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Fördermittelberatung als neues Beratungsfeld / 2.6 Bürgschaft

Alexander Hug
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Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die Vorteile von staatlichen Bürgschaften!

Es bedeutet: Bei Bürgschaftsbanken können Mandanten Bürgschaften und damit quasi "bonitätsstarke" Sicherheiten kaufen bzw. beantragen. Bürgschaftsbanken werden getragen von dem jeweiligen Bundesland und weiterer Institutionen und werden 100 % gedeckt – können somit nicht ausfallen und haben die beste Bonität.

Das heißt, eine Bürgschaftsbank gibt einem Mandanten eine Bürgschaft mit der starken Bonität der Bürgschaftsbank. Damit kann der Mandant dann bei einer Hausbank einen Kredit mit "besten" Sicherheiten aktivieren und zahlt so weniger Zinsen, da der Leistungsschaden bei einem Kreditproblem seitens der Bürgschaftsbank abgefangen wird.

Hier sind somit 3 Parteien beteiligt: Die dritte Partei ist die Bürgschaftsbank, die erste ist der Mandant, die zweite ist die Hausbank.

Die Bürgschaftsbanken bzw. deren Bürgschaftsprodukte für junge und etablierte Unternehmen oder für Personen mit Finanzierungsbedarf, sollten als ein Werkzeug in der Hand der Unternehmen bzw. der Personen angesehen werden, die das Thema Sicherheiten unternehmerisch und professionell einsetzen wollen.

Betrachtet man den Förderauftrag der 16 Bürgschaftsbanken in Deutschland, dann ist das Kernprodukt die Verbürgung von Finanzmitteln bzw. von Krediten. Diese werden für junge Unternehmen, Nachfolger bzw. für Unternehmen mit Bedarf an (fehlenden) Sicherheiten für zukünftige Investitionen und Betriebsmittellin...

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