Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Rabatt-Freibetrag

Rz. 55 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der geldwerte Vorteil aus der verbilligten Überlassung von Waren und Dienstleistungen iSd § 8 Abs 3 EStG wird nur besteuert, soweit er 1 080 EUR im Kalenderjahr übersteigt (zum Geltungszeitraum > Rz 8). Er wird aber nur von solchen Preisvorteilen ausgeschöpft, die auf dem Dienstverhältnis beruhen und überdies Produkte betreffen, die der ArbG...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ansatzvorschriften für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in der Entwicklungsphase

Tz. 60 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im Unterschied zu Projekten in der Forschungsphase sind Projekte in der Entwicklungsphase bereits weiter fortgeschritten. Insofern ist es für Projekte in der Entwicklungsphase grundsätzlich möglich, den Nachweis zu erbringen, dass ein immaterieller Vermögenswert entwickelt wird, der wahrscheinlich einen künftigen Nutzen stiften wird und desse...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Weitere Aufzeichnungspflichten außerhalb von § 22 UStG

Rz. 28 Neben den Regelungen des § 22 UStG und der §§ 63 bis 68 UStDV hat der Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht folgende weitere Aufzeichnungspflichten zu beachten: § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG: § 22b Abs. 3 UStG: Aufzeichnungspflichten für Fiskalvertreter (§ 22b UStG Rz. 29ff.) § 23a UStG, § 66a UStDV: Aufzeichnungen bei der Anwendung des Durchschnittsatzes für Körperschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Umfang der Aufzeichnungspflicht

4.2.1 Allgemeines Rz. 38 Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Bemessungsgrundlagen i. S. d. § 22 Abs. 2 UStG, soweit nicht durch das UStG oder durch die UStDV eine Einschränkung ihres Umfangs eintritt. 4.2.2 Aufzeichnungen bei Kleinunternehmern (§ 65 UStDV i. V. m. § 19 Abs. 1 UStG) Rz. 39 Nach § 19 Abs. 1 UStG sind grundsätzlich auch die Umsätze der Kleinunternehmer mit den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Aufzeichnungspflichten in besonderen Fällen

8.1 Führung eines Steuerhefts Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Allgemeines zur Aufzeichnungspflicht

4.1 Verpflichteter Personenkreis 4.1.1 Allgemeines Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22 Aufzeichnungspflichten

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten bei Änderungen der Bemessungsgrundlage

7.1 Allgemeines Rz. 250 Die Verpflichtung des § 22 UStG, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung auf der Ausgangsseite (Rz. 87ff.) die vereinbarten Entgelte für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen und auf der Eingangsseite (Rz. 173ff.) die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen für sein Unternehmen und die darauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besondere Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug

6.1 Aufzeichnungen bei der Aufteilung der Vorsteuern 6.1.1 Allgemeines Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Bemessungsgrundlagen i. S. d. § 22 Abs. 2 UStG, soweit nicht durch das UStG oder durch die UStDV eine Einschränkung ihres Umfangs eintritt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. § 141 AO gilt nur für Gew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Aufzeichnungserleichterungen für Land- und Forstwirte

Rz. 34 Für Land- und Forstwirte, auf deren Umsätze § 24 UStG anzuwenden ist, gilt eine weitgehende Befreiung von der Aufzeichnungspflicht. Sie brauchen nach § 67 UStDV für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb grundsätzlich keine Aufzeichnungen nach § 22 UStG zu führen. Rz. 35 Lediglich für Umsätze von in der Anlage nicht aufgeführten Getränken und Sägewerkserzeugnissen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Form der Aufzeichnungen

Rz. 47 § 22 Abs. 1 UStG bestimmt den Zweck, zu dem die Aufzeichnungen zu führen sind, und regelt in den Abs. 2 bis 4e deren Mindestinhalt, indem er festlegt, was aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein muss. Die Frage, wie die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind, überlässt § 22 Abs. 6 UStG dem Verordnungsgeber. Lediglich § 22 Abs. 1 S. 3 UStG enthält Anweisungen zur Durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Aufzeichnungen bei Kleinunternehmern (§ 65 UStDV i. V. m. § 19 Abs. 1 UStG)

Rz. 39 Nach § 19 Abs. 1 UStG sind grundsätzlich auch die Umsätze der Kleinunternehmer mit den sich nach § 12 UStG ergebenden Steuersätzen zu besteuern. Grundsätzlich sind auch Kleinunternehmer zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. Sie unterliegen insofern in vollem Umfang den allgemeinen Bestimmungen des UStG. Rz. 40 Bei Unternehmern, deren Umsatz zuzüglich der darauf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfreien Umsätze gem. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Verpflichteter Personenkreis

4.1.1 Allgemeines Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Aufzeichnungen bei der Aufteilung der Vorsteuern

6.1.1 Allgemeines Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungen innerhalb der "Buchführung"

4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Aufzeichnungen bei Unternehmern, die ihre Vorsteuern nach einem Durchschnittssatz berechnen (§§ 66 u. 66a UStDV i. V. m. §§ 23 u. 23a UStG)

Rz. 44 In dem Umfang, in dem der Vorsteuerabzug auf der Grundlage einer Durchschnittssatzberechnung erfolgt, ist eine Aufzeichnung der Vorumsätze i. S. d. § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung nicht erforderlich. Nach § 22 Abs. 6 Nr. 1 UStG i. V. m. §§ 66, 69 und 70 UStDV ist der Unternehmer deshalb insoweit von den Aufzeichnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Rz. 72 Da sich die vom Unternehmer für Umsätze gesetzlich geschuldete USt im wirtschaftlichen Ergebnis grundsätzlich wie ein durchlaufender Posten wirkt und die auf Leistungen an den Unternehmer lastende USt nicht Kostenbestandteil wird, beeinflusst die USt in aller Regel weder Preise noch Erträge.[1] Sie wird bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Bei der Erfüllung der u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Ort der Aufzeichnungen

Rz. 45 Bücher und sonstige erforderlichen Aufzeichnungen in Papierform sind nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO im Geltungsbereich der AO, also in Deutschland zu führen und aufzubewahren. Das UStG und die UStDV enthalten keine eigenen Bestimmungen über den Ort der Aufzeichnungen. Es gelten insofern die allgemeinen abgabenrechtlichen Regelungen uneingeschränkt auch für die Aufzeichnung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Aufzeichnung der im Ausland ausgeführten nicht steuerbaren Umsätze

Rz. 142 Das UStG enthält keine Verpflichtung, die Entgelte für im Ausland bewirkte Lieferungen oder sonstige Leistungen aufzuzeichnen. Diese ergibt sich jedoch aus dem Sinn und Zweck des § 22 UStG, der die Grundlagen der Steuerberechnung transparent machen soll. Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, wie der Unternehmer seine Leistungen umsatzsteuerrechtlich gewürdigt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 EG-Recht

Rz. 29 Die Bestimmungen des § 22 UStG stehen mit den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Einklang. So bestimmt Art. 242 MwStSystRL, dass jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen hat, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften des § 22 UStG beweg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Nettoverfahren

Rz. 91 Der leistende Unternehmer hat gem. § 10 Abs. 1 S. 1 UStG als Entgelt für seine Lieferungen oder sonstigen Leistungen alles anzusetzen, was der Empfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, oder was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Zum Entgelt gehört jedoch nicht die in den aufgewandten Beträgen enthaltene USt. Sie is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Der Vorsteuerabzug ist auch für die Einfuhrumsatzsteuerbeträge zugelassen worden, die der Unternehmer zur Ausführung der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Leistungen in bestimmten Zollfreigebieten verwendet, ohne dass diese Gegenstände in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 244 Die in § 15a UStG vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, bedingt auch besondere Aufzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere, wenn der Unternehmer wegen § 15 Abs. 2 UStG bislang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und insoweit gem. § 22 Abs. 3 S. 1 UStG auch keine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Aufzeichnung der Entgelte für noch nicht ausgeführte Leistungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 145 Aus den Aufzeichnungen des Unternehmers müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG die vereinnahmten Entgelte und Teilentgelte für noch nicht ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen (Anzahlungen, Vorschüsse u. Ä.) zu ersehen sein. Rz. 146 Die Aufzeichnungspflicht des § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG gilt nur für Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen und ih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Die Verpflichtung zu "Aufzeichnungen"

