Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.3 Erstattungspflichtige/-berechtige Kommune

Rz. 15 Die Erstattungspflicht trifft den kommunalen Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Frau. Kommunaler Träger ist der kommunale Grundsicherungsträger, nicht hingegen die Bundesagentur für Arbeit als Grundsicherungsträger (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36a Rz. 26). Auch die nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger fallen unter § 36a (Böttiger,...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht beteiligt, ja nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], wohl aber bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung aber ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Anders ist dies ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 9 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dageg...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.1 Beschreibung der konkreten Pflichtverletzung und des Sachverhalts

Eine Abmahnung kann nur Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem anderen Vertragsteil die Pflichtverletzung klar vor Augen führt. Sie muss also hinreichend bestimmt sein. Dem anderen (in aller Regel dem Arbeitnehmer) soll sein Fehlverhalten unter Darlegung des genauen Sachverhalts klar und unmissverständlich vor Augen geführt werden. Zudem hat der Abgemahnte nur bei konkreter Dar...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

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Abmahnung und Kündigung / 1.3 Entbehrlichkeit der Abmahnung

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder ohnehin eine Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung vorliegt. Sie ist nur dann geeignetes Mittel, wenn mit ihr eine Änderung des Verhaltens erzielt werden kann. Daher ist nicht abzumahnen, wenn die Vertragspflichtverletzung so schwer war, dass der Arbeitnehmer unter keinen Umständen damit rechne...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg

Personenzahl und Einkommensgrenzen Für das Land Baden-Württemberg gelten folgende Einkommensgrenzen: Bemessungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten. Grundsätzlich gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR. Sind tatsä...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten sind. Können sich die N...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.1 Baden-Württemberg

§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg [1] Praxis-Beispiel Ausnahm...mehr

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Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg

Zusammenfassung Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderun...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 Wohnen mit Kind

Das Land Baden-Württemberg fördert auch die Anschaffung von Wohneigentum für Haushalte mit mindestens 1 Kind. Die Förderung erfolgt über die weitere Zinsverbilligung von Förderdarlehen der KfW-Bank. 7.1 Wer kann die Förderung beantragen? Mindestens 1 Kind Anträge können alle privaten Haushalte stellen, in denen mindestens 1 Erwachsener und 1 Kind wohnen. So sind folgende Antrag...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die Immobilie muss in Baden-Württemberg belegen sein. Als Sicherheiten werden die banküblichen Sicherungen im Grundbuch des Objekts verlangt. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Eigenkapital wird nicht verlangt, jedoch muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderung selbstgenutzt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 KfW-Effizienzhaus

Zusätzliche Vergünstigung In einigen Programmen taucht der Begriff "KfW-Effizienzhaus" auf. Hierbei sei vorab angemerkt, dass sich die Programme des Landes Baden-Württemberg zumeist an den Programmen der KfW-Förderbank orientieren. In den meisten Fällen werden die Programmbedingungen quasi übernommen und der bereits günstige Programmzins der KfW-Bank durch zusätzliche Zinsver...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen einer WEG, die im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und barrierereduzierenden Modernisierungen des Wohnungsbestands getätigt werden. Der Wohnungsbestand muss in Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert werden folgende Maßnahmen: die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Bau und Erwerb neuer Immobilien

Neu = max. 4 Jahre alt Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenü...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderten Haushalte müssen die monatlichen Belastungen durch das Darlehen auf Dauer tragen können. Eine Tabelle über die maximal zulässige Belastung befindet sich auf der Webseite der L-Bank unter www.l-bank.de/z15. Eigenleistung Es werden Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kann die L-Bank im Grundbuch erstrangig abgesichert werde...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mindestens 1 Kind Die Fördermittel dieses Programms sind für private Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind gedacht. Dies können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sein. Berücksichtigung als Kind Kinder werden grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Ki...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Was wird gefördert?

Bau und Erwerb Gefördert wird der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken. Das Förderobjekt muss dabei im Land Baden-Württemberg belegen sein. Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen. Liegen die Objektvoraussetzungen vor, so werden folgende Kosten finanziert: Kaufpreis für ein Baugrundstück. Ist das Grundstück...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3.1 Bau einer neuen Wohnung

Neue Wohnung Eine Wohnung gilt als neu, wenn diese entweder selbst hergestellt oder innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Zudem muss das Objekt das Effizienzhaus-Niveau 55 erreichen. Erreicht das Objekt sogar das Effizienzhaus-Niveau 40, erhält man zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 50 EUR je m2, maximal aber nur 3.500 EUR. Wichtig Klimaschutzregelu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Was wird gefördert?

Förderkomponenten Die Förderung besteht aus den Komponenten Basisförderung für den Bau oder Erwerb einer Wohnung Zusatzförderung für die energetische Gestaltung einer Wohnung. Förderfähig ist auch der Abbau von bestehenden Barrieren in einer bereits vorhandenen Wohnung. Das Förderobjekt muss selbst genutzt werden und im Land Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert wird der Bau o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.7 Antragsstellung

Wohnraumförderungsstelle Die Antragstellung erfolgt über die Wohnraumförderungsstellen. Die meisten Hausbanken sind aber in das Antragsverfahren eingebunden und können entsprechende Hilfestellung geben.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.1 Konditionen

Bis zu 25 % Die Konditionen dieses Zuschussdarlehens entsprechen der Basisförderung. Die Darlehenshöhe ist auf 25 % des Bruttodarlehensbetrags der Basisförderung begrenzt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5.1 Bereitstellungszinsen

3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab der 7. Woche, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5 Ergänzungsfinanzierung der L-Bank für restlichen Finanzierungsbedarf

