Personenzahl und Einkommensgrenzen

Für das Land Baden-Württemberg gelten folgende Einkommensgrenzen:

 
Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze in EUR
2 61.000 EUR
3 70.500 EUR
4 80.000 EUR
5 89.500 EUR
für jede weitere Person 9.500 EUR

Bemessungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten. Grundsätzlich gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR. Sind tatsächlich höhere Werbungskosten zu berücksichtigen, sind diese nachzuweisen.

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