Rz. 61 Der Unternehmer kann seiner Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, nur dadurch nachkommen, dass er die in § 22 Abs. 2 UStG vorgesehenen Angaben schriftlich und räumlich zusammenhängend niederlegt. Dabei ist er nicht an eine bestimmte Form gebunden. Die Aufzeichnungen können handschriftlich, mechanisch o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Die genauen Aufbewahrungsfristen über 10 bzw. 6 Jahre ergeben sich aus § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn- bzw. sechsjährigen Frist endet die Aufbewahrungspflicht. Das gilt jedoch nicht, so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Bruttoverfahren

Rz. 185 Nach § 63 Abs. 5 UStDV kann der Unternehmer die Aufzeichnungspflicht auch in der Weise erfüllen, dass er Entgelt oder Teilentgelt und Steuerbetrag in einer Summe aufzeichnet. Wenn er sich dafür entscheidet, hat er spätestens zum Schluss jedes Voranmeldungszeitraums die Summe der Entgelte bzw. Teilentgelte und die Summe der Steuerbeträge zu errechnen. Die Möglichkeit,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Bruttoverfahren

Rz. 92 Für Unternehmer, die vorwiegend an Letztverbraucher leisten und entweder nur Bargeschäfte abschließen (z. B. Einzelhändler) oder in ihren Rechnungen die USt üblicherweise nicht gesondert ausweisen, würde das Prinzip der Nettoverbuchung besondere Schwierigkeiten mit sich bringen, weil das Entgelt nur für Aufzeichnungszwecke in Nettowert und Steuerbetrag aufzuteilen wär...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme aufgrund der fortgesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Aufzeichnungen bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 172 Eine besondere Aufzeichnungspflicht erlegt § 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG denjenigen auf, die in einer Rechnung USt unrichtig oder unberechtigt ausweisen. Die nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbeträge sind in den Aufzeichnungen besonders festzuhalten und nach § 62 Abs. 2 UStDV am Schluss des Voranmeldungszeitraums zusammenzurechnen. Die Verpflichtung gilt nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG

Rz. 241 Bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG sind zur Ermittlung der abzugsfähigen Beträge die in § 15 UStG Rz. 358 dargelegten Grundsätze zu beachten. Danach muss der Unternehmer seine Vorsteuern in folgende drei Gruppen unterscheiden: Vorsteuern in Zusammenhang mit Umsätzen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen (Vorsteuergruppe 1), Vorsteuern in Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Buchmäßige Behandlung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge

Rz. 243 Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört die nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Wenn die auf einer an den Unternehmer ausgeführten Leistung lastende USt nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, etwa weil der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Aufzeichnungen bei Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 215 § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG ist in Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft für inländische Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b UStG zu verstehen. Rz. 216 Die Aufzeichnungspflicht betrifft inländische und ausländische Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie gilt auch für Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG, nach § 24...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 201 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abziehen. Die der Erwerbsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1a UStG definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sachverhalte im kommerziellen Warenverkehr, wie dem Erwerb oder Verbringen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Aufzeichnungen beim vorübergehenden innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 22 Abs. 4a UStG)

Rz. 209 § 22 Abs. 4a UStG enthält eine Aufzeichnungsverpflichtung ganz besonderer Art. Während § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für die gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen regelt (Rz. 89), bei denen es sich um entgeltliche Lieferungen sowie in den Fällen des § 6a Abs. 2 UStG um unentgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Zentralregulierung

Rz. 138 Zentralregulierer sind Unternehmen, die – z. B. in Form von Genossenschaften – die Aufgabe übernommen haben, Warenrechnungen der ihnen als Mitglieder (Genossen) angeschlossenen Unternehmer zu begleichen. Dabei werden die an die Mitglieder gerichteten Rechnungen sofort unter Inanspruchnahme von Skonto bezahlt. Das Mitglied kann den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Zusätzliche Aufzeichnungen in den Fällen des § 22 Abs. 4f und 4g UStG

Rz. 235a Der mit Wirkung ab dem 1.1.2020[1] eingefügte § 22 Abs. 4f S. 1 UStG verpflichtet einen Unternehmer, der einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein dort belegenes Konsignationslager[2] befördert oder versendet, die in Satz 2 enthaltenden Angaben aufzuzeichnen. Die in § 6b UStG normierten Regelungen setzen ge...mehr