Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.6 FISG 2021 und die weitere Entwicklung

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am 01.07.2021 trat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)[1] in Kraft. Im Bundestag und im federführenden Finanzausschuss wurde dieses Gesetz kontrovers diskutiert.[2] Mit dem Gesetz sollen Schwächen im Bilanzkontroll-Verfahren ausgemerzt werden, welche im Rahmen der Insolvenz der Wirecard AG ans Licht kamen. Das Gesetz bein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.2.2.1 Behördliches Verfahren

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz durchgeführt.[1] Es ist kein Antrag erforderlich; das Bundesamt ermittelt von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob es gegen die Organmitglieder betrieben oder gegen die Gesellschaft vorgegangen werden soll (vgl. Tz. 220) steht der Behörde ein Auswahlermessen zu.[2] Auch ein Wechsel de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.2 Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[1] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.3 Bedeutung der contractual obligation bei Übernahmeangeboten

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf den künftigen Erwerb bzw. die künftige Veräußerung eigener Aktien ausgerichtete Kontrakte führen gemäß IAS 32.16(b)(ii) in manchen Fällen zu Eigen- und in anderen zu Fremdkapital. Anhand von Optionskontrakten sind nachfolgende Fälle von Relevanz:[1] Purchased call option: Gegen Zahlung einer Prämie hat die Gesellschaft das Recht zum Erwerb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.2.2 Prognosebericht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Geht es um Inhalt und Umfang des Prognoseberichts, spalten sich regelmäßig die Sichtweisen von Adressaten und Erstellern. Während dem Adressaten mit dem Prognosebericht i. d. R. eine wertvolle Einschätzung der Unternehmensleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens vermittelt wird, dominieren aus Sicht der Ersteller oft Bedenke...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.2.1 Meinungsstand

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikaten ist der BFH diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Altersvorsorgevertrag: Anforderungen nach AltZertG

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es werden lediglich Anlageformen gefördert, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen. Eine einseitige Bestimmung der bestimmten Anlageformen findet nicht statt. Neben Rentenversicherungen sind auch Fonds- oder Banksparp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2024, Schadensersatz... / II. Neue Fallgruppe und Prozesse

Für die Praxis bedeuten die Entscheidungen des BGH vom 16.1.2024 und 12.3.2024 für Werkstätten und Sachverständige auf der einen Seite und für den Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers auf der anderen Seite einen Mehraufwand bei der Abwicklung des Schadens, denn der Schutz des Geschädigten steht im Korrelat zur Verpflichtung des Versicherers zur Abwehr von unberechtigten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Kapitalflussrechnung, die auch als Finanzfluss-, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder Cashflow Statement bezeichnet wird, ist ein spezielles Instrument für die Einschätzung der finanziellen Lage von Unternehmen und somit zentrale Basis etwa für die Solvenzbeurteilung oder die Analyse der finanziellen Auswirkungen verfolgter Strategien. Das Instrument...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.5 Beteiligung von weniger als 1 % / Börsenklausel (§ 13 Abs. 1 S. 4)

Rz. 91 Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % knüpft § 13 Abs. 1 S. 4 AStG die Anwendbarkeit der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung an weitere Voraussetzungen. Bei einer Kleinstbeteiligung (i. H. v. weniger als 1 %) gilt § 13 Abs. 1 S. 1 AStG (d. h. die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) nur, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ausschließlich oder nahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der Bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 VVaG sind Vereine, deren Mitglieder sich in nicht geschlossener Zahl zu einer vom Vorstand des Vereins geleiteten, auf die Dauer berechneten Gegenseitigkeitsversicherung derart verbinden, dass die dem einzelnen Mitglied aus einem bestimmten Ereignis erwachsenden Schäden in Höhe einer festgesetzten Summe aus den Mitteln ersetzt werden, die vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / a) Einstufung als Wertpapier

Werden die emittierten Token als Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 WpHG eingestuft, sind die laufenden Erträge nach Ansicht der Finanzverwaltung als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu besteuern.[8] Die Veräußerung der Token unterliegt konsequenterweise der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 EStG. Zur Einordnung als Wertpapier verweist das BMF-Sc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.6 Anordnungsbefugnis der BaFin bei Auslagerungen gegenüber dem Institut (§ 25b Abs. 4 KWG)

Rz. 68 § 25b Abs. 4 KWG erweitert die nach § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG im Hinblick auf die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 und 6 KWG bestehende Anordnungsbefugnis der BaFin auf die Auslagerung.[1] Sind bei Auslagerungen die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der BaFin beeinträchtigt, kann diese gegenüber dem Institut die im Einzelfall geeigne...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Anforderungen der BaFin an die Geschäftsleitereignung

Rz. 37 § 25a KWG und die MaRisk statuieren keine unmittelbaren Anforderungen an die Eignung von Geschäftsleitern. Nach der Veröffentlichung der MaK im Jahr 2002 ergaben sich jedoch erste Berührungspunkte zu dieser Thematik. Die Funktion eines Geschäftsleiters setzt persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung voraus. Durch diese Anforderungen soll sichergestellt werden,...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Empfehlung der BaFin

