Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Dr. Marijan Nemet, Andreas Pahl
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 13

[Autor/Zitation]

Über die handelsrechtlichen rechnungslegungsbezogenen Offenlegungspflichten hinaus bestehen weitere Offenlegungsvorschriften aus spezialgesetzlichen Vorschriften, die von der handelsrechtlichen Offenlegung unberührt bleiben (§ 325 Abs. 5; vgl. Bieg/Waschbusch, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS3, 1006 mit Verweis auf Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, 771 f.). Dazu zählen zB die Einreichung der JA/KA und (Konzern-)Lageberichte an die BaFin. und die Deutsche Bundesbank nach § 26 KWG, die Erstellung eines Offenlegungsberichts nach Art. 435 bis 455 der VO (EU) Nr. 575/2013 (ABl. EU 2013 Nr. L 176) und die Ergänzung des JA um bestimmte Angaben (§ 26a Abs. 1 Satz 2 und 4 KWG), die mit der Veröffentlichung des JA ebenfalls offengelegt werden müssen. Von der ua. zu den Angaben nach § 26a Abs. 1 Satz 2, 4 und 5 KWG ergangenen Ermächtigung zum Erlass weiterer, konkretisierender Verordnungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 10 KWG) wurde bisher kein Gebrauch gemacht. (vgl. WPH Edition Kreditinstitute, Kap. D Rz. 48 ff. mit Verweis auf Glaser in Fischer/Schulte-Mattler6, § 10 KWG Rz. 9).

 

Rz. 14

[Autor/Zitation]

Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen am 21.12.2021 (vgl. ABl. EU 2021 Nr. L 429, 1) ist der Umfang offenlegungspflichtiger Angaben vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Ertragsteuervermeidung bestimmter in der Union tätiger multinationaler Unternehmen erweitert worden.

 

Rz. 15

[Autor/Zitation]

Danach sind bestimmte (multinationale) Unternehmen und Zweigniederlassungen (vgl. Gesetz v. 19.6.2023, BGBl. I 2023 Nr. 154) erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende GJ – dh. bei kalenderjahrgleichen GJ erstmals für das GJ 2025 – verpflichtet, einen Ertragsteuerinformati...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Founders' Stories
Founders' Stories
Bild: Haufe Shop

Axel Täubert ist Head of Start-ups bei Google. Aus einer Unternehmerfamilie stammend, wurden ihm Leistungsbereitschaft und unternehmerisches Denken in die Wiege gelegt und vorgelebt. In seinem Buch versammelt er zehn sehr unterschiedliche und erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, die ihre eigene ganz persönliche Founders‘ Story erzählen. Sie alle machen Mut, den Schritt zum eigenen Business zu wagen!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren