Personenzahl und Einkommensgrenzen
Für das Land Baden-Württemberg gelten folgende Einkommensgrenzen:
Anzahl der Personen im Haushalt | Einkommensgrenze in EUR |
---|---|
2 | 61.000 EUR |
3 | 70.500 EUR |
4 | 80.000 EUR |
5 | 89.500 EUR |
für jede weitere Person | 9.500 EUR |
Bemessungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten. Grundsätzlich gilt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR. Sind tatsächlich höhere Werbungskosten zu berücksichtigen, sind diese nachzuweisen.
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