Auf Nachfrage erläutert die BaFin, dass die EZB zwar ebenfalls an einem SREP-Konzept für LSI arbeite, dieses sich allerdings derzeit noch in einer Pilotphase befinde und vermutlich erst 2018 zur vollständigen Anwendung kommen wird. Da die EBA-Leitlinien jedoch bereits 2016 umgesetzt werden müssen, ist die Entwicklung einer eigenen Methode zwingend. Die BaFin sieht dies auch als Möglichkeit, eigene Ansätze und Vorstellungen besser in die EZB-Methodik einzubringen, zumal Deutschland das Land mit der größten Anzahl an LSI im SSM ist. Soweit absehbar und sinnvoll, werden bereits aktuelle EZB-Ansätze ebenfalls von der BaFin berücksichtigt, um einen möglichst fließenden Übergang zu gewährleisten.
Neben den rein formalen sprechen auch originäre aufsichtliche Überlegungen für eine Kapitalfestsetzung bereits im Jahr 2016. Die Niedrigzinsumfeld-Umfrage hat signifikante Risiken bei einer großen Anzahl von Instituten zu Tage befördert. Diese Risiken sollen angemessen adressiert werden. Die BaFin geht davon aus, dass sehr wenige Institute einen zusätzlichen Kapitalbedarf haben werden. Allerdings werden unter Umständen 340f- in 340g-Reserven gewandelt werden müssen. Ein Teil des jetzt noch freien Kapitals wird also zur Abdeckung dieser Risiken gebunden werden.
Vorbehalte wurden seitens der Teilnehmer zur Verwendung des 200-Basispunkte-Zinsschocks als Basis der Eigenkapitalunterlegung für das ZÄR geäußert. Dem entgegnete die BaFin, dass damit auf ein bereits eingeführtes Maß und entsprechendes Meldewesen aufgebaut werden kann, dass das ZÄR auf jeden Fall adressiert werden müsse und dass die exakte Berücksichtigung in der SREP-Kapitalfestsetzung noch einer Kalibrierung unterliegt, die vor allem ein adäquates Risikomanagement honorieren soll. SREP und Allgemeinverfügung zum ZÄR sollen met...