

Tz. 93 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach § 107 Abs. 3 WpHG ist es der BaFin verwehrt zu prüfen, solange eine Klage auf Nichtigkeit gemäß § 256 Abs. 7 AktG anhängig ist oder wenn nach § 142 Abs. 2 bzw. 258 AktG ein Sonderprüfer bestellt ist und soweit der Gegenstand der Sonderprüfung mit dem des Enforcement übereinstimmt. Damit soll vermieden werden, dass über einen Sachverhalt div...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. der Nac...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unternehmenskreis

Tz. 52 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unterliegen Unternehmen dem Enforcement, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat haben (sog. Herkunftsstaatsprinzip). Aktienemittenten und Emittenten von Schuldtiteln m...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsansatz

Tz. 69 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Aufgabe der BaFin ist im Kern die gleiche wie die eines Abschlussprüfers, nämlich zu einem Urteil über einen Abschluss zu kommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers gemäß § 322 Abs. 3 HGB stellt hierbei ein Positivurteil dar. Dies setzt seitens des Abschlussprüfers einen so umfangreichen Prüfungsumfang voraus,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anordnung der Fehlerkorrektur

Tz. 120 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 § 109 Abs. 2 Satz 4 WpHG ermöglicht es der BaFin, im Einklang mit den materiellen Rechnungslegungsvorschriften anzuordnen, den Fehler unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Bundesanstalt unter Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts für das geprüfte Geschäftsjahr (vgl. Tz. 123) oder im nächsten Abschluss oder Bericht zu bericht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Nachweispflicht

Tz. 79 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Im Enforcement-Verfahren lassen sich zwei Grundfälle unterscheiden, die bei der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Rechnungslegung zum Tragen kommen: Zum einen kann die Fehlerhaftigkeit bereits unmittelbar aus dem Abschluss bzw. dem Lagebericht als solchem zu erkennen sein (zB Fehlen bestimmter Anhangangaben), sodass es hier keiner Erhebun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Unternehmenspflichten und Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 99 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die gesetzlichen Vertreter wie auch die sonstigen Personen, derer sie sich bedienen, sind in einem Bilanzkontrollverfahren verpflichtet, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen und richtige und vollständige Unterlagen vorzulegen. Ein Verstoß hiergegen kann durch die BaFin mit einem Bußgeld iHv. maximal 200.000 Euro geahndet werden (§ ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 110e Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mit Inkrafttreten des FinmadiG wurde klargestellt, dass Bekanntmachungen wesentlicher Verfahrensschritte oder im Laufe des Verfahrens gewonnener Erkenntnisse Realakte sind und ein Widerspruchsverfahren nicht statthaft ist. Konkret ergibt sich dies aus dem Entfall des Verweises auf § 107 Abs. 8 WpHG in § 112 Abs. 2 WpHG. Tz. 110f Stand: EL 57...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Rechtsentwicklung

Tz. 4a Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mit dem BilKoG wurde ein zweistufig ausgestaltetes Enforcement-System eingeführt. Die erste Stufe verkörperte die privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR eV (DPR) bzw. deren Vereinsorgan "Prüfstelle", die zweite Stufe die staatliche Behörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die DPR wurde...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Prüfungseinleitung

1. Prüfungsanlass Tz. 83 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 57 – E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Prüfverfahren

1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung Tz. 106 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch 2023, Tz. 273). Mit dem FinmadiG ist die ehemalige Regelung entfallen, dass bei Beginn d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Entscheidungsfindung und Verfahrensabschluss

1. Fehlerfreie Rechnungslegung Tz. 111 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Einleitung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Neuaufstellung des Abschlusses

Tz. 123 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der BaFin steht es grundsätzlich offen, entweder die Fehlerkorrektur im nächsten Abschluss oder Bericht oder eine Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts zu verlangen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG dürfte eine Rückwärtsberichtigung im Rahmen einer rechtmäßigen Ermessensbetätigung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betrac...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 37 Hauptbetroffene sind inländische Versicherungsunternehmen (schwierige Abgrenzungsfragen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Online-Versicherungen), die ihr Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und daher der Bundesaufsicht für das Versicherungswesen unterliegen. § 3 Abs. 1 ErbStDV benennt den ebenfalls von der Anzeigepflicht betroffenen P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach IFRS / Zusammenfassung

Überblick Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben für ihren Konzernabschluss die von der EU bekannt gemachten IFRS zu beachten. Alle übrigen konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen können ihren Konzernabschluss statt nach HGB nach den IFRS erstellen. Im Einzelabschluss kann nach § 325 Abs. 2a HGB ergänzend ein IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke aufgestellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / CFD (Contracts for Difference)

Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt. I. d. R. sind sie mit einer Hebelwirkung ausgestattet und haben keine feste Laufzeit. CFD sind den Derivaten zuzuordnen und hochspekulativ. De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 8 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin)

Kryptowährungen oder virtuelle Währungen wie z. B. Bitcoin sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Charakteristisch für virtuelle Währungen ist die Idee der nicht staatlichen Ersatzwährung, d. h., im Gegensatz zu den Währungen der Noten- und Geschäftsbanken erfolgt die Schöpfung virtueller Währungseinheiten über private Computernetzwerke.[1] Die Bundesanstalt für Finanzdiens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.1 Allgemeines

Inländische Kreditinstitute müssen nach § 24c KWG Kontendaten bereitstellen, auf welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anonym zugreifen kann. Dieser Zugriff ist auch den Finanzämtern möglich.[1] Die Finanzbehörde kann nach § 93 Abs. 7 AO im Einzelfall bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) folgende Bestandsdaten zu K...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Zweites Betriebsrentenstärk... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Erleichterung von Opting-Out-Systemen: Das 2018 eingeführte Modell, bei dem Betriebsrenten auf Tarifverträgen basieren, wird erweitert. Bisher konnte das Opting-Out-System nur durch Tarifverträge umgesetzt werden. Nun ist dies auch durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass de...mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / VII. Branchenspezifischer Sonderbedarf

Rz. 309 In bestimmten Branchen ergeben sich erhebliche zusätzliche Anforderungen an den Einsatz von KI, die über die allgemeinen Regelungen des AI Act hinausgehen. Diese spezialgesetzlichen Anforderungen können und sollten sogar vertraglich abgebildet werden – insbesondere dort, wo technische, sicherheitsrelevante oder berufsrechtliche Vorgaben mit dem Einsatz von KI kollidi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 4 Die Vorschrift sanktioniert die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch Abschlussprüfer in ihrer Eigenschaft als Geheimnisträger. Die allgemeine Schweigepflicht des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 323 HGB, die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten einer Prüfstelle sind nicht mehr im HGB geregelt, da seit dem FISG die BaFin für das Enforcement zuständig...mehr