Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 087 Sonstige Ausleihungen

Hier sind die Ausleihungen zu erfassen, die keine Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, oder an Gesellschafter darstellen. Zu den sonstigen Ausleihungen gehören beispielsweise Arbeitgeberdarlehen sowie andere Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften. Forderungen aus Restkaufgeldern sind hier nur dann zu buchen, we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Folgen der Anwendung von § 264d

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 264d selbst kann nicht verletzt werden, da es sich bei der Norm allein um die Legaldefinition einer kapitalmarktorientierten KapGes. handelt. (Suchan in MünchKomm. BilR, § 264d HGB Rz. 24). Rz. 19 [Autor/Zitation] Auf die in § 264d hinterlegte Legaldefinition wird von einer Vielzahl von Vorschriften verwiesen und hieran eine verschärfte Anwendung geknü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 267 bezieht sich auf Kapitalgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften & Co. iSd. § 264a. Mittelbare Bedeutung erlangt § 267 über § 336 Abs. 2 Satz 1 auch für Genossenschaften. Dagegen haben Kreditinstitute und Versicherungen unabhängig von ihrer Einordnung in die Größenkategorien des § 267 stets die Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 EZB-Leitfaden zur Governance und Risikokultur

Seitens BaFin und Bundesbank wurde klargestellt, dass die im Schreiben der DK vom 17.10.2024 vorgetragenen Bedenken nicht geteilt werden. Der EZB-Guide habe keinen normativen Charakter und seitens der EZB sei nicht beabsichtigt, nationale Anforderungen zu ersetzen oder zu ergänzen. Auch sei eine Übernahme in die Aufsichtspraxis nicht geplant (keine unmittelbare Anwendung ode...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Erleichterungen im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft / BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk

Die deutsche Bankenaufsicht hat sich bei der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) dafür entschieden, an der von den Kreditinstituten praktizierten Unterscheidung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft festzuhalten. Dabei legt die BaFin die Proportionalitätskla...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10. Ausblick

Diese Aufsichtsmitteilung verdeutlicht, dass kleine und sehr kleine Institute ausreichend Spielräume haben, um ihre Prozesse im Risikomanagement weniger aufwändig zu gestalten, ohne dass die Steuerung ihrer Risiken beeinträchtigt wird. Die BaFin behält sich vor, die mit dieser Aufsichtsmitteilung gewährten Erleichterungen zu überprüfen, soweit sich Anhaltspunkte ergeben, das...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk 1. Aktualisierung

Die 1. Aktualisierung (Juni 2025) umfasst folgende Inhalte: Anlage 64 : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Deutsche Bundesbank – Sitzung des MaRisk-Fachgremiums am 17. Juni 2024 – Protokoll – Nachtrag Anlage 65 : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Deutsche Bundesbank – Sitzung des Fachgremiums IRRBB am 1. Oktober 2024 – Protokoll Anlage 66 : Bundesanstalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Enforcement-Verfahren nach §§ 106 ff. WpHG

Rz. 186 [Autor/Zitation] Verstöße gegen § 265 können auch im Enforcement-Verfahren nach §§ 106 ff. WpHG durch die BaFin. geprüft und beanstandet werden (Drüen in HKMS3/4, § 265 HGB Rz. 45 [9/2024]).mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 TOP 2 Ausblick zu EBA-Leitlinien im MaRisk-Kontext

ESG-Risikomanagement Diese EBA-Leitlinien wurden im vierten Quartal 2024 in aufsichtlichen Gremien diskutiert. Der finale Entwurf könnte noch im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Daran schließt sich die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU und das 3-monatige Comply-or-explain-Verfahren an. Die deutsche Bankenaufsicht hat noch zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Anders, Klassifizierung von Schulden mit Covenants, PIR 2022, S. 1ff.; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Stresstests/AT 4.3.3 MaRisk

Um ihre wesentlichen Risiken und Verwundbarkeiten vollständig erfassen zu können, benötigen Institute ein Stresstestprogramm, dessen Pflichtteil von ihrem Risikoprofil und ihrer Geschäftsausrichtung abhängt. Dabei obliegt es der Geschäftsleitung, auch als Teil ihrer Gesamtverantwortung nach AT 3 MaRisk, zu entscheiden, welche Stresstests als Instrument des bankinternen Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d oder Institute i. S. d. § 37 Abs. 1 Satz 1 KMAG (vgl. Ar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Saldierungsbereich i. S. d. IDW RS HFA 4 (2012)

Rn. 404e Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der verlustfreien Bewertung gilt zunächst grds. der Einzelbewertungsgrundsatz. Wird danach bspw. eine (große) Forderung (z. B. Objektfinanzierung, Konsortialkredit) nachgewiesen durch eine individuelle (eindeutig zuordenbare) Kreditaufnahme (z. B. Anleihe) direkt refinanziert, kann auf dieser Basis die Notwendigkeit einer Drohverlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung des relevanten Bankbuchs (Bewertungsgegenstand)

Rn. 404d Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Maßgeblich für die willkürfreie Abgrenzung des Bankbuchs ist die interne Risikosteuerung des Instituts. Dies ist konform mit Abschn. BTR 2.3 der MaRisk (vgl. BaFin (2024)). Soweit Institute das Zinsrisiko auf der Basis verschiedener Bestände bzw. Bücher steuern, ist die verlustfreie Bewertung auch auf der Basis dieser einzelnen Bankbücher d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Umfang des relevanten Bankbuchs (Zinsbuchs)