Finanzierungslücke schließen Reichen die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung zur Finanzierung nicht aus, kann über diese zusätzliche Förderung der restliche Finanzierungsbedarf abgedeckt werden. 4.2.5.1 Bereitstellungszinsen 3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab der 7. Woche, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereit...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Eigentumsfinanzierung BW – Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

Dieses Programm wurde für Haushalte aufgelegt, in denen mindestens 1 schwerbehinderter Mensch lebt, die Wohnung aber für die speziellen Wohnbedürfnisse nicht eingerichtet ist. 5.1 Wer kann diese Förderung erhalten? Diese Förderung können alle privaten Haushalte erhalten. Unwichtig ist dabei, ob es sich um einen Haushalt eines Alleinstehenden oder einer ganzen Familie handelt. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung (Z-15 Darlehen)

3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Mindestens 1 Kind Die Fördermittel dieses Programms sind für private Haushalte mit mindestens 1 minderjährigen Kind gedacht. Dies können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sein. Berücksichtigung als Kind Kinder werden grundsätzlich nur bis z...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.6 Antragstellung

Hausbankverfahren Die Antragstellung erfolgt im Hausbankverfahren (siehe oben). Dabei darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gehören regelmäßig nicht zum Beginn.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Eigentümer muss selbst nutzen Dieses Programm ist für natürliche Personen gedacht, die Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie sind. Dazu muss der Eigentümer selbst in einer der Wohnungen des Förderobjekts wohnen. Das Förderobjekt darf maximal 3 Wohnungen haben. Hat der Eigentümer mehrere Wohnungen, die er selbst bewohnt, so muss sich...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.2 Biomasseanlagen

Es muss sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe und Biogas. Ein manuell beschickter Scheitholzvergaser-Kessel als Zentralheizung wird nur gefördert, wenn der Wirkungsgrad mindestens 89 % beträgt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Wohneigentumsprogramm KfW-Bank: Energieeffizient Bauen L-Bank: Wohnen mit Kindmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Höhe des Darlehens

Bis 100.000 EUR Die Antragsteller kann Darlehen aus diesem Programm in Höhe von 15.000 bis 100.000 EUR erhalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.3 Wärmepumpen

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Insbesondere folgende Wärmepumpen werden gefördert: Sole-Wasser-Wärmepumpen Wasser-Wasser-Wärmepumpen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Wärmepumpen müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen (VDI 4650) nachweisen: 3,80 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen 3,50 bei Luft-Wasser-Wär...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mindestens 1 Kind Die Zusatzförderung erhalten private Haushalte mit mindestens 1 Kind, die die Fördervoraussetzungen der Basisförderung (siehe oben) erfüllen und einen Antrag auf Erhalt der Basisförderung gestellt oder bereits eine Förderzusage zur Basisförderung erhalten haben.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Energetische Sanierung – Einzelmaßnahmen (152)mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 Allgemeingültiges für alle Programme

Für die hier beschriebenen Programme gelten einige allgemeine Bedingungen oder Voraussetzungen. Um die einzelnen Programmbeschreibungen übersichtlicher zu halten, werden vorab die für alle Programme geltenden Bedingungen oder Voraussetzungen erläutert. 2.1 Hausbankverfahren Finanzierungsgespräch mit Hausbank Für alle Programme findet das sog. Hausbankverfahren Anwendung. Das he...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.3 Bereitstellungszinsen

3 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab dem 13. Monat – gerechnet ab Darlehenszusage – mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.3 Bereitstellungszinsen

0,15 % Wer seine gewährten Darlehensbeträge nicht sofort in voller Höhe abruft, muss ab dem 4. Monat und 2 Bankarbeitstagen, gerechnet ab Darlehenszusage, mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat rechnen. Als Berechnungsgrundlage dienen die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Eigenleistungen

8,5 % Kapital Der Antragsteller muss 25 % der Gesamtinvestitionskosten aus eigenen Mitteln erbringen. Kann die L-Bank erstrangig gesichert werden, reichen auch 15 % an Eigenmitteln aus. Die Eigenmittel müssen insgesamt aus 8,5 % Eigenkapital bestehen. Die 8,5 % müssen tatsächlich aus Kapital bestehen. Die restlichen Prozente können durch Eigenleistungen erbracht werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.8 Wohnraumbindung

15 Jahre Die geförderte Wohnung muss mindestens 15 Jahre, längstens bis zum Ende der Zinsverbilligung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ansonsten entfallen die Fördervoraussetzungen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.5 Kombinationsverbot

Diese Zusatzförderung darf nicht mit dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" kombiniert werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Bereitstellungszinsen und Tilgung

Für nicht abgerufene Darlehensbeträge der Basisförderung werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei allen anderen Darlehen wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein monatlicher Zins von 0,15 % fällig. Die Darlehen der Basisförderung werden mit 2,25 % getilgt, die der Anpassungsförderung mit 3 %.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4.2 Antragstellung

Der Förderantrag für dieses Fördermittel ist zusammen mit dem Antrag auf Basisförderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einzureichen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.5.2 Antragstellung

Der Antrag auf die Ergänzungsfinanzierung ist zusammen mit dem Antrag auf die Basis- oder Zusatzförderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle zu stellen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.1 Solarthermische Anlagen

Mindestgrößen Die Anlage muss der Warmwassererwärmung und/oder der Raumheizung dienen. Die Kollektorfläche bei Flachkollektoren muss mindestens 5 m2, bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 3 m2 betragen. Nach dem 31.12.2006 geprüfte Kollektoren sind nur förderfähig, wenn sie das europäische Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen.mehr