Rz. 53 Der vorübergehenden Abwesenheit von Mitarbeitern kann i. d. R. durch angemessene Vertretungsregelungen entsprochen werden (→ AT 7.1 Tz. 2 und BTO Tz. 5). Der Wirksamkeit von Vertretungsregelungen sind jedoch gerade bei kleineren Instituten mit sehr wenigen Mitarbeitern und beschränkten finanziellen Ressourcen unter Umständen Grenzen gesetzt. Noch schwieriger kann sich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 20 Deutsche Kreditwirtschaft Schreiben an die BaFin zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 13. März 2013

[…] ein Schwerpunkt der vierten MaRisk-Novelle vom 14. Dezember 2012 war die Stärkung der Risikocontrolling-Funktion durch das neue Untermodul AT 4.4.1, die wir grundsätzlich unterstützen. Im Zusammenhang mit der Risikocontrolling-Funktion sehen die EBA-Guidelines zur internen Governance vor, dass die Verantwortung für das Risikomanagement in exklusiver Weise durch einen so ge...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Bankaufsichtliche Reaktionen

Rz. 176 Reaktionen der BaFin auf festgestellte Mängel bei den Instituten können abhängig vom konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen. In der Regel lassen sich die Probleme durch "informelle Handlungen" der BaFin ausräumen. Hierzu zählen bspw. Gespräche mit den Instituten oder Schreiben, in denen die Institute um Stellungnahme zu bestimmten Feststellungen in Prüfungsbe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Künftiger Umgang mit EBA-Leitlinien

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat um Bestätigung ihrer Einschätzung gebeten, dass erst dann eine rechtlich verbindliche Umsetzungspflicht für LSIs anzunehmen sei, wenn die BaFin in Verbindung mit einer entsprechenden "Comply"-Erklärung den nationalen regulatorischen Rahmen (z. B. MaRisk, spezifische Rundschreiben) angepasst habe. Die Aufsicht konnte dies so allgemein ni...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Diskussion

Auf Nachfrage erläutert die BaFin, dass die EZB zwar ebenfalls an einem SREP-Konzept für LSI arbeite, dieses sich allerdings derzeit noch in einer Pilotphase befinde und vermutlich erst 2018 zur vollständigen Anwendung kommen wird. Da die EBA-Leitlinien jedoch bereits 2016 umgesetzt werden müssen, ist die Entwicklung einer eigenen Methode zwingend. Die BaFin sieht dies auch ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III.1. Allgemeine Themen

Organisatorisch-strukturelle Fragen Im Hinblick auf die Kommunikation der Ergebnisse des MaRisk-Fachgremiums wird folgende Verfahrensweise vereinbart: es werden Protokolle zu jeder Sitzung erstellt, die auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank veröffentlicht werden. Da das MaRisk-Fachgremium an den "Arbeitskreis Basel II" angebunden ist, werden die Protokolle vorab dem ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Sonstiges

Die BaFin wird in Kürze einen Gesprächskreis für kleine Institute einrichten, in dem Vertreter des genannten Adressatenkreises mit der Aufsicht über Probleme bei der Anwendung aufsichtlicher Regelungen diskutieren können. Die Diskussionen sollen dabei das gesamte bankaufsichtliche Spektrum abdecken. Das neugeschaffene Gremium soll aus etwa 40 Mitgliedern bestehen; interessie...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Bench...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Intensivbetreuung in Krisenzeiten

Rz. 10 Die BaFin hat aus Anlass der COVID-19-Pandemie darauf hingewiesen, dass die Intensivbetreuung dem Ziel dient, bei Engagements mit (potenziell) erhöhten Risiken die weitere Risikoentwicklung möglichst einzudämmen. Folglich dient die Unterscheidung von normal und intensiv betreuten Krediten zugleich einer Kategorisierung der Kredite nach dem Betreuungsaufwand und ermögl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Umgang mit EBA‐Leitlinien betreffend das Risikomanagement der Institute

Im Nachgang der letzten Sitzung des Fachgremiums hatte die DK ihre Position zum Umgang mit EBA-Leitlinien gegenüber der Aufsicht mit Bezug auf das Risikomanagement der Institute noch einmal schriftlich dargelegt. Die Aufsicht erläutert in der Sitzung nochmals ihre Position. Diese wurde in einem Antwortschreiben an die DK dargelegt. Die wesentlichen Inhalte des Antwortschreib...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Stärkung der IT-Kompetenz in der Geschäftsleitung

Rz. 48 Aufgrund der mit der Digitalisierung einhergehenden besonderen Bedeutung der Informationstechnik als Schlüsseltechnologie für neue Wertschöpfungsketten und deren zunehmendem Einfluss auf die Risikosituation von Kreditinstituten hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die erforderlichen praktischen Erfahrungen von Geschäftsleitern angepasst. Damit soll die Be...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Beurteilung des Risikomanagements im Rahmen von Sonderprüfungen

Rz. 160 Die BaFin kann gemäß § 44 Abs. 1 KWG Prüfungen bei den Instituten anordnen.[1] Sie beauftragt mit diesen Sonderprüfungen regelmäßig Dritte, wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbände oder die Deutsche Bundesbank. Eigene Prüfungen führt die BaFin nur in überschaubarem Umfang durch. Durch die Sonderprüfungen wird die BaFin in die Lage versetzt, umfangreich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Aufgaben der Compliance-Funktion

Aus der allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion – des Hinwirkens auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen – sowie der unmittelbaren Anbindung dieser Funktion an die Geschäftsleitung lassen sich aus Sicht der BaFin bestimmte konkrete Aufgaben ableiten. Zun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen...mehr