Rn. 404c Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestände des hier zu betrachtenden Bankbuchs (gelegentlich auch als Zinsbuch bezeichnet) umfassen sämtliche zinsbezogenen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte außerhalb des Handelsbestands, also auf der Aktivseite auch verzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands. Auf der Passivseite sind grds. sämtlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 sind alle Arten von Bewertungseinheiten zugelassen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten möglich ist und dokumentiert wird (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Ausschlaggebend für sämtliche Arten von Bewertungseinheiten ist damit, dass G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Angemessenes Risikomanagementsystem

Rn. 276 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung von mehreren Grundgeschäften mit einem oder mehreren Sicherungsinstrumenten (Macro-Hedges, Portfolio-Hedges) setzt ein angemessenes Risikomanagementsystem voraus. Ob ein solches Risikomanagementsystem erforderlich ist, hängt nicht von der Bezeichnung der Art der Sicherungsbeziehung ab, sondern von ihrer tatsächlichen Ausgesta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Zur Steuerbarkeit

Ein Leistungsaustausch erfordert nach ständiger Rechtsprechung von EuGH und BFH, dass sich ein Leistender und ein Leistungsempfänger gegenüberstehen und für eine Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gewährt wird. Leistung und Gegenleistung müssen in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen, der unmittelbar, aber nicht zwingend ein innerer (synallagmatischer) Zusammenhang s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.48 Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zerfizierungsgesetz (Nr. 34)

Rz. 58 Nach § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG werden Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrentenverträge) nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt, wenn die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet werden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Investmentfonds in der Ausgestaltung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft

Streitig ist die Anerkennung einer GmbH als Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 S. 1 InvStG i.V.m. § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Ausgestaltung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Das FG entschied: Ein eigenständiges Prüfungsrecht hat das FA – auch für den Zeitraum vor dem 1.1.2021 – für die Frage, ob ein Investmentver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / 2. Bereichsausnahme für Finanzinstitute gem. KWG

Wenn und soweit – entgegen der hier vertretenen Position – Kryptowährungen als Finanzmittel eingestuft werden sollten, gelten sie nur dann nicht als Verwaltungsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Wertpapierinstituts oder Versicherungsunternehmens (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 3 ErbStG) zuzurechnen sind. Erlaubnispflicht: Vorausset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… II. … Die angegriffenen Kündigungsregeln in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2000 und AUB 2008 sind nicht nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam. Dementsprechend stehen dem Kl. auch keine Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung, auf Zahlung von Abmahnkosten oder Rechtshängigkeitszinsen zu. [Auslegung der Kündigungsregelung] [16] 1. Gegenüber den Klauseln in Nr. 10.2 AUB 2000 und AUB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Betriebstätten im Inland und Ausland

Ein besonderer Abschnitt des BMF-Schreibens befasst sich mit Betriebstätten von Kreditinstituten. Darin geht das BMF sowohl auf inländische Betriebstätten von Auslandsbanken als auch auf ausländische Betriebstätten von Inlandsbanken ein. Beides ist insbesondere in der EU von ganz erheblicher praktischer Bedeutung, denn seit EU-Banken berechtigt sind, in anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.2 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pension...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 1.2 Vorgaben der Bankenaufsicht

Den Bankenaufsichtsbehörden obliegt es, die Vorgaben aus Basel in konkrete durch die Institute anzuwendende Vorschriften umzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Für Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die zentrale Richtlinie der BaFin für Banken und Sparkassen sind die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kred...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mitwirkung an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der AP über die Prüfungstätigkeit hinaus an der Führung der Bücher oder Aufstellung des zu prüfenden JA bzw. KA unmittelbar mitgewirkt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a)) und war seine Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung, ist unwiderlegbar eine Besorgnis der Befangenheit begründet, da ein informierter Dritter nicht davon a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemein

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)verständigen Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). Auerbach/Klotzbach (2015), Bilanzierung von Kreditderivaten nach HGB, in: Burghof et al. (Hrsg.), Kreditderivate, 3. Aufl., Stuttgart, S. 389–412. BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen a...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 90 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die formale Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes würde für Sicherungstransaktionen eine kompensatorische Bilanzierung mit den Grundgeschäften ausschließen. Ein vorsichtiger, d. h. das Risiko absichernder Kaufmann, würde damit für seine Vorsicht in der Form bestraft, dass er im Gegensatz zum nicht absichernden Kaufmann stets einen Verlust...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Pensionskasse

Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Die Versorgung in einer Pensionskasse ist wie die Direktversicherung eine versicherungsförmige Art der bAV. Pensionskassen unterliegen der Aufs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.5 Nachweis der privaten Krankenversicherung gegenüber Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber den Anspruch auf den Zuschuss durch eine Bescheinigung nachweisen. Die Bescheinigung muss die Bestätigung der Aufsichtsbehörde enthalten, dass die Durchführung der Versicherung von dem Versicherungsunternehmen nach § 257 Abs. 2a Satz 1 SGB V durchgeführt wird. Bei der Aufsichtsbehörde handelt es sich um die Bundesanstalt für Finanzdienst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen eine versicherungsförmige betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung des Oder-Kontos

Rz. 304 Bei einem Oder-Konto handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, über das jeder Kontoinhaber allein verfügen kann (§ 428 BGB). Die Kontoinhaber sind gegenüber dem Kreditinstitut als Gesamtgläubiger berechtigt.[321] Jeder einzelne Gläubiger ist hinsichtlich der gesamten Einlage forderungsberechtigt und kann stets Zahlung an sich verlangen. Daraus folgt, dass ein Gläubi...mehr